Larsi
Themenstarter
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- Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
Es wird zwar nur wenige hier betreffen, aber es gibt endlich wieder offiziell kleine (Leichtkraftrad-)Kennzeichen für Oldtimermotorräder.
Die Änderung wurde in der FZV gut versteckt, unter § 50 (1a) Übergangs- und Anwendungsbestimmungen ist es zu finden.
§ 50 FZV - Einzelnorm
Die Änderung wurde in der FZV gut versteckt, unter § 50 (1a) Übergangs- und Anwendungsbestimmungen ist es zu finden.
§ 50 FZV - Einzelnorm
§ 50
(1) Fahrzeuge, die nach § 18 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei, war für diese Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis erforderlich, bedürfen sie keiner Genehmigung nach § 2 Nummer 4 bis 6.
(1a) Krafträdern, die vor dem 1. Januar 1959 erstmals in den Verkehr gekommen sind und deren Hubraum 50 cm3 übersteigt, sind verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d der Anlage 4 zuzuteilen, es sei denn, der Halter stellt einen abweichenden Antrag.
(2) Kennzeichen, die vor dem 1. März 2007 nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zugeteilt worden sind, bleiben gültig.