R
R1200GSRider
ich zitiere mal aus dem oben verlinkten ArtikelDas Waschwasser darf nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen. Erst dann könnte es teuer werden (so sich Denunzianten finden).
"Im Besonderen ist hierbei Paragraph 48 WHG zu beachten. Dieser besagt:
Reinhaltung des Grundwassers
Jeder Gemeinde ist es also selbst überlassen, wie sie diese Vorgabe des WHG umsetzt. Entscheidend ist lediglich, dass dafür gesorgt wird, dass das Grundwasser so weit als möglich ungetrübt bleibt. Bei der Autowäsche auf einem Privatgrundstück muss also die Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass anfallendes Schmutzwasser in den Boden sickert.(1) Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. [Es] kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die[se] Anforderung […], insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen, als erfüllt gilt. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. […]
"