ABE mitführen

Diskutiere ABE mitführen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Was sind "Federnbeine"? :lcheln: Gruß Serpel
gerd_

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Hi
Ich habe drei ABE (Windschild, Lenkererhöhung und Fussrastentieferlegung). Laut TÜV Bayern müssen diese drei nicht eingetragen werden, weil sie sich nicht gegenseitig beeinflussen und damit nicht gegenseitig aufheben.
Hoffentlich wissen das unsere Kontrollorgane auch...
Laut einer Prüfstelle des TÜV Bayern oder laut TÜV Bayern?
Nachdem die Bestimmung auch in Bayern gilt, kann der TÜV nichts anderes sagen. Wenn er der Meinung ist man müsse da nichts bescheinigen (und auch nichts eintragen) ist das OK. Falls sich dann aber irgendein "Kontollorgan" aufregt und sagt "ist mir egal, da steht "eintragen", klären Sie das mir Ihrem TÜV, ich bekomme jetzt xx EUR", dann wäre es sehr geschickt wenn Du die Aussage des TÜVs schriftlich hättest. Dem hartnäckigen "Kontollorgan" ist das zwar noch immer egal aber Du könntest zum Tüv gehen und sagen "ich hätte da gerne eine Rückerstattung!".
Hast Du es schriftlich oder war das nur Geplauder?
Ich war das dritte Mal mit meinen Anhänger bei der HU (ist eben so alt). Sagt der Prüfer "machen Sie bitte mal Nebelrück an". Mach ich. "Das funktioniert nicht!". Hä, haben Sie bitte man eben einen Schraubendreher? "Glas" abgeschraubt und festgestellt dass da gar keine Fassung für ein Nebelrückleuchtenbirnchen (nettes Wort ;-) ) vorhanden ist. "Hm, das Baujahr muss aber eine Nebelrückleuchte haben!".
Wurde vorher bei 2 HU nicht bemerkt, nützte aber nix.
gerd
 
Intermezzo

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Die Änderungsabnahme habe ich unterwegs nur als Kopie mit. Die Eintragung will ich nicht auch noch bezahlen.
Wobei die Eintragung jetzt nur noch ein einfacher Verwaltungsakt für relativ wenig Geld wäre. Aber warum einfach, wenn es auch umständlicher geht.

Grüsse Thomas
 
HP9000

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Laut einer Prüfstelle des TÜV Bayern oder laut TÜV Bayern?
Nachdem die Bestimmung auch in Bayern gilt, kann der TÜV nichts anderes sagen. Wenn er der Meinung ist man müsse da nichts bescheinigen (und auch nichts eintragen) ist das OK. Falls sich dann aber irgendein "Kontollorgan" aufregt und sagt "ist mir egal, da steht "eintragen", klären Sie das mir Ihrem TÜV, ich bekomme jetzt xx EUR", dann wäre es sehr geschickt wenn Du die Aussage des TÜVs schriftlich hättest. Dem hartnäckigen "Kontollorgan" ist das zwar noch immer egal aber Du könntest zum Tüv gehen und sagen "ich hätte da gerne eine Rückerstattung!".
Hast Du es schriftlich oder war das nur Geplauder?
Ich war das dritte Mal mit meinen Anhänger bei der HU (ist eben so alt). Sagt der Prüfer "machen Sie bitte mal Nebelrück an". Mach ich. "Das funktioniert nicht!". Hä, haben Sie bitte man eben einen Schraubendreher? "Glas" abgeschraubt und festgestellt dass da gar keine Fassung für ein Nebelrückleuchtenbirnchen (nettes Wort ;-) ) vorhanden ist. "Hm, das Baujahr muss aber eine Nebelrückleuchte haben!".
Wurde vorher bei 2 HU nicht bemerkt, nützte aber nix.
gerd
Kenn ich. Mein Anhänger ist auch "nur" fünf Jahre älter als ich.
Und so begab es sich mal vor 20, 30 Jahren beim TÜV, dass auf einmal angeblich die falschen Reifen auf den falschen Felgen montiert waren. Ich musste beides neu besorgen. War gar nicht mal einfach, für den Anhänger mit EZ 1954..
Dass das Federpaket im Achsrohr mehrfach gebrochen war, hat niemanden interessiert..
 
AlpenoStrand

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Hat die Polizei in D die Möglichkeit bei Kontrollen auch Österreichische Scheckkartenzulassungsscheine auszulesen? Bei uns gibt es schon seit 2011 einen optionalen Zulassungsschein im Scheckkartenformat, bei diesem sind alle Änderungen und Ergänzungen in einem Chip gespeichert. Die Executive in AT kann diesen auslesen, die in D auch?

