17"-Umbauten 11xx GS Wissensammlung

Diskutiere 17"-Umbauten 11xx GS Wissensammlung im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Guten Morgen! Auf der verlinkten Website haben Andi und ich diverse Informationen zum Thema 17"-Umbau an R 1100/1150 GS zusammengetragen. Sollte...
Gismo

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Guten Morgen!

Auf der verlinkten Website haben Andi und ich diverse Informationen zum Thema 17"-Umbau an R 1100/1150 GS zusammengetragen. Sollte Jemand weitere Informationen beisteuern können, dann kann er mir diese via PN oder Mail gern zukommen lassen, ich werde sie kurzfristig in den Bericht einpflegen. Übrigens, auch Bilder z.B. für Kotflügelalternativen sind gern gesehen!

Gis

Hier der Link: http://www.kawa-classics.de/17-Zoll-Umbau%20an%20der%20R%201100%20GS.htm
 
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Lars SHG

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17 Zoll auf 1100 GS

Hallo Gis,

ich könnte dir noch Bilder von einem angebauten R1100R Vorderradkotflügel liefern. Ein paar Hinweise für Anbau von K 1200 Felgen hätte ich auch noch beizusteuern.
Ich suche das einmal zusammen und schicke es dir dann rüber.
 
snoopydooh

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Hallo Gis,
habe eure Anleitung auch als Basis für meinen Umbau genommen, vielen Dank dafür, und wenn ich etwas neues habe, melde ich mich. :)
 
snoopydooh

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TÜV Bericht / Eintrag 1100GS mit 17" und ABS 2

Hallo,
wer von euch diese Kombination schon umgesetzt und eingetragen bekommen hat, bitte bei mir melden ! Interessant wäre auch welche ABS-Ringe verbaut wurden. DANKE !
 
Gismo

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Interessant wäre auch welche ABS-Ringe verbaut wurden. DANKE !
Moin!

Das steht doch im Bericht drin:

1 Vorderen Integral ABS Ring (ET:34527667325) von: R 1150 R/RT/RS und vielen anderen
1 Hinteren Integral ABS Ring (ET:34517652085) von R 1150 R/RT/RS und vielen anderen

Und für den Fall, das Du wissen möchtest in welchen Modellen die Ringe noch verbaut wurden, haben wir die ET-Nummern dazugeschrieben. Die gibst Du einfach im Onlineteilekatalog ein (http://www.realoem.com/bmw/select.do) und schon werden Dir alle Modelle genannt. ;-)

LG, Gis
 
snoopydooh

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Hallo Gis,
das weis ich doch schon alles. ;) Den Onlineteilekatalog habe ich auch schon sehr oft genutzt, ist echt super ! Meine Frage bezog sich auch mehr auf vorhandene TÜV-Gutachten der 1100GS und was dort im Detail verbaut wurde.
 
Gismo

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Frank,

entweder stehe ich auf der Leitung, oder Du...

Ich zitiere mal aus dem ersten Absatz meiner Anleitung:

"Nachfolgend beschreibe ich meinen Weg zum Erfolg. Es liegt in der Natur der Sache das es Alternativen gibt. Soweit sie mir bekannt sind zähle ich sie auf. (Die rot markierten Teile habe ich verwendet)"

Natürlich gibts davon ein Tüv-Gutachten. Ich hatte es Dir auch per Fax angeboten, wenn ich nicht irre. Nur die (Deine) Fax-Nummer hab ich noch nicht.

Was gibt es da noch zu fragen??? :confused:


LG, Gis
 
lupus

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Mustergutachten / Einzelabnahme notwendig?

Hallo zusammen,

habe meinen 17"-Umbau gerade fertig und stehe vor dem Problem der Eintragung.
Bisherige Aussage an einigen TÜV-Stationen: es ist ein Mustergutachten inkl. Fahrversuch notwendig; Kosten ca. 200 - 250 Euro.
Ist das so? Oder gibt es andere Möglichkeiten die Eintragung zu bekommen?

