Die ursprüngliche Frage bezog sich ausschließlich auf das Kommunikationssystem am Helm. Wer insgesamt wissen wissen, welche Vorgaben es für Italien gibt, der findet beim ADAC:
Fahren im Stehen ist streng verboten (170 des Codice della Strada). Also beide Hände am Lenker, Sitzen in der richtigen Position und kein Anheben des Vorderrades während der Fahrt. Wer also im Stehen fährt, kann ein saftiges Bußgeld kassieren. Es gibt regelmäßige Kontrollen. Man darf auch nicht ohne Helm auf dem Kopf kurz auf die Straße zum Umparken fahren und sich dabei erwischen lassen.
Es müssen Helme getragen werden, die nach ECE-Regelung Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und gekennzeichnet wurden. Die Verwendung anderer Helme wird mit hohem Bußgeld bestraft. Eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs bei Erstverstoß für bis zu 60 Tagen ist möglich. Wenn man bei ECE 22-06 außen am Helm ein Bedienteil angebracht hat, ist die Genehmigung streng genommen erloschen. Wer die Helmschale ausgeschält hat, damit Lautsprecher reinpassen, hat die Zulassung damit aufgegeben. Damit kann ein Ordnungshüter in Italien das Fahren mit einem nicht zugelassenen Helm bei solchen Dingen ahnden. Passiert das? Keine Ahnung. Wenn man wegen eines anderen Verstoßes angehalten wurde, dann dürfte das vermutlich schon zu einer Ahndung führen (ohne Gewähr).
Die Regeln für die an D angrenzenden Länder (im normalen Straßenverkehr) kann man selbst hier nachlesen:
Mit dem Motorrad im Ausland unterwegs | ADAC
Wer auf Nummer sicher gehen will, muss sich eben an alles halten oder nicht hinfahren.
Gruß
Klaus