Bußgeld in Frankreich: 375.- € für 1 km/h zu schnell

Diskutiere Bußgeld in Frankreich: 375.- € für 1 km/h zu schnell im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich finde es in F immer halb so wild, nicht zuletzt wird auch jede Radarkontrolle in F vorher angekündigt und/oder ist deutlich sichtbar. In knapp...
tremola

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Ich finde es in F immer halb so wild, nicht zuletzt wird auch jede Radarkontrolle in F vorher angekündigt und/oder ist deutlich sichtbar. In knapp 30 Jahren regelmäßiger Besuche in Frankreich habe ich genau einmal für zu schnell zahlen müssen und das war eigene Dummheit weil sie rund im Lyon auf der Autobahn eigentlich immer kontrollieren.

Und in knapp drei Wochen werde ich auch wieder hinfahren.

Der Blick in den Bußgeldkatalog für F war jetzt nicht so erschreckend.
 
havelmike

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In und um der Hauptstadt...
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10% von 56 = 5,6
56 - 5,6 = 50,4 = >50

56 geblitzt sind bei mir mind. 60 aufm Tacho - wer das macht, sollte sich nicht beschweren, wenn das den Eingeborenen nicht gefällt.

Auf den diesen Sommer knapp 3500km durch Frankreich hatte ich kein Problem damit, einfach die Limits einzuhalten...

Gruß, Mike
 
gerd_

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Apr 17, 2004
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Hi
Die Beste meiner Frauen bestätigtz grad' den Tarif. Ausserhalb geschlossener Ortschaften kosten bis 20km/h zu viel 135 EUR. Zahlt man gleich (ein paar Tage hat man) kostet es nur noch 90 EUR (Rabatt), meint man das Ganze vor Gericht klären lassen zu müssen, kostet es 375.
Hintergrund ist offenbar das französische Recht mit Hilfe dessen man die Zahlung ziemlich verschleppen konnte und daher oft sinnlos herumprozessiert wurde.
In der Ortschaft sind es 45 / 68 / 180 EUR. Wie das mit den Punkten für Ausländer ist weiss sie nicht.
gerd
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Intermezzo

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Wenn man in Frankreich die Angaben auf den Smileyes-Geschwindikeitsanzeigen in den Ortsdurchfahren mal mit der Anzeige des Tachos vergleicht, wird man schnell feststellen, daß hier bei der Warnung bereits eine Toleranz abgezogen ist, d. h. Anzeige 50 ist dann nahezu identisch mit Tachoanzeige und effektiv vielleicht nur 46 - 48 km/h. Bei dieser Geschwindigkeiit taucht schon das bekannte "ralentir" (langsamer) auf. Man wird also schon hinreichend früh und mit Sicherheitsabschlag darauf hingewiesen die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Wer anschließend geblitzt wird fährt tatsächlich zu schnell.

Ich wußte, daß Tickest in Frankreich teurer sind als in Deutschland, ist ja auch nicht verwunderlich, daß die bei uns günstiger sind, allerdings sind 90 Euro für 1 km/h zuviel schon recht heftig. Andererseits sind das allerdings auch keine 375 Euro. Da käme dann selbst die Schweiz nicht mit. So gesehen ist die Überschrift des Themas etwas irreführend.

Ergänzung:
wenn das so ist wie Gerd schreibt, dann halte ich die 375 Euro wiederum für angebracht, unter den gegebenen Umständen. Das schränkt die Fähigkeit und die Lust auf Prozesse, um Verfahrensfehler nachzuweisen, etwas ein.

Gruß Tom
 
LC15

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Aug 12, 2013
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R1200GS LC
Rechnen ist aber auch nicht Deine Stärke, oder? Ein Abzug von 10% von 6 Km/h ergeben im Rest niemals 1 Km/h! Somit zahlt er für 56 Km/h abzüglich 10 % !
...es ging um 6 km/h oder 1 km/h zuviel bei 50. die Berliner raffen es einfach nicht, ist wie im richtigen Leben. :mstickle:
 
