US-Standlicht in vorhandenen Blinkern vorn legal?

Diskutiere US-Standlicht in vorhandenen Blinkern vorn legal? im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo, seit geraumer Zeit haben ja einige Motorräder von Honda vorn in den Blinkern ein orangefarbenes Standlicht welches nun legal sein soll...
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Gast 41871

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Hallo,

seit geraumer Zeit haben ja einige Motorräder von Honda vorn in den Blinkern ein orangefarbenes Standlicht welches nun legal sein soll. Ich habe mir im netz schon diverse Seiten zu diesem Thema durchgelesen aber nichts gefunden. Aus dem Gesetzestext lässt sich leider nicht erkennen ob diese Schaltung an bisherigen vorderen Blinkern realisieren lässt oder ob es dafür spezielle Blinker mit entsprechenden Kennziffern gibt und nur diese die sogenannte US-Schaltung haben dürfen.

Die technische Durchführung, egal ob mit 2-Fadenbirnen 21/5Watt oder durch entsprechende Schaltungen, soll hier nicht die Frage sein.

Weiß zum Thema jemand genaues und kann es auch belegen?

Antworten wie "ich fahre einfach so und bin noch nie kontrolliert worden." oder "mein HU-Prüfer findet das auch ganz toll." bringen hier nicht wirklich weiter...

Meine Frage ist: darf das nun erlaubte Standlicht vorn orange nun schwach im vorhandenen Blinker mitleuchten und der Blinker wird das nur deutlich heller? Oder müssen dazu Blinker mit Blinkerkennung und Standlichtkennung montiert werden?

Danke.

MfG Gärtner
 
lederkombi

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Aktuell darf das Standlicht aus genau 2 Leuchtkörpern bestehen, die Farbe muss weiss(lich) sein. Orange ist nicht erlaubt. Ob da nun das Standlicht in den Blinkern brennt oder in der Lampe ist egal, solange nicht mehr wie 2 Leuchtquellen aktiv sind.

Somit müsste zumindest das Standlicht in der Lampe bei gleichzeitigem Leuchten eines Blinkerstandlichtes deaktiviert sein. Da aber Blinker in Orange leuchten müssen, geht das (derzeit) nicht legal -> orange als Standlicht ist in der EU aktuell noch nicht erlaubt.
 
FlyingSalamander

FlyingSalamander

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Gast 41871

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Hallo Lederkombi,

der fliegende Salamander ist mir zuvorgekommen, sinngemäß wollte ich das Gleiche schreiben.
Ein Freund von mir ist aus gesundheitlichen Gründen von einer R100GS/PD auf eine neue Africa Twin mit DCT umgestiegen, im Spiegel fiel mir das angenehme aber deutliche gelbe Standlicht in den vorderen Blinkern auf. Der Aspekt der besseren Sichtbarkeit ist nicht von der Hand zu weisen. Dass das Standlicht im Scheinwerfer dann nicht mehr leuchten darf ist klar.

MfG Gärtner
 
gerd_

gerd_

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Hi
In der StVZO Gesetze im Internet finde ich nichts Passendes. Hat jemand bessere Augen?
Dafür finde ich die UNECE-Vorschrift 53.01. gar nicht.
Bezweifeln will ich das Ganze nicht aber witzig ist es, dass offensichtlich jeder von einem Anderen abschreibt, und alle auf -eigentlich wertlose-, nichtamtliche Verlautbarungen verlinken.
gerd
 
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Gast 41871

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Hallo Gerd,

genauso ist es mir auch ergangen. Eine wirkliche Aussage in Form eines Gesetzestextes gibt es anscheinend nicht. Die Blinker der Honda-NC-Reihe haben nur die Blinkerkennung im vorderen Blinker, leider ist durch die Streuscheibe nicht zu erkennen ob es eine Zweifadenbirne ist. Schwach leuchten jedenfalls beide vordere Blinker sobald die Zündung an ist.

MfG Gärtner
 
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Gast 41871

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Hallo Volker,

zuerst Dankeschön für deinen Link.

Nun waren Lesen und Englisch in der Schule nicht meine starken Fächer... :cool: Dennoch entnehme ich dem Schreiben dass außer der Anordnung und Schaltung der Blinker mit Standlicht keine weiteren Anforderungen gestellt werden. Das hieße dann, zumindest für mich dass eigentlich jeder ordnungsgemäße Blinker vorn am Moped diese US-Standlichtschaltung haben darf. Wie das geschaltet wird ist vorgegeben, der Blinker muss nur heller sein als das Standlicht und das Standlicht im Scheinwerfer muss weg. Spezielle Kennzeichnungen an der Streuscheibe des nun kombinierten Blinker-Standlichts konnte ich nicht herauslesen.

