Einfahranweisung, wirklich nur 500 km

Diskutiere Einfahranweisung, wirklich nur 500 km im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ja, ist schon klar. Aber eingeschliffene Ventile mit einem robusten Ventiltrieb verändern ihr Ventilspiel eben kaum (wenn Sitze und Ventile wie...
Kardan

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Bin kein Fachmann, doch ich glaube du sprichst vom Ventilsitz. Mein Händler sprach vom Ventilspiel. Es geht also jeweils um das andere Ende des Ventils.

LG Typ.
Ja, ist schon klar. Aber eingeschliffene Ventile mit einem robusten Ventiltrieb verändern ihr Ventilspiel eben kaum (wenn Sitze und Ventile wie vorgesehen gehärtet sind und aus der korrekten Legierung bestehen, aber davon gehen wir mal aus - das ist ja keine Royal Enfield, über die wir hier reden...). Daher ist bei der LC erst nach 20.000 km die erste Kontrolle fällig.
Diesen Zustand haben die Boxer bei BMW - mit kleinen Abstrichen - bereits seit 2010 mit Einführung des DOHC Motors.
 
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Diesel

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Bin kein Fachmann, doch ich glaube du sprichst vom Ventilsitz. Mein Händler sprach vom Ventilspiel. Es geht also jeweils um das andere Ende des Ventils.

LG Typ.
Gibt es dazu nicht sogar eine Melodie: Alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei......
 
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Schlonz

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Endlich mal jemand der das Thema vernünftig auf den Punkt gebracht hat u n d auch das Thema Gewährleistung richtig wiedergegeben hat. Ich frage mich weshalb hier von einigen immer noch von "Garantie" in Bezug auf BMW geschrieben wird.
Ich schreib`s jetzt langsam damit jeder mitlesen kann :throwball:: BMW gibt k e i n e Garantie, nu r die 2-jährige gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung!! C-Treiber hat das in seinen Beiträgen sauber definiert. ... und nun alle uff mich druff ... :p
das stimmt eben so genau nicht, denn BMW verzichtet auf die Beweislastumkehr nach Ablauf des ersten Jahres und das machen die sogar schriftlich. Also ist es nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Regelung, sondern eine deutlich bessere, Verbraucher freundlichere. Ist doch auch komplett wurscht, wie es heißt. Das, was praktiziert wird, ist das, worauf es ankommt und da hat man mit BMW idR einen guten, und bei Einhaltung der Wartungsintervalle, auch einen kulanten Partner nach Ablauf der gesetzlichen Regelungen. Und ich habe ganz sicher keine BMW Brille auf, aber Lob, wem Lob gebührt, auch wenn ich sonst von denen als Unternehmen eher weniger halte. Aber natürlich ist eine zugesicherte, 2-jährige Garantie, zumindest theoretisch besser
 
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PapaSchlumpf

PapaSchlumpf

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Ganz grausam, gängelnd und überflüssig diese Einfahrerei, hab ich verstanden. Trotzdem steht meine Einfahrkontrolle an, daher eine ganz emotionslose und pragmatische Frage: wie lange dauert denn das Öl wechseln und checken? Kann man da vor Ort warten? Hab keine Lust meine Dicke da über Nacht zu lassen?
 
PapaSchlumpf

PapaSchlumpf

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Perfekt, dann kann das Wochenende kommen! Vielleicht doch mit dem Moped zum Karneval? Wuaaah!
 
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Ich schnall das nicht. Ihr kauft euch 18k€ teure Motorräder um die dann nur rumstehen zu lassen. Also mir hats heute wieder viel Spaß gemacht meine Maschine zu bewegen.
 
monochrom

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...ich bin heute Cabrio gefahren, auch BMW...

Hat mir auch viel Spass gemacht.
 
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michaelp.

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Interessant, was man mit einer kleinen naiven Frage für eine Diskussion auslösen kann. Leider hat mein Freundlicher während der Wintersaison Montags zu. Ich werde morgen mal dort anrufen, kurz nachfragen, was deren Position dazu ist und Euch dann ein Update geben. Dann werde ich auch gleich den Termin zur Einfahrkontrolle abstimmen. Es ist zwar pubertär, aber ich freu mich halt darauf, die Kuh mal wieder so richtig fliegen zu lassen, möchte aber auf der anderen Seite auch nichts falsch machen.

Auf alle Fälle vielen Dank für Euren Input.

Gruß,

Michael
 
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...würde mich wundern, wenn sich deren Position konträr zur Handbuchanweisung bewegt...
 
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michaelp.

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Die ist ja leider nicht eindeutig und besagt nur, die ersten 500 km nicht über 5.000 u/min und dann die Einfahrkontolle nach 500 - 1.200 km. Beim Vorgängermodell waren die Anweisungen sehr viel spezifischer.

Gruß,

Michael
 
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Letzt sagte der Autoverkäufer zu mir: "Einfahren gibt es bei Neuwagen nicht mehr!"
Was soll ich dazu sagen?
Ja, aus Verkäufersicht vielleicht nicht, ihm kann es auch egal sein ob mein Motor vorzeitig stirbt oder zumindest zu viel Öl verbraucht.
Mein Motor durfte sich auf jeden Fall 3000 km lang an stetig steigende Belastungen gewöhnen, erst seit kurzem bekommt er Vollgas (und das auch nur wenn er auf Betriebstemperatur ist). Selbst wenn es nichts hilft, geschadet hat es ihm auf jeden Fall nicht.
Enge Maßtoleranzen hin, gute Materialqualität her - wer nicht spürt dass alles zu Anfangs noch nicht so leicht läuft wie es nach ein paar Tausend km der Fall ist, der soll seine Gashand (bzw. den Gasfuß) vorerst etwas zügeln.
 
