Kat: Ja oder Nein?

Diskutiere Kat: Ja oder Nein? im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Servus, ich habe vor den "schönen" Brotkasten unterm Mopped zu entfernen. Jetzt gibt es ja von Remus den Topf dessen ABE die Verwendung eines...
Almöhi

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Yamaha XJ 550; Suzuki DL 650 V-Strom; Husaberg FE 400 e; MZ ETZ 250 (Gespann); KTM 1190 Adventure
Servus,

ich habe vor den "schönen" Brotkasten unterm Mopped zu entfernen.
Jetzt gibt es ja von Remus den Topf dessen ABE die Verwendung eines Y-Rohres mit beinhaltet.
Die Frage dabei ist, muß ich den Kat austragen lassen oder nicht?
Bzw. habe ich vor kurzem durch Wohnortwechsel neue Papiere bekommen, in denen ich die Angabe, daß mein Mopped einen Kat besitzt nicht finde. Soll heißen im alten (entwerteten) Brief steht unter Antriebsart Otto/GKAT. Dazu finde ich jetzt aber weder in der EWG-Übeinstimmungsbescheinigung noch im neuen Brief oder Schein etwas. Ist es vielleicht möglich, daß die Angabe in irgendeinem Code steckt?
 
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juekl

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R100GSPD, R1100GS, R1150GS, R1150GSA, R1200GS TB, R1200GS LC TB und wieder R1200GS TÜ
Hallo,
ich habe mal gehört, daß eine Austragung des KATs ab 2003 nicht mehr möglich ist.
Wenn ich jetzt noch wüßte wo ich das gelesen habe wäre ich auch ein Stück weiter,
ich habe nämlich auch noch ein Y-Rohr rumliegen von meinem Zach.
Gruß Jürgen
 
Almöhi

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Servus,

heißt das ein Austragen ist seit 2003 nicht mehr möglich oder bei Motorrädern ab BJ 2003? Meine ist 2002.
 
Donaldi

Donaldi

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R1150GS Adventure R21
Euro 2 Norm wurde April 2003 eingefuehrt.

Hallo,
ich habe mal gehört, daß eine Austragung des KATs ab 2003 nicht mehr möglich ist.
Wenn ich jetzt noch wüßte wo ich das gelesen habe wäre ich auch ein
Servus Juergen,

Du meinst vorraussichtlich die Einfuehrung der Euro II Norm bei neu zugelassenen Motorraedern ab April 2003, wegen der u.a. die Doppelzuendung bei der R1150GS (R21) eingefuehrt wurde.
http://www.motorradonline.de/de/news/recht-und-verkehr/euro-2-norm-kfz-steuer/98642
Ab dann war der KAT Bestandteil der ABE der GS und Veraenderungen daran (wie etwa der Ausbau...) lassen die BE dieses Motorrades erlischen.
Davor (Maerz 2003) galt lediglich das Einhalten der Laerm und lockeren Abgaswerte fuer Euro I mit oder ohne KAT und ich habe mit einem Sebring Twister und kat-losem Y-Rohr einwandfrei die AU bestanden.
Der Endtopf hat eine e-Nummer, und die ABE Bescheidnung von Sebring weist nochmal ausdruecklich auf die Einhaltung der geltenden Laerm- und Abgaswerte auch mit dem Y-Rohr hin.

Mir ging es damals (2008) vor allem um die Tauglichkeit, verbleiten Sprit in Bulgarien und Griechenland tanken zu koennen (die Lamdasonde kriegt dann zwar immer noch die Ablagerungen ab, aber ich fuehr ja nicht andauernd verbleit).
Haette ich mir uebrigens schenken koennen, bleifrei gabs auch in der tiefsten Provinz. Aber ich lasse den Kat trotzdem draussen, faehrt sich fuer mich subjektiv besser.

Gruss, Dirk
 
gerd_

gerd_

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Remus sagt aus bis wann (Bj) die Verwendung möglich ist. Für die Modelle danach hat die Kombi keine Zulassung.
Bei legaler Verwendung wird nix ausgetragen (steht ja auch nix drin), bei illegaler Verwendung ist es eh' illegal.
gerd
 
Nuwanda

Nuwanda

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Die ganze Chose, ob Du den "Remus" - ESD, incl. "y-Rohr" legal und ohne Selbstdenunziation genießen darfst, hängt vom Bj. Deiner Möhre ab.

Im folgenden Beitrag ist die ABE dieser Kombi angehängt:

So!
Seit gestern habe ich jetzt auch so ´n "Y-Dingens" drauf!
Da die Kombinantion "Y-Rohr" und ESD von Remus (RV3; [e4] 2084) ABE besitzt, mache ich mir wegen des TÜV´s gar keine Gedanken!

