Ich würde mir keine Gedanken machen. Bei einem nach der Norm 22-06 bauartgeprüften Helm darf man leider nur solche Teile dranbauen, die beim Test berücksichtigt wurden. Da die Anzahl der Belastungspunkte im Vergleich zur Norm 22-05 erheblich erhöht wurde, wurde das so geregelt. Baust du etwas an, was nicht mit getestet wurde, erlischt die Bauartgenehmigung. Formal kann dir dann jeder Ordnungshüter ein Bußgeld nach den jeweiligen Länderbestimmungen auferlegen. Aber ich habe noch nie einen Ordnungshüter in meinen Helm schauen sehen, welche Norm da drin steht.
Am Helm meiner Frau (ältere Norm) ist ein Sena SF4 angebaut. Die Halterung ist nur an den Helmrand geklemmt. Bei einem Sturz platzt das bestimmt problemlos ab, der Klemmbügel wird brechen. Sollte ein Ordnungshüter das beanstanden, ziehen wir die Halterung eben ab.
Die Wahrscheinlichkeit, mit höherer Geschwindigkeit geblitzt zu werden, stufe ich als signifikant höher ein als ein Bußgeld wegen einer angebauten Sprechanlage zu erhalten.
Gruß
Klaus