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taz2ride

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Hat die Polizei in D die Möglichkeit bei Kontrollen auch Österreichische Scheckkartenzulassungsscheine auszulesen? Bei uns gibt es schon seit 2011 einen optionalen Zulassungsschein im Scheckkartenformat, bei diesem sind alle Änderungen und Ergänzungen in einem Chip gespeichert. Die Executive in AT kann diesen auslesen, die in D auch?

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Weiß ich nicht, nur eines, wenn Du den "richtigen" Beamten erwischst, heisst das "wie kommt das Lesegerät zu mir? In der ... steht, ist dem Beamten in Schriftform vorzulegen." Dann nützt das eher mal gar nix, so praktisch und sinnvoll das auch ist. Und weis ihm dann nach, das das so nicht da steht oder nicht gilt? Ist schon sch... , aber isso.
 
Frangenboxer

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Naja, wenn jetzt einer aus Saudi kommt, hat er auch nur Papiere in Arabisch dabei. Die muss er doch nicht vorher übersetzen lassen..... Oder doch?
 
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wie kommt das Lesegerät zu mir? In der ... steht, ist dem Beamten in Schriftform vorzulegen.
Ich führe ein in der EU gültiges Dokument mit, dieses enthält alle entsprechenden Daten. Wie nun der Beamte zu den Daten kommt ist nicht mehr mein Problem sondern ganz alleine seines. In der Praxis wird er mich wohl zähneknirschend weiterfahren lassen, denn alles andere wäre unverhältnismäßig.
 
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Hat die Polizei in D die Möglichkeit bei Kontrollen auch Österreichische Scheckkartenzulassungsscheine auszulesen? Bei uns gibt es schon seit 2011 einen optionalen Zulassungsschein im Scheckkartenformat, bei diesem sind alle Änderungen und Ergänzungen in einem Chip gespeichert. Die Executive in AT kann diesen auslesen, die in D auch?

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In Deutschland it auslesen, unterwegs ohne Kabel?:bounce: Brüller :grosse-augen::nein:

MfG.
 
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Theoretisch sollte sowas bei uns auch verfügbar sein...

Seit Januar 2011 wird der Zulassungsschein wahlweise auch im Scheckkartenformat mit Chip ausgestellt. Damit sind nicht mehr alle Daten als visuell lesbarer Text auf der Karte vorhanden, sondern nur vom Chip auslesbar. Der zweite Teil der Bescheinigung wird wie bisher ausgegeben. Nach der Slowakei ist Österreich der zweite Staat in Europa, in dem die Empfehlung der Europäischen Union umgesetzt worden ist.[9]
https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#cite_note-9

Zulassungsbescheinigung – Wikipedia

Gilt der neue Scheckkarten-Zulassungsschein auch im Ausland?
Ja, der Scheckkarten-Zulassungsschein ist ein international gültiges Dokument.
https://zulassung.oesd.at/haeufig-gestellte-fragen/

Und wenn der deutsche Polizist das Dokument nach EU Regeln nicht lesen kann, sein Pech - würde ich mal vermuten.
Und wenn ich überlege wieviele Fahrzeuge z.B. aus der Slowakei bei uns unterwegs sind, müsste die Polizei da mittlerweile gerüstet sein.
 
taz2ride

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Ich führe ein in der EU gültiges Dokument mit, dieses enthält alle entsprechenden Daten. Wie nun der Beamte zu den Daten kommt ist nicht mehr mein Problem sondern ganz alleine seines. In der Praxis wird er mich wohl zähneknirschend weiterfahren lassen, denn alles andere wäre unverhältnismäßig.
Ich will mich da nicht festlegen, hab das noch nicht erlebt, aber ich würde mich nicht unbedingt darauf verlassen (obwohl ich Dir in der Sache Recht gebe), er sitzt zunächst am längeren Hebel.
Naja, wenn jetzt einer aus Saudi kommt, hat er auch nur Papiere in Arabisch dabei. Die muss er doch nicht vorher übersetzen lassen..... Oder doch?
Ich denke, die müssten dann auch in Englisch vorhanden sein, aber ich bin kein Experte.
 
Andi#87

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AFAIK sind die gültigen Gesetzte Landesspzifisch, also unterliegt die Zulassung deines Bikes der Exekutive des Zulassungslandes.
Als Gast darfst DU natürlich hier in D fahren, wirst aber für Zulassungsverstöße nach Deutschem Recht nicht verfolgt. (Siehe Thema Reifengrößen).
Wenn ich von D nach AT fahre, fragt auch niemand ob meine Puig Scheibe dem Östereichischen Recht entspricht. Soweit geht Europa dann offensichtlich noch nicht...
 
Klausmong

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Naja, wenn jetzt einer aus Saudi kommt, hat er auch nur Papiere in Arabisch dabei. Die muss er doch nicht vorher übersetzen lassen..... Oder doch?
Es gibt 2 Internationale Abkommen, das Genfer Abkommen von 1949 und noch ein Zweites, das später war ( Wiener Abkommen 1968 )

Da haben sich die Länder auf Abkommen geeinigt.
Man benötigt dafür internationale Führerscheine und Zulassungsscheine mit den Übersetzungen.