;)

Gruß
Christof
:rolleyes:
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die angehängte ABE sagt recht wenig
Aber Remus hat auf seiner HP Hinweise wie z.B.
<<<<
Gewähltes Fahrzeug
Sie haben folgendes Fahrzeug ausgewählt:
Marke:Modell:Motorisierung:BMWR 1150 GS Adventure ab 01R21, 62 kW

Details
EG/ABE nur für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum vor 1.7.2004. Die Angaben im Fahrzeugschein müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, der Entfall des Kat. ist an der Zulassungsbehörde zu melden.
>>>>

Das obige Beispiel steht z.B. hier:
http://www.remus.eu/078102087899-revolution-slip-on-ohne-vorschalldampfer-ohne-kat-alu-eg-abe.html

gerd
 
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Nuwanda

Nuwanda

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Hi
Die angehängte ABE sagt recht wenig
Aber Remus hat auf seiner HP Hinweise wie z.B.
<<<<
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Marke:Modell:Motorisierung:BMWR 1150 GS Adventure ab 01R21, 62 kW

Details
EG/ABE nur für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum vor 1.7.2004. Die Angaben im Fahrzeugschein müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, der Entfall des Kat. ist an der Zulassungsbehörde zu melden.
>>>>

Das obige Beispiel steht z.B. hier:
http://www.remus.eu/078102087899-revolution-slip-on-ohne-vorschalldampfer-ohne-kat-alu-eg-abe.html

gerd
Uiuiui! :eek:

Ich dachte tatsächlich, daß dies nicht notwendig wäre!

Demnach müßte ich die hiesige Zulassungsstelle über den Ausbau des Kats informieren.

Hat das schonmal jemand hier gemacht (wie wirkt sich das auf die Steuer aus?), bzw. Erfahrungen, was geschieht, wenn man das nicht macht?

Meine Möhre ist noch aus 05/2002.

;)

Gruß
Nuwanda
 
gerd_

gerd_

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Hi
Steuerlich tut sich gar nix und ich bin auch nicht sicher ob man das melden muss. Ruf' doch einfach beim TÜV an und frage "was wäre wenn.."
gerd
 
oberamtsrat

oberamtsrat

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bisher keine Probleme mit Y-Rohr....

Hallo zusammen,

fahre an meiner 2003 Adventure den Remus Revolution RV3 mit Y-Rohr und habe damals das Bußgeld für den fehlenden Kat mit folgender Begründung zurück bekommen:

Die Verwendung von Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator an Krad, die serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sind, ist zulässig, wenn für die Austauschschalldämpferanlage eine EG-Betriebserlaubnis für das betreffende Krad vorliegt. ,:..

Ausführlicher Text
In Deutschland und teilweise auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es vermehrt Krad, die serienmäßig mit einer Schalldämpferanlage mit Katalysator ausgerüstet sind. Für diese Fahrzeuge werden inzwischen Austauschschalldämpferanlagen mit einer EG-Betriebserlaubnis ohne Katalysator angeboten. Dies ist dadurch möglich, dass im Rahmen der Genehmigung von Austauschschalldämpfer-
anlagen gemäß der 97/24/EG Kap. 9 ~ Abgasprüfung erforderlich ist.
In einem Artikel der MOTORRAD wird eine Auffassung vertreten, dass in Deutschland bei Verwendung dieser Austauschschalldämpferanlagen die Betriebserlaubnis des Krads gemäß § 19(2) Satz 2 Nr. 3 StVZO erlöschen würde, da davon auszugehen sei, dass sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator verschlechtere. Dies ist nicht der Fall, da § 19(3) Nr. 2a StVZO eindeutig festlegt, dass § 19(2) Satz 2 Nr. 3 nicht gilt, wenn für die Austauschschalldämpferanlage eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt.

Das ist zwar schon ein älterer Text, habe aber seitdem nie wieder Probleme gehabt. Die AU schafft das Mopped auch ohne Kat - mit eingeschraubter Lamdasonde ins Y-Rohr

Gruß, Markus
 
GS HOTTE

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Habe an meiner 1150/BJ 2003 schon seit 4 Jahren keinen Kat mehr ,und noch nie Probleme bekommen. Auch der TÜV hat noch nie was gemeckert.
Die Abgaswerte stimmen und gut ist. Erst ab Neuzulassung ab ich glaube April 2004 gelten strengere Abgaswerte,die du ohne KAT nicht mehr erreichst.
 
GS HOTTE

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Tüte:AC-Schnitzer
 
Nuwanda

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Habe an meiner 1150/BJ 2003 schon seit 4 Jahren keinen Kat mehr ,und noch nie Probleme bekommen. Auch der TÜV hat noch nie was gemeckert.
Die Abgaswerte stimmen und gut ist. Erst ab Neuzulassung ab ich glaube April 2004 gelten strengere Abgaswerte,die du ohne KAT nicht mehr erreichst.
Davon ging ich auch aus!
Vielleicht werde ich mich mal irgendwann bei der Zulassungsstelle oder TÜV kundig machen?

Danke und Gruß
Nuwanda
 
breijo

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ohne Kat zum TÜV/Dekra

Hallo,
war gestern zur HU bei der Dekra.
1150 GS, EZ 29.07.2003 serienmäßig natürlich mit Kat.
Schalldämpfer ist der Remus Revoluton mit Y-Rohr ohne Kat.
Bin anstandslos durchgekommen.

