Der "Was kostet der Service R1300 GS"

Diskutiere Der "Was kostet der Service R1300 GS" im R 1300 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ich habe mal interessehalber nachgesehen, was ich 2024 für Öl Inclusive 5 Jahre gezahlt habe und was er denn jetzt so kostet: März 2024: 669.-...
Ullli

Ullli

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1300erGS
Ich habe mal interessehalber nachgesehen, was ich 2024 für Öl Inclusive 5 Jahre gezahlt habe und was er denn jetzt so kostet:

März 2024: 669.- Euro gezahlt
heute in Konfigurator: 1.273.-Euro

OIL INCLUSIVE (5:50) - 2024.png OIL INCLUSIVE (5:50) - 2026.jpg



Da ich zu faul zum Prozentrechnen bin, mal :rolleyes:scherzhalber:rolleyes: der KI folgende Frage gestellt:

2024 kostet ein Produkt 669.- Euro, 2026 kostet das gleiche Produkt 1.273.- Euro. Berechne die Inflation und urteile ob das bereits Wucherei :lalala:ist.



Die Preissteigerung für das Produkt beträgt knapp 90,3 % über zwei Jahre.
1. Berechnung der Preissteigerung

  • Absolute Steigerung: 1.273 - 669 = 604.- €
  • Gesamtsteigerung (2024–2026): 90,28 %
  • Jährliche Steigerung (durchschnittlich p. a.): 37,94 % pro Jahr
2. Beurteilung: Ist das Wucher?
Eine Preissteigerung von über 90 % innerhalb von zwei Jahren liegt drastisch über der allgemeinen Inflationsrate. Dennoch lässt sich rechtlich nicht allein aus einer Preiserhöhung auf Wucher schließen.
Rechtliche Einordnung (§ 138 Abs. 2 BGB)
Damit ein Angebot rechtlich als Wucher gilt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Auffälliges Missverhältnis: Der Preis muss den Verkehrswert (den üblichen Marktpreis) um das Doppelte (oder rund 100 %) übersteigen.
  2. Ausbeutung einer Schwächesituation: Der Verkäufer muss gezielt eine Notlage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche des Käufers ausnutzen.
Fazit
  • Umgangssprachlich: Ja, eine Verdopplung des Preises in zwei Jahren wird im Sprachgebrauch oft als „Wucher“ oder Preistreiberei bezeichnet.
  • Rechtlich: Allein ein hoher Preis oder eine starke Preiserhöhung ist kein Wucher, solange Freiverkäuflichkeit herrscht, Alternativen am Markt existieren und keine Notlage ausgenutzt wird (z. B. Rohstoffknappheit, Monopolstellung bei lebensnotwendigen Gütern). Ist das Produkt am Markt allgemein so teuer geworden oder handelt es sich um ein Luxus-/Elektronikgut, greift die freie Preisbildung.


:Ironie:
=> kein Wucher, es wurde nur 90,3 % erhöht, nicht um 100%. Vielleicht liest das jemand von BMW und erhöhen jetzt noch schnell um 9,6%.
:Ironie:
 
G

gstommy68

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Ich habe mal interessehalber nachgesehen, was ich 2024 für Öl Inclusive 5 Jahre gezahlt habe und was er denn jetzt so kostet:

März 2024: 669.- Euro gezahlt
heute in Konfigurator: 1.273.-Euro

Anhang anzeigen 837049 Anhang anzeigen 837053



Da ich zu faul zum Prozentrechnen bin, mal :rolleyes:scherzhalber:rolleyes: der KI folgende Frage gestellt:

2024 kostet ein Produkt 669.- Euro, 2026 kostet das gleiche Produkt 1.273.- Euro. Berechne die Inflation und urteile ob das bereits Wucherei :lalala:ist.



Die Preissteigerung für das Produkt beträgt knapp 90,3 % über zwei Jahre.
1. Berechnung der Preissteigerung

  • Absolute Steigerung: 1.273 - 669 = 604.- €
  • Gesamtsteigerung (2024–2026): 90,28 %
  • Jährliche Steigerung (durchschnittlich p. a.): 37,94 % pro Jahr
2. Beurteilung: Ist das Wucher?
Eine Preissteigerung von über 90 % innerhalb von zwei Jahren liegt drastisch über der allgemeinen Inflationsrate. Dennoch lässt sich rechtlich nicht allein aus einer Preiserhöhung auf Wucher schließen.
Rechtliche Einordnung (§ 138 Abs. 2 BGB)
Damit ein Angebot rechtlich als Wucher gilt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Auffälliges Missverhältnis: Der Preis muss den Verkehrswert (den üblichen Marktpreis) um das Doppelte (oder rund 100 %) übersteigen.
  2. Ausbeutung einer Schwächesituation: Der Verkäufer muss gezielt eine Notlage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche des Käufers ausnutzen.
Fazit
  • Umgangssprachlich: Ja, eine Verdopplung des Preises in zwei Jahren wird im Sprachgebrauch oft als „Wucher“ oder Preistreiberei bezeichnet.
  • Rechtlich: Allein ein hoher Preis oder eine starke Preiserhöhung ist kein Wucher, solange Freiverkäuflichkeit herrscht, Alternativen am Markt existieren und keine Notlage ausgenutzt wird (z. B. Rohstoffknappheit, Monopolstellung bei lebensnotwendigen Gütern). Ist das Produkt am Markt allgemein so teuer geworden oder handelt es sich um ein Luxus-/Elektronikgut, greift die freie Preisbildung.


:Ironie:
=> kein Wucher, es wurde nur 90,3 % erhöht, nicht um 100%. Vielleicht liest das jemand von BMW und erhöhen jetzt noch schnell um 9,6%.
:Ironie:
Da gönnt sich BMW ja nen ordentlichen Extraschluck aus der Pulle. 😳. Wenn ich dann noch lese das neuerdings neue Ventildeckeldichtung für über hundert Euronen bekommen dann finde ich das eine ziemlich unverschämte Maßlosigkeit.
Klar, BMW (und natürlich auch alle anderen) bauen und warten Motorräder nicht aus Menschenfreundlichkeit sondern wollen Geld verdienen, aber dasfinde ich schon unverschämt.
 
mond99

mond99

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Wenn ich dann noch lese das neuerdings neue Ventildeckeldichtung für über hundert Euronen bekommen dann finde ich das eine ziemlich unverschämte Maßlosigkeit.
Wenn man das vorher weiß, ist man ja selber schuld.
Ich gebe das Moped mit der Anweisung ab, dass die Deckeldichtung nicht gewechselt wird und dass die Haupt / Zusatzscheinwerfer nicht verstellt werden dürfen.
Klappt prima und falls die Dichtung in vielen Jahren mal hart wird, dann wird sie eben beim Leebmann bestellt und selber gewechselt.

Grüße
 
svabo70

svabo70

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In die Liste gehört auch die Auspuffschelle, die vereinzelt auch in Rechnungen auftaucht…
 
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