Zusatzbeleuchtung an der 1150GS

Diskutiere Zusatzbeleuchtung an der 1150GS im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo, ich bin neu im Forum, hab vorher immer viel gelesen und muss sagen, dass ich einfach kein besseres gefunden hab. Also hab ich mich endlich...
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BMWDaniel

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Hallo,
ich bin neu im Forum, hab vorher immer viel gelesen und muss sagen, dass ich einfach kein besseres gefunden hab. Also hab ich mich endlich angemeldet und hier kommt auch schon meine erste Frage.
Ich möchte mir bald eine 1150GSA zulegen. Vielleicht eine GSA, da muss ich nochmal schauen.

Ich fahre sehr gerne im Dunklen. Das Abblendlicht werde ich mit so einer 80% mehr Lichtleistung von Osram oder Phillips ausstatten. Diese habe ich bereits jetzt drin und bin ganz zufrieden, vor allem, weil das Licht weißer ist. Das Fernlicht überzeugt mich jedoch nicht (bin die 1150GS schon gefahren), da ich hier überwiegend ländlich fahre, also ohne irgendwelche anderen Lichter und mit wenig Verkehr, hätte ich sehr gerne mehr Licht.
Es gibt ja solche Ellipsoid-Zusatzscheinwerfer für beispielsweise 55Watt H1 Halogenleuchtmittel. Ich habe jetzt für relativ wenig Geld solche Xenon Kits gefunden und würde diese Brenner gerne in die Zusatzscheinwerfer einabauen und dann auch direkt die 50Watt Teile. Dann als Fernlicht ausgelegt und zwei davon am Motorrad montiert, denke ich, dass ich die Straße und noch mehr gut ausgeleuchtet habe.

1. Frage: Hält das Bordsystem diese 100Watt zusätzlich aus, oder gibts da auf Dauer Probleme mit entladener Batterie oder ähnlichem?
2. Frage: Kommt man damit durch den TÜV? Ich habe mal davon gelesen, dass man das als Fernlicht eingetragen bekommt. Wenn ich normales Fernlicht anmache blende ich andere ja auch und deshalb hab ichs ja eigentlich nur an, wenn niemand da ist.
3. Frage: Wenn ich einen Unfall verursachen sollte, könnte mir dadurch der Versicherungsschutz versagt werden, auch wenn die Scheinwerfer gar nicht in Betrieb waren?
4. Frage: Kann ich die beiden Scheinwerfer über den normalen Fernlichtschalter laufen lassen oder gibts da was zu beachten?
5. Frage: Wenn doch mal häufiger Verkehr auftritt, und ich öfters abblenden muss, gehen die Brenner oder Vorschaltgeräte schnell kaputt? Lichthupe wäre dann ja auch nicht mehr so gut oder?

MfG
Daniel
 
SUZM9

SUZM9

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Hallo Daniel und willkommen im Forum,

ich selber fahre die Micro-Flooter von Wunderlich. Die Teile haben 55W Leistung.
Bedeutet, dass ich meiner Lima regelmäßig weitere 110W zumute - ohne Probleme. Damit wäre Frage 1 beantwortet.

Die Lichter sind von ShinYo. Also gibt es diese auch günstiger z.B. bei motobosso (???). Damit bist du dann auf jeden Fall legal unterwegs.
Zu den weiteren Dingen kann ich nichts sagen.

Gruß
Peter
 
B

BMWDaniel

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Danke erstmal für deine Antwort. Habe diese Scheinwerfer gestern schon gefunden. Grade eben hab ich im Louis Katalog gelesen, dass man gar keine drei Fernlichter am Motorrad leuchten haben darf, stimmt das? Und welchen Sinn sollte das ergeben?
 
palmstrollo

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...
dass man gar keine drei Fernlichter am Motorrad leuchten haben darf, stimmt das? Und welchen Sinn sollte das ergeben?
Damit man nicht mit einem Zug (Schienenfahrzeug) verwechselt wird. Nicht lachen, ist so.
Auch zwei "normale" Zusatzscheinwerfer (Nebel-SW) sind nicht erlaubt, da in Kombination mit dem Abblendlicht ein Dreieck entsteht. Aber das sehen nicht alle TÜVler so eng. ;)
 
