Behörden - Wahnsinn TÜV abgelaufen

Diskutiere Behörden - Wahnsinn TÜV abgelaufen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; @Ebbenthorp Danke für die Info! Interessant, daß die Daten vorliegen, aber nicht anlaßlos abgefragt werden dürfen. Bleibt noch die Frage, ob die...
Pinky

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@Ebbenthorp Danke für die Info!
Interessant, daß die Daten vorliegen, aber nicht anlaßlos abgefragt werden dürfen.

Bleibt noch die Frage, ob die Prüforganisationen untereinander einen fahrzeugbezogenen Datenaustausch haben.
 
moldo29

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Technisch scheint das einfach machbar.
Technisch, ja. In der Industrie Gang und Gebe. Aber staatlich glaube ich das eben nicht, da es zu sehr vielen Themen nicht einmal bei der Polizei übergreifende Datenbanken gibt. Auch bei Städten, Gemeinden und Behörden gibt es keine zentralen Datenbanken. Das hat man ja bei auch bei den Landratsämtern zum Thema Impfen gesehen.
Zentrales Waffenregister wird schon ewig drüber gesprochen. Gibt es auch nicht, usw, usw, usw
 
UU80

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Es ist genau so, wie es in #278 beschrieben wurde. Bei jeder Halterabfrage besteht anlassbezogener Zugriff auf die technischen Daten des Fahrzeugs, dazu gehört auch das Datum der letzten HU.
[QUOTE="moldo29, post: 2626666, member: 26900"

Zentrales Waffenregister wird schon ewig drüber gesprochen. Gibt es auch nicht, usw, usw, usw
[/QUOTE]
Das nationale Waffenregister gibt es seit 2013, mittlerweile erweitert zum NWR II.
 
G

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Gast
Technisch, ja. In der Industrie Gang und Gebe. Aber staatlich glaube ich das eben nicht, da es zu sehr vielen Themen nicht einmal bei der Polizei übergreifende Datenbanken gibt. Auch bei Städten, Gemeinden und Behörden gibt es keine zentralen Datenbanken. Das hat man ja bei auch bei den Landratsämtern zum Thema Impfen gesehen.
Zentrales Waffenregister wird schon ewig drüber gesprochen. Gibt es auch nicht, usw, usw, usw
Da soll sich aber gerade etwas ändern:
Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) wird auch ein Registermodernisierungsgesetz aufgelegt.

Danach sollen Bürger beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, wenn diese Daten auch bei anderen Stellen schon bekannt sein müssten.

Als Referenznummer wird dabei die Steueridentifikationsnummer verwendet, die dann als Identifikationsnummer z.b. beim Melderegister, Fahrzeugregister oder Standesamt genutzt werden kann.
Dann sollen die - mit entsprechenden Zugriffsrechten eingeschränkten - Daten unmittelbar im System zur Verfügung stehen.
Halte ich für eine gute Sache.

Hätte im übrigen auch schon dem Betrug bei den Soforthilfen entscheidend entgegenwirken können.
 
gerd_

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Hi
in der aktuellen Motorrad ist ein Beitrag (Seite 8) über ein Motorrad mit abgelaufen TÜV, welches zwecks neuem TÜV bei der Werkstatt steht.

Anscheinend hat die Polizei das bemerkt und natürlich das auch beanstandet mittels Bußgeldbescheid.

So etwas ähnliches ist mir auch schon passiert. Wir haben uns damals ausgiebig mit der Polizei darüber unterhalten...

Daher:
Sollte der TÜV schon länger überzogen sein stellt das Fahrzeug so ab, dass man von der Straße aus das Kennzeichen nicht sehen kann.
Ich reihe mich in die Kolonne der Betroffenen: Fahrzeug steht auf Privatgrund, TÜV um 30 Tage überzogen (vor 30 Jahren). Am nächsten Tag hängt ein Ticket dran mit Uhrzeit 00:05. DASS ein Ticket dran war hab' ich nicht übel genommen, nur dass es exakt 5 Minuten nach "Galgenfrist" dranhing zeugt von einem A (rmleuchter) der darauf gelauert hat.
Alles Rechtens, wenn dann muss das Fahrzeug so stehen, dass das Kennz nicht zu sehen ist. Ein abgedecktes Fzg muss so abgedeckt sein, dass das Kennz sichtbar bleibt. Es sei denn auf Privatgrund. Da darf der Poli die Plane nicht lupfen.
Sicherer ist: Auch auf Privatgrund Kennzeichen abschrauben.
Den praktischen Unterschied verstehe ich zwar nicht aber die Wege der Justiz sind seltsam.
Der Poli der das Mopped "bei" der Werkstatt bemängelt hat war vielleicht der Enkel von "meinem"? Doch sicher war ihm auch nicht klar, dass das Fahrzeug "bei" einer Werkstatt steht, er dachte "öffentlicher Verkehrsraum" und handelte präventiv. Sozusagen um einen Mord zu verhindern.
Man kann seinen "Verein" unbeliebter machen als der es verdient.
gerd
 
UU80

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Ich reihe mich in die Kolonne der Betroffenen: Fahrzeug steht auf Privatgrund, TÜV um 30 Tage überzogen (vor 30 Jahren).
Auch vor 30 Jahren konnte die Überschreitung erst verfolgt werden, wenn sie mehr als zwei Monate betrug.
Nur der Ordnung halber, ist ja schon lange her.
 
