gerd_
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Hi
Die Schaltung hat den kleinen Nachteil, dass sie so nicht zulässig ist. TFL und Abblendlicht gemeinsam sind untersagt.
"Ja, aber" stimmt. Aber nur dann wenn der Hersteller das TFL beim Einschalten des Abblendlichtes dimmt und zum Standlicht (Begrenzungsleuchte) macht. DAS aber muss Bestandteil der BE sein.
Oder das TFL ist ausdrücklich für den gemeinsamen Betrieb mit Abblendlicht vorgesehen, hat eine Dimmfunktion und dazu eine ABE. Erstens ist mir kein TFL bekannt das diese Funktion (samt ABE hat) und zweitens taugt auch dann diese Schaltung nicht dafür.
"Ja aber" stimmt auch. Zig "Beleuchtungswütige" schalten das einfach so und viele TÜVies achten nicht darauf.
gerd
Die Schaltung hat den kleinen Nachteil, dass sie so nicht zulässig ist. TFL und Abblendlicht gemeinsam sind untersagt.
"Ja, aber" stimmt. Aber nur dann wenn der Hersteller das TFL beim Einschalten des Abblendlichtes dimmt und zum Standlicht (Begrenzungsleuchte) macht. DAS aber muss Bestandteil der BE sein.
Oder das TFL ist ausdrücklich für den gemeinsamen Betrieb mit Abblendlicht vorgesehen, hat eine Dimmfunktion und dazu eine ABE. Erstens ist mir kein TFL bekannt das diese Funktion (samt ABE hat) und zweitens taugt auch dann diese Schaltung nicht dafür.
"Ja aber" stimmt auch. Zig "Beleuchtungswütige" schalten das einfach so und viele TÜVies achten nicht darauf.
gerd
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