M

michaelp.

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Habe vorhin mit dem Freundlichen telefoniert und habe folgende Aussage bekommen:

1. Vollgas erst nach Einfahrkontrolle, da erst das spezielle Einfahröl gewechselt werden müsste. Auf meine Aussage, warum dies nicht für das Vorgängermodell gegolten hat, konnte er leider keine Antwort geben.

2. Er würde die Empfehlung machen, die Einfahrkontrolle erst nach 800 km zu machen, und nicht wie von BMW vorgeschlagen, nach 500 km.

3. Nach der Einfahrkontrolle dann langsam steigern.

4. Die von mir bereits erreichten 6.000 U/min seien völlig o.k.


Nochmals danke für Euren Input.

Gruß,

Michael
 
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Cool, meine Einfahrkontrolle war bei 800 Km :)

Da das Handbuch keinen exakten Ablauf der Dinge wiedergibt, kann man ja den Spielraum zu seinen Gunsten auslegen....

Es ist wie im Leben: Hauptsache man fühlt sich dabei wohl :o
 
B

bundy

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das stimmt eben so genau nicht, denn BMW verzichtet auf die Beweislastumkehr nach Ablauf des ersten Jahres und das machen die sogar schriftlich. Also ist es nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Regelung, sondern eine deutlich bessere, Verbraucher freundlichere. Ist doch auch komplett wurscht, wie es heißt. Das, was praktiziert wird, ist das, worauf es ankommt und da hat man mit BMW idR einen guten, und bei Einhaltung der Wartungsintervalle, auch einen kulanten Partner nach Ablauf der gesetzlichen Regelungen. Und ich habe ganz sicher keine BMW Brille auf, aber Lob, wem Lob gebührt, auch wenn ich sonst von denen als Unternehmen eher weniger halte. Aber natürlich ist eine zugesicherte, 2-jährige Garantie, zumindest theoretisch besser
Die Beweislastumkehr der minimalen gesetzlichen 2-jährigen Gewährleistung können! die Händler - nach Ablauf von 6 Monaten ziehen! Das "BMW" kulant sein soll da hab ich meine eigenen negativen Erfahrungen gemacht, kann ich zumindest nicht bestätigen.

Apropo Wartungsintervall, bei einer gesetzlichen Gewährleistung muß ich nicht beim Hersteller-Händler meine Service -Wartungsintervalle machen um Anspruch auf Gewähleistung zu haben. Dies kann jede freie Werkstatt tun die sich an die Werksvorgaben hält - und das viel günstiger -, könnte im Schadenfall sicher aber zu Streß führen.
Hat daneben der Hersteller eines Neufahrzeugs eine zusätzliche Herstellergarantie gewährt, so ist Vorsicht geboten: In einem derartigen Fall hat der BGH bereits vor einigen Jahren entschieden, dass in solchen Fällen das Interesse des Herstellers an der Bindung seiner Kunden es durchaus rechtfertigen kann, dass Inspektionen und Wartungsarbeiten in seinem Werkstattnetz durchgeführt werden müssen. Diese Auskunft habe ich schriftlich von meinem Anwalt bekommen.
 
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Schlonz

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Die Beweislastumkehr der minimalen gesetzlichen 2-jährigen Gewährleistung können! die Händler - nach Ablauf von 6 Monaten ziehen! Das "BMW" kulant sein soll da hab ich meine eigenen negativen Erfahrungen gemacht, kann ich zumindest nicht bestätigen.

Apropo Wartungsintervall, bei einer gesetzlichen Gewährleistung muß ich nicht beim Hersteller-Händler meine Service -Wartungsintervalle machen um Anspruch auf Gewähleistung zu haben. Dies kann jede freie Werkstatt tun die sich an die Werksvorgaben hält - und das viel günstiger -, könnte im Schadenfall sicher aber zu Streß führen.
Hat daneben der Hersteller eines Neufahrzeugs eine zusätzliche Herstellergarantie gewährt, so ist Vorsicht geboten: In einem derartigen Fall hat der BGH bereits vor einigen Jahren entschieden, dass in solchen Fällen das Interesse des Herstellers an der Bindung seiner Kunden es durchaus rechtfertigen kann, dass Inspektionen und Wartungsarbeiten in seinem Werkstattnetz durchgeführt werden müssen. Diese Auskunft habe ich schriftlich von meinem Anwalt bekommen.
was für BMW Motorräder hast Du denn so neu gekauft und welche Erfahrungen hast Du mit schlechtem Kulanzverhalten bei BMW gemacht? Im Moment sehe ich Dich als rechthaberischen Besserwisser, der nichts Fundiertes beiträgt, aber ein wenig in der Kacke rühren will. Die Position ist hier übrigens schon lange vergeben
 
B

bundy

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was für BMW Motorräder hast Du denn so neu gekauft und welche Erfahrungen hast Du mit schlechtem Kulanzverhalten bei BMW gemacht? Im Moment sehe ich Dich als rechthaberischen Besserwisser, der nichts Fundiertes beiträgt, aber ein wenig in der Kacke rühren will. Die Position ist hier übrigens schon lange vergeben
Sorry wenn ich falsch rübergekommen bin. Die Position als Besserwisser habe ich nicht angestrebt, will ich dir garnicht streitig machen und für Defizite bin ich nicht zuständig ;)
 
Larsi

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Einfahranweisung, wirklich nur 500 km

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