Erstausrüster für Einsatzfahrzeuge und Kommunalfahrzeuge. Und ja, du hast Recht das die die Scheinwerfer nicht für den öffentlichen Straßenverkehr bzw. den Geltungsbereich der Stvo bestimmt sind.
Ebenso danke ich dir ganz herzlich das die mich so nett angreifst und mir sagst ich möchte wen -tolles Vokabular- verarschen. Wenn du diesen Thread von Begin n an gelesen hast, müsste dir aufgefallen sein das viele an einer Xenon-"lösung" -interesse haben. Wenn dir ein vergleichbarer separater (links+rechts) Bi.Xenonscheinwerfer bekannt ist, denke ich dir jeder in diesem Thread dankbar. Dein doch sehr Abrasiver Schreibstil lässt entweder darauf deuten das du einen Mangel hast oder eigene Interessen verfolgst bzw. Verlustangst hast.
Wenn du mich angreifen möchtest, dann mach es bitte persönlich da hat mehr Charakter!!!!
Nun ja, eine qualifizierte Auskunft hätte ergeben, dass eine Streuscheibenreinigungsanlage für Motorräder gar nicht vorgeschrieben ist, auch nicht für Abblendlicht (siehe ECE R53.01)
Erstausrüster für was ???
Aus den ganzen Aussagen ist eindeutig zu entnehmen, dass diese Produkte nicht für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen sind.
Die Ausflüchte "Arbeitsscheinwerfer", "Zusatzscheinwerfer" (was soll das sein ?) sind einfach nur lächerlich.
Fakt ist, dass hier für illegale Scheinwerfer Tarife aufgerufen werden, für die es schon fast legale Varianten gibt.
Und wem das nichts ausmacht, der kann für kleines Geld z.B. sog. Xenon-Conversion Kits kaufen und sich in beliebige Scheinwerfer einbauen.
Leute laßt Euch nicht verarschen !
Gruß
Dietmar
*der legal mit BiXenon fuhr*
Edit:
Paragraph 22 a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) verlangt zudem, dass Leuchten und
Rückstrahler für Fahrzeuge geprüft und amtlich genehmigt sein müssen.
Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen über eine „Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile“ nach deutschem oder
europäischem Recht verfügen. Das gilt in gleicher Weise für Nach- und Umrüstungen wie für die Erneuerung beschädigter
Beleuchtungseinrichtungen. (Quelle: TÜV Süd)
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Ja genau Recht haben und Recht bekommen!
Nicht eintragunspflichtig ; auch kein Teilegutachten, keine
ABE oder EG-BE erforderlich:
Batterie
Bordsteckdose
Drehzahlmesser
Gabelprotektoren
Gaszug
Gehäusedeckel
Gepäckträger
Griffgummis
Handschalen/-protektoren
Heizgriffe
Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkenstörung entsprechen)
Kettenrad (bei identischer Zähnezahl)
Kickstarter
Kühlwasserschläuche
Kupplungsarmatur
Kupplungsflüssigkeitsbehälter
Kupplungshebel
Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz)
Motorschutzwanne
Navigationsgerät
Öltemperatur-Direktmesser
Rahmenschützer/Sturzpads
Ritzel (bei identischer Zähnezahl)
Sitzbank (unter Beibehaltung der Orginallänge)
Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden)
Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden)
Warnblinkanlage
Zündkerzen (muss Spezifikationen bezüglich Funkenstörung entsprechen)
Bauartgenehmigung erforderlich, muss aber nicht eingetragen
werden;
Teile sind mit EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen
Blinker
Glühlampen
Hupe
Kennzeichenbeleuchtung
Miniblinker
Nebelscheinwerfer
Rücklicht
Scheinwerfer
Spiegel
Zusatzscheinwerfer
Bauartgenehmigung erforderlich, muss eingetragen werden:
Anhängerkupplung
Streng genommen ein Fall für die ABE, in der Praxis aber
nicht angewendet,
somit eintragungsfrei:
Alarmanlage
Benzinfilter
Benzinleitung
Benzinleitungs-Schnellkupplung
Bremsscheibenabdeckung
Heckinnenkotflügel
Kettenschutz
Kühlergrill
Schutzbügel
Soziusabdeckung
ABE oder Teilegutachten erforderlich, muss eingetragen
werden:
Ansaugstutzen
Bremsarmatur
Bremsflüssigkeitsbehälter
Bremshebel
Bremsleitungen
Bremspedal
bremspumpe
Bremsscheibe
Bremszange
Cockpitverkleidung
Fahwerkshöherlegung
Fahrwerkstieferlegung
Federbein
Felgen
Fußrastenanlage
Gabel
Gabelbrücke
Gabelfedern
Gabelstabilisator
Getriebeabstufung
Hauptbremszylinder
Hauptständer
Heckhöherlegung
Hecktieferlegung
Heckverkleidung
Hinterradabdeckung
Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)
Kotflügel
Krümmer (wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern, sonst eintragungsfrei)
Lampenmaske
Lenker
Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinteren
Blinkerpaar zulässig)
Lenker-Klemmböcke (Riser)
Lenkungsdämpfer
Luftfilter
Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)
Luftfilterkasten
Reifen (wenn Dimensionsänderung)
Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)
Schwinge
Seitenständer
Sekundär-Übersetzung
Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)
Soziushaltegriffe
Tachometer
Tank
Vergaser
Vergaser-Bedüsung
Verkleidung
Verkleidungskiel
Verkleidungsscheibe
EG-BE erforderlich, muss nicht eingetragen werden:
Schalldämpfer
Hi Dietmar, genauso siehts aus.
Keine Garantie, keine Rechnung ,keine e-Zulassung ( die ja Anfangs noch gar nicht nötig war, nur für Sicherheits relevante Teile

), anscheinend auch keine Ahnung von der Stvzo.
Leider ist es in Deutschland so, das gewisse Teile eine Bauartgenehmigung benötigen, dazu zählt übrigends nicht :
die GoPro, der Tankrucksack, die Koffer, die Händy oder Garmin St62 -halterung.
Da sollte man sich schon mal vorher informieren ,wie die Bestimmungen sind, sorry.
Aber wie schon gesagt,schicke Scheinwerfer , wer möchte kann sie ja dran schrauben.
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Ich habe allmählich das Gefühl hier geht viel unter. Also die 50€ sind kein verdienst sondern. Transportkosten(Versand) von It nach HH+Versand in DE zu z.B. dir+ Nachnahmegebühr + Paket + Druckpapier + und ein ca. Pauschale von 5 € für Sprit die die verfahre wenn ich die Pakete zur Post bringe.
Ich bekomme ende der Woche noch welche für Freunde von mir. Ich habe zwei paar mehr als Bedarf ist bestellt. Wenn du magst schick mir eine Email die Adresse hast du. Wenn du bis April warten kannst und das Wetter es bis dahin zulässt bringe ich Sie dir. Wenn ich das gerade richtig gesehen habe wärst du auf meiner Route nach Freising!!!
Servus,
wenn ich keine Rechnung habe, welchen Garantie-Nachweis bekomme ich dann? Bei dem Betrag ist eine Rechnung fuer mich nicht unwichtig...
Mal so nebenbei, dass die 50,- Euro dann ja quasi schwarz verdient sind

Lass das nicht die Finanzbehoerden wissen!
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Ich habe gerade darum gebeten das der Thread geschlossen wird. Wer diesbezüglich noch etwas von mir will darf mich gerne anschreiben oder besuchen. An einem verbalen beleidigendem Schlagabtausch bin ich nicht interessiert.