Reparieren oder neu?

Diskutiere Reparieren oder neu? im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo in die Runde Ich hätte gerne von Euch mal ein paar sachliche Erfahrungen, Tipps und Meinungen. Am Freitag hat sich ein 4-Radfahrer der...
Chaos

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R 1200 GS LC TB
Hallo in die Runde

Ich hätte gerne von Euch mal ein paar sachliche Erfahrungen, Tipps und Meinungen.
Am Freitag hat sich ein 4-Radfahrer der schweren Körperverletzung an meiner Q schuldig gemacht.:stomp:
Eine R 1200 GS TB (Erstzul. 04 2013 mit aktuell 13000 Km) mit mehr oder weniger Vollausstattung. Sie liegt nun winselnd beim Gutachter. :crying:
Genaue Zahlen habe ich noch nicht. Aber er meint Reparatur sei möglich. Mein Kopfspiel nun was tun? Reparatur oder andere. Wenn dann auch wieder nur ne Luftgekühlte TB mit gleicher Ausstattung und wenigen Km.
Der Gedanke eben wenn alles neu gemacht wird, ist sie dann auch so gut wie neu und nur der Kopf sagt Sie hat einen Ditsch gehabt oder kann es da noch versteckte Dinge geben die tatsächlich später Stress machen. Der Freundliche und der GA sagen der Rahmen ist so aufgebaut das Vorder- und Hinterrahmen so getrennt sind das Vorne alles getauscht werden kann ohne das Hinten was zu befürchten ist. War ein Frontaleinschlag. Vorne alles verzogen, Motor und Hinten OK.
Bitte einfach mal ein paar interessante Meiningen und Erfahrungen posten.

Gruß Dirk

PS.: ich war net schnell (30Km/h) und habe es besser überstanden als die Q also überwiegend OK:worthy:
 
gerd_

gerd_

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Hi
Es gibt nichts was gegen ein sachgemäss repariertes Fahrzeug spricht. Zumal es ja, wenn ein Anderer Schuld hat nicht "günstigst" gemacht werden muss.
Um das "günstigst" etwas zu definieren.
Es gibt Menschen die, wenn sich die Gelegenheit bietet, jedes "Scheissdreckchen" bei einem "Malheur" mit einer schuldigen Gegenseite besser instandsetzen zu lassen als es jemals war. Die gesamte Karre ist verwanzt, aber bei einem kaum sichtbaren, lediglich optischem Schaden, werden Neuteile in jeder Menge verbaut. OK, juristisch ist das zumindest dann sauber, wenn das "unsichtbare Schädchen" vom Gegner stammt. Im Gegenzug steigen dann eben die Versicherungsprämien insgesamt.

Müssten sie den Schaden selbst bezahlen, dann kommt die Frage ob man das Rahmenteil nicht richten könnte und die Lackierung so teuer sein muss, man wenn schon, dann nicht auch Gebrauchtteile verwenden könnte (die die Werkstatt besorgen und dann dafür Gewährleistung geben soll) und überhaupt und ausserdem . . .

Mein Mopped wurde von einer Frau beim Ausparken angefahren und fiel um. Hier ein Kratzerchen am Topcase(dazu), da ein bisschen am Seitenköfferchen . . . Ein befreundeter Sachverständiger hat das Ganze überschlagen und kam (wie ich auch) auf etwa 1000 EUR. Mein (auch umgesetzter) Vorschlag war, dass die Tussi einen neuen Zylinderkopfdeckel + 100 EUR bezahlt, mich zum Essen einlädt und ihren Versicherungsrabatt behält (gut 350 EUR gesamt). Ihre Heckleuchteneinheit (irgendein Honda) war teuerer!
gerd
 
Chaos

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Hi
Es gibt nichts was gegen ein sachgemäss repariertes Fahrzeug spricht. Zumal es ja, wenn ein Anderer Schuld hat nicht "günstigst" gemacht werden muss.
Um das "günstigst" etwas zu definieren.
Es gibt Menschen die, wenn sich die Gelegenheit bietet, jedes "Scheissdreckchen" bei einem "Malheur" mit einer schuldigen Gegenseite besser instandsetzen zu lassen als es jemals war. Die gesamte Karre ist verwanzt, aber bei einem kaum sichtbaren, lediglich optischem Schaden, werden Neuteile in jeder Menge verbaut. OK, juristisch ist das zumindest dann sauber, wenn das "unsichtbare Schädchen" vom Gegner stammt. Im Gegenzug steigen dann eben die Versicherungsprämien insgesamt.

Das ist ganz bestimmt nicht mein Interesse
aber einen versteckten Sachen in der Motor/Rahmen Befestigung oder andere Stauchungen mag ich auch nicht riskieren um dann später einen unerwarteten Abflug zu machen den keiner mehr zuordnen kann.

Müssten sie den Schaden selbst bezahlen, dann kommt die Frage ob man das Rahmenteil nicht richten könnte und die Lackierung so teuer sein muss, man wenn schon, dann nicht auch Gebrauchtteile verwenden könnte (die die Werkstatt besorgen und dann dafür Gewährleistung geben soll) und überhaupt und ausserdem . . .