Nur wenige Länder haben das nicht gegenseitig unterzeichnet, so zB Deutschland ( und Schweiz, Slowenien und noch ein Land ) mit Japan und umgekehrt.

Das heißt, als Deutscher kannst nicht mehr legal in Japan fahren, und die nicht hier.

Für alle anderen Länder benötigt man die entsprechenden internationalen Papiere

Internationaler Führerschein – Wikipedia
 
gerd_

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Naja, wenn jetzt einer aus Saudi kommt, hat er auch nur Papiere in Arabisch dabei. Die muss er doch nicht vorher übersetzen lassen..... Oder doch?
Nö, er hat Papiere in einer in der EU üblichen Sprache, sprich Englisch. Gilt auch für das Kennzeichen. Nur in rabischer Schrift hat er an der Grenze Pech.
Die Frage kam bei einführung der LKW-Maut auf "kann die Leseeinheit auch ein Kennzeichen aus Kambodscha lesen?". Antwort nein, aber als unlesbares Kennzeichen wird es an die Kontrollzentrale gemeldet und die jagen dann ein BAG-Fahrzeug los.-
Praktisch ist es etwas anders. Der Zoll sagt es käme gar nicht vor, sie hätten noch nie ein kambodschanisches Fahrzeug abgefertigt und überdies würde bei der Einreisean den Aussengrenzen der EU kontolliert ob die Kennzeichen der einreisenden Fahrzeuge (für uns) lesbar sind (z.B. Kaschstan oder Georgien kommen tatsächlich vor).
Umgedreht ist es natürlich genauso. Wer nach Saudi Arabien fährt (das ist gar nicht so einfach!) hat sich vorher über die Einreisebestimmungen zu erkundigen und im Zweifel dann eben eine beglaubigte Übersetzung seiner Papiere mitzuschleppen.
Nachdem AT in der EU ist, dürfte die Scheckkarte abgestimmt sein. Ausserdem steht das Wesentlich in Klarschrft drauf.
Falls im Chip abgelegt sein sollte "ohrenbetäubende Krachanlage ist OK", dann passiert zweierlei:
a) sagt der deutsche Poli "Sie müssen mir bitte nachweisen, dass das zulässig ist, nicht umgekehrt"
b) "auch wenn das in AT zulässig ist/sein sollte, ist es nett für Sie, aber bei uns fahren sie nicht mit dem Teil".
Wenn er irgendeinen Umbau für seltsam aber nicht "grob hinderlich" hält, dann ist das eben eine "Ösischleife" und gut is. Wobei er sich auch auf "Sie müssten bitte mir nachweisen...." zurückziehen kann.
Insgesamt: Komisch, in AT gibt's clevere Ideen. Auch Wechselkennzeichen sind dort sinnvoll (bei uns besteht ja gar keine Nachfrage :-( ).
gerd
 
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Auch Wechselkennzeichen sind dort sinnvoll (bei uns besteht ja gar keine Nachfrage :-( ).
gerd
Ich wollte Wechselkennzeichen zwischen 2, bzw. 3 Motorräder haben. Meine Versicherung konnte mir erst nach 2 (!) Monaten Auskunft geben. Ersparnis wären irgendwas bei 40.- gewesen.
Ich schätze mal, als die die Wechselkennzeichen bei uns eingeführt haben, hat der Andy Scheuer dort gerade Praktikum gemacht......
 
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HP9000

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Ich wollte Wechselkennzeichen zwischen 2, bzw. 3 Motorräder haben. Meine Versicherung konnte mir erst nach 2 (!) Monaten Auskunft geben. Ersparnis wären irgendwas bei 40.- gewesen.
Ich schätze mal, als die die Wechselkennzeichen bei uns eingeführt haben, hat der Andy Scheuer dort gerade Praktikum gemacht......
Nee, das war Ramsauer. Auch CSU'ler. Irgendwie gehen die alle in dieselbe Schule. Singen und Klatschen als Hauptfach.
 
gerd_

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Da vermute ich "Wir wollen keine Wechselkennzeichen. Aber wir müssen das anbieten. Folglich . . . "
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Ich habe diese Woche einen Termin beim TÜV und will mir meine Anbauteile mit ABE eintragen lassen. Für meinen Fußbremshebel habe ich die Verbreiterung von Touratech montiert und die hat eine "Gutachterliche Stellungnahme". Muss ich die auch eintragen lassen?
 

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
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Bringt nichts bei uns, da die Polizei vor Ort meist kein Netz hat, um ausgelesene Daten weiterleiten zu können... kein Nachteil ohne Vorteil, wie fast immer im Leben...
 
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ABE mitführen

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