Rennen gegen sich selbst

Diskutiere Rennen gegen sich selbst im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Davon träume ich seit Jahren. Melde dich, sobald du dazu eine praktikable Lösung hast
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.596
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 601.525 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.500 km am 11.06.2025
Aktuell überlege ich, die Actioncam für Schnappschüsse bei schönen Ausblicken während der Fahrt zu nutzen, mit Auslöser per BT in Daumenreichweite.
Davon träume ich seit Jahren. Melde dich, sobald du dazu eine praktikable Lösung hast
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.596
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 601.525 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.500 km am 11.06.2025
Man kann auch gegen die Rennleitung ein illegales Rennen fahren - mit 70... 🤡

"Ein 17-Jähriger hat sich im Kreis Limburg-Weilburg mit einem Roller eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert.

Der Jugendliche sei mit einem Beifahrer am Freitag auf einer Landstraße zwischen Hadamar und Elz unterwegs gewesen, als die Polizei ihn einer Verkehrskontrolle habe unterziehen wollen, teilten die Beamten am Samstag mit. Mit mehr als 70 Kilometern pro Stunde sei er vor der Polizei geflüchtet.
Der Streifenwagen überholte den Roller letztlich und setzte sich vor ihn, um ihn anzuhalten. Dabei versagten laut Polizei die Bremsen des Rollers und der Jugendliche fuhr auf den Streifenwagen auf. Der Rollerfahrer und sein Beifahrer wurden den Angaben nach nicht verletzt.
An beiden Fahrzeugen entstand ein Schaden. Gegen den Fahrer wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines illegalen Straßenrennens ermittelt."


Klick.
Genau das sind die Probleme.

Mit etwas geschultem Blick seitens der Richters fällt dann mit der Zeit immer mehr in den Bereich des § 315 d StGB. 70 km/h war jetzt nicht so der klassische Rennbestand, jedenfalls nach meinem deutschen Sprachverständnis.
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.596
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 601.525 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.500 km am 11.06.2025
Hallo in die Runde,

mein Mitleid mit 110 km/h in der Stadt und 190 km/h auswärts und den Folgen für die Fahrer gibt es nicht, auch nicht, wenn das Fahrzeug weg ist. Ob das nun gefilmt wird oder nicht ist egal, wobei gefühlsmäßig filmen und "Rekorde" schon noch eine Schippe oben drauf rechtfertigen.

Ich habe mich mal mit der Chronologie befasst.

Heute:
§ 315d StGB - Einzelnorm

(1) Wer im Straßenverkehr1.
ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2.
als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3.
sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Los ging es wie folgt:
Hier ist die Gesetzesgeschichte:
DIP

Anfangs sollte es keine Nr. 3 gebe, siehe:

https://dserver.bundestag.de/btd/18/101/1810145.pdf

„§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen (1) Wer im Straßenverkehr 1. ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet oder 2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es ging nur um dieses Thema:

Zunehmend sind Fälle von illegalen Kraftfahrzeugrennen zu beobachten, bei denen Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt werden. Vielerorts gibt es eine etablierte „Raser-Szene“, die als Freizeitbeschäftigung sowohl organisierte überörtliche Rennen als auch lokale, teils spontane Beschleunigungsrennen durchführt.
Dann wurde nachgebessert:
https://dserver.bundestag.de/btd/18/129/1812936.pdf

Begründung:
Mit der Einfügung eines § 315d Absatz 1 Nummer 3 StGB sollen auch diejenigen Fälle erfasst werden, in denen nur ein einziges Fahrzeug objektiv und subjektiv ein Kraftfahrzeugrennen nachstellt.
In einer weiteren Stellungnahme heißt es dann:
https://dserver.bundestag.de/btd/18/129/1812964.pdf

Das Führen des Kraftfahrzeugs muss mit nicht angepasster Geschwindigkeit erfolgen. Damit ist ein zu schnelles Fahren gemeint, das Geschwindigkeitsbegrenzungen verletzt oder der konkreten Verkehrssituation zuwiderläuft. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.
Zum Begriff höchstmögliche Geschwindigkeit gibt es bereits viele Entscheidungen:
Rechtsprechung zu § 315d StGB - Seite 1 von 2 - dejure.org

Meist sind es ziemlich krasse Fälle.

Vielfach gilt außerorts Tempo 100 km/h auch auf Kurvenstrecken, wo man mit dem Tempo nicht mehr um die Kurve kommt. Eine maximale Beschleunigung ist nicht Tatbestandsvoraussetzung.
45 Grad Schräglage wird für viele andere Verkehrsteilnehmer Raserei darstellen, auch ohne Knie am Boden.

