Paladin124
Themenstarter
Hallo liebes Forum,
ich verkaufe ja gerade meine treue 1150GS, siehe Biete- Ecke. Vor Jahren habe ich der Guten mal das HAG einer 1100er gegönnt, also eine kleinere Übersetzung. Erst jetzt im Zuge des Verkaufs stelle ich mir aber wieder die Frage ob das Ganze hätte beim TÜV eingetragen werden müssen, bzw. was mit der BE des Motorrdes ist. Habe ich hier einen Eingriff vorgenommen der die BE theoretisch erloschen lassen hat? Hätte ich das eintragen lassen müssen?
Mir geht es bei der Frage darum ob ich im Kaufvertrag guten Gewissens STVO KONFORM ankreuzen kann oder besser nicht...
Bin gespannt wie ihr das seht, oder ob es sogar wer sicher weiß.
Danke und Grüße,
Stefan
ich verkaufe ja gerade meine treue 1150GS, siehe Biete- Ecke. Vor Jahren habe ich der Guten mal das HAG einer 1100er gegönnt, also eine kleinere Übersetzung. Erst jetzt im Zuge des Verkaufs stelle ich mir aber wieder die Frage ob das Ganze hätte beim TÜV eingetragen werden müssen, bzw. was mit der BE des Motorrdes ist. Habe ich hier einen Eingriff vorgenommen der die BE theoretisch erloschen lassen hat? Hätte ich das eintragen lassen müssen?
Mir geht es bei der Frage darum ob ich im Kaufvertrag guten Gewissens STVO KONFORM ankreuzen kann oder besser nicht...
Bin gespannt wie ihr das seht, oder ob es sogar wer sicher weiß.
Danke und Grüße,
Stefan
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