SUZM9
Themenstarter
Hallo Gemeinde,
ist es zulässig, zusätzlich zu den Frontblinkern noch Spiegelblinker zu montieren?
Gruß
Peter
ist es zulässig, zusätzlich zu den Frontblinkern noch Spiegelblinker zu montieren?
Gruß
Peter
Hallo Jens,....aber, sieht das wirklich hübsch aus?
Hallo Sascha,Dann kann man auch mal nachfragen ob es erlaubt ist, zusätzlich zum Rücklicht, diese Dinger hier zu verwenden:
- Ersetzen das bestehende Brems-/Rücklicht sowie die Blinker
- Sensationelle, neue Heckoptik
- Kellermann HighPower LED Technologie
- Long Life Protection Guard®, IC gesteuert, 330 kHz getaktet
- Hochwertiges Metallgehäuse
- Geeignet für 12 Volt Bordnetze
- Austauschbarer Silentgummiadapter, welcher den Blinker vor Schäden durch Schwingungen und Vandalismus schützt
Hallo Gerd,Hi
Der TÜV legt allerdings Wert darauf, dass die verbauten Dinge ein E-Prüfzeichen haben und nicht einfach nur "irgendwas" blinkt.
gerd
Das fasse ich als Beleidigung auf!Jetzt muß ich Dich doch mal fragen, nich böse sein bitte!!!:
Denkst oder dachtest Du schonmal über eine Goldwing nach?
Hi Peter
Jetzt wenn Du Dir noch eine Kamera kaufst die auch kleinere Bilder machen kann ....
gerd
Siehe meine SignaturAber wenn schon Pro-Sicherheit, warum ein schwarzes Möppel?
Jau, Bilder sind recht groß. Ich wollte erreichen, dass du all die feinen Anbauteile auch erkennen kannstHi Peter
Jetzt wenn Du Dir noch eine Kamera kaufst die auch kleinere Bilder machen kann ....
gerd
Wenn ich z.B. Positionsleuchten montiert hätte, welche immer an sind, gebe ich dir Recht. Mir ist jedoch wichtig, dass die montierten Teile sehr dezent sind und im Normalfall nicht auffallen, dennoch Ihren Einsatzzweck gut bis sehr gut erfüllen.@Peter: also wenns dann überall auf dem Möppi blinkt und blitzt, dann sieht das doch etwas nach Kinderkarrussell aus nicht?
Schwarz zu schwarz.......Am Moped alles schwarz zu lackieren find ich ja noch ok, aber DAS geht eindeutig zu weit !!
Grüsse, gerry
Da steht aber nicht nur 4 Blinker -das heisst wohl eher mindestens 4 ausgenommen ausnahmen-der Tüv Mensch sagte mehr ist kein ProblemHallo,
um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, ob zusätzlich zu den Frontblinkern noch Spiegelblinker zulässig sind, scheint dies eher nicht der Fall zu sein. Gehe mal davon aus, dass sich die Frage auf Motorräder bezog!
Insgesamt dürfen am Motorrad nur vier Blinker montiert sein, Details siehe
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
"Lichttechnik - Fahrtrichtungsanzeiger".
Etwas ausführlicher:
http://cdnxl1.louis.de/shop/zusatz/anl/Zubehoerblinker_und_LED.pdf
Vielleicht habe ich es überlesen. Jedoch steht auch hier nicht eindeutig geschrieben, dass zusätzliche Blinker vorne an Krafträdern nicht erlaubt sind.Hallo Jens,
vielleicht wird es dann hier etwas klarer:
http://norm.bverwg.de/jur.php?stvzo,54
Da gibt es wohl einen Unterschied zwischen mehrspurigen Fahrzeugen und Krafträdern!
...das sehe ich genauso. (und demnach sind die ganzen PKW´s mit 4 Fahrtrichtungsanzeigen vorne auch illegal unterwegs)Vielleicht habe ich es überlesen. Jedoch steht auch hier nicht eindeutig geschrieben, dass zusätzliche Blinker vorne an Krafträdern nicht erlaubt sind.
Gruß
Peter