Behörden - Wahnsinn TÜV abgelaufen

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on2wheels

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Sodele,

zum Thema "skurrile" TÜV - Überziehungsbeanstandungen kann ich nur beitragen, daß ich mit meinem Kumpel 1985 vom Bund heimgefahren bin,
Autobahn Ulm Richtung Stuttgart. Er Honda CB250, ich RD400.

TÜV bei ihm schon länger abgelaufen, bekommt er doch glatt nach ein paar Wochen einen entsprechenden Bußgeldbescheid.

Die haben anscheinend tatsächlich während des Fahrens auf der Autobahn die TÜV Plakette geprüft und entsprechend gehandelt.

Die genannte Fahrt wurde zumindest als "Feststellungsort" in dem Schreiben genannt.

Kann das sein, daß die Polizei hinterherfährt und mit Fernglas o.ä. die TÜV - Plaketten kontrolliert?

Wir haben uns damals auf jeden Fall sehr gewundert, die Strafe weiß ich nicht mehr.

Ciao
Alex
 
Classic Sport CS

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Da braucht man kein Fernglas für.
 
gerd_

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Hi
In DE ist vollkommen egal ob der Halter einen Schein hat oder nicht. Von der Behörde nachgewiesen werden muss der Fahrer.
In z.B. AT gibt es die Halterhaftung. Da zahlt eben der Halter. Einen Führerschein kann man ihm ja nicht nehmen und ob er verpflichtet ist zu sagen wer der Fahrer war weiss ich nicht.
In beiden Fällen kann ja eine Fa. der Halter sein.

Ob der TÜV abgelaufen ist sehen die Poli in erster Linie an der Plakettenfarbe. Im März 21 die Farbe von 20 ist eindeutig. So der Betrachter gute Augen hat und nicht grad blau oder braun dran sind sieht er auch ganz gut die dicken schwarzen Balken für das Monat.
gerd
 
M

MTL

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In z.B. AT gibt es die Halterhaftung. Da zahlt eben der Halter. Einen Führerschein kann man ihm ja nicht nehmen und ob er verpflichtet ist zu sagen wer der Fahrer war weiss ich nicht.
Er ist, jedenfalls wenn er (nach bzw. statt einer Anonymverfügung) eine (Aufforderung zur) "Lenker-Erhebung" bekommt.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Er ist, jedenfalls wenn er (nach bzw. statt einer Anonymverfügung) eine (Aufforderung zur) "Lenker-Erhebung" bekommt.
Was passiert wenn er's nicht macht? Er kann ja wohl nicht gezwungen werden seine Frau oder seinen Bruder zu verpfeifen, oder doch?
gerd
 
M

MTL

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Er ist, jedenfalls wenn er (nach bzw. statt einer Anonymverfügung) eine (Aufforderung zur) "Lenker-Erhebung" bekommt.
Was passiert wenn er's nicht macht? Er kann ja wohl nicht gezwungen werden seine Frau oder seinen Bruder zu verpfeifen, oder doch?
Nach mir bekanntem österreichischem Rest ist diese Auskunftsverweigerung strafbar (in mir nicht bekannter Höhe). Nach deutschem Recht jedoch nicht - also wenn's als internationales Amtshilfe-Ersuchen kommt, kann man's getrost versanden lassen (sofern man keine Angst davor hat, beim nächsten Österreich-Besuch mit dem gleichen Kennzeichen amtlich darauf angesprochen zu werden).
 
F

Firmenbike

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Kann das sein, daß die Polizei hinterherfährt und mit Fernglas o.ä. die TÜV - Plaketten kontrolliert?
Genau dieser Anwendungsfall wurde mit vor 25 Jahren in der Fahrschule erklärt ("warum ist der Bereich 11-12-1 der Plakette schwarz markiert? Damit ein Polizist auch aus der Entfernung anhand der "Uhrzeit-Position" gut ablesen kann, ob die HU noch gültig ist")
 
QVIENNA

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Was passiert wenn er's nicht macht? Er kann ja wohl nicht gezwungen werden seine Frau oder seinen Bruder zu verpfeifen, oder doch?
gerd
Schlußendlich gehts auf den Halter zurück und wird unangenehm teuer. Habe das Spiel vor 25 Jahren einmal gespielt (mit einem Mietwagen, den zu diesem Zeitpunkt ein verstorbener polnischer Bauarbeiter gelenkt hat) und war nach 2 Jahren zweiter Sieger (mit 180 statt 100 in den Tunnel). Der Mitarbeiter der Behörde hat die Vendetta aufgenommen und das bis zum Schluss als persönliches Hobby betrieben. Es waren dann 7.000 Schilling Strafe (statt ursprünglich 5000) und einen Montag Führerschein weg. Ich glaube, er war dann enttäuscht, weil ich nicht mehr beeinsprucht habe.
 
