Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV

Diskutiere Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Sehr gut erklärt von dem Herren. Insbesondere auch der Punkt "wer ist am meisten in den Hintern gekniffen ist" ab "7:52" .. alle Motorradbesitzer...
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znark

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Um mal wieder zur Sache zu kommen, bei mopedreifen gibt es ein tolles Video zur Problematik:
TÜV-Änderungen 2020
Sehr gut erklärt von dem Herren. Insbesondere auch der Punkt "wer ist am meisten in den Hintern gekniffen ist" ab "7:52" .. alle Motorradbesitzer von Motorrädern die eine ABE (und keine EU Zulassung) besitzen (also vor ca 2001).

Da ist es genau so wie er es beschreibt ... jeder neue Reifen (andere Marke, Typ, ..) ist einzutragen. Damit jedem klar wird was das bedeutet - weder für R1100R noch R1100GS gibt es noch einen Reifen zu kaufen, den man aktuell montieren kann ohne damit zum TÜV & zur Zulassungsstelle zu müssen und diesen im Rahmen einer Einzelabnahme eintragen zu lassen! (also ca 80-100€ Zusatzkosten plus Zeit für einen Besuch beim TÜV und der Zulassungsstelle)

... der Hammer ist aber .. obwohl es so in der BMVI Vorgabe steht ist sich offenbar nicht mal der TÜV sicher, ob und wie es zu machen ist. Ich hatte ja TÜV Süd und TÜV Nord (und das BMVI) angeschrieben und diesbezüglich nachgefragt ... TÜV Nord (der wohl maßgeblich an der Umsetzung beteilgt war) und BMVI hatten es bisher nicht nötig mir zu antworten.

TÜV Süd hat mir sehr schnell geantwortet .. und das Gegenteil von dem gesagt, was in der BMVI Vorgabe steht. Ich zitiere mal deren Antwort:

.... Für Fahrzeuge bei denen sich die Reifengröße nicht ändert, die Reifenfabrikationsbindung aber nicht eingehalten wird, ändert sich allerdings nichts. Es ist weiterhin eine Herstellerfreigabe erforderlich. Eine Eintragung ist nur notwendig, wenn sich die Reifengrößen unterscheiden. Bei Fahrzeugen mit nationaler BE oder EBE ist gehen wir grundsätzlich so vor. Bei EG-Typgenehmigten Motorrädern nur außerhalb der Reichweite zwischen den kleinsten und den größten Reifen.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Sollten Sie Rückfragen haben können sie sich gerne direkt bei mir unter den unten angegebenen Kontaktdaten erreichen. ....


Wenn es verläßlich so gehandhabt würde wäre das ja ok, aber das ist bisher natürlich nur die (Mail) Aussage eines Sachverständigen beim TÜV .. und ist als solche nicht belastbar. Ich werde noch bei diesem nachfragen ob ich diese Antwort verbindlich schriftlich haben kann ...


Der ADAC und der WdK (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie) hatten sich ebeso besorgt geäußert wie der Herr von mopedreifen ( TÜV-Änderungen 2020 ) .. und haben beide geraten, doch (neben der Petition) direkt beim BMVI nachzufragen. Ich denke je mehr Leute da direkt hinschreiben und nachfragen - desto mehr kommt das Thema da wieder in die Diskussion. Und die oben zitierte Antwort vom TÜV Süd zeigt mir, dass bei dem Thema noch lange nicht da sletzte Wort gesprochen ist ..

Die Adresse des Bürgerservices des Verkehrsministeriums lautet:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat K 14 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44

10115 Berlin
Tel.: 030 / 2008 3060
Fax: 030 / 2008 1942

E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de <mailto:buergerinfo@bmvi.bund.de>
Internet: www.bmvi.de <BMVI - Startseite>


Gruß, Peter
 
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.... Für Fahrzeuge bei denen sich die Reifengröße nicht ändert, die Reifenfabrikationsbindung aber nicht eingehalten wird, ändert sich allerdings nichts. Es ist weiterhin eine Herstellerfreigabe erforderlich. Eine Eintragung ist nur notwendig, wenn sich die Reifengrößen unterscheiden. Bei Fahrzeugen mit nationaler BE oder EBE ist gehen wir grundsätzlich so vor. Bei EG-Typgenehmigten Motorrädern nur außerhalb der Reichweite zwischen den kleinsten und den größten Reifen.
Das wird der TÜV in Zukunft sicher auch noch ändern (und kassieren) wollen. Reifen gleicher Größenangabe unterscheiden sich in gewissen Toleranzen trotzdem in Breite und Umfang, so dass der eine vielleicht freigängig ist und der andere irgendwo schleift. Dann darf man in Zukunft JEDES neue Fabrikat eintragen lassen.
 
