Hi
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Mir gehts hauptsächlich um den (wohl unvermeidbaren) Austausch. Ich muss bald zum Pickerl (Ösi-Sprech für Tüv) und frage mich, was mit dem Kilometerstand ist - vielleicht speziell in AT.
Die KI meint man darf hier auf gar keinen Fall einen jüngeren Tacho einbauen (mit weniger KM) und der Einbau eines T. mit mehr KM muss dokumentiert werden. Was meint ihr bzw. hat das schon jemand hinter sich?
Am liebsten wäre mir, einen Gebrauchten zu erwerben und (möglichst selbst) den Stand auf meinen T. anzugleichen und die Sache zu vergessen.
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Wenn Du den Tacho selbst angleichen kannst wird es niemand merken. Wenn jemand merkt, dass Du "angeglichen" hast ist das "merkwürdig".
Es gibt einige Speicher im Fahrzeug die sich Betriebsstunden und/oder km-Stände "merken". Das gleich dauerhaft und nicht änderbar (ABS und Motronik). Ergeben sich signifikante Differenzen - falls das jemals einer bemerkt, mit üblichen Gerätschaften kann man es nicht auslesen - dann gibt's Ärger.
Dem kann man vorbeugen. Die Aussage gilt natürlich nur für DE
1) Du lässt die Tachos in einer Fachwerkstatt tauschen (Tachodienst). Die bescheinigen die Tachostände urkundsfest (am tt.mm.jjj Tacho mit km-Stand "xy" gegen Tacho mit km-Stand "vw" getauscht). Angegleichen wird da nix. Wenn die nett sind, kannst Du selber schrauben und sie verlangen einen Kaffeekassenbeitrag für die Bescheinigung
2) Du lässt das Gleiche von einer NL durchführen und die Tachostände auf der Rechnung vermerken. Das ist zwar nicht urkundsfest wird aber kaum angezweifelt.
3) Du lässt es von jemandem der siegelfähig ist beurkunden (ein Schriftstück mit Siegel ist eine Urkunde!). Die Methode mit einem Notor kann niemand bezahlen. Als Alternative bieten sich Schulleiter oder Pfarrer an. Beide sind siegelberechtigt. 1 Foto mit eingebautem altem Tacho + 1 mit dem "neuen" in Word kopieren. Ich bestätige das am ... gesehen zu haben. Siegel + Unterschrift
An einem Siegel gibt es in DE nichts zu rütteln. Nicht mal dann, wenn irgendjemand weiss, dass der Siegelberechtigte Dein Onkel ist! Wenn er falsch beurkundet, ist sein Schaden weit grösser als der Wert Deines Moppeds. Auch falls es den Schulleitern intern verboten sein sollte solche Urkunden auszustellen, hat dies nach aussen keine Wirkung (er bekommt dann intern Stress).
Unsere Pfarrer dürfen, wenn sie wollen.
Dann gibt es die "ja, aber" Argumente. Wenn ich einen Fahrradtacho verwende und den eingebauten abklemme um Km zu "sparen", dann stimmen die internen Werte nicht mehr. 1000km Differenz sind uninteressant. Niemand bezahlt mehr wenn die Karre beim Verkauf nicht 5000 sondern nur 4000 km drauf hat.
Interessant sind "Tachoangleichungen" bei Vertreterautos, wenn die nach 3 Jahren mit 325.070 km abgegeben werden und der Aufkäufer sie dann als Gebrauchtfahrzeug mit 125.070 km anbietet.
Das war jahrelang das Arbeitgebiet meines Nachbarn (bei der Kripo).
gerd