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vilkas

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...
Es waren dann 7.000 Schilling Strafe (statt ursprünglich 5000) und einen Montag Führerschein weg. Ich glaube, er war dann enttäuscht, weil ich nicht mehr beeinsprucht habe.
Das Geld ist ärgerlich. Aber ein Montag ohne Führerschein sollte OK sein - da hat man früher sowieso den Rausch vom Wochenende ausgeschlafen...
 
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DreasDakar

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Faszinierend, diese Kreativität in Bezug auf Ausnahmesituationen und Umgehensweise.
 
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Randyacres

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Genau dieser Anwendungsfall wurde mit vor 25 Jahren in der Fahrschule erklärt ("warum ist der Bereich 11-12-1 der Plakette schwarz markiert? Damit ein Polizist auch aus der Entfernung anhand der "Uhrzeit-Position" gut ablesen kann, ob die HU noch gültig ist")
so hat mir das der Polizist erklärt, der mich ca. 1979 auf der A3 angehalten hat, weil beim Auto meiner Eltern der TÜV abgelaufen war. Naja, waren damals 5 Mark Verwarnung
 
janus

janus

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... und was lernen wir daraus?
Siegel abkleben, wenn der TÜV-Termin überzogen ist und das Motorrad in der/vor der Werkstatt steht!

Vor langen Jahre hörte ich die Story, dass ein eifriger Polizist in München auf dem TÜV-Gelände seine Sternchen verdienen wollte (oder hat?). Ob das seine Karriere beschleunigt hat, ist unbekannt.
janus
 
G

Gast 41871

Gast
Wenn man den HU-Termin an den Anfang des Jahres legt, kann man mit einer Lochkreissäge die Plakette samt Untergrund aussägen. Wenn man nun das Ganze passend dreht und wieder befestigt, kann man so noch ein paar Monate heraus schinden. :zwinkern:

Nein, das war Spaß! Nicht nachmachen, ist verboten! :nein:
 
janus

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Wenn man den HU-Termin an den Anfang des Jahres legt, kann man mit einer Lochkreissäge die Plakette samt Untergrund aussägen. Wenn man nun das Ganze passend dreht und wieder befestigt, kann man so noch ein paar Monate heraus schinden. :zwinkern:

Nein, das war Spaß! Nicht nachmachen, ist verboten! :nein:
Statt aussägen
kann man doch das ganze Kennzeichen drehen.
 
FlyingSalamander

FlyingSalamander

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... und was lernen wir daraus?
Siegel abkleben, wenn der TÜV-Termin überzogen ist und das Motorrad in der/vor der Werkstatt steht!
Bevor das einer ernst nimmt, besser nicht:

Das Kennzeichen ist eine Urkunde und das würde dann mindestens als Kennzeichenmißbrauch oder sogar als Urkundenfälschung verfolgt.
Gegen die dann zu erwartende Strafe ist der überzogene TÜV Kinderkram.
 
Klausmong

Klausmong

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In z.B. AT gibt es die Halterhaftung. Da zahlt eben der Halter. Einen Führerschein kann man ihm ja nicht nehmen und ob er verpflichtet ist zu sagen wer der Fahrer war weiss ich nicht.
Ja, es gibt entweder eine "Anonymverfügung" ( eine Strafe, die nicht auf einen Namen geht, eben anonym ) man zahlt und hat Ruhe , oder man bekommt eine sogenannte Lenkererhebung.
Wenn an dann den Lenker nicht nennt, gibt es eine durchaus hohe Strafe, die oft höher ist als die eigentliche Strafe für das Delikt.

Was passiert wenn er's nicht macht? Er kann ja wohl nicht gezwungen werden seine Frau oder seinen Bruder zu verpfeifen, oder doch?
gerd
Doch.
Man muß den Fahrer benennen, oder jemanden, der den Fahrer benennen kann ( wenn man es verborgt hat ) Die Person muß es dann benennen.

Nur blöde, wenn es die Tante aus den USA war, die hier zu Besuch war, und leider wieder zurück in den Staaten
 
sampleman

sampleman

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Andrerseits ist es auch schwierig zu beweisen, das daß Fahrzeug nicht bewegt wurde.
Nach meinem Rechtsverständnis muss der Halter eines Kfz (oder der Reparateur, der es in Obhut hat) auch nicht beweisen, dass er nichts Unrechtmäßiges getan hat. Im Gegenteil: Wenn die Exekutive ihn dafür bestrafen will, dass er das Kfz ohne TÜV im öffentlichen Verkehrsraum bewegt hat, dann sollen sie ihm das beweisen.
 
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