Pepsi

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Ihr macht schon so ein wenig aus einen Furz einen Donnerschlag. Beispiel: Ich hab einen Mercedes Düdo Transporter (alte Transporter Schlorre) dafür gibts auch quasi keine Reifen im Vorgeschriebenem Format zu kaufen, geht man zum TÜV oder halt zum Dekra Onkel, am besten mit einer schon im Vorfeld errechneten Alternativgröße die es dann wohl wieder für die nächsten 20 Jahre zu kaufen gibt, lässt das abnicken, eintragen und fertig ist der ganze Aufreger. Fakt ist, wenn Reifen abseits der Zulassung gefahren werden wollen/sollen muss das gewünschte Format( nicht irgendein Hersteller) neu rein. Logisch eigentlich... und wenn hier Diagonal und Radialreifen gemischt werden und sonst der Hipster mit einer alten XS400 Reifen nach Optik kauft finde ich den Schritt gar nicht mal so verkehrt...
 
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Hansemann

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Ihr macht schon so ein wenig aus einen Furz einen Donnerschlag.
Eigentlich ist es das Ministerium in Verbindung mit den Prüforganisationen welches hier unnötig verkompliziert.. Bisher ging es , nun ändert sich faktisch nichts außer, man muss noch jemanden zusätzlich bezahlen.

Ähnlich wäre es wenn man beim Brötchenkauf sich auf einmal zusätzlich von der Lebensmittelkontrolle bestätigen lassen muss, dass das Brötchen auch ein Brötchen ist. Also zum Einkaufspreis der Backware noch eine Gebühr fürs Feststellen, dass der Bäcker auch Mehl genommen hat und nicht was anderes.

Besonders deutlich wird das an dem Beispiel der Honda Firestorm, das eine Baujahr darf fahren was dem Eigentümer beliebt, das frühere muss durch die Ochsentour.
 
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Eigentlich ist es das Ministerium in Verbindung mit den Prüforganisationen welches hier unnötig verkompliziert.. Bisher ging es , nun ändert sich faktisch nichts außer, man muss noch jemanden zusätzlich bezahlen.

Ähnlich wäre es wenn man beim Brötchenkauf sich auf einmal zusätzlich von der Lebensmittelkontrolle bestätigen lassen muss, dass das Brötchen auch ein Brötchen ist. Also zum Einkaufspreis der Backware noch eine Gebühr fürs Feststellen, dass der Bäcker auch Mehl genommen hat und nicht was anderes.

Besonders deutlich wird das an dem Beispiel der Honda Firestorm, das eine Baujahr darf fahren was dem Eigentümer beliebt, das frühere muss durch die Ochsentour.
Na faktisch möchtest Du aber etwas was Du nicht darfst (Reifen benutzen die nicht auf Deinem Zettel stehen) Praxis bis dato war die Reifenfreigabe seitens des Reifenherstellers. Das Ganze hinkt an der Stelle das eben jenes bei PKW oder LKW so nicht geht bzw. gegangen ist. Das macht aus Behördensicht schon Sinn... Ich finde das im übrigen auch überflüssig aber in Anbetracht der Tatsache das der gesunde Menschenverstand im Allgemeinen rückläufig ist auch wiederum logisch.
Um bei Deinem Beispiel zu bleiben, der Bäcker muss sein Weizenbrötchen heutzutage auch deutlich mit dem Allergenhinweis "enthält Weizen" deklarieren....soviel dazu
 
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znark

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Na faktisch möchtest Du aber etwas was Du nicht darfst (Reifen benutzen die nicht auf Deinem Zettel stehen) Praxis bis dato war die Reifenfreigabe seitens des Reifenherstellers. Das Ganze hinkt an der Stelle das eben jenes bei PKW oder LKW so nicht geht bzw. gegangen ist. Das macht aus Behördensicht schon Sinn...
@Pepsi: Nein, es ist leider etwas anders. Beim PKW oder LKW gab es nie eine Reifenbindung (bzw. die wurde von der EU gekippt) - es gibt nur eine vorgegebene Größe und Bauart. Du kannst auf deinen 250km/h schnellen SUV einen teuren Conti oder billigen Hingjongjang Reifen montieren - wenn die Größe (Geschwindigkeitsindex, Bauart) passt. Du kannst sogar Reifen verschiedener Hersteller (achsenweise) mischen. Nur wenn Du eine abweichende Größe fahren möchstest musst Du zum TÜV und diese eintragen lassen.

