Behörden - Wahnsinn TÜV abgelaufen

Diskutiere Behörden - Wahnsinn TÜV abgelaufen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Egal wie oft Du das zitierst: Es geht einzig um den Schwachsinn einer derartigen Vorschrift! Auf öffentlichen Straßen ohne gültige HU nach 1, 2, 9...
Uli G.

Uli G.

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'91 H-D Fatboy (~160Tsd km), '08 Fatbob, NSU Konsul II +Steib S350, Victoria V35 "Bergmeister"
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
14. einer Vorschrift des § 29 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit den Nummern 2.1, 2.2, 2.6, 2.7 Satz 2 oder 3, den Nummern 3.1.1, 3.1.2 oder 3.2.2 der Anlage VIII über Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen zuwiderhandelt,
Der Privatgrund wird im Gesetz nicht erwähnt, also abmelden, oder HU machen.
Über den Sinn brauch ich mir keine Gedanken machen, vielleicht wurde es schlicht vergessen, bei der Formulierung.
Jeder sieht den Text von Gesetzen und deren Sinnhaftigkeit anders. Ich kann es aber nicht so auslegen wie ich es möchte.
Zu deinen Volvo, in Berlin wäre die Sache anders ausgegangen. Aber da sieht man, jede Ordnungsbehörde und deren Mitarbeiter sind anders.
Egal wie oft Du das zitierst:
Es geht einzig um den Schwachsinn einer derartigen Vorschrift!
Auf öffentlichen Straßen ohne gültige HU nach 1, 2, 9 Monaten angetroffen gibt Strafe. Fertig, sinnvoll!
Auf privatem Gelände, ohne HU nach ... angetroffen, geht niemand was an! Fertig, sinnvoll!
Mich interessiert auch nicht, ob der Nachbar seinen Chihuahua angemeldet hat, solange der nur auf dem Grundstück des Nachbarn rumtobt. Erst wenn der -unangemeldet- massiv die Straße zuscheißt, würde mich das interessieren.

Uli
 
G

Gast 35536

Gast
Und wenn`s das Wochenende ist -nach 13:00Uhr?
Zelt aufstellen auf dem Prüfgelände und auf Montag warten?
In der Zwischenzeit den Punkt kassieren und die Strafe zahlen?

Jemand hat was von "Korintenkacker" geschrieben-Recht hat er...
Da fährt jemand jahrelang durch die Welt und kommt dann zufällig am Wochende wieder heim...naja,es gibt aber auch Zufälle...
 
Larsi

Larsi

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Egal wie oft Du das zitierst:
Es geht einzig um den Schwachsinn einer derartigen Vorschrift!
...
Egal wie oft du es schreibst:
Die Regeln sind nun mal so und wenn der Pozilist das ahndet, dann isses halt dumm gelaufen.

Und ja ... doof finde ich die Regelung auch.
 
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Polly

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Und wenn`s das Wochenende ist -nach 13:00Uhr?
Zelt aufstellen auf dem Prüfgelände und auf Montag warten?
In der Zwischenzeit den Punkt kassieren und die Strafe zahlen?

Jemand hat was von "Korintenkacker" geschrieben-Recht hat er...
Die Pflicht zur HU ruht während des Aufenthalts im Ausland.
Beim Wiederkommen nach D gilt, die HU ist "ohne schuldhafte Verzögerung" nachzuholen. D.h. du kannst völlig entspannt am Samstag mittag in Bregenz über die Grenze und bis Sonntag nach Hamburg nach Hause gondeln.
Bei einer Kontrolle müsstest du halt ggfs. den Auslandsaufenthalt nachweisen, das sollte ja möglich sein.
Also nix mit Zelten vor der Prüfstelle.
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Wo ist das Problem bei der Einreise nach Deutschland beim erstbesten TÜV vorbeizufahren,wenn es keine Plakete gibt kann man trotzdem noch vier Wochen fahren...
das ist mal typisch - wer denkt nach Jahren in der Fremde und viellen - wirklichen - Abenteuern, daß das die letzte Challange ist :facepalm:
Zuhause wartet die Familie, Freunde etc. und man muß die vertrösten " ich muß noch schnell zum TÜV"

oder man stell sich die Rückkehr von @Klausmong mit seiner waidwunden Transe aus der Mongolei vor - und vor der Ankunft noch einen TÜV- Termin, 10.000 km aus der Mongolei geschaft, aber am TÜV gescheitert
OK, ist ein extremes Beispiel, aber trotzdem
 
udob

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ich muß noch schnell zum TÜV
Man kann auch zur Dekra oder anderen zur Abnahme der HU berechtigten Stellen fahren oder auch das "extreme" Risiko eingehen, dass man kontrolliert wird.
Ich denke, die Weltreisenden hatten zwischendurch extremere Herausforderungen als die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung.