Mr.Oizo

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Doch sicher war ihm auch nicht klar, dass das Fahrzeug "bei" einer Werkstatt steht, er dachte "öffentlicher Verkehrsraum" und handelte präventiv.
Wie so oft jetzt:
Lies den Artikel mal aufmerksam durch.
Das Fahrzeug stand auf dem Werkstattgelände.
Und genau deswegen ist der Inhaber sauer.
Nix "öffentlicher Verkehrsraum".
 
moldo29

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Wenn ein Privatgelände nicht eingezäunt und vor allem abgesperrt ist handelt es sich im weitesten Sinne um frei zugänglichen öffentlichen Raum. So heißt es zumindest bei Rechtsverdrehern.

LINK

Was bei einem Händler tagsüber natürlich schlecht geht das abzusperren. Dann müsste er nen separaten Bereich haben wo solche Kisten abgestellt werden und der abschließbar ist. Also haben wirs doch endlich. Der Händler hat Schuld :giggle:

 
Classic Sport CS

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Wenigstens einer:wavespin:
Aber ich wollt jetzt nicht wieder.
 
garamiel

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Was bei einem Händler tagsüber natürlich schlecht geht das abzusperren. Dann müsste er nen separaten Bereich haben wo solche Kisten abgestellt werden und der abschließbar ist. Also haben wirs doch endlich. Der Händler hat Schuld :giggle:

Wie oft soll in diesem Thread noch wiederholt werden, daß es absolut überhaupt keine Rolle spielt wo das Fahrzeug steht ? Auch wenn das Fahrzeug in Deiner Garage steht wird das Bussgeld fällig, sofern das KFZ zugelassen ist.
 
F

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Das Endergebnis ist doch glasklar.
Da möchte ich widersprechen. Um die 60 € wird man wohl mit Pech nicht herumkommen. Aber den Punkt in Flensburg, solange der übereifrige Polizist den Fahrer nicht eindeutig identifiziert hat sollte man wegdiskutiert bekommen.

Wenn ein Privatgelände nicht eingezäunt und vor allem abgesperrt ist handelt es sich im weitesten Sinne um frei zugänglichen öffentlichen Raum. So heißt es zumindest bei Rechtsverdrehern.
Annekdote aus der Zeit des frisches Führerscheins: Ein Freund wollte uns zeigen, wie klein der Wendekreis seines neuen Fiat 500 ist. Fuhr nachts auf den Parkplatz des örtlichen Supermarktes und drehte Kreise - und um den Verkehr auf der vorbeiführenden Hauptstraße nicht zu irritieren, hat er dabei das Licht ausgemacht.

Der zufällig vorbeifahrenden Ordnungsmacht kam das spanisch vor. Nachdem das Auto weder geklaut noch die Insassen minderjährig oder betrunken waren, und auch kein Einbruch in den Supermarkt oder eine Sachbeschädigung nachgewiesen werden konnten, wurde es in der Not ein Knöllchen für: Fahren ohne Beleuchtung.
 
moldo29

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Wie oft soll in diesem Thread noch wiederholt werden, daß es absolut überhaupt keine Rolle spielt wo das Fahrzeug steht ? Auch wenn das Fahrzeug in Deiner Garage steht wird das Bussgeld fällig, sofern das KFZ zugelassen ist.
Er darf aber nicht in die abgesperrte Garage! Wie sollte er auch rein kommen wenn abgesperrt ist.

Wenn das Moped frei zugänglich ist, auch auf Privatgelände kann der gute Polizist an das Fahrzeug wie es ihm beliebt. Da kannst immer ein Ticket bekommen. Wenn aber das Grundstück verschlossen ist und komplett zu dann kann er nicht einfach zum Bike oder Auto.

Das Stichwort ist mir klar. Trotzdem wäre (wenn man den Punkt vermeiden will) die Chance hoch, den wegdiskutiert zu bekommen. Obs einem das wert ist, ist ne andere Frage.
Punkte weg diskutieren ist mir neu. Wo kann man die den weg diskutieren. Die sind doch gekoppelt an die Höhe des Bußgeldes.
 
garamiel

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Das Stichwort ist mir klar. Trotzdem wäre (wenn man den Punkt vermeiden will) die Chance hoch, den wegdiskutiert zu bekommen. Obs einem das wert ist, ist ne andere Frage.
Da gibt es nichts zu diskutieren. Um den Verstoß zu begehen ist es völlig egal wer das Fahrzeug bewegt hat, ob es überhaupt bewegt worden ist ( in diesem Fall zb ist es nicht ) und wo es steht. Es reicht, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und die HU um 6 Monate überzogen wurde.

Das ist doof, ist aber trotzdem so
 
moldo29

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Wie oft soll in diesem Thread noch wiederholt werden, daß es absolut überhaupt keine Rolle spielt wo das Fahrzeug steht ? Auch wenn das Fahrzeug in Deiner Garage steht wird das Bussgeld fällig, sofern das KFZ zugelassen ist.
Da gibt es nichts zu diskutieren. Um den Verstoß zu begehen ist es völlig egal wer das Fahrzeug bewegt hat, ob es überhaupt bewegt worden ist ( in diesem Fall zb ist es nicht ) und wo es steht. Es reicht, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und die HU um 6 Monate überzogen wurde.

Das ist doof, ist aber trotzdem so
Wie auch mehrfach geschrieben. Nur wenn es frei zugänglich ist!!!!

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