Punktesammler aufgepasst: Blitzaktion!

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Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Guten Morgen!Also ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" wie es nur, wenn der Eingriff von Außen kommt. Wenn Du z.B. ein Hindernis bereitest oder Leitplanken/ Verkehrszeichen etc. entfernst, Ölflecke erzeugst usw. und damit andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringst. Alles Andere ist nun mal die Gefährdung des Straßenverkehr ( -falsches Überholen, - zu schnelles Fahren, - Verstoß Rechtsfahrgebot, - auf Autobahnen wenden, rückwärts fahren usw. + Gefährdung Leib/ Leben Anderer oder bedeutender Sachwerte. Die beiden Paragrafen ( §§ 315 b + c StGB) sind ziemlich gleichklingend, aber genau DAS ist der Unterschied. (Mal gucken: StGB - Strafgesetzbuch ) So und die Körperverletzung bleib eine fahrlässige. Zum Ersten, weil es zum Ersten keine "grob fahrlässige KV" als Paragraf gibt und zum Zweiten kein Vorsatz (Wissen und Wollen der Folgen der Tat) vorliegen dürfte. Dass der Beamte die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" wie es die §§ 35+38 StVO vorschreiben, nicht ausreichend erfüllt hat, dürfte auch außer Frage stehen! Dafür wird er sich aber auch vor dem Richter und seinem Dienstvorgesetzten zu verantworten habe und auch Kosten und Disziplinarfolgen tragen müssen. Aber die Inanspruchnahme von Sonderrechten ( § 35 StVO) ist nicht an Blaulicht + Einsatzhorn gebunden. Das ist auch mit einem zivilen Einsatzfahrzeug möglich. Nur für das Wegerecht ( § 38 StVO) müssen Blaulicht +Horn eingeschaltet sein. Klar ist es blöd, wenn gerade so etwas an einem "bundesweiten Anti-Rasertag" geschieht. Aber ich denke, wenn man sich z. B. in Berlin an die Straße stellt und zählt, wie viel Fahrzeuge da mit Blauchicht+Sirene innerhalb einer Stunde kommen und wie wenige so genannte "Blaulichtunfälle" wirklich passieren, dürfte der Schnitt doch recht gut sein. Klar, dass darf alles keine Rechtfertigung für schwere Unfälle sein. Aber auch Keiner von uns würde die Entschuldigung akzeptieren, dass der Rettungswagen im Stau stand, wenn man blutend am Unfallort liegt, die Polizei im Berufsverkehr fest steckte, während gerade ein friedlicher Passant von Betrunkenen verprügelt wurde usw. Ich bringe gern das Beispiel, in Moskau haben wir einmal 55 min auf einen Rettungswagen (in der Stadt!!!) gewartet und dass ist dort eine ganz normale Zeit. Deshalb wäre es doch schön, wenn wir hier alle mal ein wenig die Emotionen rausnehmen und auch akzeptieren, dass Polizisten nur Menschen sind und unter Streß Fehlentscheidungen treffen bzw. Fehler machen. Das geht uns auch so!
 
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der niederrheiner

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Wenn das dann die Uniformierten auch selber einsehen würden. . .
 
