Bei dem Überstand müsste eigentlich eine rote Fahre dran. Wenn es denn nach hinten wäre. So triffts eher StVO §22 "(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen."
Oha. Und ich Amateur dachte, dass nach internationalem Recht ein Hinweis am Ende des Schwertransports reicht.
Du kannst mir mit deinem Fachwissen sicherlich den korrekten Wimpel empfehlen, oder? Der Stick ist insgesamt einen Meter lang und genau gemessen schaut er 36 cm über das Fahrzeug heraus? Dann genügt doch bestimmt eine kleinere aber dennoch legale Fahne, oder?
Völlig unabhängig davon: Schon mal überlegt, was passiert, wenn Du so wem anders in de Quere kommst? Dass meisten Unfälle der Selfie-Junkies vor dem Abgrund stattfinden, kann man ja noch mit 'selbst schuld' kommentieren (blöd nur für die, die Aufräumen müssen) ... aber so?
Eine 360 Grad Kamera heisst 360 Grad Kamera, weil sie permanent 360 Grad aufnimmt. Verrückt, oder? Und weil man Selfie-Stick bereits kennt, hat die Industrie sich nach langen Meetings, Treffen und gemeinsamen Strategie-Entscheidungen gedacht: "Warte mal, auf einem 360 Grad Video ist man ja immer zu sehen, dann lassen wir es bei Selfie-Stick!".
Zu deinem Beitrag ein bayerisches aber freundlich gemeintes "Schleich dich." Oder auch gerne auf hochdeutsch: "Wenn man keine Ahnung hat, dann einfach mal ...". Und damit ich nicht zu böse ankomme: Wenn du das gezeigte Bild 0,36 m mit 2.50m Überstand einschätzt, solltest Du selbst kein Motorrad oder Auto - auch ohne Selfie-Stick - fahren und mal bei Fielmann vorbeischauen, die können bestimmt helfen.
Gute Besserung!