Tageslichtleuchten

Diskutiere Tageslichtleuchten im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ich würd mal den Weg über den Hersteller versuchen, in diesem Fall also Hella anschreiben. Ggf. sehen die ja ein neues Verkaufsfeld und beantragen...
vision1001

vision1001

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Ich würd mal den Weg über den Hersteller versuchen, in diesem Fall also Hella anschreiben.
Ggf. sehen die ja ein neues Verkaufsfeld und beantragen ne E Nummer (oder wie dat heisst) für Motorräder... Das sollte jedenfalls schneller gehen, als ne Gesetzesänderung...
Im Grunde find ich die Idee auch nicht schlecht, aber ich bin ein wenig hin und her gerissen, ob man schlechtes mit nicht legalem (auch wenns gut erscheint) abstellen sollte :confused:

Die Einbauhöhe sehe ich als nicht unkritisch an in diesem Fall... mir persönlich würden die Dinger an Motorschutzbügeln montiert wesentlich besser gefallen, also mindestens 1/2 Meter tiefer (gefallen mein ich nicht optisch, sondern von Sinn und Nutzen her)

Gruß

Björn
 
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GSClaus

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hallo Björn ,
gute Idee, werde ich mal versuchen.
Sinn macht das nur wenn ich vorher den richtigen Ansprechpartner finde.
Ein Schreiben einfach an Hella bringt nichts. Presseerfahrung !

Gruß
Claus
 
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GSClaus

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hallo
Stephan, hast du meine E-Mail nicht bekommen?
Gruß
Claus
 
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Dietmar

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Ein Schreiben an einen Komponentenhersteller kann niemals etwas bringen, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt !!!

Hier die Antwort vom KBA:

Tagfahrleuchten an Krad

Sehr geehrter Herr K.,

nach § 17 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Krafträder auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Daraus muss geschlossen werden, dass die Verwendung von Tagfahrlicht an dieser Kraftfahrzeugart weder ausschließlich noch zusätzlich zulässig ist.

Die Zulässigkeit von Tagfahrleuchten kommt darüber hinaus nur in § 49a Abs. 5 Satz 2 Nr. 5 zum Ausdruck. Dabei wird auf die ECE-R 87 verwiesen. Nach dieser Regelung gelten die Begriffsbestimmungen nach der ECE-R 48, die nur für vierrädrige Fahrzeuge anzuwenden ist. Tagfahrleuchten sind auch nicht in der ECE-R 53 genannt, die den Anbau der Lichttechnischen Einrichtungen an Krafträdern betrifft.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gruß

Dietmar
 
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