gerd_

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Apr 17, 2004
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Hi
Ich wußte, daß Tickest in Frankreich teurer sind als in Deutschland, ist ja auch nicht verwunderlich, daß die bei uns günstiger sind, allerdings sind 90 Euro für 1 km/h zuviel schon recht heftig.
Das ist die Methode mit der BILD seine reisserischen Schlagzeilen generiert. Die Aussage ist nicht falsch, sähe aber kommoder/ uninteressanter aus wenn da stünde "für bis zu 20 Km/h zuviel". Wenn ohnehin erst mal 5 km/h abgezogen werden, dann ist der Tarif OK.Bei "5 bis 25" sind -bei nominell "50"- auf den meisten Tachos incl derjenigen der 1150 immerhin 61 bis 81. Unsere 10 ...15 EUR sind den Verwaltungsaufwand nicht wert (weswegen es auf Schnellstrassen mit "80" erst bei "95" blitzt; dann aber 15km/h - 3km/h Rabatt zu schnell).
gerd
 
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Flo12GS

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Dec 10, 2014
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PM
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1250 Rallye
Auf jeden Fall hat die stufenweise Erhöhung (und dann noch die Max-Buße bei Einlegung eines Widerspruches) schon einen nötigenden Charakter.
Bei Verzicht auf prozessuale Grundrechte wird's billiger....

Andere Länder, andere Sitten .. Und das im Lande der Erben von Charles de Montesquieu...:rolleyes:
Warum andere Länder, andere Sitten?
Das ist bei uns dem Grunde nach kein bischen anders. Es wird nur anders bezeichnet.
Wenn du bei uns ein Verwarngeld nicht akzeptierst, wird ein Bußgeld daraus. Bei kleineren Verstößen verdoppelt sich dadurch mitunter der Betrag, da noch weitere Gebühren hinzukommen.

Ist mir selbst erst vor einigen Monaten passiert.
Ich wurde auf der BAB13 in Brandenburg geblitzt und sollte ein Verwarngeld i.H.v. 20€ zahlen. Doof nur, dass das Schreiben während meines Urlaubs bei mir ankam. So konnte ich nicht binnen einer Woche reagieren und bekam noch ein Schreiben.
Dort wurde mir mitgeteilt, dass aus dem Verwarngeld von 20€ jetzt ein Bußgeld in Höhe von 20€ wurde.
Dazu kamen "Bearbeitungsgebühren" 25€ sowie "Auslagen Bußgeldbehörde" 3,50€.
Macht in Summe 48,50€ statt 20€.
Absolut betrachtet nicht dramatisch, aber es ist mal eben das 2,4-Fache der ursprünglichen Forderung.

Besonders interessant war das Schreiben, welches ich auf Nachfrage erhalten habe.
Dort war zu lesen: "Gleichzeitig wird dem Betroffenen Gelegenheit gegeben, sich zur Beschuldigung zu äußern, wenn er mit der Verwarnung nicht einverstanden sein sollte. [...] Es ist bedeutungslos, ob die Verwarnung nicht wirksam zustande kam, weil der Betroffene nicht einverstanden war, das Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig bezahlt hat oder das Verwarnungsgeldangebot ihn nicht erreicht hat."
 
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Rizzelrotzer

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ist die Einspruchsfrist versäumt worden, kann der Betroffene einen Wiedereinsetzungsantrag stellen, wenn er die Frist schuldlos versäumt hat. Auch hierfür gibt es eine Frist. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden, § 44 Abs.1 StPO. Gleichzeitig muss Einspruch eingelegt werden, § 44 Abs.2 StPO.

Unverschuldet ist eine Fristversäumnis bei Krankenhausaufenthalt, bei Unkenntnis der Zustellung bei Abwesenheit von der Wohnung, z.B. Urlaub.
Sollte soweit auch bei Bussgeldern möglich sein.
 
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vierventilboxer

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Oct 25, 2011
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ist die Einspruchsfrist versäumt worden, kann der Betroffene einen Wiedereinsetzungsantrag stellen, wenn er die Frist schuldlos versäumt hat. Auch hierfür gibt es eine Frist. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden, § 44 Abs.1 StPO. Gleichzeitig muss Einspruch eingelegt werden, § 44 Abs.2 StPO.

Unverschuldet ist eine Fristversäumnis bei Krankenhausaufenthalt, bei Unkenntnis der Zustellung bei Abwesenheit von der Wohnung, z.B. Urlaub.
Sollte soweit auch bei Bussgeldern möglich sein.
Schuldlos ist relativ.
Flo12GS, als gutes Beispiel herangenommen, war im Urlaub und hat aufgrund dessen den Brief nicht rechtzeitig gelesen.
Selber Schuld, denn er hätte für die Zeit seiner Abwesenheit eine Vertrauensperson beauftragen können die den Briefkasten leert und wichtige Dinge klärt/bearbeitet/erledigt.
Alles eine Frage der Organisation vorab...