Nach der neuen BMVI Vorgaben darfst Du - und an einem Beispiel wird es verständlicher - z.B. bei der R1100GS aktuell KEINEN Reifen mehr montieren ohne diesen beim TÜV abnehmen und auf der Zulassungsstelle eintragen zu lassen. Keiner der vor 20 Jahren freigebenen Reifen (Reifenbindung auf Hersteller incl. genauer Bezeichnung/Typ) ist mehr lieferbar - und die Freigaben der Reifenhersteller für die "Nachfolgereifen" alleine helfen nicht. Und wir reden hier explizit nicht von abweichenden Reifengrößen!

Ich glaube dies haben die meisten noch nicht realisiert - wenn sie jetzt einen neuen Reifen (DOT 2020) auf ihrer 1100GS neu montieren lassen (auch wenn es genau der Typ ist, den sie die letzten 10 Jahre schon gefahren haben) verlieren Sie ohne Vorführung beim TÜV die Betriebserlaubnis (90€, evtl 1 Punkt & evtl. Untersagung der Weiterfahrt). So ist zumindest die aktuelle Aussage des BMVI und das, was verschiedene Stellen dieser entnehmen.

Entweder das BMVI /TÜV rudert hier wieder zurück oder macht zumindest eine Klarstellung, dass das so nicht gemeint war .. oder ... man darf bei fast jedem neuen Reifen den man montieren will (und wie ich den "Reifenbeiträgen" entnehme wechseln viele oft mal Hersteller / Typ) zum TÜV udnd Zulassungsstelle (also ein halber Tag Urlaub) und 80-100€ abdrücken.

Und zu den netten "... hab Dich nicht so, dann lass halt die Reifenbindung austragen" Hinweisen: Gerne. Ich brächte nur noch mal konkret die Nennung eines TÜVs hier (M), der das macht. Alle meine diesbezüglichen Nachfragen waren eindeutig: "Nein, machen wir nicht, Sicherheitsbedenken"

@Gerlinde: Ich weiß ja was Du jetzt schreiben wirst .. ich wiederhole mich, schreibe allgemeine Plattitüden ... daher meine Bitte: Ignorier mich (oder den Thread) einfach - wenn Du nicht davon betroffen bist stört es Dich ja auch nicht (was ebenso für Personen gilt, die in Österreich wohnen und von dem nur Deutschland relevanten Thema nicht betroffen sind)

Gruß, Peter
 
Pepsi

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@Pepsi: Nein, es ist leider etwas anders. Beim PKW oder LKW gab es nie eine Reifenbindung (bzw. die wurde von der EU gekippt) - es gibt nur eine vorgegebene Größe und Bauart. Du kannst auf deinen 250km/h schnellen SUV einen teuren Conti oder billigen Hingjongjang Reifen montieren - wenn die Größe (Geschwindigkeitsindex, Bauart) passt. Du kannst sogar Reifen verschiedener Hersteller (achsenweise) mischen. Nur wenn Du eine abweichende Größe fahren möchstest musst Du zum TÜV und diese eintragen lassen.

Ich habe das schon verstanden! Bei meinem LKW war es sogar eine andere Größe und auch kein Problem solange man innerhalb der Tachotoleranz im Abrollumfang liegt und alles freigängig ist.

Nach der neuen BMVI Vorgaben darfst Du - und an einem Beispiel wird es verständlicher - z.B. bei der R1100GS aktuell KEINEN Reifen mehr montieren ohne diesen beim TÜV abnehmen und auf der Zulassungsstelle eintragen zu lassen. Keiner der vor 20 Jahren freigebenen Reifen (Reifenbindung auf Hersteller incl. genauer Bezeichnung/Typ) ist mehr lieferbar - und die Freigaben der Reifenhersteller für die "Nachfolgereifen" alleine helfen nicht. Und wir reden hier explizit nicht von abweichenden Reifengrößen!

Auch das habe ich verstanden.

