'n Abend,
ich habe bereits mehrere Fahrzeuge über das Onlineportal ab- und wieder angemeldet, das Verfahren ist mir also soweit geläufig.
In etwa drei Wochen kommt unser neues Auto, das ich natürlich auch so zulassen möchte. Eine Frage habe ich bezüglich der Zulassungsbescheinigung Teil II, die ich ja vom Hersteller/Händler bekomme. In der Anleitung für die Anmeldung eines Neufahrzeuges steht, dass mir nach der Zulassung sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I (logisch, das kenne ich) als auch der Teil II zugeschickt wird, den ich aber ja schon habe und somit zwei hätte, ein "Original" vom Hersteller (blanko) und ein ausgefülltes von der Zulassungsstelle.
Kann hier Jemand mal das erklären?