Keine Plakette bekommen

Diskutiere Keine Plakette bekommen im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hi Was immer auch: War ich beim TÜV und passt dem Irgendetwas nicht, dann frage ich "woran liegt's"? Dann wird er mir erklären, dass mein Reifen...
gerd_

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Hi
Was immer auch: War ich beim TÜV und passt dem Irgendetwas nicht, dann frage ich "woran liegt's"?
Dann wird er mir erklären, dass mein Reifen von ChingChong (oder so) eine Freigabe des Herstellers braucht damit er ihn eintragen kann (ist relativ neu). Oder er sagt mir etwas Anderes.
Das Gleiche gilt für Scheinwerfer. "Was bitte stimmt daran nicht?". Sollte er sich auf EU und nur einen zulässigen SW berufen, dann ist es besser gleich zu einem anderen TÜV zu gehen. Passt eine Prüfziffer nicht, dann muss er erklären weshalb (vielleicht hat Dir jemand chinesische Positionsleuchten verkauft).
"Bis jetzt hat niemand . . ." ist absolut kein Argument.
Ich kam mit meinem Anhänger das dritte Mal (also nach 6 Jahren!) zum TÜV als mir der Prüfer erklärte, da müsse eine Nebelrückleuchte dran sein! Und zwar schon seit der Zulassung! Auch ich habe mich laut gewundert, dass das bisher niemand bemerkte, aber wenn's nun notwendig sei. Klar war es sch.... im Januar unter dem Hänger zu sein und einen neuen Kabelstrang reinzubasteln.
Ein Bekannter von uns ist TÜVie (eigentlich KÜSie). Er sagt sie würden zunehmend auf die Beleuchtungseinrichtungen sehen weil inzwischen jeder zweite mit irgendeinem Bastel-Christbaum umherfährt. Wenn(!) er etwas sähe müsse er i.d. R. eben "richtig" hinsehen. Etwas zu "übersehen" würde zunehmend schwieriger weil es neidische Mitbewerber gäbe.
gerd
 
MBj

MBj

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Eigentlich alles gesagt und auch richtig und gut.

Ich möchte noch anführen (Oberlehrer), TÜV und Rennleitung sind zwei paar Stiefel.
 
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stefan1980

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Die Nebelscheinwerfer haben ihm nicht gepasst er hat das B gesucht und wollte auch nur das B haben

und zur reifenfreigabe , das wuste ich nicht , hab ich noch nie beimbike gebraucht und ich fahre seit 24 Jahren Moped , war neu für mich
 
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Siona

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Sollte er sich auf EU und nur einen zulässigen SW berufen, dann ist es besser gleich zu einem anderen TÜV zu gehen.
Diese Aussage "Erstzulassung vor Jahr X, also gilt nicht ECE sondern StVZO" (und umgekehrt) liest man in solchen Threads immer wieder. Ist da schlicht gar nichts dran?

Hat mich bei meinem DDR-Moped (Schwalbe) auch gewundert. Da wurden in einer Polizeikontrolle mal die Spiegel und Blinker (Ochsenaugen) bemängelt, weil die keine Prüfzeichen haben. Sind halt die Originalen. Nur der ebenfalls originale Hauptscheinwerfer hat die "Schlange". Habe dann Blinkergläser mit E-Prüfzeichen montiert und bin damit zum TÜV. Keine Ahnung, wie das funktioniert, zumal es in den europäischen Regeln gar keine Ochsenaugen (also zwei Blinker, die nach vorne und hinten blinken, statt vier) gibt?

Genauso hat mein Oldtimer zwei Begrenzungsleuchten und zwei Rück- und Bremsleuchten. Laut TÜV völlig in Ordnung, da ECE-konform. Aber das Motorrad ist älter als die älteste Version des ECE-Regelwerks und laut StVZO geht nur ein Standlicht im Hauptscheinwerfer (oder gar keins) und auch nur eine Rück-/Bremsleuchte. Versteh das mal einer.
 
MBj

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Ich dachte immer es gibt Bestandsschutz?