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Guten Morgen!Also ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" wie es nur, wenn der Eingriff von Außen kommt. Wenn Du z.B. ein Hindernis bereitest oder Leitplanken/ Verkehrszeichen etc. entfernst, Ölflecke erzeugst usw. und damit andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringst. Alles Andere ist nun mal die Gefährdung des Straßenverkehr ( -falsches Überholen, - zu schnelles Fahren, - Verstoß Rechtsfahrgebot, - auf Autobahnen wenden, rückwärts fahren usw. + Gefährdung Leib/ Leben Anderer oder bedeutender Sachwerte. Die beiden Paragrafen ( §§ 315 b + c StGB) sind ziemlich gleichklingend, aber genau DAS ist der Unterschied. (Mal gucken: StGB - Strafgesetzbuch ) So und die Körperverletzung bleib eine fahrlässige. Zum Ersten, weil es zum Ersten keine "grob fahrlässige KV" als Paragraf gibt und zum Zweiten kein Vorsatz (Wissen und Wollen der Folgen der Tat) vorliegen dürfte. Dass der Beamte die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" wie es die §§ 35+38 StVO vorschreiben, nicht ausreichend erfüllt hat, dürfte auch außer Frage stehen! Dafür wird er sich aber auch vor dem Richter und seinem Dienstvorgesetzten zu verantworten habe und auch Kosten und Disziplinarfolgen tragen müssen. Aber die Inanspruchnahme von Sonderrechten ( § 35 StVO) ist nicht an Blaulicht + Einsatzhorn gebunden. Das ist auch mit einem zivilen Einsatzfahrzeug möglich. Nur für das Wegerecht ( § 38 StVO) müssen Blaulicht +Horn eingeschaltet sein. Klar ist es blöd, wenn gerade so etwas an einem "bundesweiten Anti-Rasertag" geschieht. Aber ich denke, wenn man sich z. B. in Berlin an die Straße stellt und zählt, wie viel Fahrzeuge da mit Blauchicht+Sirene innerhalb einer Stunde kommen und wie wenige so genannte "Blaulichtunfälle" wirklich passieren, dürfte der Schnitt doch recht gut sein. Klar, dass darf alles keine Rechtfertigung für schwere Unfälle sein. Aber auch Keiner von uns würde die Entschuldigung akzeptieren, dass der Rettungswagen im Stau stand, wenn man blutend am Unfallort liegt, die Polizei im Berufsverkehr fest steckte, während gerade ein friedlicher Passant von Betrunkenen verprügelt wurde usw. Ich bringe gern das Beispiel, in Moskau haben wir einmal 55 min auf einen Rettungswagen (in der Stadt!!!) gewartet und dass ist dort eine ganz normale Zeit. Deshalb wäre es doch schön, wenn wir hier alle mal ein wenig die Emotionen rausnehmen und auch akzeptieren, dass Polizisten nur Menschen sind und unter Streß Fehlentscheidungen treffen bzw. Fehler machen. Das geht uns auch so!
Auch ohne nachzugucken gebe ich Dir recht was die Unterschiede zwischen Eingriff usw. ausgeführt hast, auch wenn Du mit einm Fahrzeug durchaus einen gefährlichen Eingriff begehen kannst.

Aber noch mal, Fahrlässigkeit und Vorsatz schließen einander aus. Nein, natürlich wirst Du keine Paragraphen finden, die sich mit leicht oder grobfahrlässig auseinander setzen. Wieso auch? Trotzdem unterscheiden die Gerichte das schon. Ob Du einen Fehler begangen hast, der jedem passieren könnte, oder ob Du durch Dein Verhalten billigend in Kauf genommen hast, das etwas eintreten könnte, ohne das Du einen Taterfolg herbeiführen wolltest.

Wieso die Emotionen rausnehmen? :piep-piep:

Die Verfolgung eines mutmaßlichen Täters hat da zu enden, wo Unschuldige gefährdet werden.

Man kann nicht einem zu schnell fahrenden Motorradfahrer hinterher heizen um den zu kriegen den Straßenverkehr gefährden. Ob die auch mal einen Fehler machen steht nicht zur Debatte. Die Ausübung des Dienstes rechtfertigt keinerlei verantwortungsloses Verhalten. Genau das Gegenteil ist der Fall. Alos behandeln wie jeden Bürger auch, Führerschein weg, Fahrzeug beschlagnahmen, vor Gericht stellen.

Selbst ernannte Sheriffs in Uniform laufen leider genug rum und bei manchen frage ich mich wirklich ob sie ihren Diensteid verstanden haben. Verfolgungsjagden gehören ins Kino und nicht auf deutsche Straßen.

Laut Artikel wurde versucht eine Messfahrt zu machen, daher keine Einsatzzeichen, dann muß man aber ganz klar besondere Sorgfalt einfordern, da es zu diesem Zeitpunkt ja nur ein Verdacht war. Die Sorgfalt ist offenkundig unterblieben und dafür gibt es keine Entschuldigung.
 
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LieberOnkel

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Tja, ist wohl eher eine Gratwanderung. Wann wird so eine Verfolgung aufgegeben?
Irgendwann ist der Punkt, ab dem es nicht mehr zu verantworten ist sicherlich erreicht.

Aber grundsätzlich abzubrechen wäre sicherlich auch nicht richtig. Denn das würde dann ja bedeuten, daß der Verfolgte grundsätzlich nur ordentlich Gas geben müßte, um ungestraft davonzukommen...
 
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der_brauni

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Tja, ist wohl eher eine Gratwanderung. Wann wird so eine Verfolgung aufgegeben?
Irgendwann ist der Punkt, ab dem es nicht mehr zu verantworten ist sicherlich erreicht.