Es mag Härtefälle geben, bei 99% der Einsprüche bzw. versäumten Zahlungen ist die Sachlage jedoch ähnlich: Es werden Gründe vorgeschoben die einzig und allein der Ausrede dienen - man will sich lediglich aus der Verantwortung stehlen.

Verantwortungsvolle Personen schieben wichtige Dinge nicht auf die lange Bank und stehen zu ihren Fehlern, deswegen wird es für sie billiger.
Leute die nicht bemerken wenn sie zu schnell fahren, deswegen von einem Strafzettel überrascht werden und glauben man werde abgezockt, legen Einspruch ein und latzen extra.
Von daher finde ich die französische Regelung sehr gut, weil fair.
 
sampleman

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Ich hatte mal vor ein paar Jahren den Fall, dass ich in .de angehalten wurde, weil ich im Auto während der Fahrt dem Handy in der Hand telefoniert habe. Soll man nicht machen, ist verboten, Diskussion zwecklos.

Was mich im Nachhinein geärgert hat, war folgendes: Das Bußgeld für dieses Delikt ist von 30 auf 40 Euro heraufgesetzt worden. Das ist es aber noch nicht allein, denn Beamte dürfen vor Ort ein Bußgeld in eine gebührenpflichtige Verwarnung verwandeln. Voraussetzung dafür ist, meines Wissens, dass der Fahrer einsichtig ist und sofort zahlt. Und: Beamte dürfen ein Bußgeld nur dann in eine Verwarnung ummünzen, wenn es niedriger als 35 Euro liegt. Also durfte die Beamtin das Ticket gar nicht sofort kassieren, hat sie auch nicht gemacht, also kam das Ticket per Post, 20 Euro Bearbeitungsgebühr drauf, 3,50 Euro Porto. Macht statt 40 Euro über 50% mehr.

Da ärgere ich mich dann schon. Jedes Privatunternehmen, das Geldforderungen gegen einen Verbraucher hat, muss ihm mindestens eine Option eröffnen, dien Rechnungsbetrag ohne Zuschläge zu zahlen. Und den Verwaltungsaufwand, den das Unternehmen mit dem Ausfertigen der Rechnung hat, den darf es auch nicht extra berechnen. Dazu kommt ja, dass dem Betrag (Bußgeld) keine Leistung gegenüber steht. Ich kaufe ja nichts vom Staat, sondern er berechnet mir einfach was für nix. Und dann sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein, warum ich dann auch noch seinen Verwaltungsaufwand mitbezahlen soll. ich bezahle ja bei der Steuererklärung auch keine Bearbeitungsgebühr, damit sich der Finanzbeamte das ansieht.
 
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der_brauni

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Mar 27, 2013
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.....
Da ärgere ich mich dann schon. Jedes Privatunternehmen, das Geldforderungen gegen einen Verbraucher hat, muss ihm mindestens eine Option eröffnen, dien Rechnungsbetrag ohne Zuschläge zu zahlen. Und den Verwaltungsaufwand, den das Unternehmen mit dem Ausfertigen der Rechnung hat, den darf es auch nicht extra berechnen. Dazu kommt ja, dass dem Betrag (Bußgeld) keine Leistung gegenüber steht. Ich kaufe ja nichts vom Staat, sondern er berechnet mir einfach was für nix. Und dann sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein, warum ich dann auch noch seinen Verwaltungsaufwand mitbezahlen soll. ich bezahle ja bei der Steuererklärung auch keine Bearbeitungsgebühr, damit sich der Finanzbeamte das ansieht.
Ja Sampleman,
es geht eben hier niemals darum, einen Verkehrsünder möglichst gerecht zu behandeln oder Kosten entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen abzurechnen, sondern nur darum, möglichst viel für das Staatssäckel einzutreiben.
Daher habe ich vor geraumer Zeit beschlossen , diese Spiel nicht mehr mitzuspielen und halte mich so gut wie ich es schaffe einfach an die Verkehrsregeln. Schont Geldbeutel und auch das Punktekonto ungemein. Mittlerweile ist mein Ehrgeiz, dem Staate Einnahmen aus dieser Quelle vorzuenthalten größer, als die Lust an schneller motorisierter Fortbewegung, möglicherweise ist das auch altersbedingt.;)
Ich weis natürlich, dass dieses Verhalten asozial ist, denn damit trage ich nichts dazu bei, die Löcher in den Renten- und sonstigen Kassen zu stopfen, welche sich überall auftun, aber damit kann ich ganz gut leben.:p