Ich glaube dies haben die meisten noch nicht realisiert - wenn sie jetzt einen neuen Reifen (DOT 2020) auf ihrer 1100GS neu montieren lassen (auch wenn es genau der Typ ist, den sie die letzten 10 Jahre schon gefahren haben) verlieren Sie ohne Vorführung beim TÜV die Betriebserlaubnis (90€, evtl 1 Punkt & evtl. Untersagung der Weiterfahrt). So ist zumindest die aktuelle Aussage des BMVI und das, was verschiedene Stellen dieser entnehmen.

So ist jetzt die Idee hinter der ganzen Sache.

Entweder das BMVI /TÜV rudert hier wieder zurück oder macht zumindest eine Klarstellung, dass das so nicht gemeint war .. oder ... man darf bei fast jedem neuen Reifen den man montieren will (und wie ich den "Reifenbeiträgen" entnehme wechseln viele oft mal Hersteller / Typ) zum TÜV udnd Zulassungsstelle (also ein halber Tag Urlaub) und 80-100€ abdrücken.

Da ist, denke ich, genau Dein Denkfehler! Du lässt Dir einmal eine aktuelle Reifengröße eintragen, wie in jeden anderen Schein nach 2000 auch, ohne Fabrikat. Austragen wird Dir eher keiner was... dauert 2x 0,5h einmal zum vorab abklären (vorher nach dem Motorradspezi fragen hilft) und das zweite mal fürs Abnehmen selbst. Dabei ist auch zu beachten das die Eintragung in aller Wahrscheinlichkeit nur die "Hoheitliche Prüfstelle" machen darf da nach §21. Je nach Bundesland halt. Die Kosten kommen schon so hin, und ja es ist nervig aber nun halt auch kein Weltuntergang...
Ich finde viel schlimmer das mir auf Konzerten das Bier aus einer Flasche in einen ollen Plastebecher gekippt wird wegen Pseudosicherheitsbla...kann ich auch nicht ändern


Und zu den netten "... hab Dich nicht so, dann lass halt die Reifenbindung austragen" Hinweisen: Gerne. Ich brächte nur noch mal konkret die Nennung eines TÜVs hier (M), der das macht. Alle meine diesbezüglichen Nachfragen waren eindeutig: "Nein, machen wir nicht, Sicherheitsbedenken"

Lass den langsamen Quasibeamten doch mal ein wenig Zeit sich mit der Neuregelung vertraut zu machen...
Und wie immer macht der Ton die Musik.

@Gerlinde: Ich weiß ja was Du jetzt schreiben wirst .. ich wiederhole mich, schreibe allgemeine Plattitüden ... daher meine Bitte: Ignorier mich (oder den Thread) einfach - wenn Du nicht davon betroffen bist stört es Dich ja auch nicht (was ebenso für Personen gilt, die in Österreich wohnen und von dem nur Deutschland relevanten Thema nicht betroffen sind)

Gruß, Peter
 
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Besonders deutlich wird das an dem Beispiel der Honda Firestorm, das eine Baujahr darf fahren was dem Eigentümer beliebt, das frühere muss durch die Ochsentour.
Irgendwo ist immer jemand gekniffen wenn eine Datumsgrenze formuliert wird. Das haben wir doch schon bei den Geräuschen gehabt, als die technisch gleiche Guzzi mit späterem Baujahr nicht mehr mit Lafranconis oder offenen Ansaugtrichtern gefahren durfte. Da gibt es noch genügend andere Beispiele wie Lenkerblinker/ Nummernschildgrößen/Geräuschvorschriften/ Abgasemissionen/Farbe der Blinkergläser und und und.


Die Stellungnahme von Moppedreifen ist bzgl der Aufstellung doch erstmal gar nicht so schlecht, halt m.M. nur zu reißerisch aufgebaut und bzgl der daraus gezogenen Schlüße, teilweise halt nicht sauber begründet.
Mich stört dabei, daß man vielleicht auch aus einer Unzufriedenheit erstmal auf alle und alles schimpft und anderen Geldschneiderei für wenig Arbeit vorwirft und das ist mir für eine seriöse Information einfach zu emotional aufgebaut. Finanziell betrifft die neue Regelung doch keinen Händler groß, weil ihm doch eigentlich egal sein kann, welche Reifen er in Zukunft verkauft, gebraucht werden auf alle Fälle welche und die Umstellung der EDV gehört einfach zum Geschäft dazu. Irgendeinen Grund hat das doch aber immer, wieso so etwas eingestellt wird und aus reiner Nächstenliebe wird das doch nicht gemacht. Denke ich denn so schlecht, wenn ich einfach mal in den Raum stelle, daß man, dadurch, daß man mit dem betroffenen Kunden mitweint, vielleicht erhoffen könnte, sich ja auch so zusätzlich Kunden zu gewinnen?
Die genannten Preise finde ich auch gar nicht mal so überzogen, wie dargestellt, wenn man sich überlegt, daß diese Eintragerei ja auch, durch einen in der Regel weitergebildeten Ingenieur durchgeführt wird. Ein Kraftfahrzeugmechatroniker bekommt ja auch keinen Stundenlohn von 105 Euro.

