Tacho hinüber - Was ist bei einem Gebrauchten zu beachten

Diskutiere Tacho hinüber - Was ist bei einem Gebrauchten zu beachten im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich geh eigentlich immer zu einem der Clubs hier (Öamtc), die sind zwar streng aber dafür kann mir keiner was, mit deren Prüfbescheid. In diesem...
michaelredwood

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Was spräche dagegen, bei der Prüfstelle des geringsten
(offensichtlichen) Misstrauens nachzufragen, wie man
dort die Angelegenheit betrachtet?
Ich geh eigentlich immer zu einem der Clubs hier (Öamtc), die sind zwar streng aber dafür kann mir keiner was, mit deren Prüfbescheid. In diesem Fall will ich aber keine "schlafenden Hunde wecken".
Der Freundliche fällt aus .. ich will keinen neuen Tacho kaufen und mir entsprechende Ratschläge ersparen. Bleiben noch die kleinen Moped-Werkstätten (von denen es gar nicht so viele gibt, hier). Das wär was, aber die tun mir leid, weil sie an mir nix verdienen und ich sie mir noch für echte Probleme aufheben will.
Aber die Ratschläge hier find ich ganz brauchbar. Wenn das mit der Bohrmaschine nicht klappt, dann werd ich wahrscheinlich die Option "Austauschen und alten T. zu Doku-Zwecken behalten" wählen und hoffen, dass es nicht so schlimm wird. (Muss ja nicht, ich bin halt gern auf den Worst Case eingestellt.
:cool:)
 
michaelredwood

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So Leude, wenn keine überraschende "Killer"-Lösung mehr kommt, ist mein Plan, einen gebrauchten Ersatz besorgen und ein Bissi dran rumzudrehen. Gehts, wie ich es mir vorstelle - gut! Wenn nicht dann eben den Alten aufheben zum Beweis.

Ich hätte ohnehin gern den Club gefragt aber wenn die mein Pickerl nur machen, wenn ich irgendwelche Bestätigungen von Werkstätten oder Landesprüfstellen bringe, dann seh ich mich nur etwas finanzieren, das ich ablehne. Deshalb der Fred.

Danke herzlich an alle, ihr habt mir wieder mal geholfen!
LG und allzeit gute Fahrt!
 
elfer-schwob

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Am liebsten wäre mir, einen Gebrauchten zu erwerben und (möglichst selbst) den Stand auf meinen T. anzugleichen und die Sache zu vergessen.
Da ein Wegstreckenzähler in Motorrädern Pflicht ist - gilt zumindest in D - muß er bei Ausfall wohl ersetzt werden, sonst wärs für die HU ein Mangel.
Und weil Tacho und Wegstreckenzähler meist kombiniert und beide Pflicht sind, dürfte ein Tausch der Einheit wegen Defekts einer der beiden Komponenten keine Seltenheit sein.
Ob das dann ein neuer mit Stand 0 km ist oder einer mit 666666 km, kann beim TÜV keine Rolle spielen.

Das Anpassen des neuen Zählers an den alten kann man machen. Bei elektron. Zählwerken sicher einfacher und schneller als bei Rollenzählwerken. Aber wozu?

Beim evtl. Verkauf des Mopeds ist die Gesamtlaufleistung gefragt und nicht der Zählerstand. Den Zählertausch plausibel zu machen, ist Frage des persönl. Geschmacks. Foto? 17 Zeugen?

Daß das Ganze niGS mit Zählermanipulation in Betrugsabsicht zu tun hat, dürfte logisch sein.
 
Klausmong

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Die KI meint man darf hier auf gar keinen Fall einen jüngeren Tacho einbauen (mit weniger KM) und der Einbau eines T. mit mehr KM muss dokumentiert werden. Was meint ihr bzw. hat das schon jemand hinter sich?
Ich bin Ösi und mir ist das auch schon passiert.

Habe den dann zerlegt und nachgesehen, und die Plastikschnecke war an den Zähnen abgeschert.

Ich habe einen Tacho ausgetauscht, der hatte weniger Kilometer.
ist genau gar kein problem, und auch beim Pickerl wird nur der aktuelle km Stand eingetragen.

