Italien - Geldbußen

Diskutiere Italien - Geldbußen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Richtig. Und ich bezahle meine Tickets wenn ich welche bekomme. Einfach weil ich keinen Bock habe dann immer Ärger zu bekommen. In Jungen Jahren...
Klausmong

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Ich höre kein Rühmen. Und gerade du fährst ja auch nicht nur in Österreich, oder?
Richtig.
Und ich bezahle meine Tickets wenn ich welche bekomme.
Einfach weil ich keinen Bock habe dann immer Ärger zu bekommen.
In Jungen Jahren war das mal anders, da dachte ich noch, man muß rebellieren.
Aber das war mir auf Dauer etwas zu mühsam.
Gegen Dinge auflehnen, gegen die ich auf Lange Sicht am kürzeren Ast sitze machen wenig Sinn.

Ich will in Ruhe Motorrad fahren.

Und was soll die Frage?
Ist es mir nicht erlauft woanders zu fahren wenn ich meine Tickets ohne Murren bezahle?
Und nicht zu der Fraktion gehöre, die meint es ist egal die Regeln nicht einhalten zu müßen weil man sich vor dem zahlen eh drücken kann????

Hallo Klaus,
ich rühme mich nicht. Sofern ich bezahlen muss bezahle ich auch. Der Rest ist eine Definition des Begriffs "müssen".
Eben, und Ticket wegwerfen fällt dann unter "nicht müssen"

Und deswegen fühle ich mich als Ösi bei uns hier verarscht, wenn jeder einfach fährt wie er will und nur wir können blechen.
Und genau deswegen wünsche ich mir wirklich krasse Kontrollen, das sich das für unsere Nachbarn auch ändert.
 
boro

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Und deswegen fühle ich mich als Ösi bei uns hier verarscht, wenn jeder einfach fährt wie er will und nur wir können blechen.
Und genau deswegen wünsche ich mir wirklich krasse Kontrollen, das sich das für unsere Nachbarn auch ändert.
Klaus, ich kann Dich beruhigen.

Ich zahle meine Tockets auch. Mir wäre das auch zu blöd. Ich ärgere mich zwar beim eintippen ins Online-Banking :pc: aber das geht auch schnell vorbei.

Und meine Strafzettel aus Österreich habe ich auch bezahlt. Vorarlberg ist so ein schönes Bundesland, verschickt aber sehr unerfreuliche Post. :cool:


Gruß
Jochen
 
Klausmong

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Gerne zahl ich auch nicht.
Aber wenn ich bedanke, wie die Quote ist aus "erwischt werden" darf ich mich eigentlich nicht aufregen.

Und ja, die Vorarlberger sind schon eher streng.....
 
sampleman

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Ich passiere Grenzen sowohl im PKW oder Motorrad, als auch im Flieger. Wenn ich aus der EU raus- oder reinfliege, wird mein Pass kontrolliert.

Wenn ich Sonntag mit der Fähre von Calais nach Dover fahre, wird mein Pass kontrolliert. Bei der Rückreise genauso. Manchmal wird man auch als Motorradfahrer aus GB rauswollend, rausgezogen und komplett gefilzt. Sogar im Winter. Da dachte ich, die wollten nur das ich mich mal aufwärmen kann.

Je nachdem aus welchem EU-Land ich in die BRD zurückkehre, wird mein Pass kontrolliert.
Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass - um mal beim Beispiel zu bleiben - ich in London am Flughafen stehe und meinen Ausweis vorzeige und der Grenzbeamte mich mit einem nicht bezahlten Parkticket konfrontiert.
 
IamI

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Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass - um mal beim Beispiel zu bleiben - ich in London am Flughafen stehe und meinen Ausweis vorzeige und der Grenzbeamte mich mit einem nicht bezahlten Parkticket konfrontiert.
Ser's,

das hängt alleine davon ab, wie vernetzt ein Land und seine Bürokratie ist.

Sofern es eine zentrale Datenquelle gibt, in der ALLE Informationen zu Verkehrs- und sonstigen Verstößen aus ALLEN Bezirken/Distrikten/Gemeinden/... gibt, die am Grenzkontrollposten schnell die Informationen auf den Bildschirm des Kontrollorgans zaubert, dann wird dieses Szenario möglich werden.

Noch aber glaube ich in Europa kein Land zu kennen, in dem das nur ansatzweise realisiert ist.

Liebe Grüße
Wolfgang
 
Klausmong

Klausmong

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Wo das zu 100 % funktioniert ist Russland.

