TüV-Änderungsabnahme A2-Regelung

Diskutiere TüV-Änderungsabnahme A2-Regelung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hi Zusammen! Ich stehe gerade vor folgendem Problem: In den nächsten 2 Wochen habe ich meine Aufstiegsprüfung für den offenen...
GS-Nick

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Hi Zusammen!

Ich stehe gerade vor folgendem Problem:
In den nächsten 2 Wochen habe ich meine Aufstiegsprüfung für den offenen Motorrad-Führerschein.
Fahre aktuell eine R1100GS mit 48-PS Drossel.

Normalerweise läuft das (meines Wissens) so:
Führerschein machen -> Drossel ausbauen -> Änderungsabnahme vom TüV holen + Versicherung informieren -> Fahrzeugpapiere berichtigen lassen -> Spaß haben

Jetzt hat die Zulassungsstelle wegen Corona nur begrenzt Termine frei, die natürlich komplett ausgebucht sind. Wisst ihr, ob und wenn ja wie lange man nur mit der TüV-Bescheinigung fahren darf (Wenn man die mitführt logischerweise)? Offiziell heißt es ja "unverzüglich berichtigen lassen"...
Im letzten Schritt gibt's ja nur nen neuen Fahrzeugschein...

Aber auf "kulante" Polizisten in der Kontrolle möchte ich mich nicht unbedingt verlassen :)

Ansonsten muss ich wohl warten müssen, bis da wieder was frei ist... :/
Nicht falsch verstehen - ich bin dankbar, dass ich überhaupt das Bike nutzen kann (bei Führerschein-Neuerwerb wäre es noch schlimmer), aber mit der Geduld ist das so ne Sache ;)

Vielen Dank schonmal im Voraus!
 
KleinerKlaus

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Meiner MEinung nach sollte das keine großen Probleme bereiten. Wenn Du Deine offene Fahrerlaubnis hast, die TÜV-Bescheinigung über die Änderung, am besten noch einen Nachweis dafür, daß es vor dem xx.xx.2020 keinen Termin bei der Zulassungsstelle gibt UND einen Nachweis darüber, daß die Maschine jetzt ungedrosselt versichert ist.
Ein bisschen viel Papier für diese Zeit. Damit allerdings sollte sich jede Verkehrskontrolle zufrieden geben. Du hast Dein möglichstes versucht, aber dank Corona ist der Zugang zum Amt leider eingeschränkt. Du hast ne Fahrerlaubnis und Dein Motorrad wurde beim TÜV abgenommen und es ist vor allem korrekt versichert. Die fehlende Zulassungsbescheinigung dürfte dann maximal eine Ordnungswidrigkeit sein. Wenn überhaupt. Ich würde es riskieren.
 
GS-Nick

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Hi!

Danke für die schnelle Antwort.
Vielleicht kann der TüV'ler bei der Abnahme oder der TüV'ler bei der Prüfung mir da mehr zu sagen...
Dann wird's aber vermutlich nicht so schlimm sein in einer Kontrolle - wie du sagst habe ich ja mein Bestes versucht :)
Ich versuche parallel nen Termin bei der Zulassungsstelle zu bekommen, vllt wird ja was frei. Spätestens dann kann man ja sagen "Ich habe nen Termin am ....".

Ich schreibe hier nochmal, falls es weitere besondere Erkenntnisse geben sollte ;)
 
SQ18

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...ich kenne das so:

Welche Fristen muss ich beachten?
Die meisten eintragungspflichtigen Fahrzeugveränderungen müssen unverzüglich vom amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr begutachtet oder vom Kraftfahrzeugsachverständigen oder berechtigten Person einer Überwachungsorganisation abgenommen werden. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist in den meisten Fällen ebenfalls unverzüglich dürchführen zu lassen.
Also alles gut - den Verzug hast Du nicht zu verantworten, bzw. Du machst das ja dann mit dem Termin in z.B. 6 Wochen also unverzüglich.


hth
 
GS-Nick

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Hi!

Danke für diese Antwort!
Spätestens mit dem Wiki-Artikel sollte es ja klar sein dann :confused: :)
Ich denke damit sollte ich so lange "durchkommen", bis ich einen nachweisbaren Termin bei der Zulassungsstelle habe :)
 
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Rizzelrotzer

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Die HUK24 ändert den Versicherungsvertrag erst dann, wenn du ihnen eine Kopie des Fz Schein zusendest.
Und der Zeitpunkt der Änderung ist für die Versicherung relevant. Aber wer kontrolliert bei einem Motorrad die Drossel ? Weder TÜV noch Polizei hat das in meinem Umfeld bisher interessiert !
 
