Tempolimit Autobahn in Frankreich mit Anhänger

Diskutiere Tempolimit Autobahn in Frankreich mit Anhänger im Reise Forum im Bereich Unterwegs; Moin zusammen, wir wollen nächste Woche vom französischen Jura aus unsere Tour starten. Die Mopeds kommen per Anhänger dorthin und wir wollten...
HausHH

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Moin zusammen,

wir wollen nächste Woche vom französischen Jura aus unsere Tour starten. Die Mopeds kommen per Anhänger dorthin und wir wollten über Luxemburg und durchs Elsass anreisen. Nun habe ich gelesen, dass in Frankreich auch bei Anhängerbetrieb das reguläre Tempolimit (130 auf Autobahnen) gilt bzw. habe ich nichts Gegenteiliges gefunden. Stimmt das und ist es empfehlenswert, mit einem Anhänger mit 100er-Zulassung 130 zu fahren? Wie ist die Qualität dieses Autobahn-Abschnitts?

Danke für sachdienliche Hinweise.

DLzG
Helge
 
tremola

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Kleb das 100er Schild in F ab.
 
maxquer

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...Stimmt das und ist es empfehlenswert, mit einem Anhänger mit 100er-Zulassung 130 zu fahren?..
Ich habe einen relativ neuen, gebremsten 1,3t-Anhänger (100km/h-Zulassung) mit dem ich auch schon 130km/h gefahren bin. Geht unproblematisch. Ob ich das auch mit einem Ungebremsten und Ungedämpften machen würde, glaube ich nicht.

Gruß,
maxquer
 
80er GS´le

80er GS´le

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Bei meinem ungebremsten Anhänger funktioniert das auch wunderbar.

Sicherheitsabstand bei 130 etwas grösser da eben die 750kg Mehrgewicht auch gebremst werden wollen

Gruß Gerhard
 
STR

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Hallo Helge,

ich war dieses Jahr mit einem Trailer in Frankreich. Die Autobahnen waren gut.
Mein Anhänger ist zwei Jahre alt und ist gebremst (mit 100km/h-Zulassung).
Den Anhänger habe ich wegen dem Transport von Motorräder auf der Autobahn gekauft.
Ich habe den Tempomat auf 125 km/h gestellt und habe es rollen lassen.

VG Stefan
 
TTTom

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Aber Vorsicht: nur bis 3.5 t zul. Gesamtgewicht.
Anhänger 1300kg + E-Klasse liegt schon drüber.

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B

Bollo

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Aber Vorsicht: nur bis 3.5 t zul. Gesamtgewicht.
Genau das ist der Knackpunkt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Anhängers wird nicht durch die deutsche 100er Ausnahmeregelung begrenzt sondern durch das Zulassungsverfahren. Und das setzt min. 140 voraus.
 
maxquer

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Genau das ist der Knackpunkt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Anhängers wird nicht durch die deutsche 100er Ausnahmeregelung begrenzt sondern durch das Zulassungsverfahren. Und das setzt min. 140 voraus.
:confused:

Gruß,
maxquer
 
Lewellyn

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Warum das 100km/h Schild abkleben: Wenn man sich selbst mit amtlichen Siegel bescheinigt, wie schnell man fahren darf, kann einem daraus eventuell jemand einen Strick drehen, wenn er das denn möchte.

Es kann unter Umständen Probleme mit der deutschen Versicherung geben, wenn im Unfallbericht drin steht, man ist mit dem 80km/h-Anhänger mit 100+X unterwegs gewesen.

3,5t: Das ist in F nicht ganz unproblematisch, wenn das Gespann mehr wiegt. Ich bin mir sehr sicher, dass es stationäre Radarfallen in F gibt, die mit einer Waage gekoppelt sind. Ich hab das selbst gesehen, wie ein unauffälliger Transporter, der etwas langsamer als ich unterwegs war, geblitzt wurde, während ich einfach so vorbei rauschte. Der lag schwer in den Federn. Und 130 bei dann 90 ist in Frankreich nicht wirklich billig.
 
maxquer

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3,5t: Das ist in F nicht ganz unproblematisch, wenn das Gespann mehr wiegt. Ich bin mir sehr sicher, dass es stationäre Radarfallen in F gibt, die mit einer Waage gekoppelt sind. Ich hab das selbst gesehen, wie ein unauffälliger Transporter, der etwas langsamer als ich unterwegs war, geblitzt wurde, während ich einfach so vorbei rauschte. Der lag schwer in den Federn. Und 130 bei dann 90 ist in Frankreich nicht wirklich billig.
Meiner Meinung nach darf auch in Deutschland ein Gespann über 3,5t Gesamtgewicht nicht schneller als 80km/h fahren, selbst wenn auf dem Anhänger 100km/h steht.