Man nehme nun jemanden, der, um zu üben, auf einer 5 km Bergstrecke, in der leeren Morgenstunde, die Strecke öfters fährt, nie über den 100 km/h, die erlaubt sind, dann noch mit einem legalen Auspuff, und um Anwohner, die ohnehin alle weit weg sind, nicht zu stören, nie über 8000 Touren dreht. Aber er bremst hart, sehr hart, und er fährt schräg, nicht 53 Grad, weil er ja noch übt. Aber er freut sich, wenn er sauber und und gefühlt sicher gefahren ist und im Laufe des Jahres insgesamt 10 Sekunden weniger lang braucht.

Eigentlich fährt er so wie viele hier mehr oder weniger ständig, besonders auf der Hausstrecke, der Feierabendrunde.

Ok, "Zeitmessung" hat schon einen Renngeruch, aber irgendwie will man objektivieren.

Auf einmal ist der im Tatbestand drin (erst recht, wenn dann doch mal was passieren sollte, aus welchem Grund auch immer), obwohl er nie zu schnell war, weil der Richter sagt:

"der konkreten Verkehrssituation zuwiderläuft."

Fazit: Du, du du... Motorrad ist schon recht, aber bitte nicht zu schräg (ich habe schon Gutachten gelesen, da wurde ausgeführt, dass man ein sehr guter und sehr erfahrener Motorradfahrer sein muss, um mit 38 Grad Schräglage durch eine Kurve fahren zu können (sehe ich persönlich nicht so, nicht bei nur 38 Grad)

Noch was zum Schluss:
Possi berichtete schon 2018:

"Die Autos sind schon ulkig in Japan, sehen aus wie kleine, extrem lahme Minibusse und ermahnen einen per Sprachausgabe ständig mit einer Mischung aus Englisch und Japanisch "rough driver detected. Please drive carefully", sobald der Beschleunigungssensor irgendwelche minimale Seitenkräfte wahrnimmt. Das bei einem Tempo, wo einen in Deutschland jeder angehupt und überholt hätte... "

Ich würde jedenfalls keine "Rundenzeiten" veröffentlichen (ganz abgesehen davon, dass ich gar keine Zeit stoppe, warum auch. aber ich bin auch keine 22 Jahre mehr alt).
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.596
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 601.525 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.500 km am 11.06.2025
Gerade gefunden:

Prozess: Influencer rast Rentner-Paar mit AMG-Mercedes tot

„Der Angeklagte hat grob verkehrswidrig die Vorfahrt missachtet und grob verkehrswidrig die Geschwindigkeit missachtet“, so die Staatsanwältin am Montag vor dem Landgericht Frankfurt/Oder. Mehr noch: Fünf Sekunden vor dem Unfall habe er den Mercedes noch einmal von 147 auf 157 km/h beschleunigt – dabei gilt auf dieser Landstraße Tempo 80 ... Laut Strafgesetzbuch §315d ein sogenanntes „Alleinrennen“ – die Anklage lautet deshalb auf „verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge“.
Ich möchte absolut niemanden in Schutz nehmen, der über 150 km/h fährt (außer auf der Autobahn), noch dazu, wo wohl 80 km/h galt.

Aber dieses Fahrverhalten (der Vorwurf "Rennen gegen sich selbst" hat nichts mit der Kreuzung zu tun!) ist nicht die Raserei, die der Gesetzgeber mit der neuen Regelung in § 315 d StGB erfassen wollte.

Was kommt als nächstes? 60 km/h Schild übersehen und 118 km/h gefahren (machen doch viele, Tacho circa 20 drüber ist nicht schlimm, gibt keine Punkte...)
 
virility

virility

Dabei seit
10.03.2018
Beiträge
1.384
Ort
Hamburg
Modell
R1250GS
Aber dieses Fahrverhalten (der Vorwurf "Rennen gegen sich selbst" hat nichts mit der Kreuzung zu tun!) ist nicht die Raserei, die der Gesetzgeber mit der neuen Regelung in § 315 d StGB erfassen wollte.

Was kommt als nächstes? 60 km/h Schild übersehen und 118 km/h gefahren (machen doch viele, Tacho circa 20 drüber ist nicht schlimm, gibt keine Punkte...)
Ich kann dir nur zustimmen. Da hat jemand ohne Fahrerfahrung mit einem stark motorisierten Fahrzeug zwei Menschen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit getötet.