Meine Q hat und wird immer nur meine beste Pflege bekommen. Kleine Kratzer sind Gebrauchsspuren und wenn unerwünscht dementsprechend beseitigen gelassen.

Mein Mopped wurde von einer Frau beim Ausparken angefahren und fiel um. Hier ein Kratzerchen am Topcase(dazu), da ein bisschen am Seitenköfferchen . . . Ein befreundeter Sachverständiger hat das Ganze überschlagen und kam (wie ich auch) auf etwa 1000 EUR. Mein (auch umgesetzter) Vorschlag war, dass die Tussi einen neuen Zylinderkopfdeckel + 100 EUR bezahlt, mich zum Essen einlädt und ihren Versicherungsrabatt behält (gut 350 EUR gesamt). Ihre Heckleuchteneinheit (irgendein Honda) war teuerer!
gerd

Und ich rede von einem zerstörten Vorderrahmen und nicht nur von dem verkratzen Euterdeckel und Koffer.
 
veloraptor

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Es gibt Menschen die, wenn sich die Gelegenheit bietet, jedes "Scheissdreckchen" bei einem "Malheur" mit einer schuldigen Gegenseite besser instandsetzen zu lassen als es jemals war. Die gesamte Karre ist verwanzt, aber bei einem kaum sichtbaren, lediglich optischem Schaden, werden Neuteile in jeder Menge verbaut. OK, juristisch ist das zumindest dann sauber, wenn das "unsichtbare Schädchen" vom Gegner stammt. Im Gegenzug steigen dann eben die Versicherungsprämien insgesamt.
Ganz so einfach ist das heute nicht mehr. Die Versicherungen beachten zwischenzeitlich genau, dass das Fahrzeug repariert nicht besser dastehen darf, als zuvor.
Wenn die beschädigten Teile Gebrauchsspuren aufweisen, dann werden die Kosten der Neuteile u.U. nicht voll ersetzt. Es ist eine ziemlich langwierige Streiterei, dagegen vorzugehen. Diese Tatsache wird von den Gutachtern bereits berücksichtigt und ist im Prinzip unabhängig von der Versicherungsgesellschaft.

Peter.
 
Rolando7300

Rolando7300

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Unfallmotorrad bleibt Unfallmotorrad, da kommt immer irgendwas nach und sei es beim Verkauf.
Ich würde eine neue bestellen und das KFZ als Totalschaden bzw. Ersatzteilspender verkaufen.
 
boxerdriver

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Unfallmotorrad bleibt Unfallmotorrad, da kommt immer irgendwas nach und sei es beim Verkauf.
Ich würde eine neue bestellen und das KFZ als Totalschaden bzw. Ersatzteilspender verkaufen.
Hatte ich auch zweimal. Auch schuldlos. Und in Absprache mit den Gutachtern Hände ich mich jedesmal für einen Neukauf entschieden.
Aber dieses sollte jeder für sich selber entscheiden.

Boxerdriver
 
Lawman

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Ich fürchte das kannst du nur selbst mit dir ausmachen, Problem kommt dann beim Verkauf weil du diesen Schaden
angeben musst, er sollte auch im Kaufvertrag stehen sonst steht das Mopped eventuell wieder vor deiner Tür.
Technisch sehe ich keine Gefahr von Folgeschäden wenn der reparierende Betrieb weiß was er macht.
Ich selbst hatte vor Jahren mit meiner 1150 GS einen Frontalcrash auf einer Kreuzung mit einen Ford Escort,
in Folge lag das Vorderrad quer am Motor an.
Da leider keiner der anderen Verkehrsteilnehmer der Meinung war anzuhalten und eine Aussage zu machen, konnte
ich nicht belegen dass der Abbiegepfeil für meine Richtung Grün war und mein Gegner über Rot gebrettert war.
Ergebnis war dann eine Einigung der Versicherungen auf 50/50, sprich jeder zahlt seins...
Ich habe die 1150er instandetzen lassen und hatte noch viele Jahre Spaß mit ihr.
 
AlpenoStrand

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Da du eine TÜ nicht mehr neu kaufen kannst würde ich die verunfallte Instandsetzen lassen. Da weisst du wenigstens was du hast.
 
fralind

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Bei der Masse am Markt, tu Dir das mit einem Unfallmotorrad nicht an und schau nach einer anderen.
 
Jonni

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Zwei Punkte beachte bitte:

1. 130% Regel - die Reparatur ist nur dann möglich, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 130% des Widerbeschaffungswerts betragen. Andernfalls verweist dich die Versicherung des Unfallgegners darauf, auf Totalschadenbasis abzurechnen.

2. Die vom Sachverständigen ausgewiesene Wertminderung liegt fast immer unter dem Betrag, den ein Käufer für ein Unfallmotorrad abzieht. Es gibt einfach zu viele unbeschädigte Motorräder, auf welche die Käufer zurückgreifen können.

Bei Bj. 2013 wirst du übrigens keinen Abzug neu für alt zu befürchten haben. Warte das Gutachten ab. Nur wenn die Reparaturkosten deutlich unter dem Widerbeschaffungswert liegen, reparieren. Andernfalls die GS als beschädigtes Motorrad an deinen Händler oder einen gewerblichen Aufkäufer verscherbeln.

CU
Jonni
 
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