ChatGPT sagt:
Das ist ein spannendes Vorhaben – und die Türkei sowie Georgien sind definitiv interessante Reiseziele für Motorradfahrer. Was eure konkrete Frage zur
Aufenthaltsdauer von Fahrzeugen in der Türkei betrifft: Du hast völlig recht, dass es da zollrechtliche Einschränkungen gibt. Ich fasse dir die Lage einmal präzise zusammen und gehe dann auf das
Carnet de Passage ein:
Fahrzeugaufenthalt in der Türkei – die Regelungen
Laut
türkischem Zollrecht gilt:
- Fahrzeuge, die von Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis eingeführt werden, dürfen innerhalb von 180 Tagen maximal 90 Tage im Land bleiben.
- Diese 90 Tage müssen nicht am Stück genutzt werden – es zählt die Gesamtdauer innerhalb von 180 Tagen.
- Bei Überschreitung drohen Geldstrafen, Fahrzeugbeschlagnahmung oder ein Einfuhrverbot für mehrere Jahre.
Was ist mit einem Carnet de Passage (CdP)?
Das
Carnet de Passage en Douane ist ein internationales Zolldokument für die
vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen in viele Länder außerhalb Europas.
Die Türkei akzeptiert theoretisch Carnets de Passage:
- Sie ist Vertragsstaat der ATA- und Carnet-Konventionen.
- Das CdP ersetzt die Kautionshinterlegung beim Zoll.
- ABER: In der Praxis wird das Carnet in der Türkei sehr selten verwendet, da Touristenfahrzeuge in der Regel auch ohne CdP vorübergehend eingeführt werden dürfen.
Wichtig:
- Auch mit einem Carnet de Passage gelten zeitliche Begrenzungen – das CdP hebt diese nicht auf!
- Es kann aber ein Weg sein, die Zollbehörden zu einer längeren Frist zu bewegen (z. B. durch glaubhaft gemachten Transit oder besondere Umstände).
Was sind praktikable Lösungen?
1. Carnet de Passage mit Sondergenehmigung:
- Du kannst versuchen, mit einem CdP und einem formlosen Antrag beim türkischen Zoll eine Sondergenehmigung zu bekommen.
- Dazu brauchst du sehr wahrscheinlich Unterstützung eines Zollagenten oder Ansprechpartners vor Ort.
- Es ist nicht garantiert, dass das akzeptiert wird.
2. Vorübergehende Ausfuhr & Wiedereinfuhr:
- Ein beliebter Trick unter Overlandern: Nach maximal 90 Tagen fährt man kurz aus der Türkei raus (z. B. nach Georgien oder Bulgarien), lagert das Fahrzeug dort zwischen und führt es nach einer gewissen Zeit wieder neu ein.
- Das "Resetten" der 180-Tage-Regel ist jedoch nicht immer sauber möglich – das muss im Einzelfall mit dem Zoll abgesprochen werden.
3. Zollfreie Lagerung in einem Zolllager:
- Theoretisch können Fahrzeuge in einem Zollfreilager (antrepo) in der Türkei offiziell zwischengelagert werden – so wird die Aufenthaltsdauer unterbrochen.
- Das ist kompliziert und erfordert professionelle Abwicklung durch einen lizenzierten Zollspediteur.
- Kostspielig, aber rechtlich sicher.
Fazit & Empfehlung
Das Carnet de Passage
hilft euch eventuell, aber
nicht automatisch. Es ist keine Garantie für 200+ Tage Standzeit in der Türkei. Daher mein Vorschlag:
- Kontaktiert den türkischen Zoll vorab direkt (evtl. mit türkischsprachiger Hilfe oder über einen Spediteur).
- Erkundigt euch, ob euer Bekannter evtl. einen sicheren Weg zur Lagerung in einem Zolllager kennt.
- Alternativ: Fahrzeuge z. B. in Georgien, Bulgarien oder Nordzypern einlagern (weniger restriktive Regeln dort).
Wenn du möchtest, kann ich dir auch bei der
Formulierung einer Anfrage an den türkischen Zoll helfen (Englisch oder Türkisch). Sag einfach Bescheid.