Nochmal ECE 22.06

Diskutiere Nochmal ECE 22.06 im Bekleidung Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Du hast Recht in dem, was du sagst, (nehme ich an, denn ich habe da selber keine Ahnung), aber du verstehst mich falsch: Martin meint, die von ihm...
Dangermouse

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Doch die gibt es.

Ich habe eine Zeitlang bei einem Motorrad Zubehör Geschäft gearbeitet.
Und da wurden wir auf die Richtlinien bei Helmen geschult, und Visiere unterliegen definitiv gewissen Bestimmungen.

Zb darf ein Visier nicht mehr als 20% der Lichtleistung abziehen, die von Aussen nach Innen abfällt.

Deswegen sind zB verdunkelte Visiere bzw auch getönte oft nicht zuläßig, auch wenn sie viele Fahren.
Du hast Recht in dem, was du sagst, (nehme ich an, denn ich habe da selber keine Ahnung), aber du verstehst mich falsch: Martin meint, die von ihm zitierte ECE beziehe sich EINZIG UND ALLEIN auf Visiere - und das stimmt nicht, denn es werden auch elektronische Geräte + deren Halterungen genannt. Wenn ich also schreibe „Nirgends steht eine Einschränkung auf elektronische Visiere“, dann heißt das nicht, dass Visiere keinen Einschränkungen unterliegen, sondern dass sich die 22.06 nicht nur auf Visiere beschränkt.
Sorry, wenn das nicht eindeutig war :)
 
D

desperate250

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Wenn selbst Schuberth in der Anleitung vom C5 schreibt dass die Zulassung bei Anbau von fremdem Zubehör erlischt, dann handelt sich das um einen De-Facto Standard.
Polizisten im In- und Ausland können sich auf die ECE Norm berufen, und schau bei Schuberth stehts sogar in der Bedienungsanleitung.
Ob das rechtlich so in Ordnung ist, interessiert am Ende nicht. In D bekommt man dann vielleicht nach 1 Jahr vom Gericht Recht. In Italien wird das Moped konfisziert.
De-Facto-Standard.
 
ADVBiker

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1150 ADV, die 3.
Wenn selbst Schuberth in der Anleitung vom C5 schreibt dass die Zulassung bei Anbau von fremdem Zubehör erlischt, dann handelt sich das um einen De-Facto Standard.
Polizisten im In- und Ausland können sich auf die ECE Norm berufen, und schau bei Schuberth stehts sogar in der Bedienungsanleitung.
Ob das rechtlich so in Ordnung ist, interessiert am Ende nicht. In D bekommt man dann vielleicht nach 1 Jahr vom Gericht Recht. In Italien wird das Moped konfisziert.
De-Facto-Standard.
Dir ist aber schon klar, das Schuberth, Dainese, BMW und co. "nur" Hersteller/Produzenten sind, welche sich an die Regeln des Wettbewerbs (EU Vorgaben, Garantie und Gewährleistung) bei der Herstellung und Vertrieb ihrer Produkte halten müssen?

Also Leute, um diesen fortgesetzten Zweiflern (vorerst) die Luft raus zu lassen, schlage ich eine Challange vor.:playfull:
Da kann jeder mitmachen, auch die Schwurbler...., ganz einfache Aufgabe, wenn Ihr mitmacht....

Jeder hat doch einen Helm, richtig? Also, jeder schaut in seinen Helm, am Kinngurt/riemen ist ein Einnäher an der Seite, wo der Verschluss ist. Evtl. etwas weiter hinten, Richtung Polster zu finden.

Insbesondere Diejenigen, die sich bereits dieses Jahr, bzw. letztes Jahr einen neuen Helm zugelegt haben.

Bei wem sind folgende zusätzliche Kennzeichnungen vorhanden?
  • UA-F-L-S,
  • FMS,
  • (L+R)MS,
  • FLMS oder
  • SAcc
unter dem eingekreisten E Prüfzeichen und nach einer mehr als 10-stelligen Nummer.

