US-Standlicht in vorhandenen Blinkern vorn legal?

Diskutiere US-Standlicht in vorhandenen Blinkern vorn legal? im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Nein janus wir erschlagen Dich nicht :cool:. Die Rückleuchten in den hinteren Blinkern sind schon seit einiger Zeit zugelassen, nicht nur an der...
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Gast 41871

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Irgendwo habe ich gelesen, dass zwei "Umrissleuchten" in GELB (neuerdings!) beim Motorrad nach vorn statthaft sind. Gleichermaßen ZWEI rote Schlussleuchten. Neue HARLEYs sind schon mit zwei Schlussleuchten ausgerüstet.
Erschlagt mich bitte nicht, wenn das nicht so sein sollte.
janus
Nein janus wir erschlagen Dich nicht :cool:. Die Rückleuchten in den hinteren Blinkern sind schon seit einiger Zeit zugelassen, nicht nur an der HD. Wer es mag und das eigentliche Rücklicht demontiert darf sich das sogar an die GS nageln. Mir gefällt´s nicht...

MfG Gärtner
 
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Gast 41871

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...2.7.22 „Parkleuchte“ ist eine Leuchte, die dazu dient, das Vorhandensein eines geparkten Fahrzeugs innerhalb geschlossener Ortschaften anzuzeigen. Sie ersetzt in diesem Fall die Begrenzungsleuchten und die Schlussleuchten...
Die Schwalbe, eigentlich in Ost und West hinreichend bekannt, hatte so ein kleines Parklicht oben auf der Lenkerverkleidung. mit einem 2Watt-Birnchen hielt die 6Volt4,5Ah-Batterie länger durch als wenn 4Watt Standlicht vorn und 5Watt Rücklicht hinten leuchten.

Wer die noch kennt: der VW Typ 3 (nein, nicht T3!) hatte so ein Parklicht vorne rechts und links am Kotflügel, der Ponton-Mercedes und die ersten Heckflossen im auf dem Kotflügel oben angebrachten Seitenblinker versteckt, das Goggomobil oben an der B-Säule und der im Westen weniger bekannte Moskwitsch 408 und 412 hinten oben an der C-Säule. Das sind nur Beispiele, früher hat man noch Strom gespart. Das einseitige Standlicht a lá VW führte eher zu leeren Batterien wenn man blinkend die Zündung abstellte...

MfG Gärtner
 
gerd_

gerd_

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Hi
Tatsächlich denke auch ich wie Janus.
Ein Standlicht sollte, wie der Name sagt, im Stand leuchten. Also vorwiegend dann wenn die Karre irgendwo am Strassenrand in der Walachei geparkt ist und man vermeiden möchte, dass einer drauffährt.
Ob das heutzutage noch nötig ist? Alle Fahrzeuge haben Scheinwerfer, die modifizierten Kerzenhalter von 1950 gibt's nicht mehr. Zudem wird heute so schnell gefahren, dass man ein mit Standlicht am Rand stehendes Fahrzeug eher gar nicht wahr nimmt, bzw. eben bereits mit den eigenen SW anstrahlt. Ein Relikt sozusagen.
Dann hat's da Positions- oder Umrissleuchten. Beim PKW eigentlich auch nur sinnvoll wenn ein Scheinwerfer ausgefallen ist damit man sieht "das was mich soeben überfahren hat war ein mehrspuriges Fahrzeug".
An der oberen Kante eines Aufliegers hat das schon mehr Sinn weil man eben sieht "oops, da kommt was Grösseres".
Die gelben Funzeln an der Seite (z.B. eines Aufliegers) sind ja nur gegen die Blöden die "gleich hinter dem LKW" vorbei wollen und dann unter dem Auflieger steckenbleiben.
Die am Auflieger ganz hinten angebrachten (Umriss-)Lämpchen die nach vorne weiss und nach hinten rot strahlen taugen zum besseren Rangieren (auch wenn mächtige Rückfahrscheinwerfer dran sind) und man sieht dass das Hauseck im Weg war wenn es nicht mehr weiss leuchtet.
Also sind Stand und Positionsleuchten erst mal unterschiedliche Dinge. Nur kann man eben das eine mit dem Anderen darstellen.

Jetzt geht es also nur noch um gelbe Umrissleuchten nach vorn. Keine Ahnung, ist aber scheinbar neuerdings zulässig.
Ebenso wie weisse 10W Umrissleuchten bei denen man vergessen hat "nicht wenn LED" zu schreiben. Die Dinger eignen sich als -illegale- Nebellampen (so werden sie verkauft; die E-Kennzeichnung sagt Anderes). Nagelt man die Dinger an die Aufliegeroberkante so sieht es aus wie eine Boeing kurz vor dem Touchdown.