Kann sein, das man da schneller ausgereist ist als das Ticket fällig wurde, aber bei der nächsten Einreise kommt man ohne Zahlung definitiv nicht weiter.
Gilt dort auch für Zollvergehen, wenn man zB ein kaputtes Fahrzeug im Land gelassen hat......

In einem Punkt sind die aber schlauer:
Wenn man direkt erwischt wird, kommt man nicht weiter ohne Zahlung, da werden Fahrzeugpapiere und Führerschein einbehalten bis man mit der Bestätigung von der Bank wieder auftaucht.
 
Supo

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Ich erlaube mir noch einmal hierauf zurück zu kommen:

Der ADAC meldet in seiner Zeitschrift "Motorwelt", Ausgabe Juni 2016, S. 8 unten (Rubrik "KURZ GEMELDET"), Zitat:

In Italien verhängte Geldbußen ab 70 Euro können nun auch in Deutschland eingetrieben werden. Diese Neuregelung betrifft nicht nur künftige, sondern auch zurückliegende Verkehrsverstöße. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.

Aus der Meldung ersehe ich, dass es sich um eine "Neuregelung" handelt.

Was nützt uns da die Historie zu bemühen???

Ob und wie die "Neuregelung" umgesetzt wird, werden wir sehen. An entsprechenden Berichten bin ich auch sehr interessiert.
 
porschefunki

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Letztendlich und egal in welchem Land möchte man nur euer Bestes.....!
Sprich euer Geld, könnten wir uns darauf vereinbaren?

In diesem Sinne......... "anständig fahren oder sich nicht erwischen lassen !" :o

Gruß Volker
 
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der_brauni

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Sehr guter Ansatz Volker,
man sollte einfach nur den Ehrgeiz entwickeln, die Ordnungsmacht in den jeweilig bereisten Ländern - wie auch zuhause - in ihrem Ansinnen auflaufen zu lassen. Ein Spielchen, bei dem es sich lohnt den Spielverderber zu geben.
Lieber lass ich meine Kröten bei der örtlichen Gastronomie:essen::bier:.

Gruß Thomas
 
Klausmong

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der_brauni schrieb:
man sollte einfach nur den Ehrgeiz entwickeln, die Ordnungsmacht in den jeweilig bereisten Ländern - wie auch zuhause - in ihrem Ansinnen auflaufen zu lassen. Ein Spielchen, bei dem es sich lohnt den Spielverderber zu geben.
Oder man benimmt sich ganz einfach und hält sich an die Regeln.

Aber nicht an die Regeln halten und dann rumheulen wenn man erwischt wird und stolz sein, wenn man auf ganz Wild die Strafe nicht zahlt ist eigentlich peinlich.

Ich halte mich auch nicht immer an die Regeln, aber wenn ich erwischt werde steh ich dazu.

Wenn ich sowas lese, wünsche ich wirklich allen diesen Leuten die das praktizieren, das die mal richtig auflaufen in einem land.
verdient hätten sie das.
 
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der_brauni

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Da sieht man mal Klaus, wie man eine Aussage missverstehen kann, wenn man will.
Leider hab ich den Nebensatz vergessen " ... auflaufen lassen, indem man sich so gut wie möglich an die Regeln hält und sich beim Rest nach Möglichkeit nicht erwischen lässt."
Ich dachte, ich könnte mir den ersparen, da ich der Aussage vom Vorproster Volker ja ausdrücklichst zugestimmt habe.

Gruß Thomas
 
Klausmong

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Da sieht man mal Klaus, wie man eine Aussage missverstehen kann, wenn man will.
Leider hab ich den Nebensatz vergessen " ... auflaufen lassen, indem man sich so gut wie möglich an die Regeln hält und sich beim Rest nach Möglichkeit nicht erwischen lässt."
Ich dachte, ich könnte mir den ersparen, da ich der Aussage vom Vorproster Volker ja ausdrücklichst zugestimmt habe.

Gruß Thomas
Dann Tschuldigung.

Hab das so ganz anders verstanden.
 
porschefunki

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Ich habe es richtig verstanden Thomas,
ich setze das gesparte Geld von Bußgeld, egal in welchem Land auch lieber in Sprit und Kalorien um.
Also fahre ich im Rahmen anständig auch aus Rücksicht bezüglich der Einheimischen.
Da ich selbst in einer heftig besuchten Region wohne, erlebe ich selbst mit welcher Phonzahl und
bescheuertem Tempo manche Möchtegernhöllenjokeys hier mit zwei und vier Rädern unterwegs sind.
Es nervt........., leider immer öfter.