B

BMWDaniel

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Und wie siehts dann mit der Versicherung aus, falls mal was passiert?
 
palmstrollo

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Ganz einfach.
Wenn die illegale Beleuchtungseinrichtung unfallursächlich war, kann dich die Versicherung in Regress nehmen. Das steht so oder ähnlich in den Versicherungsbedingungen.
Wenn jedoch deine Hupe defekt ist und du fährst jemandem in die Seite, bist du trotzdem schuld und deine Versicherung wird zahlen. Wenn dir jemand in die Seite fährt und deine Hupe ist defekt, dann wird die gegnerische Versicherung vermutlich zahlen müssen.
 
B

BMWDaniel

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Also kann ich letztlich ohne Bedenken Zusatzscheinwerfer, auch mit Xenon einbaun, solang ich sie beim Unfall nicht betrieben habe, kann mir der Versicherungsschutz nicht versagt werden?
 
SUZM9

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Also kann ich letztlich ohne Bedenken Zusatzscheinwerfer, auch mit Xenon einbaun, solang ich sie beim Unfall nicht betrieben habe, kann mir der Versicherungsschutz nicht versagt werden?
Die Zusatzscheinwerfer dürfen nicht die Ursache für den Unfall gewesen sein.
Wenn sie also z.B. an waren, der Unfallgegner jedoch nicht geblendet wurde, passt das auch.
Die Frage ist jedoch, ob nicht "normale" Zusatzscheinwerfer mit jeweils 55 Watt ausreichend sind. Meine Meinung: Ja!

Gruß
Peter
 
B

BMWDaniel

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Ich werde die Zusatzscheinwerfer sowieso erst anbaun und mit den normalen Leuchtmitteln betreiben. Sollte ich dann noch feststellen, dass sie zu schwach sind für mein Empfinden werde ich sie mit Xenon aufrüsten.
 
K

Kustom

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Damit man nicht mit einem Zug (Schienenfahrzeug) verwechselt wird. Nicht lachen, ist so.
Auch zwei "normale" Zusatzscheinwerfer (Nebel-SW) sind nicht erlaubt, da in Kombination mit dem Abblendlicht ein Dreieck entsteht. Aber das sehen nicht alle TÜVler so eng. ;)

warum sollten sie es auch eng sehen?! im eu recht ist das geregelt, das man 2 zusatzscheinwerfer am moped haben darf. in der stvzo steht das zeug mit den schienenfahrzeugen.

EU-Recht > Bundesrecht

Musst also nur 2 zusatzscheinwerfen mit eg-typenzulassung dran bauen und kein tüv mann kann meckern ;)
 
Machtien

Machtien

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Moin, Daniel,

hab an meiner den Originalfernscheinwerfer gegen den Xenon-Fernscheinwerfer von Touratech getauscht und diese Investition nie bereut. Ins Abblendlicht baute ich einen Xenonbrenner von 123. Das ist natürlich nicht erlaubt, aber es blendet nicht und ist die totale Erleuchtung. Um nicht andauernd übersehen zu werden, hab ich unterm Schnabel noch 2 Hella-Micro De Nebellampen, die ich aber gerne durch LED ersetzen würde. Zusammen mit Heizgriffen, Sitzheizung und allen Lampen streikt nach längerer Schleichfahrt schonmal das ABS.
So ist das vorher eher bescheidene Licht mittlerweile besser als an meinem Auto ( liegt aber auch am Auto...) und das Übersehenwerden hat rapide abgenommen.

Erleuchtete Grüße vom Machtien
 
B

BMWDaniel

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Das mit dem Übersehen werden ist schon echt scheiße teilweise. Sitzheizung würde bei mir wegfallen und naja soll halt nur als Fernlicht genutzt werden. Zusatzscheinwerfer für dauerhaftes fahren hatte ich nicht vor anzubringen. Ich hab vor kurzem von nem Bekannten gehört, dass der Magnetschalter vom Anlasser bei zu geringer Batteriespannung beim Start hängen bleiben kann. Der Anlasser fungiert dann als Generator und verbruzelt die gesamte Elektrik. Hat davon schonmal jemand was gehört??
 
