Hi,
bleibt offen, was der TüV dazu sagt oder ein Sachverständiger bei einer Kontrolle.
Eine Scheibe hat entweder eine E-Nummer -dazu gibt es ein Freigabe-Gutachten- oder eine ABE oder ein Gutachten zur Eintragung beim TüV und Zulassungsstelle.
Bei all dieses Gutachten wird ein originaler Bauzustand wie bei Auslieferung ohne Sonderausstattung/Extras angenommen.
Veränderungen führen oft dazu, dass die Genehmigung dadurch erlischt, auch wenn es originale BMW-Anbauteile sind.
Also z.B. die Scheibe nur ohne Handschutz, da dieser Sonderausstattung war oder auch umgekehrt.
Ist leider alles recht komplex.
Ein Ausweg könnte sein, eine zugelassene Lenkererhöhung zu montieren, wodurch der Freiraum etwas größer wird, da der Lenker so auch etwas nach hinten versetzt wird.
Tatsache ist jedoch: Alles was den Lenkeinschlag behinder, ist eindeutig nicht zugelassen!
MlG
MAB