Aber grundsätzlich abzubrechen wäre sicherlich auch nicht richtig. Denn das würde dann ja bedeuten, daß der Verfolgte grundsätzlich nur ordentlich Gas geben müßte, um ungestraft davonzukommen...
Doch Lieber Onkel, grundsätzlich abbrechen wäre wohl richtig, denn wie der vorliegende Fall zeigt, gibt es offensichtlich Polizeibeamte die dieser Verantwortung, eine Abwägung von einzusetzenden Mitteln in Verhältnis der vermeintlich zu ahnenden Ordnungswidrigkeit, nicht gerecht werden können. Bestimmt gibt es, wie allgemein üblich, auch für solche Verfolgungsfahrten Dienstanweisungen. Entweder hat sich der verfolgende Fahrzeuglenker nicht dran gehalten oder diese Anweisungen bedürfen einer dringenden Überarbeitung.

Gruß Thomas
 
Theo.Turnschuh

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Auch ohne nachzugucken gebe ich Dir recht was die Unterschiede zwischen Eingriff usw. ausgeführt hast, auch wenn Du mit einm Fahrzeug durchaus einen gefährlichen Eingriff begehen kannst. Aber noch mal, Fahrlässigkeit und Vorsatz schließen einander aus. Nein, natürlich wirst Du keine Paragraphen finden, die sich mit leicht oder grobfahrlässig auseinander setzen. Wieso auch? Trotzdem unterscheiden die Gerichte das schon. Ob Du einen Fehler begangen hast, der jedem passieren könnte, oder ob Du durch Dein Verhalten billigend in Kauf genommen hast, das etwas eintreten könnte, ohne das Du einen Taterfolg herbeiführen wolltest.Wieso die Emotionen rausnehmen? :piep-piep:Die Verfolgung eines mutmaßlichen Täters hat da zu enden, wo Unschuldige gefährdet werden.Man kann nicht einem zu schnell fahrenden Motorradfahrer hinterher heizen um den zu kriegen den Straßenverkehr gefährden. Ob die auch mal einen Fehler machen steht nicht zur Debatte. Die Ausübung des Dienstes rechtfertigt keinerlei verantwortungsloses Verhalten. Genau das Gegenteil ist der Fall. Alos behandeln wie jeden Bürger auch, Führerschein weg, Fahrzeug beschlagnahmen, vor Gericht stellen.Selbst ernannte Sheriffs in Uniform laufen leider genug rum und bei manchen frage ich mich wirklich ob sie ihren Diensteid verstanden haben. Verfolgungsjagden gehören ins Kino und nicht auf deutsche Straßen.Laut Artikel wurde versucht eine Messfahrt zu machen, daher keine Einsatzzeichen, dann muß man aber ganz klar besondere Sorgfalt einfordern, da es zu diesem Zeitpunkt ja nur ein Verdacht war. Die Sorgfalt ist offenkundig unterblieben und dafür gibt es keine Entschuldigung.
JA doch! Du kannst es noch 10000 mal wiederholen, aber es wird nichts daran ändern! Ein Polizist (bzw. zwei) haben einen Fehler gemacht. Dafür werden auch sie zur Verantwortung gezogen werden. Hoffen wir, dass wir selbst alle Entscheidungen, welche in Sekunden zu treffen sind, richtig treffen werden!
 
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vierventilboxer

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Also gut, nehmen wir Gas raus, legen die eigene Meinung bei Seite und halten uns nur noch (so weit es uns möglich ist) an geltende Gesetze und die gängige Rechtsprechung.

Was hat dieser Fahrer laut Gesetz falsches begangen das man ihm bei Gericht vorwerfen kann?
Welches Strafmaß wäre im Falle einer Verurteilung angemessen?
Welche zivilrechtlichen Maßnahmen wären denkbar?

Oder war es nur ein simpler Unfall oder Schicksal für dessen Ergebnis niemand zur Verantwortung gezogen werden kann?


Ich bin gespannt auf eure Meinung!
 
WolleGS

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Nur mal so eingeworfen, bevor man einen Schuldigen rausdeutet: Wer hatte denn nun "Grün"? Und wie schnell darf man an der Kreuzung denn fahren? 50, 70 km/h? Zudem liefert das eigene Video ja wohl den Beweis...dann wird man sehen...
 
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der niederrheiner

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Damit wäre ich vorsichtig. Die Uniformierten sind dann meist Legion. . .

Als ein Kollege das mal ausgetestet hat, hatte er sehr kurz nach dem Aussteigen aus seinem PKW, es waren auf einmal 'ne ziemlich große Anzahl so seltsam lackierter PKW um ihn rum, eine kurzfristige Bewusstseinstörung samt Asphaltkontakt. . .
 
