Falsch, denn in Deutschland gilt die STVO und da wird anderes geregelt.
… dem ist nicht so. Du darfst zwar nach StVO einen geeigneten Helm tragen, was das auch immer ist. Aber bauartgeprüfte Motorradhelme dürfen genausowenig verändert werden wie andere bauartgeprüfte Teile (z.B. an Kraftfahrzeugen). Veränderte bauartgeprüfte Teile verlieren ihre Genehmigung und müssten erneut geprüft werden.
Sollte ein Polizist sich auf den Verlust der Bauartgenehmigung berufen (was im Ausland ja scheinbar passiert) könnte es ein Bußgeld geben weil der Helm dann als nicht geeignet angesehen werden kann. Da die Polizisten häufig nicht diese Details kennen, prüfen sie sehr wahrscheinlich nur nach StVO und dann wäre auch ein „leicht“ veränderter Helm, der offensichtlich nicht die Sicherheit gefährdet, OK.
Im Weiteren könnte jede Versicherung die Regulierung eines Schaden behindern oder verweigern, weil sie die Eignung eines Helms anzweifeln kann, z.B. wenn dieser durch Änderung seine Betriebsgenehmigung verloren hat. Der Motorradfahrer hat dann die Eignung nachzuweisen, was ihm bestimmt nicht leicht fällt.