Gruß Thomas
 
Henryt

Henryt

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Nov 10, 2011
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Immer die Ruhe bewahren.
Mittlerweile haben sich Strafzettel aus ES (300€), NL, A 60€/ersatzweise 8 Stunden Arrest, angesammelt. Hab sie ignoriert, die Spanier waren am hartnäckigsten, nachdem ich das zweite Einschreiben nicht angenommen kam habe nichts mehr.(zog sich über 2 Jahre hin)
Und wenn was kommen würde, haben die unter Garantie einen Formfehler begangen. Bescheid nicht in Deutsch, kein Nachweis wer der Fahrer ist etc.
 
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vierventilboxer

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Oct 25, 2011
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Ich hatte mal vor ein paar Jahren den Fall, dass ich in .de angehalten wurde, weil ich im Auto während der Fahrt dem Handy in der Hand telefoniert habe. Soll man nicht machen, ist verboten, Diskussion zwecklos.

Was mich im Nachhinein geärgert hat, war folgendes: Das Bußgeld für dieses Delikt ist von 30 auf 40 Euro heraufgesetzt worden. Das ist es aber noch nicht allein, denn Beamte dürfen vor Ort ein Bußgeld in eine gebührenpflichtige Verwarnung verwandeln. Voraussetzung dafür ist, meines Wissens, dass der Fahrer einsichtig ist und sofort zahlt. Und: Beamte dürfen ein Bußgeld nur dann in eine Verwarnung ummünzen, wenn es niedriger als 35 Euro liegt. Also durfte die Beamtin das Ticket gar nicht sofort kassieren, hat sie auch nicht gemacht, also kam das Ticket per Post, 20 Euro Bearbeitungsgebühr drauf, 3,50 Euro Porto. Macht statt 40 Euro über 50% mehr.

Da ärgere ich mich dann schon. Jedes Privatunternehmen, das Geldforderungen gegen einen Verbraucher hat, muss ihm mindestens eine Option eröffnen, dien Rechnungsbetrag ohne Zuschläge zu zahlen. Und den Verwaltungsaufwand, den das Unternehmen mit dem Ausfertigen der Rechnung hat, den darf es auch nicht extra berechnen. Dazu kommt ja, dass dem Betrag (Bußgeld) keine Leistung gegenüber steht. Ich kaufe ja nichts vom Staat, sondern er berechnet mir einfach was für nix. Und dann sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein, warum ich dann auch noch seinen Verwaltungsaufwand mitbezahlen soll. ich bezahle ja bei der Steuererklärung auch keine Bearbeitungsgebühr, damit sich der Finanzbeamte das ansieht.
So läuft das eben in einer Demokratie. :cool:
Wer sich vorher nicht schlau macht wie etwas läuft, der sollte sich im Nachhinein nicht hinsetzen und schmollen.
Oder doch?
Sollen wir nun die Mehrheit befragen ob sie hinter dir steht? ;)
 
G

Gast38655

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Mein lieber Scholly, die Franzosen haben saftige Preise. Ok, das mit den Drogen, dass da die Strafe richtig hoch vollzogen wird is ok. Aber bei nicht mal 10km/h zu viel, das ist schon heftig :confused:
 
Intermezzo

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Nov 8, 2014
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2 km bis zur Hausstrecke
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Hi