Ich kenne das nur von meinem Wohnwagen (31 Jahre alt). Der hat weder NSL noch Rückfahrscheinwerfer (beides schon lange Pflicht) und die Lampeträger sind zu tief.
Geht ohne Probleme, weil eben Bestandsschutz.
 
gerd_

gerd_

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Hi
F3 Pl E9
F bedeutet Nebelschlussleuchte (da wäre die Farbe falsch), "3" ????
Pl heisst Kunststoff"streu"scheibe (="Glas" aus Kunststoff)
E9 heisst ABE in Spanien erteilt

Für F3 habe ich keine befriedigende Erklärung gefunden. Wenn der TÜVie auch nicht schlauer ist, dann muss man ihm schweren Herzens zustimmen. Zumal wenn er "nicht einfach" etwas "meint", sondern "F3" als Kennzeichen für Nebler nicht kennt und der Besitzer nichts "Besseres" nachweisen kann.
Hätte er gesagt "Nebelschweinwerfer haben gelb zu sein" würde ich vermuten : Er spricht französisch und ist über 80 Jahre alt.

Theoretisch ist das mit der EU (ECE)-Zulassung korrekt (vorher nur 1 NebelSW). Aber wenn der Typ derart korrekt ist, sieht das nach Korinthenkacker aus.
Mein TÜVie sagt lakonisch: Weshalb soll das was an einem Fahrzeug von 1. Januar zulässig ist an einem von 31. Dez falsch sein? Die Kiste ist lediglich einen Tag zu früh zugelassen.
gerd
 
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GSA-Armin

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Diese Probleme gibt es nur, wenn Ihr zum TÜV oder DEKRA fahrt, anstatt den TÜV in Eurer Werkstatt des Vertrauens machen zu lassen. Zu TÜV oder Dekra würde ich im Leben nicht hinfahren. Da gibt es leider riesengroße Unterschiede in der Auslegung von solchen Kleinigkeiten. Selbst mit einem Auspuff ohne dB-Eater bekomme ich immer in meiner Werkstatt TÜV.
Armin
 
gerd_

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Hi
@Siona
Stimmt, ich war mir nicht mehr sicher ob es da nicht doch was Neues gibt. Somit den Wisch ausdrucken (sind nur 66 Seiten) noch mal hin zu dem TÜVie und vorsichtig und höflich fragen "ich hätte da was".
Zumindest bei dem was die SW betrifft.
@GSA-Armin
Werkstatt-TÜVs sind zuweilen grosszügiger. Die "WanderTÜVies" werden nach der Anzahl der Prüfungen bezahlt! Die "riesengrossen Unterschiede" sind relativ. Klar kann sich der Prüfer denken: Zu dem Zeitpunkt zu dem ich prüfte war alles i.O. Es bestanden keine gefährlichen Mängel (ein lauter Auspuff ist nicht gefährlich).
Wenn dann auch noch Prüfergebnisse wie "Bremsscheibe notwendig" so schnell angegangen werden (Mechanikus hängt am Telefon und bestellt), dass er sicher ist "es wird passen", dann ist er (dennoch widerrechtlich) grosszügig
und nagelt die Plakette drauf.
Bei einem gut geführten Fuhrpark mit etlichen Fahrzeugen schafft er zig Fahrzeuge/Tag. Bis er beim letzten ist, stellt ihm sein Kunde das erste -mit beseitigten Mängeln- noch mal vor.
Fällt auf, dass er genausoviele Prüfungen bei unterschiedlichsten Werkstätten schafft und muss dafür am Tag 5x 25 km fahren, dann wird er sich fragen lassen müsssen wie das funktioniert.
Noch schlechter ist es wenn ihm ein Neider nachfährt und sieht, dass Du mit Dröhntopf in die Halle reinfährst, mit Dröhntopf rauskommst aber ein neues Pickerl hast. Speziell im Sommer macht kein Mensch ein Hallentor zu (OK, vielleicht bei RollsRoyce wegen der Klimaanlage).
Kommt das (gesichert) raus, hat er berechtigter Weise Bedenken um seinen Job. Er prüft zwar "nur" die voraussichtliche Verkehrstauglichkeit für die nächsten beiden Jahre, doch heisst das nicht "bremst, blinkt, leuchtet", sondern auch "stinkt nicht, leuchtet richtig, lärmt nicht, etc."
Den übersehenen"schweren Mangel" (ohne Quatsch) "Fernlichtkontrollleuchte ausser Funktion" hätte ihm früher niemand nachgewiesen, heute wird der Sch... im Fehlerspeicher protokolliert und kann nicht "eben mal" gelöscht werden.
gerd
 