GS-Nick

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Hi!

Ja mit der Versicherung werde ich es auf jeden Fall zuerst klären - Versicherungsschutz > Polizeikontrolle ;)
Ich meine aber, dass denen bei mir ne Mitteilung der neuen Leistung langt.

Die Polizei interessiert sich schon für den Einbau einer Drossel... In erster Linie vermutlich, wenn man jünger als 20 ist und "A2" im Führerschein vermerkt ist :)
 
umdieEcke

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Die Versicherung ändert erst wenn es offiziell in den Papieren ist und wenn Du die Drossel entfernst und fährst, fährst Du ohne Versicherungsschutz. Solange Du nicht überprüft wirst, Dein Risiko, hast Du einen Unfall gute Nacht Marie, neben keinem Versicherungsschutz (tragen der Kosten eventuell vom Geschädigten) kommt noch ein Strafgesetz um die Ecke. Lass es lieber sein und warte bis der Termin kommt.
 
ArminTamzarian

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"Unverzüglich" heißt "ohne schuldhaftes Zögern". Im Behördendeutsch ein dehn- und interpretierbarer Begriff. Rein rechtlich fährst Du mit einer erloschenen Betriebserlaubnis durch die Gegend. Im Schadensfall interessiert Kulanz und "aber die Zulassungsstelle hat Coronaferien" leider nicht. Wenn Du fährst, dann auf eigenes Risiko.
 
GS-Nick

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N'Abend!

Auch gute Argumente... Dinge wie erloschene Betriebserlaubnis oder im worst-case sogar ohne Versicherungsschutz herumzueiern möchte ich natürlich auf jeden Fall vermeiden - das ist die paar Wochen warten dann nicht wert...

Ich befürchte eben, dass es erstmal auf Anfrage überall heisst ja kein Problem und dann im Schadensfall gibts mächtig Ärger....
 
GS-Nick

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N'Abend nochmal!

Ich hatte heute meine erste Fahrstunde auf einem offenen Bike mit ca. 80PS (also so wie meine offen hätte). Dabei habe ich gleich die Gelegenheit genutzt, mal den Fahrlehrer zu fragen, wie das mit der Bestimmung aussieht.
Laut ihm ist das keine gute Idee, denn die Zulassungsstelle bietet ja Termine an - also wäre es meine Pflicht mir auch einen Termin zu suchen... :/ Selbst wenn es die Versicherung zuließe, würde ich bei einer Kontrolle alt aussehen :(

Allerdings ist mir aufgefallen, dass der Leistungsunterschied nicht so extrem spürbar ist wie ich das erwartet hatte. Ich werde mich also noch ein paar Wochen gedulden und versuchen, einen Termin bei der Zulassungsstelle zu bekommen.

Trotzdem danke euch allen für die Diskussion und Meinungen dazu! :)
 
Larsi

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... und versuchen, einen Termin bei der Zulassungsstelle zu bekommen.
...
Bei uns gibts einige gewerbliche Zulassungsdienste, die für relativ kleines Geld den Behördengang mit zeitnahem Termin übernehmen.
Vielleicht wäre das ja noch ne Option.

Die Fahrzeugzulassung zB ist da nur 5€ teurer als wenn ich selbst hingehe und die Schilder vor Ort kaufe.
 
GS-Nick

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Hi Larsi,

danke für den Tipp! Leider konnte ich keinen finden, der sowas (aktuell) macht... Zulassungen sind (meines Wissens) online möglich. Nur geht es auch nicht um eine Zulassung, sondern eine technische Änderung und daher eine Änderung im fzg.Schein - was nicht online geht :(
Alles chaotisch im Moment... :confused:
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ein ähnliches Problem hatte ich mit einem abgelaufenen Perso. Rechtzeitig beim Amt, dort dann aber schon um 10:30 "wegen Überfüllung" geschlossen (bis 12:00 wäre offen). Alles vor Corona
Also per Mail einen Termin vereinbart (nächstmöglicher; 1 Woche später). Am Tag des Termins bekomme ich ein Mail "Wegen Krankheit geschlossen".
Klasse, Perso noch eine Woche gültig aber 1x wöchentlich unterwegs im LKW.
Telefonische Auskunft: Die Polizei weiss Bescheid, gibt keinen Ärger.
So sehe ich das auch bei der Zulassung.
Beim TÜV warst Du, der Umbau ist bescheinigt. Wenn die Versicherung informiert ist aber auf einem geänderten "Schein" besteht hast Du ja den Nachweis, dass sie Bescheid weiss. Nachdem sie mehr Geld bekämen aber offenbar z.Z. darauf verzichten wollen??
gerd
 
ADVBiker

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Hi Zusammen!