Beste Grüße aus dem Norden,

Arne
________________________
 
snoopydooh

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Hallo Arne,
bin aktuell genausoweit wie du. Ohne Mustergutachten und Einzelabnahme mit Fahrversuch läuft da nix. Von BMW gibt es nichts offizielles, habe dort angefragt. Gismo hat einige Gutachten diesbezgl. ;)
 
lupus

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...das mit den Gutachten scheint so eine Sache zu sein... ich habe auch eine Kopie von der Eintragung in einem KFZ-Brief, wo bestätigt wird, daß genau meine Felgen/Räder (die ich von dem Halter gebraucht gekauft hatte) funktioniert haben... scheint aber bei Neuabnahme nicht zu interessieren!
Oder hat doch jemand andere Erfahrungen gemacht??

Gruß,
Arne
__________________
 
Gismo

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Der Tüv hat sich in den letzten Jahren zertifizieren lassen. Dazu gehört eine komplette Dokumentation für alle nach der Zertifizierung vorgenommenen Abnahmen. Darum lassen sich anhand der Gutachtennummer jederzeit die prüfrelevanten Daten abfragen. Insofern sollte die Angabe der Gutachtennummer auch schon ausreichen. Zumindest innerhalb einer Tüv-Organisation. Ob die inzwischen auch untereinander schon soweit vernetzt sind weiß ich nicht. So zumindest hat mir der Prüfer vom Tüv Nord, der meinen Umbau geprüft hat, den enormen Aufwand und die damit verbundenen hohen Kosten erklärt. Also, theoretisch sollte eine Abnahme auch nur mit dem Schein möglich sein, denn da ist die Gutachtennummer in der Regel vermerkt. Aber Theorie und Praxis... Ich muß den Satz vermutlich nicht beenden, gell? :o

LG, Gis

P.S. Ich habe den Prüfer mit allen erdenklichen Unterlagen überhäuft. Darunter waren mehrere Kfz-Scheine mit solchen Eintragungen, mehrere Gutachten von Einzelabnahmen, ein Gutachten von AC-Schnitzer-Felgen wegen des ABS, Teilelisten von meinem Moped, Vergleichsteilelisten vom Spendermoped (die wichtigen Teilepositionen wurden bearbeitungsfreundlich vorher von mir getextmarkert), Reifenfreigaben fürs Spendermoped, usw. Insgesamt waren das an die 50 (!) DIN A4 Seiten, die er durchackern konnte. Alles sauber abgeheftet und sortiert. Die Abnahme war dann auch nur eine Formsache und das, trotzdem ich zusätzlich noch etliche weitere Positionen habe prüfen und eintragen lassen. Es kommt halt immer darauf an wie man mit seinem Ansinnen auftritt. ;)
 
gerd_

gerd_

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Hi
Kann es sein, dass die von Deiner Beschreibung weiterführenden Links nicht mehr funktionieren?
Bei mir kommt da die Meldung es würde die entsprechende Seite nicht mehr geben.
gerd
 
Gismo

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Ja, ist so. Ich überarbeite das in Kürze.

LG, Gis

Nachtrag: Alle vorhandenen Verlinkungen funktionieren jetzt wieder. Die Verlinkung zu drei Gutachten mußte ich leider entfernen weil sie nicht mehr zur Verfügung stehen. Dafür stelle ich demnächst meins ein. Leider hab ich im Moment keinen Scanner zur Hand.
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Ich habe mal über den Passus
<<<<<<<<<<<<<
Nicht unbedingt erforderlicher Zusatz:
1 untere Gabelbrücke (ET:31422314930) von R 850/1100R

Anmerkung: Im Gegensatz zur originalen unteren Gabelbrücke ist das Gelenk nicht auf einer Erhöhung montiert, sondern in einer Senke. Dadurch wird zum Teil die Höhendifferenz zwischen Vorderrad und Hinterrad ausgeglichen.
>>>>>>>>>>>>>>>>>
nachgedacht und bin der Auffassung, dass das so leider nicht stimmen kann

Konstruktion
Der Längslenker hängt mit seinen hinteren Drehpunkten am „Rahmen“, das Federbein -ebenfalls geringfügig drehbar- mit seiner oberen Befestigung.
Die Standrohre der Gabel sind ebenfalls (fast) frei schwenkbar am „Rahmen“ befestigt, in der Mitte ist es an den Tauchrohren mit der Gabelbrücke am Längslenker befestigt.
Der Längslenker ist nicht längenveränderlich, wohl aber das Federbein. Die Position des Längslenkers ist also bestimmt durch das Federbein und die darauf „irgendwie“ einwirkenden Kräfte. Wirkt eine Kraft am Rad wird diese über die Gleitrohre, die Gabelbrücke und den Längslenker auf das Federbein übertragen.

