
Simpel
Themenstarter
Nachdem ich den zweiten Satz Heidenau K60 Scout runtergeritten habe, wollte ich bei der Werkstatt meines Vertrauens einen dritten Satz aufziehen lassen.
Das erwies sich gar nicht so einfach, wie der folgende Schriftverkehr zeigt.
"Dein Fahrzeug (R1150GS) hat die europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis).
Leider im Fahrzeugschein unter K nichts eingetragen (Fehler der ausstellenden Zulassungstelle), trotzdem hat Deine GS eine EU-Betriebserlaubniss. Aus diesem Grund darfst auf dem Motorrad M+S gekennzeichnete Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als eingetragener Höchsgeschwindigkeit fahren.
Folgenden Voraussetzungen werden weiterhin verwendet: die Reifen sind M+S gekennzeichnet und die zulässige Geschwindigkeit der Reifen wird im Blickfeld des Fahrers angegeben.
Allerdings gibt es zusätzlich seit 01.01.2020 ein neues Gesetz bzgl. Reifenfreigaben.
In diesem ist festgeschrieben, das nur noch Reifen exakt wie in den Fahrzeugpapieren eingetragen gefahren werden dürfen.
Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden:
1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und
2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Bei deiner GS sind es Radialreifen (150/70R17), Heidenau baut aber Diagonalreifen.
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.
Das heißt, das der Heidenau K60 mit DOT2019 auf Deiner GS gefahren werden darf, ab DOT2020 dann aber nicht mehr (oder mit Eintragung TÜV). Somit ist jetzt erstmal alles OK, beim nächsten Reifenwechsel allerdings auf die Neuregelung achten --> DOT2019 ok."
Dank an Toby
Das erwies sich gar nicht so einfach, wie der folgende Schriftverkehr zeigt.
"Dein Fahrzeug (R1150GS) hat die europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis).
Leider im Fahrzeugschein unter K nichts eingetragen (Fehler der ausstellenden Zulassungstelle), trotzdem hat Deine GS eine EU-Betriebserlaubniss. Aus diesem Grund darfst auf dem Motorrad M+S gekennzeichnete Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als eingetragener Höchsgeschwindigkeit fahren.
Folgenden Voraussetzungen werden weiterhin verwendet: die Reifen sind M+S gekennzeichnet und die zulässige Geschwindigkeit der Reifen wird im Blickfeld des Fahrers angegeben.
Allerdings gibt es zusätzlich seit 01.01.2020 ein neues Gesetz bzgl. Reifenfreigaben.
In diesem ist festgeschrieben, das nur noch Reifen exakt wie in den Fahrzeugpapieren eingetragen gefahren werden dürfen.
Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden:
1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und
2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Bei deiner GS sind es Radialreifen (150/70R17), Heidenau baut aber Diagonalreifen.
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.
Das heißt, das der Heidenau K60 mit DOT2019 auf Deiner GS gefahren werden darf, ab DOT2020 dann aber nicht mehr (oder mit Eintragung TÜV). Somit ist jetzt erstmal alles OK, beim nächsten Reifenwechsel allerdings auf die Neuregelung achten --> DOT2019 ok."
Dank an Toby