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GSA-Armin

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Hi Gerd,
Du hast vollkommen Recht. Ich möchte auch nicht, dass der Werkstatt-TÜV einen schwerwiegenden Mangel nicht bemängelt. Es geht meiner Ansicht nach lediglich um so "Kleinigkeiten" wie z.B. die vom Threadersteller genannten Punkte wie Nebelscheinwerfer oder Reifenfreigabe oder die Größe der Rückspiegel etc.
Armin
 
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Siona

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Wenn ich direkt zum "richtigen" TÜV fahre kommt es je nach Prüfer durchaus vor, dass sich selbiger aufs Motorrad setzt, eine Runde um die Halle dreht und die Plakette draufklebt wenn es fährt, lenkt, und bremst.
 
MBj

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Diese Runde muss er auch immer machen...bei mir letzten Samstag wurde sie ausnahmsweise nicht gemacht.

Zum TÜV beim Händler habe ich so Erfahrungen. Zick Umbauten ohne Zulassung und trotzdem Plakette.
Ich hatte dann meinen Händler gefragt, wie das ging...es war nicht einfach, aber wir kennen den Prüfer gut...aha.

Ich fahre immer zur DEKRA um die Ecke und hatte nie ein Thema. "Probleme" werden besprochen und gelöst.
Erinner mich mal an ein zu tiefes Licht. Da hat er einfach den Scheinwerfer nach oben gedrückt, gemessen und für gut befunden.

Ich habe aber auch schon mit dem Auto erlebt, DEKRA durchgefallen, direkt zum TÜV = Plakette.
Es hängt a) stark vom Prüfer ab und b) wie man an diesen heran tritt (nach dem Motto, wie man in den Wald hinein ruft usw.)
 
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stefan1980

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So ich möchte nochmal ein Feedback geben , erstmal dank an alle die bei so ein Dauerbrenner Thema mitmachen . Ich hab meine Plakette und bin schlauer .
Fakt ist mein erster tüv/Dekra Besuch , leider ein unerfahrenden Neuling Prüfer erwischt . Aber jeder hat mal angefangen .
Meine led Nebelscheinwerfer , wie schon beschrieben,

F3 neue Kennzeichnungen eines NSW erst nur für Led Scheinwerfer wird aber auch jetzt für Glühlampen Version benutzt mit besser Ausleuchtung
PL steht für kunstoffscheibe
E9 ist klar ( Spanien )

Anscheinend war der erste Prüfer noch zu jung um so neumodische EU regeln zu kennen 😁

wünsche allen ne gute Fahrt
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wenn ich direkt zum "richtigen" TÜV fahre kommt es je nach Prüfer durchaus vor, dass sich selbiger aufs Motorrad setzt, eine Runde um die Halle dreht und die Plakette draufklebt wenn es fährt, lenkt, und bremst.
Als Prüfer hatte ich mal einen abgebrochenen Riesen. Der sah etwas verzweifelt zu meinem Sitz "hoch" und meinte "fahren doch bitte Sie!" und hat dann nur mal um abruptes Bremsen gebeten. Kommentar: "Wir sind zwar versichert, aber bevor ich das Ding umwerfe . .."
.
Wie erwähnt meinte auch ich schon mal was von F3 gelesen zu haben, konnte es aber nicht mehr finden. Ein TÜVie . . . naja? Wenn er dann beim zweiten Besuch Einsicht zeigt. Man muss ja nicht in dem Stil kommen "Du De.pp . ..". An seiner Stelle wäre mir das zwar megapeinlich aber entschuldigen würde ich mich trotzdem.
Die Sache ist dann vom Tisch und das Gros Kundschaft ist zufrieden.
Es gibt leider in allen Situationen Menschen die dann Ausreden suchen, noch nicht auf Schulung oder lange krank waren. Es ist die Sorte die alles beherrscht, für Nichts etwas kann und immer einen anderen Schuldigen braucht.