Natürlich kenne ich den VW Typ3, schliesslich war das mein zweites Auto.
Die Hersteller bekommen Einiges durch. Beim Golf waren die Kontrolllampen irgendwann mal LEDs. Nachdem es keine blauen gab, war da eine Miniglühlampe verbaut die dauernd verreckte. Dann gab es eine Ausnahmegenehmigung dass VW Fernlicht durch eine grüne LED anzeigen durfte.

Einen bestehenden Blinker so umzubauen, dass er dauernd, oder wenn das Licht an ist, schwach leuchtet und beim Blinken heller wird ist relativ trivial. Weniger trivial wird es, wenn das schwache Leuchten während des Blinkens nicht sein darf.
gerd
 
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Gast 41871

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Hallo Gerd,

ich bleibe dabei dass es im Sinne der StVZO keine Positionsleuchten gibt. In der Schifffahrt ist das wieder anders...

Der Begriff Standlicht wurde gewählt dass keiner in Deutschland auf die Idee kommt wie in Frankreich oder Italien auf die Idee kommt in nachts hell erleuchteten Innenstädten nur mit Standlicht herumzukurven. Sonst hätte man es Begrenzungsleuchte genannt, auch wenn es im Endeffekt eigentlich welche sind. Liegen die Scheinwerfer eines Fahrzeuges nämlich mehr als 40cm von der Außenkannte nach innen wird das ausgeglichen durch Begrenzungsleuchten, Beispiel alte Land Rover.

Offiziell muss man laut StVO weiterhin nachts abgestellte Fahrzeuge beleuchten mit dem Standlicht wenn es keine durchgehende (weißroten Ring um die Straßenlaterne beachten!). Innerorts genügt ein Parklicht oder Standlicht nur auf der der Straße zugewandten Seite. Dass das keiner mehr macht heißt nicht dass es nun automatisch auch geltendes Recht ist. Man darf auch eigentlich nicht auf Gullideckeln parken, interessiert aber niemanden...

VW hatte eine Ausnahmegenehmigung für eine gelbe LED als Fernlichtkontrollleuchte. Stand auch so in jeder Zulassung eines solchen VW.

VW Typ 3 fand ich geil: Boxermotor und 2 Kofferräume. Ich hätte beinahe mal einen Variant gekauft. Aber woher Ersatzteile beziehen wenn man östlich der Elbe wohnt...

MfG Gärtner
 
Thomas MZG

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gerd_

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Hi
OK, ich verbessere mich
Das "Standlicht" heisst eigentlich "Parkleuchte". Meine Beschreibung für Sinn und Zweck sollte also stimmen.
Und es gibt (aus StVZO)
Schlussleuchten, Nebelschlussleuchten, Spurhalteleuchten, Umrissleuchten, Bremsleuchten, hintere Fahrtrichtungsanzeiger, hintere nach der Seite wirkende gelbe nicht dreieckige Rückstrahler und reflektierende Mittel, hintere Seitenmarkierungsleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Begrenzungsleuchten.
Beschrieben hab' ich die Spurhalteleuchten auch (die nach vorne weiss, nach hinten rot leuchten) und die "Positions- oder Umrissleuchten" die nur "Umrissleuchten" heissen.
Also keine "Positionsleuchten" (ich bau' die grün/roten und die Strobes wieder ab :-))
 
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Gast 41871

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...Also keine "Positionsleuchten" (ich bau' die grün/roten und die Strobes wieder ab :-))
Von Deiner GS? Schade, das bunte Blinken und Leuchten wird uns fehlen Gerd :cool:

Nebenbei: obwohl ich ja selber in dieser Branche tätig bin amüsieren mich die Kirmes-Beleuchtungen der LKWs auf der Straße. Man denkt der Weihnachtszug einer bekannten Getränkefirma (die damit koffein- und kohlensäurehaltige Limonaden bewirbt und hier nicht näher genannt wird) ist schon unterwegs... Haben diese bunt glitzernden und blinkenden Laster (hier in mehrfachem Sinne) eigentlich mehrere Lichtmaschinen?

Fragt sich der Gärtner in Sonntagslaune :o

MfG Gärtner
 
flouchtl

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Hi
OK, ich verbessere mich
Das "Standlicht" heisst eigentlich "Parkleuchte". Meine Beschreibung für Sinn und Zweck sollte also stimmen.
Und es gibt (aus StVZO)
Jetzt verwechselt doch nicht laufend national (StVZO) mit EG Recht.

Die gelben "schwächer" leuchtenden "Blinker" sind nur nach EG zulässig. Die Blinker müssen auch für beide Funktionen geprüft und zugelassen sein.

