Zörnie
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Korrekt. Die zulässige Ausnahme steht gleich im zweiten Satz - nämlich die Aufwandsentschädigung.bedeutet aber nicht "muss"
Korrekt. Die zulässige Ausnahme steht gleich im zweiten Satz - nämlich die Aufwandsentschädigung.bedeutet aber nicht "muss"
Wenn Du selbst lesen würdest, wäre Dir das Wort "womöglich" aufgefallen.Du solltest nicht interpretieren sondern lesen.
Ich schrieb: "Wenn die in Saus&Braus....". Nicht "Sie leben in Saus....."
Mir war nicht ersichtlich, was von deinem Beitrag Behauptung, Wissen oder sonstiges war. Deine Aussage, die Blutspendedienste seien nicht gemeinnützig zB klang, als wäre es Wissen, ist aber inhaltlich Unsinn.Es ist also keine Behauptung/Wissen sondern Aufgreifen bereits genannter Argumente .