Hier den §315d StGB zu ziehen ist in meinen Augen aber Irrsinn. Es stößt mir aber sowieso auf, dass man nun öfter hört und liest, dass sobald es schneller zuging ein Rennen vorlag.

Ich würde hier ganz klar die fehlende Fahrerfahrung in den Fokus stellen.

  • 150 wo nur 80 erlaubt waren
  • Ein Sportwagen der per se nicht sehr übersichtlich ist.
  • Wenig Erfahrung in der schnellen Erfassung aller Einflüsse
Da er 29 ist wird man nicht von fehlender geistiger Reife sprechen können. Er muss sich bewusst gewesen sein, dass das alles nicht korrekt ist.
Er gehört empfindlich bestraft, aber in meinen Augen nicht nach §315d
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.596
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 601.525 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.500 km am 11.06.2025
Ich kann dir nur zustimmen. Da hat jemand ohne Fahrerfahrung mit einem stark motorisierten Fahrzeug zwei Menschen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit getötet.
...
Er gehört empfindlich bestraft, aber in meinen Augen nicht nach §315d
Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung sind 5 Jahre. Das ist ne ganze Menge.
2 Tote sind furchtbar.
Eine Abgrenzung zu einem Vorsatztäter muss aber schon noch stattfinden.

Allerdings liegt in den meisten Ländern das Höchststrafmaß für fahrlässige Tötung bei über 5 Jahren. Es wäre ev. die bessere Lösung, hier in Deutschland auch einen größeren Rahmen zur Verfügung zu haben (bis 8 oder 10 Jahre), um in Extremfällen (da könnte dieser Sachverhalt aus meiner Sicht durchaus drunter allen) flexibler agieren zu können, ohne dass Straftatbestände herangezogen werden, die nicht passen.

Noch ein Detail.

Laut Staatsanwältin Marie-Luise Feldmann kracht der Mercedes mit 94 km/h in die linke Seite des Kleinwagens, schleudert ihn 30 Meter weit über die Kreuzung. Rita und Roland R. haben keine Chance.
Exakt lässt sich die Kollisionsgeschwindigkeit sicher nicht ermitteln. Wahrscheinlich ergab ein Gutachten eine Kollisionsgeschwindigkeit von sagen wir mal 94 - 101 km/h (das sind so die üblichen Toleranzspannen), und in der Anklageschrift heißt es mindestens 94 km/h.

5 Sekunden vorher sollen es über 150 km/h gewesen sein. Die Frage ist nun, ob der Fahrer wegen der Kreuzung, die er zu spät erkannt hat, noch eine Vollbremsung gemacht hat und dann noch mindestens 94 km/h schnell war. Muss nicht sein, da man keine 5 Sekunden mit einem Supersportwagen braucht, um das Tempo um ca. 60 km/h (von gut 150 auf 94) zu reduzieren.

Wenn man dem Fahrer das nicht widerlegen kann:

Im Prozess sagt Noah F., dass er „die Kreuzung einfach nicht gesehen“ habe und das Vorfahrt-gewähren-Schild auch nicht: „Aus der A-Säule tauchte plötzlich ein blauer Schatten auf und dann gab es nur noch einen lauten Knall.“
dann könnte eine strafrechtliche Bewertung auch ganz anders ausfallen.

Dann bliebe eine Geschwindigkeitsüberschreitung um ca. 70 km/h mit Geldbuße und Fahrverbot und eine Vorfahrtsverletzung mit fahrlässiger Tötung, weil er mit 94 bei erlaubten 80 km eine Vorfahrtsstraße übersehen hat. Solche Fehler (die Vorfahrtsverletzung, nicht die über 70 km/h zu schnell) passieren leider ständig, und insbesondere können sie jedem passieren, auch jedem hier von uns.
 
Zuletzt bearbeitet:
virility

virility

Dabei seit
10.03.2018
Beiträge
1.384
Ort
Hamburg
Modell
R1250GS
Gut beobachtet mit der Geschwindigkeitsreduzierung..bin gespannt ob die Steuergerät des Fahrzeugs diese Gedanken irgendwie mit Daten stützen können
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

Dabei seit
09.03.2008
Beiträge
10.643
Ort
Chiemgau - nahe an AT
Modell
R 1200 GSA TÜ - Gelb & R 1250 GSA Trophy
das mit der Kollisionsgeschwindigkeit sollte relativ genau auswertbar sein,
denn wenn das Auto erfasst, daß 5 sek. vorher noch von 147 auf 157 km/h beschleunigt wurde, dann sollte doch die Gewschwindigkeit beim Crash (z.b. beim Auslösen der Airbags und Gurtstraffer) doch genau hinterlegt sein, alles andere würde ich als nicht sinnvoll erachten
 