Theo.Turnschuh

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Also gut, nehmen wir Gas raus, legen die eigene Meinung bei Seite und halten uns nur noch (so weit es uns möglich ist) an geltende Gesetze und die gängige Rechtsprechung.Was hat dieser Fahrer laut Gesetz falsches begangen das man ihm bei Gericht vorwerfen kann?Welches Strafmaß wäre im Falle einer Verurteilung angemessen?Welche zivilrechtlichen Maßnahmen wären denkbar?Oder war es nur ein simpler Unfall oder Schicksal für dessen Ergebnis niemand zur Verantwortung gezogen werden kann?Ich bin gespannt auf eure Meinung!
Dafür gibt es schon Fakten: StGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 
C-Treiber

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Tja, ist wohl eher eine Gratwanderung. Wann wird so eine Verfolgung aufgegeben?
Irgendwann ist der Punkt, ab dem es nicht mehr zu verantworten ist sicherlich erreicht.

Aber grundsätzlich abzubrechen wäre sicherlich auch nicht richtig. Denn das würde dann ja bedeuten, daß der Verfolgte grundsätzlich nur ordentlich Gas geben müßte, um ungestraft davonzukommen...
Mir sind die auch schon mal hinterher, auf der A2, gefährlich war das nicht. Bei 240 haben sie dann mal die blauen Lichtchen angemacht und mich rausgezogen. Mithalten können Sie also.

Es geht auch nicht darum ob Fehler oder nicht, klar haben die den Unfall nicht vorsätzlich verursacht. Sondern es geht um die Konsequenzen daraus.

Und dabei ist völlig egal ob ein Notarztwagen in Moskau 55 Minuten braucht oder nicht, mit einem Pkw ein Motorrad jagen ist schon an sich ziemlich unsinnig. Dann nur, um einen Beweis für eine Ordnungswidrigkeit zu erhalten, ggf. eine Straftat minderen Ausmasses, ist in meinen Augen unverhältnismässig.

- - - Aktualisiert - - -

Fände ich aus meiner persönlichen Sicht auch nicht schlecht, dann würde ich nie wieder auf Anhaltezeichen reagieren...
Das habe ich mal in KA gemacht, weil ich den mit der Kelle zu spät gesehen habe. :rolleyes:

Habe dann an der nächsten Kreuzung gedreht, bin zurück und auf den Festplatz raus gefahren.

Da war ne Mordshektik, igrendeiner quakte ins Funkgerät, 2 Wannen waren schon besetzt und rollten gerade los. Der Trachtenträger vor dem ich gehalten habe, hat ziemlich belämmert aus der Wäsche geschaut und dann war wieder Mordshektik, um die Jagd nach dem Schwerverbrecher abzubrechen. Danach waren alle höflich und freundlich. Ich durfte nach Vorzeigen von Führerschein und Kfz-Schein unbehelligt weiter fahren.

:)

Ich kann
 
Theo.Turnschuh

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Mir sind die auch schon mal hinterher, auf der A2, gefährlich war das nicht. Bei 240 haben sie dann mal die blauen Lichtchen angemacht und mich rausgezogen. Mithalten können Sie also.Es geht auch nicht darum ob Fehler oder nicht, klar haben die den Unfall nicht vorsätzlich verursacht. Sondern es geht um die Konsequenzen daraus. Und dabei ist völlig egal ob ein Notarztwagen in Moskau 55 Minuten braucht oder nicht, mit einem Pkw ein Motorrad jagen ist schon an sich ziemlich unsinnig. Dann nur, um einen Beweis für eine Ordnungswidrigkeit zu erhalten, ggf. eine Straftat minderen Ausmasses, ist in meinen Augen unverhältnismässig.- - - Aktualisiert - - -Das habe ich mal in KA gemacht, weil ich den mit der Kelle zu spät gesehen habe. :rolleyes:Habe dann an der nächsten Kreuzung gedreht, bin zurück und auf den Festplatz raus gefahren. Da war ne Mordshektik, igrendeiner quakte ins Funkgerät, 2 Wannen waren schon besetzt und rollten gerade los. Der Trachtenträger vor dem ich gehalten habe, hat ziemlich belämmert aus der Wäsche geschaut und dann war wieder Mordshektik, um die Jagd nach dem Schwerverbrecher abzubrechen. Danach waren alle höflich und freundlich. Ich durfte nach Vorzeigen von Führerschein und Kfz-Schein unbehelligt weiter fahren.:) Ich kann
Vorangegangene Aussagen zerstückeln, um sie dann wieder völlig sinnentfremdet zusammenzubauen ... echt ne reife Leistung! Hut ab ...
 
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