Je nachdem wo man arbeitet, können, selbst für einen einfachen Dreizeiler schon an Gesamtkosten, also incl der Kosten, die durch das Anhören was der Kunde will, Diktat, Schreiben, Lesen, ggf Korrektur und Versand + Steuer Ruckzuck Beträge um 30 Euro und mehr zusammenkommen.
 
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...in diesem Zusammenhang noch ein Gedanke: Wenn denn diese dämliche Regelung gelebt werden sollte, wie sieht es denn dann z.B. mit den sog. M+S-Reifen auf nicht EU-typgenehmigten, also 'alten' Moppeds aus? Wenn die von so 'nem TÜV-Menschen geprüft und nachfolgend in die Papiere eingetragen würden... Z.B. der Heidi scout mit DOT 2018 uff. auf 'ner 11er GS? Wäre das dann 'legal'?
Unabhängig davon wird von mir 'ne mail an das BMVI rausgehen. Sicher sinnvoll, denen dort möglichst oft die fehlende Logik der Entscheidung zu signalisieren.
 
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Irgendwo ist immer jemand gekniffen wenn eine Datumsgrenze formuliert wird. Das haben wir doch schon bei den Geräuschen gehabt, als die technisch gleiche Guzzi mit späterem Baujahr nicht mehr mit Lafranconis oder offenen Ansaugtrichtern gefahren durfte. Da gibt es noch genügend andere Beispiele wie Lenkerblinker/ Nummernschildgrößen/Geräuschvorschriften/ Abgasemissionen/Farbe der Blinkergläser und und und.


Die Stellungnahme von Moppedreifen ist bzgl der Aufstellung doch erstmal gar nicht so schlecht, halt m.M. nur zu reißerisch aufgebaut und bzgl der daraus gezogenen Schlüße, teilweise halt nicht sauber begründet.
Mich stört dabei, daß man vielleicht auch aus einer Unzufriedenheit erstmal auf alle und alles schimpft und anderen Geldschneiderei für wenig Arbeit vorwirft und das ist mir für eine seriöse Information einfach zu emotional aufgebaut. Finanziell betrifft die neue Regelung doch keinen Händler groß, weil ihm doch eigentlich egal sein kann, welche Reifen er in Zukunft verkauft, gebraucht werden auf alle Fälle welche und die Umstellung der EDV gehört einfach zum Geschäft dazu. Irgendeinen Grund hat das doch aber immer, wieso so etwas eingestellt wird und aus reiner Nächstenliebe wird das doch nicht gemacht. Denke ich denn so schlecht, wenn ich einfach mal in den Raum stelle, daß man, dadurch, daß man mit dem betroffenen Kunden mitweint, vielleicht erhoffen könnte, sich ja auch so zusätzlich Kunden zu gewinnen?
Die genannten Preise finde ich auch gar nicht mal so überzogen, wie dargestellt, wenn man sich überlegt, daß diese Eintragerei ja auch, durch einen in der Regel weitergebildeten Ingenieur durchgeführt wird. Ein Kraftfahrzeugmechatroniker bekommt ja auch keinen Stundenlohn von 105 Euro.

Je nachdem wo man arbeitet, können, selbst für einen einfachen Dreizeiler schon an Gesamtkosten, also incl der Kosten, die durch das Anhören was der Kunde will, Diktat, Schreiben, Lesen, ggf Korrektur und Versand + Steuer Ruckzuck Beträge um 30 Euro und mehr zusammenkommen.
Liebste Gerlinde
Erklär mir mal warum ich als Motorradfahrer nicht emotional reagieren darf..ganz ehrlich ich bin in meinem Alter durch..ich mach den Sch..seit 19 Jahren und es interessiert mich einen Dreck ob irgend jemand sich ob meiner Videos angemacht vorkommt.