Normalerweise läuft das (meines Wissens) so:
Führerschein machen -> Drossel ausbauen -> Änderungsabnahme vom TüV holen + Versicherung informieren -> Fahrzeugpapiere berichtigen lassen -> Spaß haben

Vielen Dank schonmal im Voraus!
Hi GS-Nick,
lass doch einfach die Kirche im Dorf und benutzen wir mal den Sachverstand :wink:...... ich bewundere die vielen Lösungsansätze und wundere mich über das Problem.... :giggle:

Mit Deinem neuen Führerschein darfst Du auch "gedrosselte" fahren. :smile:
Wenn die Leistungsreduzierung ausgebaut ist und vom TÜV abgenommen wurde, dann
a) bekommst Du einen Nachweis und
b) ist die Änderung im System hinterlegt.

Sollte es wirklich so übermässig dauern, mit dem Termin bei der Zulassungsstelle, dann hast Du den Termin von der Onlineanmeldung dabei, oder? Für den Fall der Fälle, einer Verkehrskontrolle.
 
GS-Nick

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Hi nochmal!

Danke auch für deine Sicht der Dinge!
Ich bin ein noch recht neuer Fahrer und daher lieber etwas vorsichtiger was offizielle Dinge wie Kontrollen oder Versicherungsschutz angeht.

benutzen wir mal den Sachverstand
Und wenn man immer mal wieder was von Geschichten wie "Reifeneintragungspflicht beim TüV" hört, frage ich mich manchmal, ob mir bei allen Regelungen Sachverstand wirklich weiterhilft ;)

Ausserdem konnte ich nun endlich einen Termin ergattern (um 0:15 eingeloggt) - JUHU - und werde wegen knapp zwei Wochen kein Risiko mehr eingehen :)

Danke euch allen dennoch für die vielen Ansätze!
 
BlackFly

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Ich denke auch das das eine oder andere ist etwas übertrieben ist...
Bei mir ist es so das man auch mal 4-6 Wochen auf Termine im Bürgerbüro wartet und das auch ohne Corona. Da war dann natürlich auch meine Frage wie das denn mit dem "unverzüglich" sei, als Antwort bekam ich: "Ist ja nicht Ihre Schuld, sie haben doch alles richtig gemacht und können nix dafür das wir so wenige Termine haben". Auch wenn es in diesem Fall nicht um Fahrzeugpapiere ging (Ummelden des Hauptwohnsitzes) sehe ich persönlich keine Probleme bzw wüsste nicht warum das vollkommen anders gehandhabt werden sollte.
Auch das Fahren ohne BE sehe ich nicht. Die Änderungen sind ja abgenommen und bescheinigt, somit ist die BE nicht erloschen. Ob diese Änderung in den Papieren eingetragen ist ist da erstmal unerheblich wenn sie abgenommen worden sind und entsprechend bescheinigt sind. Diese Bescheinigung muss aber natürlich vorhanden sein.
Zur Versicherung sehe ich erstmal auch keine Probleme, im Zweifelsfall kann man das aber mit denen abklären. Ein Versicherungsschutz besteht sogar schon vor dem anmelden zu den Konditionen die man nach dem anmelden hätte, z.B. wenn man ein Fahrzeug kauft und auf der Überführungsfahrt einen Unfall hat. In so einem Fall ist es sogar einfacher, der Vertrag ist bereits abgeschlossen und damit unstrittig über den Umfang (Nur Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko, eventuell eingetragene Fahrer usw), einzig der Rechnungsbetrag wird sich im nachhinein ändern/anpassen. damit sehe ich auch hier keine Probleme, wenn man sicher gehen will kann man das aber nochmal bei der Versicherung erfragen (und wenn man es schriftlich erfragt hat man im Ernstfall auch einen Nachweis darüber).
 
Thema:

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