Manchmal stehen an den unsinnigsten Stellen eben leider "Verkehrsüberwacher" um Geld für den Gemeindesäckel zu sichern.
Egal in welchem Land.....
Vor 3 Wochen erst von Pforzheim in Richtung Dobel kommend. Übersichtliche Landstraße auf 70 km/h begrenzt.
Hinter Bäumen und Büschen zwei "Oberförster" mit mobiler Laserpistole. Gemeiner konnte man sich
nicht postieren um Geld einzunehmen. Sorry, reine Abzocke meiner Meinung nach.
Zum Glück gibt es warnenden Gegenverkehr! Es gibt auch Autofahrer die es gut mit uns Mopedlern meinen.

Gruß Volker
 
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Der ADAC meldet in seiner Zeitschrift "Motorwelt", Ausgabe Juni 2016, S. 8 unten (Rubrik "KURZ GEMELDET"), Zitat:

In Italienverhängte Geldbußen ab 70 Euro können nun auch in Deutschland eingetrieben werden. Diese Neuregelung betrifft nicht nur künftige, sondern auch zurückliegende Verkehrsverstöße. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.
Hallo Allerseits,

dann mal zurück zum Thema. Gemeint ist wohl der Artikel hier:

https://www.adac.de/infotestrat/rat...g .aspx?ComponentId=261193&SourcePageId=48450

Italien vollstreckt Geldbußen

- Auch zurückliegende Verstöße sind betroffen -



In Italien verhängte Geldbußen ab 70 Euro können jetzt auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden. Bislang war dies nicht möglich, da kein Vollstreckungsabkommen bestand. Am 27.März 2016 ist das entsprechende Gesetz in Italien in Kraft getreten.

Seit diesem Tag können grundsätzlich von italienischen Behörden ausgesprochene Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden. Aber nicht nur zukünftige Bußgelder sind betroffen. Auch lange zurückliegende Geldbußen können vollstreckt werden, da die Verjährungsfrist in Italien fünf Jahre beträgt.

In Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz in Berlin für die Zwangsvollstreckung zuständig. Es können Geldsanktionen ab einem Betrag von 70 Euro vollstreckt werden, wobei die vollstreckungsfähige Geldsanktion sowohl das Bußgeld, als auch die Verfahrenskosten umfasst.


Private italienische oder deutsche Inkassofirmen können Forderungen italienischer Bußgeld- oder Polizeibehörden nicht zwangsweise eintreiben, auch wenn sie dies in der Vergangenheit häufig versucht haben. Private Mautforderungen dagegen können von Inkassofirmen durchgesetzt werden, wenn der Fahrer feststeht.
An dem Grundsatz, dass Bußgeldbescheide aus Ländern, die den Fahrer nicht ermitteln, weil die Halterhaftung gilt, nicht vollstreckt werden können (in D!!!) hat sich nichts geändert:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/EUGeld/Fragen/FAQ_node.html

Dort 5. am Ende sowie 6. Ach ja, das ist die Seite des Bundesjustizamtes, somit wohl offiziell und zutreffend

Hier kommt der Gesetzestext dazu, genau § 87 b III Nr. 9 IRG:
IRG - Einzelnorm

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen



(1) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist nur zulässig, wenn auch nach deutschem Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse und gegebenenfalls nach sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts, für die Tat, wie sie der Entscheidung zugrunde liegt, eine Strafe oder Geldbuße hätte verhängt werden können. Die beiderseitige Sanktionierbarkeit ist nicht zu prüfen, wenn die der Entscheidung zugrunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Mitgliedstaates eine der in Artikel 5 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses Geldsanktionen aufgeführten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verwirklicht.
(2) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist nicht zulässig, soweit diese gezahlt oder beigetrieben worden ist.
(3) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist nicht zulässig, wenn1.die in § 87a Nummer 2 genannte Bescheinigung unvollständig ist oder der Entscheidung offensichtlich nicht entspricht,
2.die verhängte Geldsanktion den Betrag von 70 Euro oder dessen Gegenwert bei Umrechnung nach dem im Zeitpunkt der zu vollstreckenden Entscheidung maßgeblichen Kurswert nicht erreicht,
3.die zugrunde liegende Entscheidung in einem schriftlichen Verfahren ergangen ist und der Betroffene oder ein nach dem Recht des ersuchenden Mitgliedstaates befugter Vertreter nicht über das Recht zur Anfechtung und über die Fristen entsprechend den Vorschriften dieses Rechts belehrt worden ist,
4.die betroffene Person zu der der Entscheidung zugrunde liegenden Verhandlung nicht persönlich erschienen ist,
5.gegen den Betroffenen wegen derselben Tat, die der Entscheidung zugrunde liegt, im Inland eine Entscheidung im Sinne des § 9 Nummer 1 ergangen ist und für die Tat auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist oder wenn wegen derselben Tat, die der Entscheidung zugrunde liegt, in einem anderen Staat als dem ersuchenden Mitgliedstaat und nicht im Inland eine Entscheidung gegen den Betroffenen ergangen und vollstreckt worden ist,
6.für die der Entscheidung zugrunde liegende Tat auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet und die Vollstreckung nach deutschem Recht verjährt ist,
7.der Betroffene aufgrund seines Alters zur Zeit der Tat, die der Entscheidung zugrunde liegt, nach deutschem Recht schuldunfähig war oder strafrechtlich nicht verantwortlich im Sinne von § 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes handelte,
8.die der Entscheidung zugrunde liegende Tat ganz oder zum Teil im Inland oder auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen wurde, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, und die Tat nach deutschem Recht nicht als Straftat mit Strafe bedroht oder als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bewehrt ist oder
9.die betroffene Person in dem ausländischen Verfahren keine Gelegenheit hatte einzuwenden, für die der Entscheidung zugrunde liegende Handlung nicht verantwortlich zu sein, und sie dies gegenüber der Bewilligungsbehörde geltend macht.