Anschaulich: Was passiert wenn man das Vorderrad ausbaut und keinen Hauptständer ausgeklappt hat?
Die gesamte Maschine wird sich um die Achse des Hinterrades drehen und die Gabel irgendwann am Boden aufstehen (sofern nicht die Ölwanne zuerst „unten“ ist :-) ). Dabei wird die Gabel immer steiler nach unten zeigen, sprich der Lenkkopfwinkel wird sich verändern.
Mit zunehmend steiler stehender Gabel wird das Fahrverhalten immer nervöser (beim Fahrrad ist das einer der Unterschiede zwischen einem Rennrad (steil) und einem Hollandrad).
Montiert man vorne ein kleineres Rad, so wird die Gabel ebenfalls steiler stehen und folglich wird sich das Fahrverhalten ändern.

Betrachtet man die unterschiedlichen Gabelbrücken und nimmt die Verbindungslinien der jeweilig linken und rechten Befestigungsschrauben als Referenz, so sieht man dass das Kugelgelenk bei der Brücke der „R“ weiter davon entfernt ist.
Nachdem das Gelenk nach hinten zeigt, wird also die GS-Gabel mit der Brücke der „R“ weiter nach vorn gedrückt (Easy Rider-mässig :-)) .

Demnach gleicht man den, durch das kleinere Vorderrad veränderten Lenkkopfwinkel, durch die Brücke der „R“ wieder an.


Dass der, durch unterschiedliche Raddurchmesser verursachte, Höhenunterschied teilweise ausgeglichen wird ist ebenfalls nicht korrekt. Ganz im Gegenteil: Er wird vergrössert! Die Position des Längslenkers ist, wie oben beschrieben unverändert weil sie nichts mit der Gabel oder dem Rad zu tun hat sondern nur mit dem Federbein.
Denkt man sich jetzt die beiden Brücken gleichzeitig montiert, so wird ein Abstand zwischen dem Gelenk der „R“ und dem der GS sein wobei dasjenige der GS höher liegt.
Nachdem der Längslenker über der Brücke montiert wird muss er nach unten sacken wenn er in der „Senke“ der „R“-Brücke verschraubt wird.
gerd
 
H

Herr Turtur

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Teilegutachten

Hallo,
es gibt vom TÜV Rheinland ein Teilegutachten für den Umbau auf 17".
Gruß Guido.
 
Gismo

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Guido,

kannst Du die Gutachtennummer angeben oder evtl. das Gutachten als PDF zur Verfügung stellen?

LG, Gis
 
lupus

lupus

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Es geht auch ohne...

... Mustergutachten!?
Irgendwelche Bescheinigungen, Vor-Gutachten oder andere Belege über die verbauten Teile hatte ich nicht.
Der verbaute Rockster-Lenker hatte noch nicht einmal eine Nummer eingestanzt, der 1200GS Scheinwerfer in der 1100GS hatte den Prüfer gar nicht interessiert.
Ich habe mir vom TÜV-Nord ein 'Gutachten nach § 21 STVZO...' ausstellen lassen; Kosten für Bescheinigung der Felgen, Reifen, Tachoantrieb und Lenker inkl. einer 10min. Probefahrt des Prüfers durchs Gewerbegebiet: € 65,90. Dann Eintrag in die Fahrzeugpapiere für € 11,70. Habe fertig.

Gruß,
Arne
____________
 
gerd_

gerd_

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Hi
Teile mit Zulassung sind problemlos. Der Scheinwerfer einer GS an einer R wird nur auf den "Anbau" betrachtet. Schaut das vernünftig stabil aus und ist von evtl. selbst gedengelten Winkeln etc. eine Gefährdung zu erwarten oder nicht.
Das funktioniert auch wenn man Rücklichter einer KAWA o.Ä. verwendet. Die haben Prüfnummern und gut is'.
Der TÜVie prüft nach eigenem Ermessen innerhalb "gesetzlicher" Vorgaben. Wenn er "naja" denkt, kann er eben "nö, so nicht" oder "passt schon" sagen.
Prinzipiell kann er erst mal eintragen was, und so schlampig geprüft wie er will.