Nur wenn Du es verkaufst solltest Du schriftlich festhalten, Tacho getauscht und wieviel km mehr drauf sind.
Damit man nachher nicht behauptet du hättest das vorsätzlich gemacht
 
edelweiß GS

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Hi Michael

Wieviel Km stehen denn aufm Tacho? :confused: :) . Wie ich schon geschrieben hab einen mit ewas mehr Km einbauen. Wie will der Prüfer prüfen, ob die Km von dir nicht gefahren wurden .:bounce:
 
edelweiß GS

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Noch was ,die Tachos der 11/1150 er gs sind baugleich sie unterscheiden sich nur beim Rücksteller (der kann über ne kleine Kreuzschlitzschraube in der Mitte umgebaut werden) Nummern aufm Zifferblatt und Rückseite sind gleich. Ich habe geguggt :happy: :bounce:. Soviel dazu :yeahh:.
 
gerd_

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Hi
.......................
Mir gehts hauptsächlich um den (wohl unvermeidbaren) Austausch. Ich muss bald zum Pickerl (Ösi-Sprech für Tüv) und frage mich, was mit dem Kilometerstand ist - vielleicht speziell in AT.
Die KI meint man darf hier auf gar keinen Fall einen jüngeren Tacho einbauen (mit weniger KM) und der Einbau eines T. mit mehr KM muss dokumentiert werden. Was meint ihr bzw. hat das schon jemand hinter sich?

Am liebsten wäre mir, einen Gebrauchten zu erwerben und (möglichst selbst) den Stand auf meinen T. anzugleichen und die Sache zu vergessen.
......................
Wenn Du den Tacho selbst angleichen kannst wird es niemand merken. Wenn jemand merkt, dass Du "angeglichen" hast ist das "merkwürdig".
Es gibt einige Speicher im Fahrzeug die sich Betriebsstunden und/oder km-Stände "merken". Das gleich dauerhaft und nicht änderbar (ABS und Motronik). Ergeben sich signifikante Differenzen - falls das jemals einer bemerkt, mit üblichen Gerätschaften kann man es nicht auslesen - dann gibt's Ärger.

Dem kann man vorbeugen. Die Aussage gilt natürlich nur für DE
1) Du lässt die Tachos in einer Fachwerkstatt tauschen (Tachodienst). Die bescheinigen die Tachostände urkundsfest (am tt.mm.jjj Tacho mit km-Stand "xy" gegen Tacho mit km-Stand "vw" getauscht). Angegleichen wird da nix. Wenn die nett sind, kannst Du selber schrauben und sie verlangen einen Kaffeekassenbeitrag für die Bescheinigung
2) Du lässt das Gleiche von einer NL durchführen und die Tachostände auf der Rechnung vermerken. Das ist zwar nicht urkundsfest wird aber kaum angezweifelt.
3) Du lässt es von jemandem der siegelfähig ist beurkunden (ein Schriftstück mit Siegel ist eine Urkunde!). Die Methode mit einem Notor kann niemand bezahlen. Als Alternative bieten sich Schulleiter oder Pfarrer an. Beide sind siegelberechtigt. 1 Foto mit eingebautem altem Tacho + 1 mit dem "neuen" in Word kopieren. Ich bestätige das am ... gesehen zu haben. Siegel + Unterschrift

An einem Siegel gibt es in DE nichts zu rütteln. Nicht mal dann, wenn irgendjemand weiss, dass der Siegelberechtigte Dein Onkel ist! Wenn er falsch beurkundet, ist sein Schaden weit grösser als der Wert Deines Moppeds. Auch falls es den Schulleitern intern verboten sein sollte solche Urkunden auszustellen, hat dies nach aussen keine Wirkung (er bekommt dann intern Stress).
Unsere Pfarrer dürfen, wenn sie wollen.

Dann gibt es die "ja, aber" Argumente. Wenn ich einen Fahrradtacho verwende und den eingebauten abklemme um Km zu "sparen", dann stimmen die internen Werte nicht mehr. 1000km Differenz sind uninteressant. Niemand bezahlt mehr wenn die Karre beim Verkauf nicht 5000 sondern nur 4000 km drauf hat.
Interessant sind "Tachoangleichungen" bei Vertreterautos, wenn die nach 3 Jahren mit 325.070 km abgegeben werden und der Aufkäufer sie dann als Gebrauchtfahrzeug mit 125.070 km anbietet.
Das war jahrelang das Arbeitgebiet meines Nachbarn (bei der Kripo).
gerd
 
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