ABS Kontrollleuchten deaktivieren für TÜV ?

Diskutiere ABS Kontrollleuchten deaktivieren für TÜV ? im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Dann aber bitte auch noch die eklatanten Rechtschreibfehler bemängeln ... lg citycruiser
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Wilhermine

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Preisfrage, gibt es für die I-AbS einen fertigen Satz Schläuche um den ABS Block zu ersetzten?
Bremslicht verkabeln etc mal außen vor.
den RH- Second life Kit kenne ich…im Moment tut mein abs3 auch noch super….aber wenn die Zeit gekommen ist, würde ich die Hilde ungern in die hinterste Ecke der Garage stellen und sie als spenderfahrzeug für die (noch zu beschaffende) Ersatz Kuh zu benutzen.
 
KlausB

KlausB

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Ich danke Euch für die vielen interessanten Beiträge. Ein wirklich gutes Forum hier. Meine 1150 ist das erste Motorrad das ich mit ABS fahre (ich bin 48) und ich bin es daher gewohnt, kein ABS zu haben und könnte daher halt auch wieder ohne fahren.
Aber das kann man natürlich auch anders sehen. Grüße an alle
Egal, was du machst. Wenn dein Motorrad mit ABS ab Werk ausgestattet wurde, dann dürfte das der Versicherung bekannt sein, über die FIN kann das jeder nachvollziehen. Vermutlich war das auch mal bei dem Antrag anzugeben. Im Falle eines Unfalles könnte ein Gutachter darüber stolpern, dass etwas bezüglich der Anzeige manipuliert wurde, so dass das defekte System nicht mehr erkannt werden konnte. Das kann auch passieren, wenn du gar nicht am Unfall Schuld warst. Mir wäre das Risiko einfach zu groß, hier in Schwierigkeiten zu kommen. Entweder würde ich daher komplett zurückrüsten und diese Änderung eintragen lassen (das geht wohl nur, wenn dein Mopped auch ohne ABS in den Markt gebracht wurde) oder instandsetzen lassen. Falls das nicht geht, würde ich das Mopped eher wechseln.

Aber sicherlich hast du diese Seiten bei deiner Entscheidung alle bedacht.

Gruß
Klaus
 
SQ18

SQ18

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Jetzt wird es aber leicht Aluhut...

...wenn bei einem Unfall festgestellt wird das der Unfall auf ein nichtfunktionierendes Bremssystem zurückzuführen ist und nachzuweisen wäre das man das wusste, kriegt man evt. Probleme.

Aber funktioniert ein Bremssystem ohne ABS nicht mehr?
Und ich habe Mopeds mit und ohne ABS - bei keinem Versicherungsantrag musst ich angeben "mit oder ohne ABS"!
Ich musste auch noch nie bei der Versicherung angeben das ich die Bremse an einem Fahrzeug z.B. aufgerüstet habe, das ist denen (erstmal) Wumpe ob da Brembo, Lukas oder DingDongBrakes installiert sind.
 
elfer-schwob

elfer-schwob

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Aluhut-Modus an...

Das Moped wurde mit ABS ausgeliefert und das ist bei den Fzg-Daten fix hinterlegt und abrufbar auch wenn's nicht im Fzg-Schein/-Brief (alte Bezeichnung) eingetragen ist.

Im Wurstkäse wird eine Manipulation am Bremssystem festgestellt, heißt u. a. BE erloschen.
Damit ist die Versicherung in einer sehr bequemen Situation und den kausalen Gegenbeweis zu erbringen ist kostenintensiv, nervenaufreibend und ungewiß.

Läßt sich ja aber problemlos und günstig mit einem Gang zum verständigen Sachverständigen und Eintrag/Austrag umgehen. Berichte und Erfahrungen gibts genug.

Daß das alles im Falle einer normalen V-Kontrolle oder auch bei der HU meist unentdeckt bleibt, ändert niGS am Problem.

Aluhut wieder ab...
 
sampleman

sampleman

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Jetzt wird es aber leicht Aluhut...

...wenn bei einem Unfall festgestellt wird das der Unfall auf ein nichtfunktionierendes Bremssystem zurückzuführen ist und nachzuweisen wäre das man das wusste, kriegt man evt. Probleme.
Anders wird ein Schuh draus: Stell dir vor, du hast einen Unfall und die gegnerische Versicherung muss sechsstellig löhnen. Dann werden die sich deinen Bock ganz genau ansehen. Und wenn sie dann feststellen, dass er eigentlich ABS hätte haben müssen, dies aber absichtlich deaktiviert war, werden sie ihre Zahlungen kürzen - und du kannst dann jahrelang vor Gericht dagegen vorzugehen versuchen.

Okay, deine Entscheidung;-) Ich wollte lieber ABS, eins das auch funktioniert.
 
Eckart

Eckart

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Aber funktioniert ein Bremssystem ohne ABS nicht mehr?
ohne ABS schon, aber eventuell nicht mit einem kaputten.

