Reifen Freigabe wirklich nötig ?

Diskutiere Reifen Freigabe wirklich nötig ? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo Hans, nein, in diesem Fall würde mich das wirklich interessieren. Hier wird oft von "Halterhaftung" und ähnlichen Worten gesprochen, sogar...
Maxell63

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Hallo Hans,
nein, in diesem Fall würde mich das wirklich interessieren. Hier wird oft von "Halterhaftung" und ähnlichen Worten gesprochen, sogar inzwischen schon bei YouTube.
Ich war ja vor 2 Jahren Zuge eines Unfalls Auto/Motorrad und weiss, dass sich absolut Niemand in diesem Fall für den Reifen interessiert hat. Und der Fall ging vor Gericht mit der vollen Bandbreite. Polizei, zwei Versicherungen, die sich streiten, 2 Gutachter - einer für jede Seite. Ich hab sogar die Gutachten. Der aufgezogene Reifen war da NIEMALS ein Thema. Nicht mal im Ansatz...

Also wann könnte es denn zu einer "Halterhaftung" kommen?
 
GBAdventure

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Moin,
der Pirelli Rally STR ist der einzige M&S Reifen mit Geschwindigkeitsindex “V“ und den geforderten Traglasten für die GS.
Ohne eine Fabrikatsbindung seitens BMW ist dieser rechtssicher fahrbar-Punkt.
Gut erklärt in dem Video ist das Thema möglicher Haftungsfragen, da werden die Juristen jede Lücke für sich nutzen.
Zudem sind die Reifenhersteller sind sehr oft in zeitlichen Rückstand mit den hauseigenen „Freigaben“.
VG
GB
 
Maxell63

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Gut erklärt in dem Video ist das Thema möglicher Haftungsfragen, da werden die Juristen jede Lücke für sich nutzen.
sorry, es ist genau NICHT erklärt. Die alleinige Erwähnung einer möglichen Halterhaftung - ohne die Umstände zu erklären, trägt in meinen Augen nicht zur Klärung bei. Welche Lücke?????

Ich hab schon viel Zeit bei der Recherche verbracht. Ich würde gerne mal wissen, ob es JEMALS in Deutschland zu dieser ominösen "Halterhaftung" gekommen ist (also bei diesem Thema) !? Ich behaupte: niemals und es wird auch nicht dazu kommen. Kein Gericht in Deutschland wird einen Halter aufgrund dieser verworrenen Rechtslage zu einer Haftung verdonnern!!! NIEMALS!! DA ist vorher der Händler oder der Hersteller dran
Voraussetzung: eine moderne BMW, die keine Freigaben braucht

lass mich aber gerne eines besseren belehren....
 
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Pinky

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Kein Gericht in Deutschland wird einen Halter aufgrund dieser verworrenen Rechtslage zu einer Haftung verdonnern!!! NIEMALS!!

lass mich aber gerne eines besseren belehren....
:rolleyes: Dürfte schwer sein dich zu überzeugen.
Aber ich denke da hast du Recht, Kai. Wenn ich Reifen fahre, die laut Fahrzeugpapieren zugelassen sind, ist alles ok. Diese "Reifenempfehlungen" der Hersteller sind dagegen nicht bindend, daher sehe ich sie als das an, was sie sind: Empfehlungen!
 
bastl-wastl

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Nur weil noch nie jemand verurteilt wurde heißt es doch nicht dass es erlaubt ist.
Es erleichtert nur die persönliche Einschätzung ob ich das Risiko in Kauf nehme.

Für mich ist diese Möglichkeit zur Verantwortung gezogen zu werden zwar gegeben, doch zu weit her geholt um mich davon abzuhalten diese Reifen zu fahren.
 
Maxell63

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Nur weil noch nie jemand verurteilt wurde heißt es doch nicht dass es erlaubt ist.
das habe ich nicht gesagt.
Ich möchte ein Beispiel unter welchen Fällen es bei dem Motorrad zu dieser Halterhaftung bei Reifen kommen kann. Das kann praktisch, aber auch theoretisch sein. Und gemäss meiner Recherche konnte ich über die letzten 20 Jahre nichts finden.
 
Pinky

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Wenn ein Reifen lt. Fahrzeugpapieren für mein Motorrad zugelassen ist, dann ist es für mich ledigleich eine freundliche Zugabe des Reifenherstellers, wenn er seine Produkte an einzelnen Motoradtypen testet. Sollten dabei bestimmte Reifen für nicht tauglich oder risikobehaftet befunden werden, dürften diese Reifen nicht in den Handel.
Maxwell hat´s ja schon gesagt: "Da ist vorher der Händler oder der Hersteller dran"
 
GBAdventure

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Genau so ist das!
Für ängstliche Naturen gibt es die Option sich zusätzlich mit einer Freigabe vom Reifenhersteller abzusichern.
Das Risiko einer Halterhaftung sehe ich auch nur bei Verwendung von Reifendimensionen außerhalb der Fahrzeugpapiere.
In dem Fall ist aber die Betriebserlaubnis ohnehin erloschen.
Gruß
GB
 
Maxell63

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Genau so ist das!
Für ängstliche Naturen gibt es die Option sich zusätzlich mit einer Freigabe vom Reifenhersteller abzusichern.
Das Risiko einer Halterhaftung sehe ich auch nur bei Verwendung von Reifendimensionen außerhalb der Fahrzeugpapiere.
In dem Fall ist aber die Betriebserlaubnis ohnehin erloschen.
Gruß
GB
richtig... hier wird aber Bezug auf ein Video genommen. Und so, wie ich das Video verstehe, wird gesagt, dass Freigaben grundsätzlich notwendig sind, um eventuelle Halterhaftung zu vermeiden. Das würde ich gerne mal verstehen. Das muss auch gar nicht durch den Autor passieren. Es gibt ja genug Leute, die das so gut und richtig finden.....