MfG Gärtner
 
lederkombi

lederkombi

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Falsch-
ist geändert worden.
Blinker dürfen jetzt auch Dauer-Gelb während der Fahrt leuchten.

Gab mal einen ausführlichen Artikel dazu im MOTORRAD, nachdem die Redakteure mit einer Africa Twin von der Rennleitung deswegen angehalten und zu Unrecht verwarnt wurden.

https://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/begrenzungsleuchten-bei-motorraedern.765243.html

Viele Grüsse

FlyingSalamander
Ich beziehe mich auf dieses Dokument:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:42011X1206(03)

Eine Änderung habe ich nicht gefunden, hast Du mir einen Link?

Insbesonder Punkt 5.15 ist wichtig.
Parkleuchte: vorn weiß, hinten rot, gelb, wenn sie mit den seitlichen
Fahrtrichtungsanzeigern oder den Seitenmarkierungsleuchten
ineinander gebaut ist


Das die Parkleuchte neuerdings in gelb bzw. orange leuchten darf, steht da nicht.


Die in der Motorrad erwähnte Erlaubnis habe ich nirgends gefunden, das verwirrt mich ein wenig.
 
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lederkombi

lederkombi

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Hallo Lederkombi,

der fliegende Salamander ist mir zuvorgekommen, sinngemäß wollte ich das Gleiche schreiben.
Ein Freund von mir ist aus gesundheitlichen Gründen von einer R100GS/PD auf eine neue Africa Twin mit DCT umgestiegen, im Spiegel fiel mir das angenehme aber deutliche gelbe Standlicht in den vorderen Blinkern auf. Der Aspekt der besseren Sichtbarkeit ist nicht von der Hand zu weisen. Dass das Standlicht im Scheinwerfer dann nicht mehr leuchten darf ist klar.

MfG Gärtner
Leuchtet das Standlicht dann in gelb bzw. orange? Oder ist in den Blinkern eine weisse zusätzliche Leuchte integriert?
 
Truckie

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When the front position lamp is reciprocally incorporated in the front direction
indicator lamp, the electrical connection shall be such that the position lamp

on the same side as the direction indicator lamp is switched off when the direction indicator lamp is flashing

Wenn die Positionslleuchte im nach vorne gerichteten Blinker intergriert ist, muss der elektrische Anschluss so sein, dass die Positionsleuchte ausgeht sobald der Blinker blinkt...


...........

Eine grüne Kontrolleuchte ist nicht notwendig, wenn sich die Positionsleuchten gleichzeitig mit der Instrumentenbeleuchtung ein und ausschalten lassen..

Irgendwie bezweifle ich aber, dass man zur Zeit Lampen/Blinker findet die eine E Kennung haben.
Bei den Hondas müsste ja eine drauf sein.....

Grüße Volker
 
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Gast 41871

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Leuchtet das Standlicht dann in gelb bzw. orange? Oder ist in den Blinkern eine weisse zusätzliche Leuchte integriert?
Die Blinker sind LED, das Standlicht ist nur deutlich schwächer aus den selben LED, aber am Tage immer noch gut sichtbar. Blinker wie auch Standlicht orange.

MfG Gärtner
 
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Gast 41871

Gast
...Irgendwie bezweifle ich aber, dass man zur Zeit Lampen/Blinker findet die eine E Kennung haben.
Bei den Hondas müsste ja eine drauf sein.....
also auf zu Honda und die Blinker inspizieren! :cool: Aber im Ernst: Wenn mein Kumpel mit der AT aus dem Urlaub zurück ist werde ich die AT, speziell die Blinker, genauer untersuchen...

MfG Gärtner
 
lederkombi

lederkombi

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Die Blinker sind LED, das Standlicht ist nur deutlich schwächer aus den selben LED, aber am Tage immer noch gut sichtbar. Blinker wie auch Standlicht orange.

MfG Gärtner
Aber Standlicht orange ist ja explizit im Dokument als unzulässig erwähnt, das Standlicht muss zwingend weiss bzw. eine weissliche Farbe haben.
Allenfalls sind das Klarglasblinker mit zweifarbigen LEDs? Das wäre erlaubt, allerdings nicht erst seit kurzem, sondern schon im 2007er Dokument. Ein Fahrzeug darf 2 Standlichter haben (vorne).
 
janus

janus

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Ich denke mal, hier wird Standlicht und Positionslicht vermischt.

