Fehlerhafte Abschlussentscheidungen an Oberschule Vechta werden aufgeklärt, Zeugnisse korrigiert und und Betroffene unterstützt. | Nds. Kultusministerium
Nun ist in Niedersachsen Schadensbegrenzung angesagt. Zunächst wird der aktuelle Abschlussjahrgang ein korrigiertes Abschlusszeugnis erhalten, die übrigen betroffenen Jahrgänge soll das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Osnabrück über den Fehler unterrichten. Die Geschädigten erhalten dann ebenfalls eine Korrektur ihres Abschlusszeugnisses sowie ein persönliches Entschuldigungsschreiben.
Das RLSB wird auch als Anlaufstelle für die Behebung etwaiger Schäden im Berufsleben oder auf dem weiteren Bildungsweg dienen. An diese Behörde werden sich Betroffene mit ihren Anliegen wenden können. Wie der NDR berichtet, könnten etwa Schulabgänger, die auf eigene Kosten ihren Schulabschluss nachgeholten haben, ein Recht auf Schadensersatz haben.
Denn die Auswirkungen des Fehlers waren teilweise erheblich: So wird etwa die ehemalige Schülerin, die durch ihre Nachfrage den Stein ins Rollen gebracht hatte, erst im kommenden Jahr ihre Abiturprüfung ablegen – im Alter von 22 Jahren.
Der Kreis der von der Fehlberechnung Benachteiligten könnte sich noch ausweiten. Denn auch die Zeugnisse der Schule, an der die verantwortliche Schulleiterin zuvor tätig war, mussten überprüft werden. Dort ergaben sich neun fehlerhafte Zeugnisse für den Jahrgang 2019/20.
Zudem sind die Regionalen Landesämter und die ihnen untergebenen niedersächsischen Schulen dazu aufgefordert, nach Fehlanwendungen der Abschlussregelungen zu suchen. Die Untersuchung betrifft insgesamt 288 Oberschulen und Integrative Gesamtschulen in Niedersachsen.
Und wer hat's zu verantworten????