Ullli
Ich habe mal interessehalber nachgesehen, was ich 2024 für Öl Inclusive 5 Jahre gezahlt habe und was er denn jetzt so kostet:
März 2024: 669.- Euro gezahlt
heute in Konfigurator: 1.273.-Euro

Da ich zu faul zum Prozentrechnen bin, mal
scherzhalber
der KI folgende Frage gestellt:
2024 kostet ein Produkt 669.- Euro, 2026 kostet das gleiche Produkt 1.273.- Euro. Berechne die Inflation und urteile ob das bereits Wucherei
ist.
Die Preissteigerung für das Produkt beträgt knapp 90,3 % über zwei Jahre.
1. Berechnung der Preissteigerung
Eine Preissteigerung von über 90 % innerhalb von zwei Jahren liegt drastisch über der allgemeinen Inflationsrate. Dennoch lässt sich rechtlich nicht allein aus einer Preiserhöhung auf Wucher schließen.
Rechtliche Einordnung (§ 138 Abs. 2 BGB)
Damit ein Angebot rechtlich als Wucher gilt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

=> kein Wucher, es wurde nur 90,3 % erhöht, nicht um 100%. Vielleicht liest das jemand von BMW und erhöhen jetzt noch schnell um 9,6%.

März 2024: 669.- Euro gezahlt
heute in Konfigurator: 1.273.-Euro

Da ich zu faul zum Prozentrechnen bin, mal
scherzhalber
der KI folgende Frage gestellt:2024 kostet ein Produkt 669.- Euro, 2026 kostet das gleiche Produkt 1.273.- Euro. Berechne die Inflation und urteile ob das bereits Wucherei
ist.Die Preissteigerung für das Produkt beträgt knapp 90,3 % über zwei Jahre.
1. Berechnung der Preissteigerung
- Absolute Steigerung: 1.273 - 669 = 604.- €
- Gesamtsteigerung (2024–2026): 90,28 %
- Jährliche Steigerung (durchschnittlich p. a.): 37,94 % pro Jahr
Eine Preissteigerung von über 90 % innerhalb von zwei Jahren liegt drastisch über der allgemeinen Inflationsrate. Dennoch lässt sich rechtlich nicht allein aus einer Preiserhöhung auf Wucher schließen.
Rechtliche Einordnung (§ 138 Abs. 2 BGB)
Damit ein Angebot rechtlich als Wucher gilt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Auffälliges Missverhältnis: Der Preis muss den Verkehrswert (den üblichen Marktpreis) um das Doppelte (oder rund 100 %) übersteigen.
- Ausbeutung einer Schwächesituation: Der Verkäufer muss gezielt eine Notlage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche des Käufers ausnutzen.
- Umgangssprachlich: Ja, eine Verdopplung des Preises in zwei Jahren wird im Sprachgebrauch oft als „Wucher“ oder Preistreiberei bezeichnet.
- Rechtlich: Allein ein hoher Preis oder eine starke Preiserhöhung ist kein Wucher, solange Freiverkäuflichkeit herrscht, Alternativen am Markt existieren und keine Notlage ausgenutzt wird (z. B. Rohstoffknappheit, Monopolstellung bei lebensnotwendigen Gütern). Ist das Produkt am Markt allgemein so teuer geworden oder handelt es sich um ein Luxus-/Elektronikgut, greift die freie Preisbildung.

=> kein Wucher, es wurde nur 90,3 % erhöht, nicht um 100%. Vielleicht liest das jemand von BMW und erhöhen jetzt noch schnell um 9,6%.