Folgende Fehlersituation hatte ich selbst noch nicht, im F650-Forum aber schon mehr als einmal gelesen, wenn auch sehr selten. Aber es ist kein modellspezifischer Fehler (kann also bei anderen Motorrädern auch auftreten): Fahrer tritt die Bremse, aber ohne dass die Räder blockieren, spricht das ABS an, als wenn die Räder blockieren würden, d. h. es löst die Bremse, was im Ergebnis eine ganz schwache Bremswirkung bedeutet.
Ursache: Aufgrund irgendwelcher nicht so leicht erkennbarer Fehler hat sich erst beim Bremsen der Spalt am ABS-Sensor durch ein Verziehen so vergrößert, dass das Sensor-Signal (nur) beim Bremsen abreißt - woraufhin die Steuerung von einer Blockierung des Rads ausgehen muss.
Zu diesem Zeitpunkt hat das ABS den Fehler noch nicht erkannt. Je nachdem, wie der Fehler genau ausgeprägt ist und wie intelligent das System ist, wird es früher oder später doch eine Störung erkennen. Ab dann ist - in diesem Fall - die Gefahr zunächst gebannt, weil es im Störfall auf jeglichen Eingriff verzichtet. Die Störungserkennung gibt es ja vor allem, um Fehleingriffe - so gut es geht - auszuschließen, weil Fehleingriffe überhaupt erst zu den Unfällen führen könnten, die sie ja gerade vermeiden sollen. Normalerweise setzen Steuergeräte Fehlerzustände bei einem Neueinschalten der Zündung zurück, sind also wieder "scharf", wiederum verbunden mit der Gefahr einer Fehlfunktion bei nicht beseitigter Ursache.

Störungsanzeigen an der Lampe sind außerdem recht unspezifisch, indem sie sagen, dass eine Störung vorliegt, aber nicht welche. Mir fehlen Detailkenntnisse über ABS- und Bremssysteme, aus denen ich schließen könnte, ob eine Fehleranzeige auch Störungen anzeigt, die auch das ABS-lose Bremsen betreffen.

Damit wollte ich das verdeutlichen, was ich weiter oben schon gesagt hatte, nämlich dass es einen Unterschied macht, ob man die Störungsanzeige eines sonst in Betriebs befindlichen Systems ignoriert (was man beim Herausnehmen der Birne tun würde) oder das ABS-System definiert stilllegt.
 
KrisderBiker

KrisderBiker

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Im Windschatten von @Eckart schreibt es sich am Einfachsten. :happyyeah:

Wenn an der Bremse manipuliert wird, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Die Frage ist nur ob und zu welchen Kosten (Einzelabnahme) man diese Wiedererlangen kann. UU hilft es, wenn es dieses Modell auch ohne ABS gab, und der Umbau fachmännisch durchgeführt wurde. :zwinkern:
 
elfer-schwob

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In der fiktiven Ausgangssituation von #1 weiß der Fahrer definitiv, daß sein ABS defekt ist. Ohne Wunderheilung wird es sich also nicht mehr zufällig initiieren.
Die blinkenden Warnleuchten brauchts also nicht mehr.

Die Warnleuchten am nur manchmal fehlerhaften System zu entfernen wäre natürlich Schwachsinn, weil dann bei keiner Bremsung vorab zu erkennen ist, ob mit oder ohne ABS gebremst wird. Was an sich grundsätzlich einen Riesenunterschied ausmacht.
 
gerd_

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Hi
Ist die Frage nicht ob "irgendwie" an den Bremsen gebastelt wurde oder ob einer der beiden möglichen Serienzustände vorliegt?
"Wilde" Brücken anstatt Modulator würde ich als "irgendwie" einstufen, den Umbau zu "wie ohne ABS" nicht.
gerd
 
KrisderBiker

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Hi
Ist die Frage nicht ob "irgendwie" an den Bremsen gebastelt wurde oder ob einer der beiden möglichen Serienzustände vorliegt?
[...]
Es gibt zwei Aspekte: einen technischen und einen juristischen.

Aus juristischer Sicht ist wohl die Betriebserlaubnis trotzdem erloschen und muss neu erlangt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass - wie du richtig sagst - der Rückbau fachmännisch ist.

Meine Mutmaßung stützt sich auf Abschnitt 4 der Regelung Nr. 78 (UNECE) — Einheitliche Vorschriften über die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen L1, L2, L3, L4 und L5 hinsichtlich der Bremsen [2015/145]

Es ist ja für die Bremse ein am Fahrzeug angebrachtes Genehmigungszeichen notwendig - und hier wird dann wohl die Genehmigungsnummer (Bremse mit ABS) nicht zum Stand (Bremse ohne ABS) passen, außer natürlich es gab damals für beide Varianten nur eine Genehmigungsnummer. :happyyeah:

Ich weiß das nicht und bin kein Zulassungsexperte - deshalb der Rat zur Prüfstelle zu gehen. :zwinkern:
 
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Dangermouse

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Jetzt mal von jeglicher Juristerei (Versicherungsschutz, BE, Haftungsfragen usw.) abgesehen:

Es besteht die Möglichkeit, dass die TÜV-Prüfer*in oder vielleicht auch die nächste/übernächste Besitzer*in mit einem funktionsfähigen ABS rechnet und voll in die Eisen geht, was bei unverhofft blockierenden Rädern auch schnell richtig schief gehen kann.

