AMGaida
Themenstarter
Leute... ihr habt einen Schwerverbrecher in Euren Reihen. Ihr dürft raten und werdet wahrscheinlich auch drauf kommen... mich, genau.
Heute bekam ich Post vom Hauptzollamt Münster. Der Betreff in voller Länge lautet:
Steuerstrafverfahren wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung durch den Bezug von Kaffee aus den Niederlanden über das Internetauktionshaus "ebay" ohne vorherige Anmeldung und Entrichtung der Kaffeesteuer.
Hartes Brot, das sage ich Euch. Zumal es bei mir in ganz großem Stil abgelaufen ist. Aber wer könnte das besser erklären als der Amtsschimmel selbst... also lest weiter:
"Sehr geehrter ...,
gegen Sie wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass Sie die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen haben und dadurch Steuern verkürzt haben.
Gründe:
Nach dem Ermittlungsergebnis des Zollfahndungsamts Essen - Dienstsitz Münster - haben Sie am/seit 16.12.2005 über das Internetauktionshaus ebay bei dem ebay-shop "xxx", mit Sitz in den Niederlanden insgesamt 0,126g Kaffee in Form von Bohnen oder Kaffeepads zum Verkaufspreis von 1,85 € ersteigert.
Wird Kaffee eines anderen Mitgliedsstaates von einem Versandhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat an eine Privatperson im deutschen Steuergebiet geliefert, unterliegt dieser der deutschen Kaffeesteuer. [...]
Sie haben es unterlassen, dem zuständigen Hauptzollamt den Bezug von Kaffee im Rahmen des Versandhandels aus einem anderen Mitgliedsstaat anzumelden und die entstandene Kaffeesteuer zu entrichten. Anhand des sehr günstigen Verkaufspreises des angebotenen Kaffees und des Artikelstandorts Niederlande hätten Sie jedoch wissen müssen, dass es sich hier nur um unversteuerte Ware handeln kann. Auch verweist der Verkäufer in seinen AGB auf die noch zu entrichtende Kaffeesteuer: [...]
Sie haben somit im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland Kaffee vorschriftswidrig in Empfang genommen. Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gem. §370 der Abgabenordnung erfüllt, denn Sie haben die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen und dadurch Steuern verkürzt.
Die für insgesamt 126g Kaffee durch Sie verkürzte Kaffeesteuer beträgt 0,28 €. Ich sehe jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen von der Festsetzung der Steuern ab. [...]
Ich weiß gar nicht was ich sagen soll... soll ich mich jetzt kaputt lachen oder weinen, weil dieses Land so armselig ist?
Wie ich mittlerweile rausgefunden habe, bin ich damit nicht alleine... hier gibt es weitere Berichte zu dem Thema.
http://news.thgweb.de/2006/11/17/3-2-1_meins-vom_kaffeetrinker_zum_steuerhinterzieher/
Heute bekam ich Post vom Hauptzollamt Münster. Der Betreff in voller Länge lautet:
Steuerstrafverfahren wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung durch den Bezug von Kaffee aus den Niederlanden über das Internetauktionshaus "ebay" ohne vorherige Anmeldung und Entrichtung der Kaffeesteuer.
Hartes Brot, das sage ich Euch. Zumal es bei mir in ganz großem Stil abgelaufen ist. Aber wer könnte das besser erklären als der Amtsschimmel selbst... also lest weiter:
"Sehr geehrter ...,
gegen Sie wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass Sie die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen haben und dadurch Steuern verkürzt haben.
Gründe:
Nach dem Ermittlungsergebnis des Zollfahndungsamts Essen - Dienstsitz Münster - haben Sie am/seit 16.12.2005 über das Internetauktionshaus ebay bei dem ebay-shop "xxx", mit Sitz in den Niederlanden insgesamt 0,126g Kaffee in Form von Bohnen oder Kaffeepads zum Verkaufspreis von 1,85 € ersteigert.
Wird Kaffee eines anderen Mitgliedsstaates von einem Versandhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat an eine Privatperson im deutschen Steuergebiet geliefert, unterliegt dieser der deutschen Kaffeesteuer. [...]
Sie haben es unterlassen, dem zuständigen Hauptzollamt den Bezug von Kaffee im Rahmen des Versandhandels aus einem anderen Mitgliedsstaat anzumelden und die entstandene Kaffeesteuer zu entrichten. Anhand des sehr günstigen Verkaufspreises des angebotenen Kaffees und des Artikelstandorts Niederlande hätten Sie jedoch wissen müssen, dass es sich hier nur um unversteuerte Ware handeln kann. Auch verweist der Verkäufer in seinen AGB auf die noch zu entrichtende Kaffeesteuer: [...]
Sie haben somit im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland Kaffee vorschriftswidrig in Empfang genommen. Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gem. §370 der Abgabenordnung erfüllt, denn Sie haben die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen und dadurch Steuern verkürzt.
Die für insgesamt 126g Kaffee durch Sie verkürzte Kaffeesteuer beträgt 0,28 €. Ich sehe jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen von der Festsetzung der Steuern ab. [...]
Ich weiß gar nicht was ich sagen soll... soll ich mich jetzt kaputt lachen oder weinen, weil dieses Land so armselig ist?
Wie ich mittlerweile rausgefunden habe, bin ich damit nicht alleine... hier gibt es weitere Berichte zu dem Thema.
http://news.thgweb.de/2006/11/17/3-2-1_meins-vom_kaffeetrinker_zum_steuerhinterzieher/