Dashcam als Beweismittel in der Regel zulässig

Diskutiere Dashcam als Beweismittel in der Regel zulässig im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Allerseits, Siehe: Dashcam-Videos nach Bundesgerichtshof-Urteil als Beweismittel zulässig - SPIEGEL ONLINE Hier noch ein Auszug aus der...
C

Christian S

Themenstarter
Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,

Siehe:
Dashcam-Videos nach Bundesgerichtshof-Urteil als Beweismittel zulässig - SPIEGEL ONLINE

Hier noch ein Auszug aus der Pressemitteilung des BGH:

In der heutigen Pressemitteilung Nr. 88/2018 heißt es zur Begründung:

"Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann. Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.


Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden. Die Abwägung zwischen dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche, seinem im Grundgesetz verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör in Verbindung mit dem Interesse an einer funktionierenden Zivilrechtspflege einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ggf. als Recht am eigenen Bild andererseits führt zu einem Überwiegen der Interessen des Klägers.


Das Geschehen ereignete sich im öffentlichen Straßenraum, in den sich der Beklagte freiwillig begeben hat. Er hat sich durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt. Es wurden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind. Rechnung zu tragen ist auch der häufigen besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet ist. Unfallanalytische Gutachten setzen verlässliche Anknüpfungstatsachen voraus, an denen es häufig fehlt.


Der mögliche Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer (mitgefilmter) Verkehrsteilnehmer führt nicht zu einer anderen Gewichtung. Denn ihrem Schutz ist vor allem durch die Regelungen des Datenschutzrechts Rechnung zu tragen, die nicht auf ein Beweisverwertungsverbot abzielen.


Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen können mit hohen Geldbußen geahndet werden und vorsätzliche Handlungen gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht sind mit Freiheitsstrafe bedroht. Im Übrigen kann die Aufsichtsbehörde mit Maßnahmen zur Beseitigung von Datenschutzverstößen steuernd eingreifen.


Schließlich ist im Unfallhaftpflichtprozess zu beachten, dass das Gesetz den Beweisinteressen des Unfallgeschädigten durch die Regelung des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ein besonderes Gewicht zugewiesen hat. Danach muss ein Unfallbeteiligter die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und die Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglichen. Nach § 34 StVO sind auf Verlangen der eigene Name und die eigene Anschrift anzugeben, der Führerschein und der Fahrzeugschein vorzuweisen sowie Angaben über die Haftpflichtversicherung zu machen."
Der Senat zeigt mit dieser Entscheidung mithin auch auf, wie Dashcams konzipiert sein müssten, um datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen und die gefertigten Aufnahmen ggf. auch ohne das Erfordernis einer vorherigen Interessen- und Güterabwägung verwerten zu können. Vergleichbare Empfehlungen hatte bereits der mit dieser Thematik befasste Arbeitskreis VI anlässlich des 54. Verkehrsgerichtstages 2016 ausgesprochen (die Empfehlungen des 54. VGT finden Sie hier).
 
Zuletzt bearbeitet:
lederkombi

lederkombi

Dabei seit
22.09.2016
Beiträge
6.248
Ort
Basel-Schweiz
Modell
Honda X-Adv
Wir halten fest:

In DE ist es erlaubt Menschengruppen zu filmen, z.B. mit der Handycamera oder dem Fotoapparat. Dazu braucht es keine Bewilligung (sofern dies auf öffentlichem Grund geschieht und damit nur das private, nicht öffentliche Videoalbum bereichert wird). Somit darf man auch aus dem Auto heraus filmen, oder habe ich da etwas falsch vestanden? Sobald jedoch diese Kamera fest oder quasi fest installiert ist, darf man nicht mehr fotografieren oder filmen? Hä?

Ich habe einen Crash-Recorder und der loopt. Die Loop-Grösse definiere ich, und da es vom Gesetz keine max. Grösse vorgegeben gibt, habe ich diese auf Max. gesetzt. Das ist dann gerne so ca. 100Std.
 
