Nun mal nicht in Panik verfallen:
Gewährleistung: der Verkäufer steht dafür ein, dass sein Produkt bei Übergabe an den Kunden fehlerfrei ist. Nach § 476 BGB gilt innerhalb der ersten 6 Monate die sog. Beweislastumkehr, d.h. es wird während dieses Zeitraums vom Gesetzgeber unterstellt, dass der Fehler bereits bei Übergabe an den Kunden vorhanden war und der Verkäufer muss dem Käufer das Gegenteil beweisen (was dem Verkäufer meistens nicht gelingt). BMW erweitert gegenüber seinen Kunden diesen Zeitraum der Beweislastumkehr auf 24 Monate.
Garantie: der Verkäufer steht dafür sein, dass sein Produkt bei Übergabe an den Kunden fehlerfrei war und das Produkt auch während der Garantiezeit fehlerfrei bleibt.
Also so viel schlechter ist das, was BMW uns bietet, eigentlich nicht. Bitte auch bedenken, dass BMW viele Arbeiten nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auf Kulanz erledigt. Kulanz ist aber nach meiner Erfahrung ein Fremdwort für jap. Motorradhersteller.
CU
Jonni