Vielleicht ein bisschen Aufklärung in der Sache:
Tatsächlich sind eCall-Verbindungen in der "TR Notruf" (Technische Richtlinie Notrufverbindungen, das ist das Dokument, an dem sich letztlich alle Carrier orientieren müssen) definiert. Und damit ist das eine Notrufverbindung i.S.d. Gesetzes (auch wenn das Gerät nicht "die 112" anwählt, denn die Leitstelle um die Ecke weiß mit den Daten selbst vielleicht gar nichts anzufangen).
Und damit - hier widerlege ich also auch meine Behauptung von gestern - ist es tatsächlich so, dass jeder zur Verfügung stehende öffentliche Netzbetreiber auch genutzt werden kann, unabhängig davon, von welchem Netzbetreiber die SIM-Karte ausgestellt wurde. Heißt: Du legst Dich auf die Seite, Vodafone-Netz ist nicht verfügbar, T-Mobile aber schon - in dem Fall würde der Notruf über T-Mobile rausgehen und die stellen es Vodafone dann in Rechnung (womit der Endkunde aber ja nichts zu tun hat, Notrufe sind für ihn ja kostenfrei).