Wie immer, der obligatorische Hinweis, wenn Ihr gefasst werdet, oder dabei ums Leben kommt, werde ich jede Kenntnis abstreiten.... :schulterzucken::zunge:

Diese Info zerstört sich in .... na Ihr wisst schon... :giggle::bomb::bomb::bomb:

Habt Ihr so etwas hier?
 

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GSme

GSme

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Damit dürfte dann wohl klar sein, dass z.B. am BMW System Helm 7 Carbon Evo kein Sena 50S angebaut werden darf, da dann die ECE22.06 Genehmigung für den BMW Helm erlischt - der Helm hat dann keine Genehmigung mehr. Damit handelt es sich nicht mehr um einen geeigneten Helm.
Wenn man das BMW Kommunikationssystem für den Helm verbaut, gibt es keinerlei Auswirkung auf die ECE22.06 Genehmigung.
 
GSme

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Ich finde die Einschränkung für Kommunikationssysteme durch neue ECE22.06 Genehmigung ziemlich nervig und hoffe auf ein Überarbeitung in der Revision 6. Cardo strebt hier eine Zulassung an. Ich kann schon verstehen, dass man ausschließen möchte, dass Anbauten am Helm - wie eine Action Cam - dazu führen könnten, dass bei einem Unfall die Torsionskräfte zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen können. Allerdings bezweifle ich diese Auswirkungen bei den seitlichen Kommunikationssystemen - besonders wenn sie nur aufgeklebt sind. Nun kann man eine Action Cam auch am Motorrad befestigen, was bei den Kommunikationssystemen wohl kaum geht.
 
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Ethan

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Servus,
ich hab mal eine allgemeine Frage zu der relativ neuen ece 22.06. Prüf Norm. Hat schon mal jemand Erfahrung im europäischen Ausland gemacht? Jemand schonmal von der Rennleitung angehalten worden und zB der Helm überprüft worden? In Frankreich dürfen keine KOM Systeme an Helmen mit der 22.06 Norm verbaut sein, müssen Reflektoren am Helm angebracht sein usw. Handschuhe müssen dieser Norm entsprechen etc. In Italien, Luxemburg ähnlich. Das alles geht sogar soweit, dass einem das Mopped dort stillgelegt werden könnte. Also meine Frage, irgendjemand diesbezüglich schonmal geprüft worden. Ich starte in zwei Wochen eine größere Rundreise, durch unter anderem diese Länder. Es könnte bei einer Überprüfung unangenehm werden.
 
Saruman

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GS 1200 MÜ (2009)
Zum Thema KOM-Systeme am/im Helm geistern die wildesten Gerüchte in Netz.

In Kurzform gilt folgendes:
Die Benutzung einer Bluetooth-Freisprecheinrichtung oder eines anderen Headsets in Fahrzeugen ist in Frankreich seit 1.7.2015 verboten. Sogar Fahrräder und Motorräder sind von der neuen Regelung betroffen. Erlaubt bleiben lediglich fest in Fahrzeugen installierte Freisprecheinrichtungen ohne Kopfhörer oder fest installierte Sprecheinrichtungen in Motorradhelmen.

Die Französische Straßenverkehrsordnung sagt:
Das Fahren mit einem Telefon in der Hand oder mit einem Audiogerät wie Kopfhörern, Ohrhörern oder Headsets am Ohr wird mit einer Geldstrafe von 135 € (und nur in Frankreich zusätzlich mit 3 Punkten) bestraft.

Freisprechanlagen und Gegensprechanlagen sind erlaubt, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Die Anlage muss per Sprache gesteuert werden können; kabelgebundene Systeme (Kopfhörer, Bluetooth-Headsets usw.) sind verboten.
  • Das Gerät muss zwingend in den Helm integriert sein.
Neuere Regelungen sind noch nicht verabschiedet.

Die ECE-Norm 22-06 gilt übrigens schon seit 2021.