Batzen

Batzen

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Zusatzscheinwerfer bringen wesentlich mehr bei Nachtfahrten, besonders im Nahbereich von 30-40m. Egal wie, das Licht ist richtig übe bei der 1150erl in Linkskurven. Hatte die Hella Micro DE verbaut, tolles licht zu sehr günstigem Preis, wenn man den Linken etwas zu hoch einstellt dann geht´s auch ganz gut bei links herum. ;)
 
AmperTiger

AmperTiger

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HEy Daniel, wenn du wirklich nur Fernlicht willst, dann nimm die Hella FF 50 in der Fernlichtversion (gibts auch als Nebler) die kosten in der 123.... nur um die 40 euro und machen gigantisches Licht, kannst auch ein Fernlicht und einen Nebler nehmen, das wäre sogar noch erlaubt. zusätzliches Fernlicht darf mit Originalfernlicht geschaltet werden, Nebelscheinwerfer müssen mit einem Extraschalter geschaltet sein. Automatisch zum Abblendlicht dürfen sie auch nicht brennen. Ich würde zusätzliche Lampen immer über Relais dazu schalten und nicht über die originalen Kabel.
billiger und besser geht nicht.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Der "Anscheinsparagraph" (Verwechslung mit einem Zug) ist mit der EU-Zulassung hinfällig. Ebenso die Bestimmung mit den 2 Zusatzscheinwerfern.
Es dürfen 2 Fern und 2 Nebelscheinwerfer und 1 Abblendscheinwerfer montiert sein.
1 Fern ist bei der GS serienmässig dran weil diese, im Gegensatz zur z.B. RT, Abblend und Fern nicht zu einer "baulichen Einheit mit gemeinsamen Glas" zusammenfasst.
Also kann man 1 Fern und 2 Nebel anbringen.
Bei Moppeds sind für Fern Xenoneinheiten zugelassen. Das heisst aber EINHEITEN. Also nicht nur irgendwelche chinesische Einsätze mit H7-Sockel.
Für den serienmässigen Fernscheinwerfer bietet z.B. TT einen kompletten Xenoneinsatz
Als Zusatz habe ich den Comet 200 Xenon von Hella montiert.
http://www.powerboxer.de/4V-Xenon-Fernlicht-Vers.2-an-R1150-GS.html
Nebelscheinwerfer sind damit überflüssig. Das Bisschen was die bringen leuchtet der Xenon mit aus.
Bild v_cff_nebel bei http://www.powerboxer.de/Zusatzleuchten.html
Die DE Scheinwerferchen, wie sie auch von TT vertrieben werden, haben mich vom Licht her nicht überzeugt (Bild v_de_nebel)
gerd
 
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BMWDaniel

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Ich denke, da Xenon also als Fernlicht zugelassen ist, werde ich mir ein billiges Xenon-Kit kaufen, dazu zwei Fernscheinwerfer mit Halogen. So wie ich das sehe könnte mir dann lediglich ein Ordnungsgeld aufgebrummt werden, es sei denn ich behindere den Gegenverkehr, was ja dann an mir liegt. Die ganze Einheit von Hella liegt ja bei z.T. über 200€, das ist mir zu teuer. Zwei Ellipsoid-Fernscheinwerfer und Xenon für beide kosten ca. 140€.
MfG
Daniel
 
axelw

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Hallo Daniel,

ich habe eine R1100R mit den Microflootern (am Sturzfluegel montiert) ohne Probleme bei der DEKRA fuer neue Plakette vorgefuehrt, die haben da gar nicht gross drauf geachtet.
Habe heute ebenfalls die Microflooter an meine GS1150 anbringen lassen (an der normalen Halterung unter den Blinkern).
Ich bin von den Microflootern begeistert, man wird top gesehen (!) und man hat auch top Ausleuchtung und voellig legal ist es auch. Fahre nicht mehr ohne...
Gruesse,

Axel W.
 
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