Abmahnung wg. angeblichem Musikdownload

Diskutiere Abmahnung wg. angeblichem Musikdownload im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hi Thomas ich schlage vor Du gibst mal Hinweise WAS man WIE machen kann um die Internetverbindung abzuschalten und welche Besonderheiten welche...
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Gast 7673

Gast
Hi Thomas

Hi Moni,

Du schreibst Deine WLAN Verbindung sei abgeschaltet gewesen. Was GENAU heißt das?

- dass Du vermutlich Deinen PC ausgeschaltet hattest ist klar, aber hattest Du Deine Fritz-Box (oder was auch immer) vom Netz getrennt?
- Welche Verschlüsselung benutzt Du?

Gruß
Thomas
ich schlage vor Du gibst mal Hinweise WAS man WIE machen kann um die Internetverbindung abzuschalten und welche Besonderheiten welche Geräte evtl haben.

Kann für den einen oder anderen hilfreich sein.:)
 
Moni70

Moni70

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Hi Moni,

Du schreibst Deine WLAN Verbindung sei abgeschaltet gewesen. Was GENAU heißt das?

- dass Du vermutlich Deinen PC ausgeschaltet hattest ist klar, aber hattest Du Deine Fritz-Box (oder was auch immer) vom Netz getrennt?
- Welche Verschlüsselung benutzt Du?

Gruß
Thomas
Hi,
Sorry, an dieser Stelle kommentiere ich auf Anraten nicht. Das Forum ist mir zu öffentlich. Ich wollte nur dieses Thema sensibilisieren.
Ich gehe jedenfalls den Weg der rechtlichen Unterstützung. Kollegen untereinander sprechen eine ganz andere Sprache wie ich mit meinem Laienjargon.
Gruß
Moni
 
thomasL

thomasL

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:-( Fahrrad :-(
Hi,

naja ich will hier nicht mit Halbwissen (oder eigentlich eher 1/8 oder 1/4 Wissen :-) ) glänzen. Da gibt es hier andere user die ein Vielfaches besser Bescheid wissen.

Ich weiß nur, dass in dem Schreiben meiner damaligen "Verteidigungskanzlei" argumentiert wurde, dass ich meiner Sorgfaltspflicht insofern nachgekommen sei, als dass ich WPA2 Verschlüsselung gewählt hatte, sichergestellt hatte dass Minderjährige nicht über uneingeschränkten Zugriff auf den (ihren eigenen) Rechner verfügen, regelmäßig auf das was sie dürfen und das was sie nicht dürfen eindringlich hingewiesen werden.

Mein persönlicher Rechner ist durch Passwort geschützt und somit gegen unauthorisierten Zugriff hinreichend geschützt (mehr wird von einem Laien nicht erwartet!)

Auch bei mir war es damals so, dass "eigentlich" zu dem genannten Zeitpunkt NIEMAND an dem beanstandeten Rechner gewesen sein konnte. Wir haben da familienintern viel und lange drüber diskutiert. EIGENTLICH war niemand da und niemand dran. Aber die Hand dafür ins Feuer legen wollte auch niemand.

Wenn aber NACHWEISLICH NIEMAND(!) da war, bliebe zu klären ob und wie sicher der Zugriff auf den I-net Zugang verhindert war!

Also das alles so weit und so gut wie ich es noch in Erinnerung habe. Der Spaß hat mich damals die Vergleichssumme an die Abmahnkanzlei von € 250,- gekostet und "mein" Anwalt wollte ebenfalls nochmal € 150,-. Das Ganze musste angeblich innerhalb von 8 Tage abgeschlossen sein.

Das Alles ist mir heute noch äußerst dubios. Aber es lag eine Kopie des Beschlusses des Amtsgerichts Köln und eine Kopie der Auskunft der Telekom bei.

Gruß
Thomas
 
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HvG

HvG

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1200 GSA, jetzt riacht se nimma frisch
Als Ergänzung noch

Zitat aus http://www.ratgeberrecht.eu/kanzlei/abmahnung-rasch.html

'' Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei Rasch überhaupt reagieren?

Ganz klar: JA! In jedem Fall sollten Sie auf eine Abmahnung der Kanzlei Rasch reagieren. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist hier erfahrungsgemäß sicherlich die denkbar schlechteste Variante auf eine solche Abmahnung zu reagieren. Im Falle des Nichtreagierens auf eine Abmahnung der Kanzlei Rasch droht Ihnen grundsätzlich eine einstweilige Verfügung durch ein Landgericht oder ein entsprechendes Hauptsacheverfahren. Angesichts der extrem hohen Streitwerte in den Abmahnungen (z.B. bei Filmen sind 30.000 EUR keine Seltenheit) und des damit einhergehenden Kostenrisikos (Anwaltskosten, Gerichtskosten), das sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen kann, ist besonnenes und qualifiziertes Handeln auf eine solche Abmahnung angebracht, um Schaden abzuwenden und um für die Zukunft eine größtmögliche Sicherheit zu bieten.''

Ja, soweit sind wir und die Gerichte handeln nach geltendem Recht.

Da müsste ich aber schon 10 Jahre Knast einsitzen. die Schreiben was ich schon ignoriert habe...
bisher waren es immer Anwaltskanzleien die selber schon zig Anzeigen gegen sich laufen haben..
und diese Kanzlei ist ja auch bekannt dafür
 
Ralf_GSX1400

Ralf_GSX1400

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R1250 GSA 40 Years Edition
Da müsste ich aber schon 10 Jahre Knast einsitzen. die Schreiben was ich schon ignoriert habe...
bisher waren es immer Anwaltskanzleien die selber schon zig Anzeigen gegen sich laufen haben..
und diese Kanzlei ist ja auch bekannt dafür
War darunter auch Rasch ?, Rasch geht bei entsprechender Summe vor Gericht mit den Kandidaten.
 
nobbe

nobbe

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.. in den meisten Routern gibt es unter dem admin zugang log files wann eingeloggt wurde und mit welcher vergebenen IP. Hier würde ich mal kucken und mit dem log file zum Fachanwalt.
 