Nach StVZO ist sowas weiterhin verboten.
 
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mikels

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EU Recht steht über Nationalem Recht. Die sind erlaubt.


Mike
 
gerd_

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Hi
Von Deiner GS? Schade, das bunte Blinken und Leuchten wird uns fehlen Gerd
Haben diese bunt glitzernden und blinkenden Laster (hier in mehrfachem Sinne) eigentlich mehrere Lichtmaschinen?
Da blinkt nichts bunt. Nur die weissen Strobes blinken (zweimal kurz, dann Pause; zumindest bei meinem Airbus. Boeing blinkt nur einmal). Rotes Beacon hab' ich nicht :-).

Jetzt verwechselt doch nicht laufend national (StVZO) mit EG Recht.
Die gelben "schwächer" leuchtenden "Blinker" sind nur nach EG zulässig. Die Blinker müssen auch für beide Funktionen geprüft und zugelassen sein.
Nach StVZO ist sowas weiterhin verboten.
Ich verwechsle da nix sondern zähle auf was die StVZO nennt.
Und ob das gemäss StVZO oder EU-Recht zulässig ist, ist mir vollkommen egal. ICH brauch' es genausowenig wie permanent leuchtende Nebelscheinwerfer, Lichterketten oder Bremslichtsammlungen.
gerd
 
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Gerlinde

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EU Recht steht über Nationalem Recht. Die sind erlaubt.

Mike
Das ist vollkommen falsch.
EU Recht muß immer erst in nationales Recht übernommen sein. Deshalb gibt es auch immer formulierte Übergangsfristen, bis wann EU Verordnungen in nationales Recht übernommen werden sollen.
 
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Gast 41871

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...EU Recht muß immer erst in nationales Recht übernommen sein. Deshalb gibt es auch immer formulierte Übergangsfristen, bis wann EU Verordnungen in nationales Recht übernommen werden sollen...
Hallo,

dazu kommt dass meiner bescheidenen Meinung nach EU-Recht mit dem Zeitpunkt bzw. Eintrag in der Zulassung zu tun hat...

Aber die Frage ist immer noch nicht befriedigend beantwortet ob der Betrieb von Standlicht und Blinklicht hinter der Streuscheibe zulässig ist die bisher nur für Blinker zugelassen war.
Ich muss wohl doch zu einem Honda-Händler wackeln um dort selber nachzusehen was auf den Streuscheiben der neuen Hondas zu lesen ist. Fahre ich da besser mit der GS hin oder nehme ich Frauchens Honda? :confused:

MfG Gärtner
 
flouchtl

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Das ist vollkommen falsch.
EU Recht muß immer erst in nationales Recht übernommen sein. Deshalb gibt es auch immer formulierte Übergangsfristen, bis wann EU Verordnungen in nationales Recht übernommen werden sollen.
Nicht Eu Richtlinien mit Eu Verordnungen verwechseln.

@Gaertner: die Frage wurde von mir schon zu 100% korrekt beantwortet.

Nach StVZO verboten.
Nach EG erlaubt wenn die Blinker als Blinker und als Standlicht geprüft und genehmigt sind. Selber eine Schaltung basteln würde zwar technisch gehen ist aber nicht zulässig...

Wenn ich daran denke und die Lust verspüre knipse ich die Tabelle zu Begrenzungsleuchten am Krad Mal vom aktuellen Buch "Lichttechnische Einrichtung an Kraftfahrzeugen" ab.
Der Honda Händler kann dir das eh nicht genau sagen, der ruft bei einem TÜV an und da wird im neuesten LTE Buch nachgeschaut...
 
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Hallo,

dazu kommt dass meiner bescheidenen Meinung nach EU-Recht mit dem Zeitpunkt bzw. Eintrag in der Zulassung zu tun hat...

Aber die Frage ist immer noch nicht befriedigend beantwortet ob der Betrieb von Standlicht und Blinklicht hinter der Streuscheibe zulässig ist die bisher nur für Blinker zugelassen war.
Ich muss wohl doch zu einem Honda-Händler wackeln um dort selber nachzusehen was auf den Streuscheiben der neuen Hondas zu lesen ist. Fahre ich da besser mit der GS hin oder nehme ich Frauchens Honda? :confused:

MfG Gärtner
Wenn Du bemitleidet werden willst nimm die GS.

Mike
 
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Fahre ich da besser mit der GS hin oder nehme ich Frauchens Honda?
Lass' die Finger vom Frauenmopped :-)!
Sagt Deine Frau auch immer: "Nimm Du das Kind, gib mir die Eier. Du schmeisst eh' alles runter!"
gerd
 
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