Sieht sich das dann irgendein anderer Sachkundiger an, kann es sein, dass dieser zum Schluss kommt "neee, so nicht. Entweder wurde nach der Abnahme noch "nachgebessert :cool:", der Eintragende hatte Tomaten auf den Augen oder es waren ihm die Augen von einem Geldschein verdeckt".
Dann ist der Eintrag gestrichen und der Ärger geht u.U. los.

Hatten wir vor Jahren mal.
Auf einem DeTomaso Pantera waren nachträglich hinten 13"(breite)Räder eingetragen. Der Besitzer hat auf 15" "aufgebessert". Irgendein kundiger Poli hat es gesehen und bemängelt. "Die 15" sind illegal und die 13" glaube ich auch nicht!".
Ergo: Gutachten erstellen lassen das unter dem Strich aussagte: Die 13" hätten nicht eingetragen werden dürfen, die 15" brauchen daher gar nicht getrennt betrachtet werden.
Der Besitzer bekam Ärger wegen der 15", ein Bekannter (Tuner) der den TÜVie kannte und das Ganze vermittelt hatte kam mit einem blauen Auge davon weil die Vermittlungsgebühr seeehr sozial war und der TÜVie brauchte einen neuen Job weil er nicht nur diesen einen Eintrag machte.
Deshalb sind einige TÜVies überkorrekt, andere relativ grosszügig, und manche dumm. Letztere erkennt man an "Zusatzgebühren".

Gleiches gilt für typgeprüfte Teile. Man kann z.B. eine Auspuffanlage "vorstellen" und Typprüfen lassen. Kann man einen passenden Betrieb nachweisen (z.B. zert. nach ISO 9000 ff) erhält man die Genehmigung die vorgestellte Auspuffanlage in Serie zu fertigen und mit Gutachten oder ABE (was man eben beantragt hatte) zu verbauen.
Ob die in Folge gebauten Anlagen noch der Vorgestellten entsprechen ist erst mal egal.
Fällt dann irgendeinem "Prüfer" auf, dass das Teil zu laut ist, kann man als Besitzer argumentieren "hat aber ABE". Nützt nix, zu laut ist zu laut, nachbessern! Wenn die Anlage noch in der Gewährleistung ist, tappt man zum Händler und sagt "Nachbessern oder Wandlung!".
Wird die Prüfstatistik zu "rot", bekommt der Hersteller einen "netten" Hinweis und im theoretisch dümmsten Fall die Zulassung (für dieses Teil) entzogen. Das geht bei Teilen für fliegendes "Gerät" recht fix, bei Kfz eher theoretisch.
gerd
 
lupus

lupus

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R 27
Hallo,
inzwischen sehe ich das Ganze auch etwas entspannter.
Als Neuling in der Angelegenheit 'Eintragungen' war ich nach meinen ersten Recherchen etwas unentspannt bezüglich des Aufwandes und der zu erwartenden Kosten. In der Tat kommt es anscheinend auf den jeweiligen Prüfer, dessen Sachverstand und Augenmaß an...
Eine andere Gabelbrücke habe ich übrigens mit den 17" Rädern auch nicht verbaut (original 1100GS) und das vordere Federbein der 1200GS ist auch gleich lang wie das der 11er. Habe mir trotzdem einen gebrauchten 12er Dämpfer eingebaut; die ersten Jahrgänge wurden noch von WP gebaut und wer so ein Teil für wenig Geld schießt kann hier einen guten Fang machen.
So, das Thema ist für mich nun hoffentlich erstmal erledigt.

Beste Grüße und gute Fahrt,

Arne
_______________
 
V

Voggel

Gast
Tach :D

mal ne Frage hatt hier jemand auf 1100 RT Felgen von ner 99 er umgebaut , oder besser überhaupt auf RT Felgen ?!

Klar Optisch der Kracher sind sie nicht mit dem 3 Speichendesign ...

Gruss VOggel
 
Thema:

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