Zum Thema Maut schreibe ich auch noch was. Außerdem hat Gerd mit seinen 2 langen beiträgen eigentlich schon alles gesagt, nur ohne amtliche Fundstellen. Es bleibt das Risiko, im Ausland belangt zu werden. Ich schätze es als sehr gering ein, jeder muss das für sich ausmachen. Gute Nacht
 
Klausmong

Klausmong

X-Moderator
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Was es bei uns in Österreich gibt:

Speziell in Grenznahen Regionen ( mobile und stationäre ) Kameras, die die Kennzeichen aufnehmen und dann wenn der Computer aufschreit wird man rausgezogen.

Das System wurde in Deutschland bei der WM eingeführt.
Inzwischen verwenden das wohl schon mehr Staaten.

bei uns wird es wohl in erster Linie eingesetzt um Schlepper, geklaute Autos usw zu finden.
Rein Theoretisch kann man damit auch Kennzeichen erfassen, die Strafen offen haben, oder die Versicherung nicht bezahlt.
Ob die das machen weiß ich nicht, aber es ist nur eine Softwarefrage.
Denke aber, früher oder später kommt das.
 
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Christian S

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Rein Theoretisch kann man damit auch Kennzeichen erfassen, die Strafen offen haben, oder die Versicherung nicht bezahlt.
Ob die das machen weiß ich nicht, aber es ist nur eine Softwarefrage.
Denke aber, früher oder später kommt das.
Hallo Klaus,

was konkret bei euch gemacht wird kann ich nicht beurteilen. Ich denke, bei uns in D wäre eine weite Nutzung solcher Daten aus Datenschutzgründen unzulässig. Um nicht bezahlte Versicherungen kümmert sich der Staat aus eigenem Antrieb nicht, höchstens darum, dass nicht versicherte Fahrzeuge rumfahren, die "entstempelt" werden sollen.

Ansonsten stimme ich dir zu 100 % zu. Früher oder später wird es mehr Kontrolle und Überwachung geben, die Schraube geht nur in eine Richtung, nämlich nach rechts.
 
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nordmann1

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Da alles gesagt wurde, nämlich richtiges, aber auch viel ängstliches, ist ein Scherz erlaubt.
... die Schraube geht nur in eine Richtung, nämlich nach rechts.
Ich rüste um auf Linksgewinde. *grins*

Werde von meiner Geschichte berichten, falls es nicht wieder 3 Jahre dauert, aber von keinen Mutmaßungen/Glaubensbekenntnissen oder ängstlichem Gerede, das man irgendwo gehört hat, von einem, der einen kennt, bei dem es so gewesen sein soll.

Und im August fahre ich völlig angstfrei nach Italien und werde die Zeit dort genießen und wie schon immer mich an die Regeln halten, sofern es überhaupt möglich ist.
 
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Christian S

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Hallo,

wie angedroht noch ein paar Zeilen zum Thema Mautforderungen / Inkasso.

Es scheint immer um folgendes zu gehen: Vor Ort gab es Probleme mit dem bezahlen. Irgendwann geht die Schranke doch auf oder man fährt sonst irgendwie weiter. Nach einer mehr oder weniger langen Zeit kommt eine Zahlungsaufforderung, aus 5.- € werden dann ca. 80.- €.