1050

1050

Dabei seit
28.09.2024
Beiträge
160
Ort
Weiden
Modell
R 1200 GS LC
Wer so schnell unterwegs ist, weis was er da macht. Vorsatz. Da kann die Strafe nicht hoch genug sein.
Sollte man vielleicht mal von anderer Seite betrachten .
ZB wenn ein Jäger seine Waffe unbeaufsichtigt liegen lässt und jemand damit getötet wird,ist er mit dran
Grob fahrlässigen , verleidung zur Straftat und so.
Warum werden dann die Kfz hersteller nicht mit in Verantwortung genommen,weil sie PS starke und schnelle KFZ herstellen?
Ist doch auch irgendwie eine verkleidung zum schnell fahren?🤔🤔😅
Wenn man die Möglichkeit hat ist die Versuchung groß
Also nur noch leistungsarme KFZ herstellen🤣🤣
 
Thema:

Rennen gegen sich selbst

Rennen gegen sich selbst - Ähnliche Themen

  • Bol d‘Or 2024: „Neu“ 10-Runden Rennen mit Groß Enduros am Samstag den 14.09.2024

    Bol d‘Or 2024: „Neu“ 10-Runden Rennen mit Groß Enduros am Samstag den 14.09.2024: Anlässlich des berühmten Bol d’Or 24h FIM EWC Rennen in Le Castellet Südfrankreich findet ein Rahmenrennen über 10 Runden für Enduros auf dem...
  • GS deklassiert Multi und KTM auf der Renne

    GS deklassiert Multi und KTM auf der Renne: Schon die neue PS gelesen? Vergleichstest GS, Multi V4s und KTM Super Adventure S auf dem Rheinring. Surprise, surprise..die GS hat die beiden...
  • „Anlassen 2020“ am Nürburgring abgesagt und 24h Rennen verschoben

    „Anlassen 2020“ am Nürburgring abgesagt und 24h Rennen verschoben: Hallo auch wenn es hier nur einen kleinen Teil der Leserschaft interessiert aber, wie der Titel schon sagt, ist das “Anlassen“ 2020 am Nürburgring...
  • Renner wird Reiseenduro

    Renner wird Reiseenduro: Bislang mit weniger als 2000km Laufleistung nahezu ungenutzt wird es für die RHP2 Zeit, endlich mal ausgiebig an die frische Luft zu kommen. Die...
  • "Rennen" ... Schweizer Zustände bald auch bei uns...?

    "Rennen" ... Schweizer Zustände bald auch bei uns...?: Hallo Allerseits, die Schweiz hat vor einiger Zeit die Sanktionen stark verschärft. Nun ist auch bei uns einiges im Busch...
  • "Rennen" ... Schweizer Zustände bald auch bei uns...? - Ähnliche Themen

  • Bol d‘Or 2024: „Neu“ 10-Runden Rennen mit Groß Enduros am Samstag den 14.09.2024

    Bol d‘Or 2024: „Neu“ 10-Runden Rennen mit Groß Enduros am Samstag den 14.09.2024: Anlässlich des berühmten Bol d’Or 24h FIM EWC Rennen in Le Castellet Südfrankreich findet ein Rahmenrennen über 10 Runden für Enduros auf dem...
  • GS deklassiert Multi und KTM auf der Renne

    GS deklassiert Multi und KTM auf der Renne: Schon die neue PS gelesen? Vergleichstest GS, Multi V4s und KTM Super Adventure S auf dem Rheinring. Surprise, surprise..die GS hat die beiden...
  • „Anlassen 2020“ am Nürburgring abgesagt und 24h Rennen verschoben

    „Anlassen 2020“ am Nürburgring abgesagt und 24h Rennen verschoben: Hallo auch wenn es hier nur einen kleinen Teil der Leserschaft interessiert aber, wie der Titel schon sagt, ist das “Anlassen“ 2020 am Nürburgring...
  • Renner wird Reiseenduro

    Renner wird Reiseenduro: Bislang mit weniger als 2000km Laufleistung nahezu ungenutzt wird es für die RHP2 Zeit, endlich mal ausgiebig an die frische Luft zu kommen. Die...
  • "Rennen" ... Schweizer Zustände bald auch bei uns...?

    "Rennen" ... Schweizer Zustände bald auch bei uns...?: Hallo Allerseits, die Schweiz hat vor einiger Zeit die Sanktionen stark verschärft. Nun ist auch bei uns einiges im Busch...
  • Oben