Ich denke, daran möchte keiner Schuld sein, oder?
 
KrisderBiker

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Jetzt mal von jeglicher Juristerei (Versicherungsschutz, BE, Haftungsfragen usw.) abgesehen:

Es besteht die Möglichkeit, dass die TÜV-Prüfer*in oder vielleicht auch die nächste/übernächste Besitzer*in mit einem funktionsfähigen ABS rechnet und voll in die Eisen geht, was bei unverhofft blockierenden Rädern auch schnell richtig schief gehen kann.

Ich denke, daran möchte keiner Schuld sein, oder?
Ich verstehe, was du meinst, allerdings hat diese Argumentation einen Hacken. Wie stellt man die Schuldfrage fest?

Natürlich will niemand Schuld sein, wenn so etwas passieren sollte. Wenn das Fahrzeug allerdings eine Betriebserlaubnis hat bzw die Prüfstelle bei dem Versuch eine solche zu erlangen, über etwaige Veränderungen in Kenntnis gesetzt wird, dann ist hier wohl zumindest ein gewisses Berufsrisiko zu erkennen. :zwinkern:

Somit ist gerade der juristische Aspekt bei der Klärung der Schuld wesentlich.
 
Eckart

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Es besteht die Möglichkeit, dass die TÜV-Prüfer*in oder vielleicht auch die nächste/übernächste Besitzer*in mit einem funktionsfähigen ABS rechnet und voll in die Eisen geht, was bei unverhofft blockierenden Rädern auch schnell richtig schief gehen kann.
Ein Prüfer muss mit der Fehlfunktion des Systems rechnen, dessen Funktion er ja gerade testen soll.
Einen Käufer muss man im Kaufvertrag auf den versteckten Mangel hinweisen, um nicht in die Haftung zu kommen.
 
KrisderBiker

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Ein Prüfer muss mit der Fehlfunktion des Systems rechnen, dessen Funktion er ja gerade testen soll.
Einen Käufer muss man im Kaufvertrag auf den versteckten Mangel hinweisen, um nicht in die Haftung zu kommen.
Das ist richtig - aber muss der Prüfer auch mit einer Manipulation rechnen? Angenommen zB es fallen auf Grund der Manipulation beide Bremsen aus (ohne dass man den Prüfer aufgeklärt hat) ... aber das ist jetzt schon OT.

Beim Verkauf hat das Fahrzeug nicht nur einen versteckten Mangel (zB Sitzbankarretierung klemmt) sondern auf Grund einer Manipulation an der Bremsanlage wohl gar keine Betriebserlaubnis.

Die Bremsen sind halt sehr heikel, darum der Rat zur Prüfstelle zu gehen.
 
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Geil was hier abgeht! Ich bin mittlerweile zur Ansicht gekommen, dass es im hypothetischen Falle des defekten ABS für mich das beste wäre, es ausbauen zu lassen und eintragen zu lassen. :daumen-hoch:Dann würde ich mir keinen Kopf um juristische Sachen machen oder um den TÜV.
 
KrisderBiker

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Geil was hier abgeht! Ich bin mittlerweile zur Ansicht gekommen, dass es im hypothetischen Falle des defekten ABS für mich das beste wäre, es ausbauen zu lassen und eintragen zu lassen. :daumen-hoch:Dann würde ich mir keinen Kopf um juristische Sachen machen oder um den TÜV.
Es ist außerhalb der Saison eine interessante Frage. Ich glaube nicht, dass das mit "eintragen" klappt, da es ja nichts "einzutragen" gibt. Wenn, dann bedarf es wohl einer Einzelzulassung. :happyyeah:
 
Dangermouse

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Ich verstehe, was du meinst, allerdings hat diese Argumentation einen Hacken. Wie stellt man die Schuldfrage fest?

Natürlich will niemand Schuld sein, wenn so etwas passieren sollte. Wenn das Fahrzeug allerdings eine Betriebserlaubnis hat bzw die Prüfstelle bei dem Versuch eine solche zu erlangen, über etwaige Veränderungen in Kenntnis gesetzt wird, dann ist hier wohl zumindest ein gewisses Berufsrisiko zu erkennen. :zwinkern:

Somit ist gerade der juristische Aspekt bei der Klärung der Schuld wesentlich.
Mir ging es eher um den moralischen Aspekt bei der Sache - ganz abgesehen davon, ob man dafür belangt werden kann oder nicht.
 
Thema:

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