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Gast 7673

Gast
wie ich

Aus aktuellem Anlass - wann wird endlich die erste Abmanhnung kostenfrei gestellt?!!
schon schrub, das kann (sollte) nicht rechtskräftig geworden sein. So einen Unfug (wenn denn wirklich nachgewiesen ist dass Omi keinen Rechner hat und auch keine technische Möglichkeit zur Internetnutzung bestand) muss die nächste Instanz einfach aufheben. Gegenstandswert reicht jedenfalls für ne Berufung.
 
G

Gast 7673

Gast
Guter Tip

.. in den meisten Routern gibt es unter dem admin zugang log files wann eingeloggt wurde und mit welcher vergebenen IP. Hier würde ich mal kucken und mit dem log file zum Fachanwalt.
ist ja auch relativ einfach zu finden im PC
 
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Baumbart

Gast
jedenfalls hängt mein Router an einer Funksteckdose (fürn schmalen Euro beim Conrad), der Taster liegt am PC. Das Ding hat nämlich keinen Ausschaltknopf. Also, PC aus - Router aus.
 
blntaucher

blntaucher

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R 1200 GS Adventure (BJ 2011)
Also ich komme aus der TK-Branche und kann aufgrund meiner Erfahrungen berichten, dass bei diesem ganzen Datenwust und der von den Netzbetreibern geforderten Datenspeicherung ein derartiges Durcheinander herrscht, dass die Ermittlung von IP-Adressen zum Tatzeitpunkt, die dynamisch an Endkunden vergeben werden was i.d.R. über einen Zeitraum von etwa 24 Stunden für einen Kundenanschluss gilt, höchst anfechtbar sein sollte!
Zwar sind quasi alle am deutschen Markt agierenden Player sicherheitszertifiziert, jedoch verlaufen auch solche Sicherheits- und Datenschutzzertifizierungen sehr eigenartig.
Unternehmen, die in ihren Kundendatenbanken nicht mal mit einfachen Kunden- und/oder Vertragsnummern bzw. -konten klarkommen, die werden mit diesen komplexen Datensicherungen auch höchst fragwürdige Ergebnisse fabrizieren..........

Ich würde, ein reines Gewissen in Bezug auf Filesharing oder sonstiger fragwürdiger Internetnutzung von meinem Anschluss aus vorausgesetzt, kämpfen wie ein Löwe und wäre recht optimistisch was den Erfolg angeht.

Gruß
Tobias
 
G

Gast 7673

Gast
Sehr interessant

insbesondere im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des LG / OLG Köln.

Die werden sich da sicher langsam einmal Gedanken machen müssen was es mit der dynamischen IP-Zuordnung wohl auf sich hat und inwiefern die Auskünfte evt.l sogar rechtsmißbräuchlich zum Überziehen einzelner Verbraucher mit unsinnigen und überteuerten (Stichwort : zu hohe Gebühren und § 97a ) Forderungen genutzt werden.
Dem gehört endlich ein wirksamer Riegel vorgeschoben.
 
MacDubh

MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
Kommentar zu WLAN-Routern

Mittlerweile muß man ja den Telekomikern fast auf die Schultern klopfen, haben sie es doch endlich mal geschafft die Standardeinrichtung eines WLANs einigermaßen sicher zu konfigurieren. Das war bis vor kurzem noch völlig anders. Deswegen kann man dem "normalen" User fast keinen Vorwurf machen.

Ausserdem sollten die Standard-Sicherheits-Möglichkeiten wesentlich bekannter gemacht werden.
Oft reicht schon eine WPA2-Vershclüsselung UND ein Filter der Hardwareadressen aus. Aber es muß schon beides eingestellt werden.
Den Router bzw. Accesspoint bei jedem Nicht-Gebrauch abzuschalten kann helfen, ist aber in den meisten Fällen völlig unpraktikabel.

Gruß
Mac
 
B

Baumbart

Gast
Den Router bzw. Accesspoint bei jedem Nicht-Gebrauch abzuschalten kann helfen, ist aber in den meisten Fällen völlig unpraktikabel.
Der hängt bei mir an ner Conrad-Funksteckdose, die FB liegt neben dem Rechner. Gar nicht unpraktikabel.
 
MacDubh

MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
Der hängt bei mir an ner Conrad-Funksteckdose, die FB liegt neben dem Rechner. Gar nicht unpraktikabel.
Immer vorrausgesetzt du benutzt das alles alleine.
Ich bin z.B. alleiniger User des WLAN-Accesspoints und schalte den regelmässig ab. Aber den Router abzuschalten bringt mir nichts, da wir den im Haus mit mehreren nutzen....deswegen unpraktikabel!

:D
 
S

Stobbi

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R1150GS
Hi Moni,

gibt es eigentlich was neues zu Deinem Fall?

Gruß
 
U

ulixem

Gast
Ich kann nur empfehlen jedem Gerät (natürlich auch allen Handys) im eigenem WLAN-Netz ne feste IP-Adresse anhand der MAC-Adresse zuzuweisen.

Die Jugend ist nämlich äußerst kreativ, um auf Kosten Anderer zu surfen.

In meiner Straße gibt es immer noch offene Netzwerke, da wird es dann schwer , wenn 1000 illegale Downloads erfolgt sind, auf nix verstehn in Athen zu machen.:cool:
 
Thema:

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