Gelb: Umrissleuchte (war Positionsleuchte)
Weiß: Standlicht
Klar?
janus
 
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Gast 41871

Gast
Hallo Jakob,

dieses Bild zeigt eindeutig orange:

c5.jpg Quelle: Übersicht: Africa Twin

Und ich persönlich kann das Leuchten in orange von der AT eines Kumpels bestätigen. Habe es leider verpasst mal die Ziffern und Zeichen auf der Streuscheibe der Blinker zu fotoknipsen...

MfG Gärtner
 
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Gast 41871

Gast
Ich denke mal, hier wird Standlicht und Positionslicht vermischt.

Gelb: Positionslicht
Weiß. Standlicht
Hallo Janus,

Positionslicht gibt es im Sinne der StVZO nicht. Bei LKW oder Bussen und deren Anhängefahrzeugen spricht man im besten Falle von Begrenzungs- bzw. Umrissleuchten, die aber im engeren Sinne nichts mit dem Standlicht zu tun haben.

da der Zubehör-Markt am Absatz interessiert ist wird bewusst mit irreführenden Begriffen wie Positionslichtern und Zusatzscheinwerfern geredet. So wird der potentielle Kunde schnell verunsichert und kauft Zubehör das nach geltenden Gesetzen am Fahrzeug nicht montiert bzw. betrieben werden darf. Selbst BMW will nicht begreifen dass die Zusatzrückleuchte (was für ein Begriff) an manchen RT-Modellen schlicht ein Nebelrücklicht ist.

MfG Gärtner
 
lederkombi

lederkombi

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Hallo Jakob,

dieses Bild zeigt eindeutig orange:

Anhang anzeigen 258167 Quelle: Übersicht: Africa Twin

Und ich persönlich kann das Leuchten in orange von der AT eines Kumpels bestätigen. Habe es leider verpasst mal die Ziffern und Zeichen auf der Streuscheibe der Blinker zu fotoknipsen...

MfG Gärtner
Das finde ich jetzt noch spannend, denn ich würde gerne die gesetzliche Grundlage dafür sehen (also in der EU). Grundsätzlich kann ich mich mit dem Leuchten durchaus anfreunden, aber wenn ich die EU-Richtlinie korrekt lese, dann wäre das ja eigentlich nicht erlaubt...

Gemäss Richtlinie wären das dann somit Begrenzungsleuchten, denn es heisst:
2.7.14 „Begrenzungsleuchte“ ist die Leuchte, die dazu dient, das Vorhandensein und die Breite des Fahrzeugs nach vorn anzuzeigen.


und

2.7.22 „Parkleuchte“ ist eine Leuchte, die dazu dient, das Vorhandensein eines geparkten Fahrzeugs innerhalb geschlossener Ortschaften anzuzeigen. Sie ersetzt in diesem Fall die Begrenzungsleuchten und die Schlussleuchten.


Allerdings müsste die Farbe immer weiss sein. Wieso da Honda nun orange verwenden darf...komisch.:confused:
 
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Gast 41871

Gast
...Allerdings müsste die Farbe immer weiss sein. Wieso da Honda nun orange verwenden darf...komisch.:confused:
Hallo Jakob,

da stimme ich Dir zu. Der Hersteller, in diesem Fall Honda, "darf" eigentlich fast alles. Denken wir an den selektiven Blinker beim Audi oder vor ca. 30 Jahren an schwarze Rückleuchten beim Golf. Wenn der Hersteller etwas will setzt er das durch. Zur Not wird eben mit Abwanderung nach Rumänien oder China gedroht...

Ich kann mich noch an Zeiten erinnern da musste bei Importfahrzeugen (Grauimporte) das dritte Bremslicht nicht nur abgeklemmt werden sondern sogar unkenntlich gemacht werden. Der 2er Golf durfte in D keine Seitenblinker haben, das Loch im Kotflügel wurde mit einem verunglückten K.d.F.-Zeichen abgedeckt...

MfG Gärtner
 
janus

janus

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Irgendwo habe ich gelesen, dass zwei "Umrissleuchten" in GELB (neuerdings!) beim Motorrad nach vorn statthaft sind. Gleichermaßen ZWEI rote Schlussleuchten. Neue HARLEYs sind schon mit zwei Schlussleuchten ausgerüstet.
Erschlagt mich bitte nicht, wenn das nicht so sein sollte.
janus
 
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