Die offizielle Quelle der Regierung:
Equipements de communication et de navigation à moto
 
Juescho

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Speziell die genannten Franzosen haben nach meiner Erfahrung ein gesundes Maß an Kontrollen und Strafen. Klar, die komplett durchgeknallten packen die Gendarmen richtig ... und das finde ich auch gut.
Mir/uns selbst ist bei Kontrollen (3x) nie Einer blöd gekommen, ich/wir denen natürlich auch nicht.
Warnwesten und Verbandpäckchen wurden explizit auf vorhanden kontrolliert, die Qualität von Helm und Handschuhen haben die schon beim anhalten gesehen.
Bei einer der Kontrollen hatte einer aus der Gruppe keine Warnweste dabei, ich hatte aber 2 Stück. Darauf meinte der Gendarm grinsend zum Kollegen: .. die Summe der Westen zählt für ihn, aber dann wäre ja wohl auch klar auf wen die erste Runde Bier heute Abend geht.
 
GShammer

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Mmmmm an meinen beiden Shoei Hornet DS sind die ECE 22-05 Label längst abgefallen. Ich kaufe doch nicht neue Helme um durch Italien zu fahren.🙄
 
Ethan

Ethan

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Mmmmm an meinen beiden Shoei Hornet DS sind die ECE 22-05 Label längst abgefallen. Ich kaufe doch nicht neue Helme um durch Italien zu fahren.🙄
22-05 ist auch uninteressant. Es heißt auch nicht, dass man Helme oder Klamotten der 22-06 Norm haben muss, um durch dieser Länder zu fahren. Aber hat man diese Norm an der Klamotte, gelten eben diverse Bestimmungen.
 
Larsi

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... In Frankreich dürfen keine KOM Systeme an Helmen mit der 22.06 Norm verbaut sein ...
So wie ich es verstanden hatte, dürfen keine universellen Headsets verbaut sein, sondern nur Systeme, die zusammen mit dem Helm geprüft sind.

Beispiel:
Der Helm LS2 Advant X ist geprüft mit diesem Headset und erfüllt damit die 22.06 inkl Headset.

Edit:
Ich lese gerade (etwas entsetzt), dass LS2 auf der Homepage ein zweites Intercom (Midland) als geprüft mit 22.06 anpreist und diese Angabe beim bisher angebotenen LS2 Intercom 4X nicht (mehr) zu finden ist.
 
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Ethan

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So wie ich es verstanden hatte, dürfen keine universellen Headsets verbaut sein, sondern nur Systeme, die zusammen mit dem Helm geprüft sind.

Beispiel:
Der Helm LS2 Advant X ist geprüft mit diesem Headset und erfüllt damit die 22.06 inkl Headset.

Edit:
Ich lese gerade (etwas entsetzt), dass LS2 auf der Homepage ein zweites Intercom (Midland) als geprüft mit 22.06 anpreist und diese
Angabe beim bisher angebotenen LS2 Intercom 4X nicht (mehr) zu finden ist.
Ganz genau. Das würde heißen, jedesmal neues Intercom. Mir geht’s in erster Linie darum, ob kontrolliert wird, und wer evtl. schon negative Erfahrungen gemacht hat.
 
SuMoQ

SuMoQ

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Yamaha XSR 900, ex KTM 1290 SAS; ex Vespa GTS 250; ex K25 SuMo
Hab gerade günstig einen LS2 Advant FF906 geschossen und lese interessiert mit...

Eigentlich wollte ich mein Sena 10C Evo gerne wieder nutzen, ist schön für gelegentliche Fotos und Videos.

Aber bevor es in IT oder AT Stress gibt, montiere ich es ggf. einfach am alten HJC RPHA ST, der ist noch 22.05.
 
D

desperate250

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Ich war gerade auf Korsika. Da hat niemand Reflektoren am Helm, außer die Mofa-Gendarmen in den Städten 😛
 
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