;-)
 
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Egal wie oft Du das zitierst:
Es geht einzig um den Schwachsinn einer derartigen Vorschrift!
Auf öffentlichen Straßen ohne gültige HU nach 1, 2, 9 Monaten angetroffen gibt Strafe. Fertig, sinnvoll!
Auf privatem Gelände, ohne HU nach ... angetroffen, geht niemand was an! Fertig, sinnvoll!
Mich interessiert auch nicht, ob der Nachbar seinen Chihuahua angemeldet hat, solange der nur auf dem Grundstück des Nachbarn rumtobt. Erst wenn der -unangemeldet- massiv die Straße zuscheißt, würde mich das interessieren.
Du bist Privatmann, er Amtsträger, er würde vermutlich auch den Hund deines Nachbarn anzeigen, auch wenn dieser nur in der Handtasche getragen wird.
Abgesehen von der Dienstbeflissenheit des Ordnungsmitarbeiters, nochmals er hat rechtens gehandelt.
Es würde dich auch stören wenn er angemeldet auf dein Grundstück sch...., die Folge wäre bei keiner Einigung, es wird nach dem Gesetz gerufen!

Die Frage vom Anfang ist ja auch längst beantwortet. Über die Sinnhaftigkeit mancher Reglungen braucht man sicherlich nicht reden.
 
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*Topas*

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Egal wie oft Du das zitierst:
Es geht einzig um den Schwachsinn einer derartigen Vorschrift!
Auf öffentlichen Straßen ohne gültige HU nach 1, 2, 9 Monaten angetroffen gibt Strafe. Fertig, sinnvoll!
Auf privatem Gelände, ohne HU nach ... angetroffen, geht niemand was an! Fertig, sinnvoll!
Mich interessiert auch nicht, ob der Nachbar seinen Chihuahua angemeldet hat, solange der nur auf dem Grundstück des Nachbarn rumtobt. Erst wenn der -unangemeldet- massiv die Straße zuscheißt, würde mich das interessieren.

Uli
Bei uns stehen mehrere Fhzg. sogar ohne Kennzeichen in der Garage,
wie sollte denn da eine Überprüfung stattfinden?
Mit Wechselkennzeichen funktioniert diese bescheuerte Regel dann schon einmal nicht...

Aber ich glaub, so etwas wie Wechselkennzeichen, gibt es in D`Land nicht, oder?

Jedenfalls ist auf meinen Nummern keine optische Unterscheidung zu finden, auch wenn die Fhzg. unterschiedliche Prüfzyklen haben.
 
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Doch gibt es, aber lohnt sich fast nicht, aufgrund der Kosten.
 
Mr.Oizo

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Und man muß auch noch ein Fahrtenbuch führen...soweit ich weiß ist es auch nur für Oldtimer.(Älter als 30Jahre)
Sie haben`s aber so gemacht und eingeschnürt (nur zu Oldtimertreffen fahren und Testfahrten) das es nix bringt und du schon illegal unterwegs bist wenn du mit deiner Horex oder XT 500 zur Arbeit fährst.
Angeblich weil ja keine Tüv Pflicht mehr besteht....
Aber schaut selbst-eben gegoogelt:

07 Kennzeichen: Rotes Kennzeichen für Oldtimer - 3 Facts
 
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Und man muß auch noch ein Fahrtenbuch führen...soweit ich weiß ist es auch nur für Oldtimer.(Älter als 30Jahre)
Sie haben`s aber so gemacht und eingeschnürt (nur zu Oldtimertreffen fahren und Testfahrten) das es nix bringt und du schon illegal unterwegs bist wenn du mit deiner Horex oder XT 500 zur Arbeit fährst.
Angeblich weil ja keine Tüv Pflicht mehr besteht....
Aber schaut selbst-eben gegoogelt:

