Tempo 80 auf vielen Landstraßen in Frankreich ab 01.07.2018

Diskutiere Tempo 80 auf vielen Landstraßen in Frankreich ab 01.07.2018 im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Auf deine Frage(n) kann auch keine allgemein gültige Antwort gegeben werden, dazu sind die individuellen Fälle und nationalen Gesetze und Verträge...
hartl15

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sehe ich grundsätzlich auch so, aber beantwortet nicht meine Frage(n).
Auf deine Frage(n) kann auch keine allgemein gültige Antwort gegeben werden, dazu sind die individuellen Fälle und nationalen Gesetze und Verträge zwischen den Ländern (der EU, ganz zu schweigen von außerhalb) zu unterschiedlich.
Aber prinzipiell sollte der Opa schon wissen, wer mit seinem Mopped fährt, und dass er mit dem Verleihen des Fahrzeugs auch eine Verantwortung übernimmt, solange das Kennzeichen sich auf dem Mopped und nicht auf dem Rücken des Fahrers (wie beim Weltcuprennen :cool:) befindet.
OT: Der Opa könnte ja auch eine Waffe besitzen, die er verleiht und im Fall der Fälle wäre dann "niemand" verantwortlich zu machen :confused:
 
qtreiber

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Auf deine Frage(n) kann auch keine allgemein gültige Antwort gegeben werden, dazu sind die individuellen Fälle und nationalen Gesetze und Verträge zwischen den Ländern (der EU, ganz zu schweigen von außerhalb) zu unterschiedlich.
OK; genau deshalb habe ich hier konkret (anhand des Beispiels) angefragt. So ganz schlau bin ich aus den Informationen dazu im Internet als Nichtjurist nicht geworden.

OT:
Ich kenne dieses Beispiel persönlich und die anderen Aussagen bzw. Vermutungen dazu trafen (bisher) nicht zu. Seit vielen Jahren wird das Motorrad von den/mehreren Enkeln genutzt ... ohne bisher eine einzige Verfehlung! Die Kfz-Versicherung läuft über den Haupt-Nutzer-Enkel.



Motorrad geblitzt in Frankreich (von hinten), Fahrzeughalter ist 90 Jahre alt und hat nicht mal einen Führerschein. Das Moped wird von von seinen Enkeln genutzt, die u. a. einen anderen Nachnamen und andere Anschriften in D haben.


=> Tendenz geht dahin, falls eine Zahlungsaufforderung kommt, womit zu rechnen ist, NICHT zu zahlen, Aussage/Auskunft zu verweigern (???) und abzuwarten. Auch mit dem Risiko evtl. bei einem späteren Frankreichbesuch zur Kasse gebeten zu werden.
 
Q_Treiber_Josef

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Die Halterhaftung gibt es meines wissens auch in Frankreich, Niederlande und Italien.
Diese (Halterhaftung) widerspricht hiesigen Gesetzen und kann deshalb in Deutschland keine Anwendung finden.
Allerdings in den oben genannten Ländern, so meine Einschätzung.
Hier bei uns in der CH gilt die auch.

Josef
 
Frangenboxer

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Mh,
ich bin gerade mit PKW in Norwegen geblitzt worden. Weiß jemand wie das da ist? Sind ja nichtmal in der EU.... Über das Mautsystem haben sie schonmal Name und Anschrift, auch die Kreditkartennummer.
Prinzipiell zahle ich ja sowas, aber Norge kann schon teuer werde.....
 
D

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ich bin gerade mit PKW in Norwegen geblitzt worden. Weiß jemand wie das da ist? Sind ja nichtmal in der EU
Norwegen ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums(EWR). Das Vollstreckungsabkommen zwischen den EU-Staaten gilt gleichermaßen auch für Mitglieder des EWR. Wer in Norwegen gegen geltende Verkehrsregeln verstößt, kann daher auch in Deutschland dafür belangt werden.

Mein Beileid, denn dies wird i.d.R. teuer.
 
Frangenboxer

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Ich zitiere aus einem anderen thread:
Kacke!
 
qtreiber

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Es könnte ein neuer Beitrag erforderlich sein? Von Frankreich in die Weite Welt.


Nach den ersten fünf Antworten ist diese Entwicklung grundsätzlich normal.


Werde gelegentlich woanders einen neuen Versuch starten (m)eine Frankreich-Frage zu klären ... und danach (hoffentlich) berichten (können).
 
gerd_

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Hi
Es gibt zwei Varianten wie andere Länder ihre Kohle eintreiben.
1) Sie lassen sich aus DE die Zulassungsdaten geben, schreiben irgendwie geartete Briefe und wollen Geld.
Diese Briefe kann man wegwerfen.
Die nächste Stufe ist, dass sie eine deutsche Behörde um Zustellung des Schreibens bitten (gesicherte Zustellung, man weiss es kommt an). Im Begleitschreiben des deutschen Stelle steht: "Wir wollen nix von Ihnen sondern stellen nur zu, streiten können Sie mit dem "Ausland". Hatte ich schon.
Kann man auch wegwerfen.
2) Sie wenden sich an eine deutsche "Kontakstelle" und sagen "mit dem Fahrzeug .... wurde bei uns gegen die Vorschrift .... verstossen. Bei und kostet das 100EUR (mehr als 70 sollten es sein). Dann bekommt man bei uns von der Bussgeldstelle einen Schrieb mit der Aufforderung sich zu äussern. Dann wird nach deutscher Logik abgearbeitet.
"Es war mein Auto aber nicht ich bin gefahren sondern einer meiner 3 Beifahrer. Wer es an genau dieser Stelle im Ausland war wissen wir nicht mehr. Gibt es bitte ein Foto oder sowas?". Gibt es kein Foto auf dem der Fahrer zu erkennen ist würde z.B. in AT die Halterhaftung greifen. Die gibt's bei uns nicht, folglich schreibt die DE-Behörde der "Auslandsbehörde" "müssen wir einstellen weil (nach deutschem Recht) der Fahrer zu ermitteln wäre aber die vorgelegten Beweise dazu nicht ausreichen."
Fertig in DE.

Was passiert wenn man in einem der Fälle dann im betreffenden Ausland erwischt wird steht auf einem anderen Blatt. Die rechnen ja hoch bis die Sache gemäss ihrem Recht verjährt ist. Da könnte es dann sein, dass aus den 100 EUR inzwischen 1000 geworden sind. Dann verlässt man das Land nicht ohne Sicherheitsleistung!

Weshalb versucht eine ausländische Behörde überhaupt selbst irgendeine Strafe einzutreiben? Mein Wissen:
Zwischen den Staaten wird tatsächlich der Gedanke der Belehrung des Schuldigen umgesetzt und nicht eine Einkommensquelle betrieben. Heisst, wenn DE für z.B. AT eine Strafe eintreibt, dann bleibt die Kohle in DE! Der Schuldige ist bestraft!
Folglich versucht man zuerst via Amtshilfe (Adressdaten) selbst aktiv zu werden und zu erschrecken. Vielleicht zahlt der Angesprochene und man bekommt Geld. . . .
Ausländische Fahrverbote haben BEI uns übrigens keine Wirkung, nur der "Finanzanteil" ist wichtig. Innerhalb der Zeitspanne des z.B. französischen Fahrverbots nach FR zu fahren ist dann dumm . . . . und zwar egal ob man den finanziellen Teil bezahlt hat oder nicht.
gerd
 
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