Fakt ist..,auch wenn Du es vehement verteidigen willst, diese Regelung ist Schwachsinn.

Kein Reifenhersteller hat in der Vergangenheit eine Freigabe erstellt die nicht fahrdynamisch und Assistenzsystem konform war...Produkthaftung.

Warum sollen jetzt hochbezahlte Ingenieure die Freigänigkeit zusätzlich prüfen?..
Liebste Gerlinde klär mich auf..ich bin Unwissend
 
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lomax

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Ich zitiere mal aus dem GSX-R Forum, wo die Leute zur DEKRA oder zum TÜV fahren (erst kürzlich), um sich andere Reifengrößen eintragen zu lassen:

Heute beim TÜV : Lenker u. Stahlflex kein Problem. Der 55er Querschnitt hinten nur in Verbindung mit Hersteller u. Reifentyp
Er war im Rahmen seiner Möglichkeiten eigentlich sehr nett. Hat auch lange rumtelefoniert. Aber in den Chefetagen weiß da auch keiner so genau und mehr als auf einen bestimmten Reifen bezogen war nicht drin. Ich habe das dann abgelehnt.
__

Bei der DEKRA:
Da war ich gestern auch . Aber der , der da war , wusste nicht so richtig darüber Bescheid, will sich aber darum kümmern .
____
Mal eine andere Frage: hat beim TÜV oder DEKRA mal auch nur ein Prüfer die Freigägngigkeit des aufgezogenen Reifens (mit anderer Größe, als Größe des Originalreifens) bei euch getestet? Wenn ja, wie hat er dies durchgeführt?
Nö, wurde alles durch die Freigabe geregelt.

Ich habe von Metzeler/Pirelli noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für 200/55/17 (M7RR + Diablo Supercorsa), daraufhin meinte der Prüfer, das das teurer würde, da zur Eintragung auch Test's anfallen würden. Was dann aber und vor allem wie getestet wird, hat er nicht erzählt.
___
Hab ja schon alles mit ihm geklärt und er hat sich gestern auch im Internet belesen . Ich werde also am 9.3. hinfahren , er wird alles fotografieren und dann das Schreiben fertig machen , dass ich 190/50 und 190/55 fahren darf. Und das ohne Herstellerbindung.
_

Chaos pur, sage ich nur

Der eine Prüfer sagt, er trägt nur in Verbindung mit dem
Reifentyp ein, der andere sagt, er könne doch nicht beliebig viele Typen eintragen, der ein trägt ohne Typenbindung ein und der Betroffene meint, er könne dann ja auch
Reifen fahren, für die es überhaupt keine Reifenfreigabe gibt, weil ja kein Typ, sondern nur die Größe eingetragen ist u.s.w.
 
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Fakt ist..,auch wenn Du es vehement verteidigen willst, diese Regelung ist Schwachsinn.
die Meinung darfst du selbstverständlich haben, im Zuge einer vernünftigen Diskussion ist sie halt nicht sehr hilfreich und unprofessionell.

Aus meiner Sicht werden hier ein paar Einzelfälle hochgekocht, die in der Menge vollkommen irrelevant sind. Ein Gesetz kann nie alle mitnehmen und darauf warten, bis jeder damit einverstanden ist.

Du darfst nicht bei Rot über die Kreuzung. Da kommen dann Hunderte die sagen ich kann das auch mitten durch den Gegenverkehr, ich brauch keine Regelung.
 
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Aus meiner Sicht werden hier ein paar Einzelfälle hochgekocht, die in der Menge vollkommen irrelevant sind.
In Zukunft kann aber jeder betroffen sein, die Entwicklung steht ja nicht still. Dich als Österreicher trifft es wohl nicht - oder?

Viele Dinge, für die es Gesetze gibt fingen mit Einzelfällen an, viele gingen nie darüber hinaus und trotzdem wurden deswegen neue Gesetze erfunden. Manche neue Gesetze waren vielleicht trotzdem sinnvoll, andere wieder nicht. Wenn aber eine viele Jahre funktionierende Regelung gekippt wird, weil eine Organisation das durch jahrelange Lobbyarbeit mit der Brechstange erarbeitet hat, um einen neue Einnahmequelle zu haben, dann habe ich dafür kein Verständnis.
Kannst du mir erklären, warum ich doch Verständnis haben sollte?
 
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