Ich verstehe ja auch sogar den Reifenhändler. Der könnte wiederum eventuell in Regress genommen werden. Aber auch dieser Fall ist kompliziert....
 
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W

wmax

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Also ich finde das ist im Video doch gut erklärt und so schwer gar nicht zu verstehen:

Es gibt keine Probleme wenn entweder

  • der Fahrzeughersteller auf seinem Motorrad einen bestimmten Reifen getestet und freigegeben hat oder
  • der Reifenhersteller seinen Reifen auf einem bestimmten Motorrad getestet und freigegeben hat.

Ist beides nicht der Fall, kann der Kunde im Fall eines Unfalles mit großem Sachschaden, Personenschaden etc. zu Haftung herangezogen werden.

Das muss nicht bei jedem Unfall sein, aber spätestens wenn es um viel Geld geht und eine Versicherung einen einen Rechtsanwalt einschaltet, der sich mit der Materie auskennt oder sich einarbeitet, hat der Nutzer des "nicht freigegebenen Reifens" ein Problem.

Vor allem dann, wenn die Unfallursache nicht klar ist und der Reifen zumindest eine mögliche Ursache sein kann.

Ich verstehe allerdings auch nicht, warum man unbedingt einen "nicht freigegebenen Reifen" verwenden muss. Zumindest für gängige Motorräder ist doch die Auswahl an "freigegebenen Reifen" so groß, dass jeder für seinen Zweck etwas finden sollte.

Grüße

wmax
 
Pinky

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Es gibt keine Probleme wenn entweder
  • der Fahrzeughersteller auf seinem Motorrad einen bestimmten Reifen getestet und freigegeben hat
Ich habe keine Refenbindung, deshalb sind alle Reifen freigegeben, die den Anforderungen des Fahrzeugherstellers entsprechen. Ergo kein Problem. Würde mir der Händler sonst so einen Reifen aufziehen?

Andererseits fahre ich eh Reifen, die vom Reifenhersteller empfohlen werden. Denn das sind die neueren Modelle eigentlich alle.
 
Maxell63

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ja, das wissen wir doch alle bereits. TROTZDEM gibt es noch Stimmen, die was von "Halterhaftung" erzählen. Da ich davon ausgehe, dass die sich was dabei denken und es auch begründen können, interessiert mich die Begründung. Aber offensichtlich kommt da nix mehr.....
 
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Maxwell63 Zitat:
“Und so, wie ich das Video verstehe, wird gesagt, dass Freigaben grundsätzlich notwendig sind, um eventuelle Halterhaftung zu vermeiden.“

Moin Maxwell63,
meine Interpretation aus dem Video war, dass der Autor nur Reifen mit Freigabe der Hersteller empfiehlt. Quasi zusätzlich als Absicherung zur gesetzlichen Regelung, in der er mögliche Lücken sieht. Was soll er auch anderes sagen?!
Gruß
GB
 
Maxell63

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ich darf mal den Sprecher aus diesem Video aus einem anderen Forum zitieren:

"das Thema hat mit nationalen Zulassungsvorschriften nur bedingt zu tun, es geht hier um Haftungsfragen beim Zusammenbringen verschiedener Produkt , Haftung aus Kauf und Werkvertrag uvm."
 
flouchtl

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Falsche Reifengröße usw = erlöschen der Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeuges nichts mehr und nicht weniger.

Da wird auch keiner ein Urteil dazu finden da es eine Ordnungswidrigkeit ist und keine Straftat.

Interessant wird es aber bei Personenschäden und Schadensersatz. Zivilrechtlich können die dir Privat den Polizeieinsatz / Krankenwagen / Straßenreinigung/ Op / Reha / lebenslange Pflege einer Person usw aufbrummen.

Daher immer einer Versicherung nehmen welche grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließt!!! , ansonsten hat man u.U. sein ganzes Leben was davon...
Hilft aber auch nichts bei Straftat oder Vorsatz.
 
Tom123

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F800GS seit 2008 ab 2019 F800GS Adv.
Falsche Reifengröße usw = erlöschen der Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeuges nichts mehr und nicht weniger.

Da wird auch keiner ein Urteil dazu finden da es eine Ordnungswidrigkeit ist und keine Straftat.

Interessant wird es aber bei Personenschäden und Schadensersatz. Zivilrechtlich können die dir Privat den Polizeieinsatz / Krankenwagen / Straßenreinigung/ Op / Reha / lebenslange Pflege einer Person usw aufbrummen.

Daher immer einer Versicherung nehmen welche grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließt!!! , ansonsten hat man u.U. sein ganzes Leben was davon...
Hilft aber auch nichts bei Straftat oder Vorsatz.
Das Thema möchte ich gerne nochmal geraderücken,

Darf ich nochmal dran erinnern das es nur um die Reifen ging die seit Jahren auf diesen Motorrädern verbaut wurden und aufgrund von der Politik in Deutschland einfach nicht mehr zulassungskonform waren...
während in jedem EU Land und Ausland weiterhin erlaubt sind...
Das ist dann im Falle z.B Heidenau K60 geschäftsschädigend und doof.

LG Tom
 
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Reifen Freigabe wirklich nötig ?

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