Das ist die Methode mit der BILD seine reisserischen Schlagzeilen generiert. Die Aussage ist nicht falsch, sähe aber kommoder/ uninteressanter aus wenn da stünde "für bis zu 20 Km/h zuviel". Wenn ohnehin erst mal 5 km/h abgezogen werden, dann ist der Tarif OK.Bei "5 bis 25" sind -bei nominell "50"- auf den meisten Tachos incl derjenigen der 1150 immerhin 61 bis 81. Unsere 10 ...15 EUR sind den Verwaltungsaufwand nicht wert (weswegen es auf Schnellstrassen mit "80" erst bei "95" blitzt; dann aber 15km/h - 3km/h Rabatt zu schnell).
gerd
Stimmt, da bin ich wohl auch auf die Überschrift reingefallen. Ohne weiter darüber nachzudenken bin auch ich davon ausgegangen, daß in F die gleiche Abstufung gilt wie bei uns, das wären dann bis 10 km/h zu schnell gewesen. Das wären nach deutschem Tarif dann läppische 10-15 Euro. Bis 20 km/h zu schnell dann 30-35 Euro. Mit Vorsatz bis 70 Euro. Wenn die Franzosen grundsätzlich Vorsatz unterstellen, könnte ja sein, dann passen die 90 Euro wieder irgendwie. Ok, das sind 20 Euro mehr als bei uns, dafür ist bei denen auch der Mindestlohn höher als bei uns. Paßt zwar nicht unmittelbar zusammen, für mich aber schon.

Gut, was lerne ich daraus:
wenn schon zu schnell in Frankreich, dann wenigstens richtig. Natürlich innerhalb des genannten Limits. Es soll sich ja schließlich auch rechnen. Und gleich zahlen, sonst wird's richtig teuer.

Gruß Tom
 
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Um allen Gerüchte und Halbwissen entgegen zu wirken im folgenden ein relativ aktueller Strafzettel. Gruss Sturmi:rolleyes: View attachment 173857
Danke für dieses reale Beispiel, genau so einen Zettel bekam letztes Jahr auch ein Freund von mir, der in der Nähe von Figeac außerorts (90 km/h) mit 104 km/h geblitzt wurde. Nun wäre es für ihn kein finanzielles Desaster gewesen, die 45,-€ gleich zu zahlen, aber aus Prinzip legte er Einspruch ein ... könne sich nicht erinnern, wer gefahren sei ... man möge doch ein Foto des Fahrers vorlegen ... also so, wie man das in D via Rechtschutz wohl machen würde.

Nun gilt in F die Halterhaftung, von daher wurde sein Einspruch natürlich abgewiesen und gemäß der Tarife im Strafzettel wurde das Bußgeld letztlich auf 180,-€ erhöht.

Nun weiß ich zwar nicht, welche Verjährungsfristen in F für solche Verkehrsdelikte gültig sind, aber in den nächsten 1-2 Jahren sollte er tunlichst nicht in eine Verkehrskontrolle geraten, denn man kann wohl davon auszugehen, daß die Polizei vor Ort Zugriff auf solche Daten haben wird. Nachdem ich seit vielen Jahren in F herumfahre, schätze ich die Wahrscheinlichkeit, in eine Verkehrskontrolle zu geraten, jedoch als sehr gering ein ...
 
Intermezzo

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Man macht gar nichts in Deutschland, auch nicht mit Rechtschutzversicherung und auch nicht mit finanziellem Desaster. Er, wie man jetzt weiß, wohl schon. Ein mords Kerl, wie man bei uns zu sagen pflegt

Vielleicht bin ich auch einfach zu altmodisch das zu verstehen. Hab halt auch so meine Prinzipien.

Gruß Tom
 
Bergler

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Ja Sampleman,
es geht eben hier niemals darum, einen Verkehrsünder möglichst gerecht zu behandeln oder Kosten entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen abzurechnen, sondern nur darum, möglichst viel für das Staatssäckel einzutreiben.
Daher habe ich vor geraumer Zeit beschlossen , diese Spiel nicht mehr mitzuspielen und halte mich so gut wie ich es schaffe einfach an die Verkehrsregeln. Schont Geldbeutel und auch das Punktekonto ungemein. Mittlerweile ist mein Ehrgeiz, dem Staate Einnahmen aus dieser Quelle vorzuenthalten größer, als die Lust an schneller motorisierter Fortbewegung, möglicherweise ist das auch altersbedingt.;)
Ich weis natürlich, dass dieses Verhalten asozial ist, denn damit trage ich nichts dazu bei, die Löcher in den Renten- und sonstigen Kassen zu stopfen, welche sich überall auftun, aber damit kann ich ganz gut leben.:p

Gruß Thomas
So halte ich es mittlerweilen auch, das dauernde Spähen wo " sie stehen " ist mir zu blöd und zu innefizient :( geworden, schön die Toleranzen nutzten,
in den Ecken richtig ziehen:D, die Fahrt als solche geniessen und gut isses.:)
 
Thema:

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