I.) Vorab etwas zum Thema Inkasso:
Um eine Forderung per Gerichtsvollzieher durchzusetzen braucht man einen Vollstreckungstitel. Das ist überall so, auch in Italien. Solange kein V-Titel vorliegt sind Schreiben von Inkasso-Unternehmen nett gemeint, sofern die Forderung unberechtigt oder zumindest umstritten ist (und man Lust hat, es auszustreiten), ist das Schreiben eine Zahlungsempfehlung, mehr nicht. Sofern es einen V-Titel gibt kann der Gerichtsvollzieher kommen, dann wird es natürlich teurer (die meisten hier werde nicht so klamm sein, dass nix zu holen ist)

II.) Was kann bzgl. Mautforderung passieren?
Da es sich um eine private Forderung handelt muss der Betreiber der Autobahnen seine Forderung gegen dich geltend machen. Versucht er Inkasso passiert zunächst mal gar nichts, ich würde auch zu 99,9 % sagen, dass in dieser Phase man dir in Italien nichts anhaben kann, da die Forderung bisher nur behauptet wird.

Wie kann die Forderung tituliert werden?

1.) In Deutschland (da du hier wohnst):
a.) Mahnbescheid ist günstiger, da kann man widersprechen
b.) Klage: Diese kostet 105.- € Gerichtskosten, der Anwalt der Klägerseite nochmals ca. 150.- €, wenn man selbst einen Anwalt will ebenfalls 150.- €

2.) In Italien:
Ich gehe davon aus, dass die Forderung auch in Italien eingeklagt werden kann, da du dort hättest ursprünglich bezahlen müssen (Gerichtsstand des Erfüllungsortes), so heißt das bei uns. Sofern dort geklagt wird muss dir in Deutschland die Klage in deutscher Sprache zugestellt werden, es muss alles amtlich übersetzt werden, das kostet.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Italien ein Verfahren geben kann, an dem man nicht ordnungsgemäß beteiligt ist.

Sofern der Aufwand betrieben werden sollte und man verliert wird es natürlich entsprechend teurer, und zahlen muss man am Ende auch. Denn wer den Aufwand betreibt, eine Forderung zu titulieren, der beauftragt dann auch einen Gerichtsvollzieher. Um die Themen staatliche Vollstreckung einer Geldbuße / Halterhaftung usw. geht es ja nicht.

Wegen des hohen Kostenaufwands glaube ich kaum, dass die ein Gerichtsverfahren einleiten werden.

Mit den Begriffen maut Italien Gerichtsverfahren kommt bei Tante Google:
https://www.google.de/webhp?sourcei...v=2&ie=UTF-8#q=maut italien gerichtsverfahren

nur Hinweise auf das Thema Inkasso

III.) Ich würde es für mich wie folgt machen:
Die Maut würde ich bezahlen, die Inkasso kosten nicht. Dazu ein kurzer Brief, dass ich schon damals gerne bezahlt hätte, dazu aber keine Möglichkeit hatte, weil...
In der deutschen Juristerei heißt das, dass man sich nicht in Verzug befand, da man ja zahlungswillig war und die andere Seite wg. Fehler der technischen Einrichtung zu verantworten hat, dass man nicht zahlen konnte.
Ob dann noch geklagt wird halt ich für unwahrscheinlich, mit 100 % -iger Sicherheit ausschließen kann niemand etwas.
 
N

nordmann1

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III.) Ich würde es für mich wie folgt machen:
Die Maut würde ich bezahlen, die Inkasso kosten nicht. Dazu ein kurzer Brief, dass ich schon damals gerne bezahlt hätte, dazu aber keine Möglichkeit hatte, weil...
Genau so habe ich es gemacht und warte ganz entspannt und unaufgeregt, bzw. völlig angstfrei, auf das was kommt.

Selbst wenn ich jetzt eine italienische Autobahn nutzen müsste, was bei mir nur im Ausnahmefall passiert, werde ich dort fahren und ohne Angst, dass aus dem Kassenhäuschen auf mich geschossen wird oder vor mir eine Reifenschlitzerkralle über die Straße gezogen wird.

Den ganzen Panikmachern sage ich nur, wenn ihr schon vor der Fahrt ins Ausland die Hosen voll habt, setzt euch in einen Reisebus und lasst euch durch die Landschaft schaukeln, ist auch schön. *grins*
 
Henryt

Henryt

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Sofern es sich lohnt, sollte man überlegen ob der Aufwand für ein "Wunschkennzeichen" eine Option wäre.
 
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