Es geht meiner Ansicht nach lediglich um so "Kleinigkeiten" wie z.B. die vom Threadersteller genannten Punkte wie Nebelscheinwerfer oder Reifenfreigabe oder die Größe der Rückspiegel etc.
Das ist leider nicht mehr ganz so einfach. Als ich das ersten Mal mit meinem Anhänger zur HU fuhr ("mein" derzeitiger KÜS) haben die einen Hype veranstaltet. Alle Kollegen auf die Ladefläche gepackt damit der auf dem Bremsprüfstand nicht herumsprang. Ich dachte die prüfen einen ICE.
Inzwischen kenne ich den Chef ganz gut und er sagte sinngemäss:
.
Es gibt idiotische Mitbewerber die auch mal mit irgendeinem Teil zum Mitbewerb fahren (ich dachte er macht einen blöden Witz) und ihn dann hinhängen wenn Du zu sehr nach dem System "2 Räder die nicht wackeln, das Licht funktioniert= Fertig" prüfst und nicht merkst das die Bremsleistung um 13 anstelle der erlaubten 10% veriiert.
Oder wenn Du den "schwerwiegenden Mangel" (Definition des Gesetzgebers!) "Fernlichtkontolllichtlein defekt" nicht genügend "würdigst"! Es ist gegenüber Kunden die man kennt und denen man vertraut eigentlich logisch, dass ich sage "wechsel das Birnchen" und den Stempel draufklatsche. Juristisch ist der Stempel bei einem "schwerwiegenden Mangel" zu versagen!
Richtig schwerwiegend kann das Lichtlein werden wenn es in einer Superspezialchic-Anzeigeeinheit integriert ist. Zumindest für das Portemonaie!
Irgenwann wirst Du für eine grosszügige "Prüfhaltung" bekannt und spätestens dann hast Du den Hof voll mit Spackos die glauben Du würdest alles durchwinken und anderen die genau ergründen wollen ob Du vielleicht etwas durchwinkst was Du nicht dürftest.

Er fährt mit dem eigenen -etwas umgestalteten- Mopped zum TÜV! Nur weil er nicht in den Verdacht geraten will er würde . . . .

gerd
 
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Doug Piranha

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R 1150 GS (DZ, I-ABS)
(...)
, leider ein unerfahrenden Neuling Prüfer erwischt . Aber jeder hat mal angefangen .
(...)
Genau das -und nur das- war das Problem.
Wenn man solchermaßen Pech hat, ist es manchmal das Beste, direkt zur Konkurrenz zu fahren.
Dann klappt's auch mit der Plakette. Meistens...
 
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daGamser

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Wenn ich direkt zum "richtigen" TÜV fahre kommt es je nach Prüfer durchaus vor, dass sich selbiger aufs Motorrad setzt, eine Runde um die Halle dreht und die Plakette draufklebt wenn es fährt, lenkt, und bremst.
Dachte ich auch mal.....
 
Muetzi

Muetzi

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R1150 GS (die zweite)
zum Thema Reifen und deren Freigabe hab ich heute folgendes bei Pirelli zu lesen bekommen:

WICHTIGER HINWEIS ZU REIFENUMRÜSTUNGEN AN MOTORRÄDERN!
Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden können.

Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.
Bei der Reifenumrüstung werden nun folgende Fälle unterschieden:

Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.


Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.

Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.

Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft Ihnen eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.

Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.

Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!

Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!

Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) gleich oder höherwertig sein.

Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig.

Allgemein gilt:
Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese Neuregelung.

Die in Vergangenheit ausgestellten Bescheinigungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Service-Informationen) verlieren im Falle einer Größen-/Bauartänderung (Fälle 1c und 2) der dort aufgeführten Bereifung ihre Gültigkeit und können nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Für diese Art der Umbereifung werden wir in Zukunft nur noch Herstellerbescheinigung ausstellen. Wir empfehlen, die entsprechende Bescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.

Bei einer Reifenumrüstung ohne Größen-/Bauartänderung (Fälle 1a und 1b) können die bisher ausgestellten Bescheinigungen weiterhin verwendet werden. In der Zukunft werden wir in diesen Fällen eine Service-Information erstellen, die Ihnen bei der Auswahl der optimalen Bereifung für Ihr Fahrzeug helfen soll. Die bisher gebräuchlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Falle einer Reifenfabrikatsbindung sind nicht mehr nötig.
 
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