Udo
Themenstarter
Hallo Forum,
ich möchte sehr gern mein neues Motorrad auf mein altes Wunschkennzeichen (von meinem alten Krad, beim Händler in Zahlung gegeben) an- bzw. ummelden.
Laut meinem BMW-Händler sei das auch z. B. in den Kreisen COE, RE, UN und WAF kein Problem doch die Zulassungsstelle MS (Münster/Westf.) mache das nicht und interpretiere irgendeinen Erlass des Regierungspräsidenten anders . Auch ein Anruf dort brachte nichts.
Finde ich schon etwas eigenartig, kennt jemand die rechtliche Situation, kann man (ich) da was machen?
Würde mich über Antwort freuen,
Udo
ich möchte sehr gern mein neues Motorrad auf mein altes Wunschkennzeichen (von meinem alten Krad, beim Händler in Zahlung gegeben) an- bzw. ummelden.
Laut meinem BMW-Händler sei das auch z. B. in den Kreisen COE, RE, UN und WAF kein Problem doch die Zulassungsstelle MS (Münster/Westf.) mache das nicht und interpretiere irgendeinen Erlass des Regierungspräsidenten anders . Auch ein Anruf dort brachte nichts.
Finde ich schon etwas eigenartig, kennt jemand die rechtliche Situation, kann man (ich) da was machen?
Würde mich über Antwort freuen,
Udo