M

Majo

Dabei seit
22.07.2015
Beiträge
463
Ort
Augsburg
Das klingt grundsätzlich recht vernünftig. Ich habe allerdings auch gelesen das ein via Dashcam angezeigter Rotlichtverstoss von einem Gericht für zulässig befunden wurde.
Das würde dann den Knöllchenhorsts in diesem Land Tür und Tor öffnen. Millionen gelangweilte Rentner hätten endlich ihre Berufung gefunden....
 
Zuletzt bearbeitet:
gs.08.15

gs.08.15

Dabei seit
12.08.2011
Beiträge
481
Ort
München
Modell
R1250GS Adventure BJ 2019
Das klingt grundsätzlich recht vernünftig. Ich habe allerdings auch gelesen das ein via Dashcam angezeigter Rotlichtverstoss von einem Gericht für zulässig befunden wurde.
Das würde dann den Knöllchenhorsts in diesem Land Tür und Tor öffnen. Millionen gelangweilte Rentner hätten endlich ihre Berufung gefunden....
Hey, gute Idee. Ab nächstes Jahr bin ich Rentner. Wär eine sinnvolle Aufgabe für den dann langweiligen Alltag.
 
C

carlo93

Dabei seit
04.06.2007
Beiträge
375
bin gespannt wie lange es dauert bis die ersten manipulierten Filmchen auftauchen:confused:
 
lederkombi

lederkombi

Dabei seit
22.09.2016
Beiträge
6.248
Ort
Basel-Schweiz
Modell
Honda X-Adv
bin gespannt wie lange es dauert bis die ersten manipulierten Filmchen auftauchen:confused:
Der Aufwand ist enorm. Insbesondere wenn Du einen Crashrecorder verwendest, welcher auch in 3 Achsen die Beschleunigungswerte aufzeicchnet und dies zudem in RAW. Ich kenne keine Software, die die proprietären Formate editiert...
 
C

carlo93

Dabei seit
04.06.2007
Beiträge
375
Hinz und Kunz und ich werden es sicher momentan nicht können. Wenn man aber zum Mars fliegen kann, gibt es da sicher auch kurz über lang Möglichkeiten.;)

Gruß Carlo
 
AmperTiger

AmperTiger

Dabei seit
17.05.2007
Beiträge
36.586
Ort
Dahoam
Modell
XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
bin gespannt wie lange es dauert bis die ersten manipulierten Filmchen auftauchen:confused:
Ein riesen Aufwand um was zu unterstellen? einen Rotlichtverstoß oder einen Autobahndrängler? halte ich für lebensfern.

Ich habe einen Crash-Recorder und der loopt. Die Loop-Grösse definiere ich, und da es vom Gesetz keine max. Grösse vorgegeben gibt, habe ich diese auf Max. gesetzt. Das ist dann gerne so ca. 100Std.
mach das, freut die Polizei, die im Falle eines Falles die Aufnahme auch für Ermittlungen GEGEN dich verwenden kann.
 
juekl

juekl

Dabei seit
01.09.2007
Beiträge
11.880
Ort
Essen NRW
Modell
R100GSPD, R1100GS, R1150GS, R1150GSA, R1200GS TB, R1200GS LC TB und wieder R1200GS TÜ
Hinz und Kunz und ich werden es sicher momentan nicht können. Wenn man aber zum Mars fliegen kann, gibt es da sicher auch kurz über lang Möglichkeiten.;)

Gruß Carlo
Rotlichtverstoß auf dem Mars, ja geht es noch :-)
 
judex

judex

Dabei seit
22.04.2012
Beiträge
1.720
Ort
Edewecht
Modell
K 50; K 25 ; R 65 ; CB 400 Four
Manipulation und sonstige Fälschungsversuche bei technischen Aufzeichnungen hat
es schon immer gegeben.
Sie sind gesondert unter Strafe gestellt, siehe §§ 268, 269 StGB.
Das heißt zum einen, dass strafrechtlicher Schutz wohl erforderlich ist, aber auch,
dass auch Dashcam-Aufnahmen letztlich justizfest Verwendung finden können.
 
C

Christian S

Themenstarter
Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,

na, dass der Schuss auch mal nach hinten losgehen kann, wenn zu einem Unfall nun auch das eigene Fehlverhalten (oder ohne Unfall das eigene, etwas sportliche Fahrverhalten, wenn man mit Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten wird) dokumentiert ist, ist doch klar.