Habe den Prüfer danach gefragt wie das mit dem Kat ist.

Seine Antwort war " bei diesem Motorrad darf man bis Schlüsselnummer 06 auch ohne Kat fahren vorrausgesetzt einer ABE natürlich.

Im Fahrzeugschein steht da nämlich bei Zeile V.9 (für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse) eh nichts drin.
Da muß man auch nichts eintragen lassen.

Gruß Hans
 
X_FISH

X_FISH

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Ich hole den alten Thread jetzt mal wieder nach oben.

Die Daten meiner 2000er R 1150 GS:



Emissionsklasse nicht bekannt -> Y-Rohr möglich (aber das muss dann trotzdem eine ABE haben auch wenn die Lautstärke bei einem ohne ABE passen sollte?)

Grund der Frage: Mir wurde ein gebrauchtes Y-Rohr von Zach angeboten weil ich über den optischen Zustand vom Sammler/Kat gejammert hatte. Dies hat jedoch keine ABE...

Grüße, Martin
 
gerd_

gerd_

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Hi
Abgas ist nur ein Wert an der Abgasanlage, der Andere ist die Lautstärke.
Ist das Y-Rohr gemeinsam mit den restlichen Teilen der Abgasanlage geprüft und hat eine ABE/Gutachten so ist es zulässig.
Ein z.B. für Remus zulässiges Y-Rohr kann nicht mit einem Zachtopf kombiniert werden.
Wenn kein "Papier" existiert kannst Du eine Einzelprüfung beantragen (kostet "etwas").
gerd
 
X_FISH

X_FISH

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Genau das ist ja mein Problem: Eintragen gerne, aber ist dies auch mit originalem ESD möglich?

Die Infos hier im Forum gehen in alle Richtungen. Ich fasse mal die Highlights zusammen:


  • Kat austragen ist nur bei der R 1100 möglich, da nur diese mit und ohne Kat angeboten wurde.
  • Kat austragen ist bei jeder Maschine bis EZ 01.07.2004 möglich, da kein Kat erforderlich ist und die Abgaswerte problemlos eingehalten werden.
  • Kat austragen ist bei jeder Maschine bis EZ 01.07.2004 möglich, bei Problemen mit CO kann man anhand Papieren (?) belegen, dass bei allen BMW Modellen ohne Kat die gesetzlich zulässigen Höchstwerte gelten und das sind 4,5%.
  • Mit Kombination Y-Rohr und dazugehörigem ESD gibt es in keinem Fall ein Problem.
  • Mit Remus Y-Rohr und Remus ESD muss man aufpassen ob dies auch wirklich zusammenpasst ansonsten illegal. Remus Revolution (RV3; [e4] 2084) ist legal.
  • Zach ist das Nonplusultra - daher als Komplettanlage i.d.R. nur dann käuflich zu erwerben wenn noch eine Q dranhängt.

Grüße, Martin
 
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P

Polozwei

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Das Non plus ultra ist eine SR Racing aber ganz sicher kein Zach
 
X_FISH

X_FISH

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R 1150 GS
Das Non plus ultra ist eine SR Racing aber ganz sicher kein Zach
Meine subjektive Wahrnehmung aufgrund der Angaben hier im Forum und auf anderen Seiten -> Zach, Zach, Zach, Zach, ...

Könnte auch an Preis/Leistung liegen:

Schalldämpfer 3 DVA + V-Rohr EG/BE 828,57 €
oder
Schalldämpfer mit Hülle-Titan + V-Rohr EG/BE 932,16 €

Montage 70,00 €

alternativ:

Komplettanlage 3 DVA (Euro 2) EG/BE 1.197,00 €
oder
Komplettanlage mit ESD Titan-Hülle (Euro 2) EG/BE 1.219,57 €

Montage 90,00 €
Quelle: https://www.sr-racing.de/auspuffsysteme/bmw/bmw-1150-gs/

Da ist Zach etwas günstiger.

Grüße, Martin
 
gerd_

gerd_

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Hi
Eintragen ist mit Allem möglich. Nur musst Du beim TÜV eben ein Gutachten erstellen lassen, dass bei der gewünschten Kombination sowohl Abgas wie auch Krach im gesetzlichen Rahmen sind/bleiben.
Ein Gutachten, dass das Y-Rohr eines beliebigen Herstellers auch mit einem beliebigen ESD (eines anderen Herstellers) funktioniert, dürfte es kaum geben. Derjenige der so ein Gutachten erstellen lässt hat entweder zu viel Kohle wenn er es in zig Varianten hat prüfen lassen oder sein Gutachten ist "verwegen", eher auf einem Schreibtisch mit Hilfe von Photoshop entstanden und er hofft auf einen Prüfer mit Sehfehler und Geldmangel.
>>>
Zach ist das Nonplusultra
<<<
halte ich für ein Spässchen. Egal in welcher Beziehung.
gerd
 
Thema:

Kat: Ja oder Nein?

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