07 Kennzeichen: Rotes Kennzeichen für Oldtimer - 3 Facts
Das ist was anderes, sind nicht die Wechselkennzeichen.
 
ChiemgauQtreiber

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Aber ich glaub, so etwas wie Wechselkennzeichen, gibt es in D`Land nicht, oder?
Doch, gibt es !
seit 1.7.2012 !!
für max. 2 Fahrzeuge der gleichen Kategorie (z.B. PKW, Motorrad, Anh. bis 750 kg)
ich hab seit dem genau ein (1!) Fahrzeug mit Wechselkennzeichen gesehen - und ich bin viel unterwegs
so sehen Wechselkennzeichen aus, wers noch nicht gesehen hat (Beispiel Oldtimer)
1620107808533.png


da hat der Amtschimmel wieder gewiehert. Eine Funktionierende Lösung wie in AT zu übernehmen - das ist ja unter der Würde des deutschen Beamtentums - so haben sie nach mehrjährigem "hirnen" (mit was möchte man fragen) eine eigene Lösung präsentiert - und das erfolgreich totreguliert.
ODER:
für den Staat erfolgreich - man hat dem Drängen des Bürgers Folge geleistet - es aber so unattraktiv gestaltet, daß doch wieder jedes Fahrzeug separat versichert und versteuert ist --> minimaler Steuerausfall für den Staat.

Nachtrag:
...Mit bisher gerade einmal rund 2.000 Kunden statt den erwarteten 54.000 pro Jahr bringt das Wechselkennzeichen jedoch weder Nutzen für die Umwelt noch für die Automobilindustrie.
Quelle: Wechselkennzeichen wird zum Flopp
 
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Doch, finde ich schon. Die Regelungen haben mit Sicherheit ihren Sinn, aber nicht in jedem Fall.
Wie hier z.B. ist es offensichtlicher Unsinn. Genau darüber sollte man reden.
Kannst du gerne tun, mir fällt spontan ein, es könnte jederzeit gefahren werden damit ich denke aber eher man hat diese Möglichkeit, dass ein Fahrzeug ohne HU auf einen Privatgrundstück stehen kann, schlicht nicht in bedacht gezogen oder so gering erachtet das man es nicht regeln wollte.
Es gibt doch reichlich solche Sachen, z.b. darf ich meine Maschine mit Saisonkennzeichen, nicht in öffentlichen Straßenland abstellen, obwohl ja eine Versicherung besteht (Sie ruht nur und ist auch zugelassen), ein Mofa darf mit Abgelaufener Versicherung stehen. Wo ist da jetzt der Unterschied?
Der Wahnsinn geht ja noch viel weiter, aber um beim Thema zu bleiben bei einem Saisonkennzeichen mit HU im Dezember, Betriebzeitraum ab April kann ich ungestraft im April hinfahren, selbst wenn ich erwischt werde nicht ahndungsfähig.
 
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Gast 5187

Gast
ich denke aber eher man hat diese Möglichkeit, dass ein Fahrzeug ohne HU auf einen Privatgrundstück stehen kann, schlicht nicht in bedacht gezogen oder so gering erachtet das man es nicht regeln wollte.
Man hätte die Ahndung dann in einer Verwaltungsvorschrift entsprechend regeln können.
Z.B. TÜV abgelaufen auf privaten Grundstück zieht eine Mängelmeldung mit 4 Wochenfrist nach sich, nicht jedoch ein unmittelbares Bußgeldverfahren.

So hätte jeder Halter die Möglichkeit zwischen TÜV-Abnahme, Abmeldung oder Bußgeldverfahren zu wählen.
 
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Sicherlich, hat man aber nicht, man sieht wohl kein Handlungsbedarf, ich kannte bisher auch nur einen Fall wo sowas vorkam, gut jetzt sind es zwei.
Vier Wochenfrist ist mir unbekannt, kenne nur 10Tage, der Ordnungshüter hätte auch die Möglichkeit gehabt lediglich eine Mängelkarte auszufüllen und auf eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu verzichten.
 
B

Bollo

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Abmelden mit abgelaufener HU ist auch unlustig.
Hat ein Freund gemacht, nachdem er unfallbedingt lange nicht fahren konnte und auch ins betreffende Fahrzeug in absehbarer Zeit nicht mehr einsteigen kann.
Trotz das er nicht in der Lage war das Fahrzeug zu bewegen gabs 'von Amts wegen' eine Anzeige mitsamt Bußgeld und Punkt.
 
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