Man darf mal gespannt sein, was sich die Versicherer mittelfristig dazu einfallen lassen:

https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-versicherer-101.html
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.173
Hi
Ich denke wenn eine Dashcam z.B. einen Speicher für 2 Minuten hat und dann beginnt zu überschreiben sollte kein Einwand bestehen. Wenn man aber 30 Minuten filmt wie der Nachbar zur Geliebten fährt und zum Schluss falsch parkt ist das nicht zulässig. Muss man eben 28 Minuten abschneiden (öööhhh).
Ebenso schwierig dürfte sein wenn man seine eigene Ortsdurchfahrt filmt und ständig das Kennzeichen des vollkommen unbekannten Vordermanns drauf hat.
Doch Christian sollte es besser interpretieren können.
gerd
 
Thema:

Dashcam als Beweismittel in der Regel zulässig

Dashcam als Beweismittel in der Regel zulässig - Ähnliche Themen

  • Biete Sonstiges Biete Dashcam Vantrue F1 neu und unbenutzt

    Biete Dashcam Vantrue F1 neu und unbenutzt: Ich habe Mitte Februar´24 eine der top Dashcams, die Vantrue F1 mit 4K-Kamera vorne und HD-Kamera hinten, für meine GS gekauft. Hersteller-Link...
  • Biete Sonstiges DASHCAM Rollei CarDVR-110 inkl. Saugnapf, Auto-Netzkabel und FB

    DASHCAM Rollei CarDVR-110 inkl. Saugnapf, Auto-Netzkabel und FB: Aus dem Nachlass meines Schwiegervaters, vielleicht hat hier jemand Verwendung dafür im Auto oder Wohnmobil: DASHCAM Rollei CarDVR-110 komplett...
  • Dashcam anbau

    Dashcam anbau: Wo baut mann bei der GS 1250 ADV am besten eine Dashcam an also vorne und hinten ohne das Anbauteile vom Motorrad im Blickfeld zu sehn sind hat...
  • Dashcam für Zweiräder NEU!?

    Dashcam für Zweiräder NEU!?: Hier gesehen; 新感覚、身に着けるドラレコはお手軽&カンタンで広い視界がマル | Webikeプラス Könnte eine Art elektronische Fußfessel für alle werden.
  • DashCam

    DashCam: Tach denn, ich bin auf der Suche nach einer vernünftigen Dashcam für die BMW. Vernünftig heißt für mich, mit Bildstabilisator. Eine wie auch...
  • DashCam - Ähnliche Themen

  • Biete Sonstiges Biete Dashcam Vantrue F1 neu und unbenutzt

    Biete Dashcam Vantrue F1 neu und unbenutzt: Ich habe Mitte Februar´24 eine der top Dashcams, die Vantrue F1 mit 4K-Kamera vorne und HD-Kamera hinten, für meine GS gekauft. Hersteller-Link...
  • Biete Sonstiges DASHCAM Rollei CarDVR-110 inkl. Saugnapf, Auto-Netzkabel und FB

    DASHCAM Rollei CarDVR-110 inkl. Saugnapf, Auto-Netzkabel und FB: Aus dem Nachlass meines Schwiegervaters, vielleicht hat hier jemand Verwendung dafür im Auto oder Wohnmobil: DASHCAM Rollei CarDVR-110 komplett...
  • Dashcam anbau

    Dashcam anbau: Wo baut mann bei der GS 1250 ADV am besten eine Dashcam an also vorne und hinten ohne das Anbauteile vom Motorrad im Blickfeld zu sehn sind hat...
  • Dashcam für Zweiräder NEU!?

    Dashcam für Zweiräder NEU!?: Hier gesehen; 新感覚、身に着けるドラレコはお手軽&カンタンで広い視界がマル | Webikeプラス Könnte eine Art elektronische Fußfessel für alle werden.
  • DashCam

    DashCam: Tach denn, ich bin auf der Suche nach einer vernünftigen Dashcam für die BMW. Vernünftig heißt für mich, mit Bildstabilisator. Eine wie auch...
  • Oben