vielleicht noch ein Aspekt gegen solche Tracker. In Deutschland gilt, dass niemand Eigentum an Hehlerware, also gestohlenen Dingen, erwerben kann. wenn gestohlene Dinge aufgefunden werden, werden sie dem ursprünglich Bestohlenem zurückgegeben. Der Dieb, falls dingfest gemacht, wird gesetzlich bestraft, der gutgläubiger Käufer der Ware bleibt auf seinem Schaden sitzen und muss ggfs. den Dieb verklagen auf Schadenersatz.
Dieser Grundsatz gilt nicht in allen europäischen Ländern. Zumindest in Holland kann jemand gutgläubig gestohlene Ware vom Dieb kaufen und wird rechtmäßiger Eigentümer. der ursprüngliche Eigentümer müsste sich an den Dieb wenden und diesen auf Schadenersatz verklagen, der neue Eigentümer ist nur dann geschützt, wenn dieser gutgläubige Kauf "gerichtsfest" ist. also ein Fahrzeug zumindest sehr gut gefälschte Papiere hat und der Käufer davon ausgehen muss, dass alles ok ist. Näheres dazu kann gegoogelt werden, Stichworte Hehlerware, Diebesgut, Eigentum, Holland.