Gruß,
maxquer
 
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Vielen Dank euch allen für das vielfältige Feedback!
Wir fahren mit einem Ford Mondeo (Kombi, leer ca. 1850kg), zwei Motorräder (500kg) pro (gebremstem) Anhänger. Bleibt also eine gute Tonne für Anhänger, zwei Personen und Gepäck - ich glaube damit kommen wir gut hin.
Werde das mit dem Abkleben mal vorschlagen. Und wir werden es einfach nicht übertreiben. Tacho 125 (bei gutem Fahrbahnbelag) klingt nach einem guten Kompromiss und ist ja besser als die Tacho 85, die wir sonst in der Schweiz immer machen mussten - Mann war das öde.

Danke euch und einen schönen Abend!
 
QVIENNA

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Die DOT Nummer auf den Anhängerreifen sollte man auch noch in Augenschein nehmen.
 
TTTom

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Werde das mit dem Abkleben mal vorschlagen. Und wir werden es einfach nicht übertreiben. Tacho 125 (bei gutem Fahrbahnbelag) klingt nach einem guten Kompromiss und ist ja besser als die Tacho 85, die wir sonst in der Schweiz immer machen mussten - Mann war das öde.

Danke euch und einen schönen Abend!
Nicht tatsächliches Gewicht ist relevant, sondern die zulässige Gesamtmasse! (Mondeo hat ca. 2100 kg + Hänger, sollte passen, Fahrzeugscheine gucken)

Fahrtechnisch ist das das wahrscheinlich unproblematisch, mein Gespann läuft auch bei 160 absolut stabil.
(hatte irgendwann mal 'vergessen', dass ich den Hänger dran hatte)


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tremola

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Warum das 100km/h Schild abkleben: Wenn man sich selbst mit amtlichen Siegel bescheinigt, wie schnell man fahren darf, kann einem daraus eventuell jemand einen Strick drehen, wenn er das denn möchte.
.
Es kann dir unter Umständen passieren das man versucht Dir eine Überschreitung des Limits anzuhängen weil Du trotz 100er Schild 120 gefahren bist. Habe ich persönlich noch nicht erlebt, aber nachdem das 100er Schild in F nicht zur Steigerung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beiträgt klebe ich es halt ab.
 
cowy

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Meiner Meinung nach darf auch in Deutschland ein Gespann über 3,5t Gesamtgewicht nicht schneller als 80km/h fahren, selbst wenn auf dem Anhänger 100km/h steht.

Gruß,
maxquer
Das Zugfahrzeug darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Das max. Zuggesamtgewicht ergibt sich dann -
errechnet aus der Leermasse des Zug-Fzg. zuzügl. Anhängergewicht,
wie folgt:

ohne hydraulische Stoßdämpfermit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagenandere Anhänger
0,30,8 bzw. 1,0*1,1 bzw. 1,2*
 
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Frangenboxer

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Ich bin 1x im Jahr in F mit T5 4motion + 1500kg Holländer hinten dran unterwegs. Also zulässiges Gesamtgewicht über 4,3to.
- ich habe erst letztes Jahr von der 3,5to Regelung erfahren
- ich habe noch nie von Blitzern mit Waage gehört: wie soll das technisch umgesetzt werden?
- ich habe aus F nie ein Ticket bekommen.
Im Falle eines Unfalls kann es Stress mit der Versicherung geben, da der Hänger nunmal nur bis 100km/h zugelassen ist.

Interessant wird bei diesen Geschwindigkeiten der Ein bzw Austritt aus dem seitlichen Windschatten in Höhe der Fahrerkabine beim LKW überholen. Hier kann es ordentlich schaukeln wenn das Zugfahrzeug nicht deutlich schwerer ist als der Hänger.

Wenn man das 100 Schild in F abkleben will, dann muss man es überall abkleben wo es keine 100 Regelung gibt. Habe ich bis jetzt noch nie gesehen......
Gibt es doch auch bei LKW hinten drauf 70 80 90 , die kleben auch nix ab.....
 
Frangenboxer

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Es kann dir unter Umständen passieren das man versucht Dir eine Überschreitung des Limits anzuhängen weil Du trotz 100er Schild 120 gefahren bist. Habe ich persönlich noch nicht erlebt, aber nachdem das 100er Schild in F nicht zur Steigerung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beiträgt klebe ich es halt ab.
Das 100ter Schild hat in F keine Rechtsgültigkeit, somit ist es auch kein "Limit ". Da könnte auch "Mach1 " draufstehen. In DK gibt es z.B. eine 100ter Regelung, die kann man sich auch als Deutscher holen. Da musst du das deutsche Schild nicht abkleben.
Für D gilt: Im Ernstfall wirst du geblitzt und musst dann nachweisen, dass deine Fahrzeug-Hänger Kombination passt und z.B. auch, wie alt die Reifen sind.
 
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Mir wurde es so von einem befreundeten französischem Flic erklärt dass ein deutscher Hänger auch in Frankreich nicht schneller bewegt werden darf als in Deutschland fahren darf. Der Hänger ist mit dieser Beschränkung zugelassen worden (80 oder 100 km/h). Es ist also unerheblich dass in Frankreich Hänger 130 fahren dürfen. Ist zwar schwachsinnig - ist aber so. Der deutsche Anhänger hat für 130 km/h keine Zulassung.
Ob es geahndet wird - da wollte er sich nicht festlegen lassen :-)
 
Thema:

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